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Unberechtigt abgeschleppt/umgesetzt


Telekoma

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Hallo.

Ich hab mal wieder ziemliches Pech gehabt.

Hatte am 7.02. ein Konzert hier in Berlin besucht und einen Bekannten mein Auto fahren lassen.

Da wir mit "All Access Backstage Tickets" ausgestattet waren, wollten wir hinter der Konzerthalle auf einem abgezäunten Parkplatz parken.

Das wurde aber abgelehnt. Also bin ich am Eingang stehen geblieben und habe meinen Bekannten das Auto alleine parken lassen.

Nun war das Konzert beendet und wir liefen zu der Stelle, wo das Auto geparkt war. Mein Bekannter: "Da, da vorne habe ich das Auto geparkt!"

Das Auto war nicht mehr da. Ich dachte er will mich auf die Schippe nehmen und es war für mich auch nicht ersichtlich, warum da mein Auto hätte abgeschleppt werden sollen.

Wir sind dann zur Wache in der Nähe gegangen und dort wurde uns gesagt, dass das Auto umgesetzt wurde, weil es im Bereich einer Bushaltestelle stand.

Nachdem man uns dann mitteilte, wo das Auto hingestellt wurde, haben wir die Stelle noch einmal passiert.

Dort haben wir per Schrittverfahren den Fünfzehn Meter Bereich kurz abgemessen.

Mein Bekannter sagte, er habe noch auf dem Kopfsteinpflaster gestanden.

Der Übergang von der geteerten Fläche zum Kopfsteinpflaster liegt ca. 17-18 Meter vom Haltestellenschild entfernt.

Als er dort das Auto abgestellt hat, hat sich sogar noch jemand hinter ihn gestellt.

Da mein Bekannter seine Schuld natürlich abstreitet (ich habe es nicht selbst gesehen, wie nah das Auto am Schild stand) und den Fehler von sich weisen will, rechne ich mal eine Autolänge Toleranz abweichend von seinen Erzählungen ein.

Dann wären wir aber immer noch bei mindestens 14 Meter Abstand.

Dazu kommt noch: Absolut ruhige Straße, kein Verkehr, Haltestelle befindet sich direkt am Anfang der Straße, was auch heisst, dass der Bus hier selbst mit einem Meter weniger Platz vorne ohne weiteres halten und abfahren kann, da hinter ihm keine Autos oder Hindernisse mehr stehen.

Soeben ist die Verwarnung gekommen (Umsetzen kommt noch extra)

Dort ist als Zeuge ein PHM angegeben.

Wir möchten uns dagegen wehren, da die Maßnahme entweder unberechtigt oder zumindest nicht angemessen ist.

Es wurde niemand behindert, wie hier behauptet.

Die Frage ist, wie geht man vor?

Müssen die bei solchen Maßnahmen Beweisfotos schießen?

Hier nochmal eine Skizze der ganzen Sache:

park.png

Das ist doch wohl die Höhe oder?

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Sie parkten in einem Abstand von weniger als 15 Metern von einem Haltestellenschild (zeichen 224) und behinderten (BVG Buslinie 248 ) dadurch andere.

§12 Absatz 3

§ 1 Absatz 2

§ 49 StVO

§ 24 StVG

54.1 Bkat (kann ja schon nich stimmen, ich hab G-Kat :D)

§ 19 OWiG

15 Euro §§ 56,57 OWiG

Wegen 15 Euro würde ich mir den Aufwand sicher nicht machen, aber das Abschleppen wird bei >200 liegen.

Kann man denn die Verwarnung anerkennen und die Maßnahme anfechten??

Dann wären wir aber immer noch bei mindestens 14 Meter Abstand.

Dazu kommt noch: Absolut ruhige Straße, kein Verkehr, Haltestelle befindet sich direkt am Anfang der Straße, was auch heisst, dass der Bus hier selbst mit einem Meter weniger Platz vorne ohne weiteres halten und abfahren kann, da hinter ihm keine Autos oder Hindernisse mehr stehen.

14 Meter sind ja einer weniger als die vorgeschriebenen 15 ("bis zu je 15 m vor und hinter Haltestellenschildern (Zeichen 224") (§12 Absatz 3).

Ich denke mal dein Bekannter wollte sich ein bisschen aus der Affäre ziehen. :D

Das ist einfach von mir laut gedacht.

Er behauptet steif und fest, dass er sich schon hinter dem Kopfsteinpflaster befunden hat. (mit kurzer roter Linie markiert, aber auch gut sichtbar)

Das wären in JEDEM Fall über 15 Meter (habe da locker 16-17 große Schritte gemacht und das ist schon sicher mehr als ein Meter pro Schritt)

Wenn die Fotos machen, wird es sich ja eh beweisen.

Ich werde jetzt einfach den anderen als Fahrer benennen und Schluss.

Naja, zumindest war es kostenlos. :D

Was auch dazu kommt: Bei fast jeder Haltestelle hier in Berlin, ist der 15 Meter bereich noch mit Halte/Parkverbotsschildern eingegrenzt.

Aber an dieser Stelle sagt sich Fuchs und Hase gute Nacht.

Meine Freundin würde ich dort nicht alleine auf den Bus warten lassen wollen.

Also am ***** der Welt schön die BMW Fahrer ärgern.

Meine Theorie: Die Mannschaften, die vor der Halle an dieser Kreuzung herumstanden, haben meinen langhaarigen Kumpel mit seiner Tarnhose (gut, trag ich auch öfter) aus dem Auto steigen sehen und haben Langeweile gehabt.

Dann haben die wahrscheinlich das Maßband rausgeholt und das Ding wegen 50 Centimeter entfernen lassen.:???:

Die Theorie halte ich aber für sehr gewagt - ein Polizeibeamter muss gerade um solhe diskussionen zu vermeiden alles bis ins kleinste protokollieren - und der abschleppunternehmer erstellt normalerweise auch Fotos von dem Fahrzeug, um eventuelle haftungsansprüche wegen kratzern und so abwehren zu können - also wird wohl definitiv ein foto existieren wo die position deines Autos zu erkennen sein wird - dann wird nachgemessen, und schwups weisst du wie viele meter es waren ;-)

Was lernen wir daraus - lass niemals jemand anderes deinen Wagen Parken - das gibt nur streit und ärger *fg

Ach, ich bin fast jedesmal auf die Schnauze gefallen, wenn ich jemandem mein Auto gegeben habe. :-(((°

Das hat mir schon mal den zweitgrößten finanziellen Verlust meines Lebens eingehandelt.

Meine Kollegen sagten damals immer: Autos und Frauen verleiht man nicht.

Also heisst das jetzt: Ich muss die Anwaltskosten vorstrecken, wenn ich das Foto sehen will, oder bekomme ich das auch so - wie bei Fahrerfeststellung im Rahmen vom Geschwindigkeitsverstößen?

@Stelli

Wäre ja selbstverständlich, aber auf mich erweckt es jetzt schon den Eindruck, als würde er sich aus der Affäre ziehen wollen, indem er steif und fest behauptet, dass er korrekt abgestellt hätte.

Jedenfalls waren wir bei der Polizei und die haben auch gefragt wer gefahren ist. Da habe ich in seinem Beisein erklärt, dass er gefahren ist und der Grüne hat es auch zu Protokoll genommen.

Mein Bekannter hat seine Daten selbst angegeben.

Trotzdem bekommt die Post wohl erstmal der Halter.

@Baluba

Das ist nun 15 Jahre her und ich erinnere mich nur ungern.

Jemand hat mir einen Porsche zersemmelt.

Von der Versicherung gab es nichts, da der Händler, dessen rotes Kennzeichen ich vorübergehend nutzte behauptete, es wäre nur beim Verkauf im Wagen vergessen worden.

(Ja es war auch schon damals schwer als 20-jähriger ein Auto versichern zu lassen :wink: Weil ich aber unbedingt sofort fahren wollte, hat mir der Händler (Kein Porsche-Händler) EIN Kennzeichen hinten draufgeklebt.

Es hätte mich schon stutzig machen müssen, als mir innerhalb dieser vier Wochen jemand anders mit dem zweiten Exemplar des Kennzeichens entgegen kam -> Stichwort Seriosität. Da ich nur eins hatte, war es für mich von der Beweislage her schwierig)

@Telekoma

Klar will er sich aus der Affäre ziehen. :D Versuchen kann man es ja mal.:wink: Aber so oder so muss er trotzdem für die Kosten aufkommen. Wenn du eine Rechtsschutz hättest, kann man es ja mal probieren. Aber wenn nun auch diese Kosten erst noch von dir getragen werden müssen, fände ich es sehr unfair von ihm. Er muss sich ja bewusst sein, dass sobald er dein Auto bewegt, er für alle Schäden (materiell sowie finanziell) aufkommen muss. Wenn er sich so sicher ist, dass er richtig stand, dann soll er auch den Beweis bezahlen.

Das ist zumindest meine Meinung.

Das sehe ich ganz genau so.

Auf jeden Fall sind schon Anzeichen da, dass es hier noch Diskussionen geben wird. Obwohl nur er die volle Verantwortung trägt.

Ich habe nun einmal die Polizeidienststelle angeschrieben und mich nach dem Namen des Polizisten erkundigt, der die Daten meines Bekannten aufgeschrieben hat.

Dann werde ich versuchen, die Sache gleich auf ihn umzuleiten.

Genau wegen solcher Sachen fahre ich nicht gerne anderer Leute Wagen oder lasse andere mit meinem Auto fahren... wenn was ist, dann ists immer kacke.

Auch in deinem Fall: wärst du selbst gefahren, wärste jetzt selbst schuld. So aber ist jetzt dein Bekannter dran - ich weiss ja nicht ob er dir nen Gefallen getan hat (wegen trinken oder so) oder ob er einfach fahren wollte.

In ersterem Fall wäre ICH für 50/50 der anfallenden Kosten, weil er dir ja immerhin einen Gefallen getan hat.

Es war eigentlich geplant, dass ich trinke, weil er fährt.

Nun habe ich aber selber nicht mehr als 3 kleine Bier über den Abend verteilt geschafft, so dass es eigentlich gleich war.

Dadurch dass er aber auch die Pässe besorgt hat und wir zusammen was unternommen haben, habe ich ihm zumindest angeboten mich zu beteiligen.

Das war auch der Grund, warum ich erst noch mit dem Gedanken spielte, die Sache auf meine Rechnung abzuwickeln und mit von ihm nur das Geld geben zu lassen.

Naja jetzt wollen wir mal abwarten, wenn ich Ihn mit der vollen Kostenaufstellung konfrontiere, wie man sich da einigen kann.

Aber kenn Ihr das nicht, wenn man mit jemandem etwas konkretes besprechen möchte und er immer wieder vom roten Faden abkommt? :D

uiui jetzt wirds wieder schwieriger: er hat die Backstage Pässe auch noch besorgt + dir den Gefallen getan, dich zu fahren damit du trinken kannst (dass du es dann nicht getan hast leigt ja nicht an ihm).

Gaaaaaanz klarer Fall von 50/50, schon nur der Freundschaft willen. Wegen solcher Kleinigkeiten können oft riesen Streitereien rauskommen.

€: aber das mit dem Besprechen kenne ich auch nur allzugut ^^

@FutureBreeze

Für so was habe ich leider nie Zeit.

Aber ich werde zumindest mal abends im Bett drüber nachdenken.

Spaß beiseite: Ich bin leider ein absoluter Hazardeur, was persönliche Absicherung betrifft. Das bezieht sich nicht nur auf Versicherungen.

Verträge? pah, man versteht sich doch super, das klappt schon alles!

Quittungen? Ach das wird doch wohl keiner machen, Geld kassieren und sagen er hätte es nicht bekommen.

Altersvorsorge?

Ach, ich leb doch hier und jetzt und irgendwann werde ich sicher noch mal so ein dickes Ding einfädeln, dass ich mir über Kohle auch keine Gedanken mehr machen muss.

Leider habe ich durch diese Einstellung tatsächlich immer wieder Verluste und Nachteile.

Ich hoffe, ich lerne das noch mal... :lol:

@baluba

Du hast recht. Ich werde mir das mit ihm teilen. Das ist einfach nur fair, obwohl er gefahren ist.

Dann darf aber auch kein Widerwort mehr von seiner Seite kommen.

Wenn die Fotos bei solchen Maßnahmen sowieso obligatorisch sind, wird das wohl sicher keinen Raum für Interpretationen lassen.

Der Beamte wird sich da sicher nicht "vertan" haben.

Die Frage ist nur, ob Abschleppen nicht eine zu drastische Maßnahme ist, wenn dort gar keine Behinderung stattgefunden hat.

Oder bedeutet im Haltestellenbereich automatisch Behinderung.

Ich habe mal irgendwann gelesen, dass Abschleppen selbst im Halteverbot nicht automatisch üblich ist.

Leider habe ich durch diese Einstellung tatsächlich immer wieder Verluste und Nachteile.

Ich hoffe, ich lerne das noch mal... :lol:

Einsicht ist der erste Weg zur Besserung. :wink:

Ne Rechtsschutz kostet weniger als 100 Euro im Jahr....günstiger als sich über nen Strafzettel zu ärgern. :D

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