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BMW - Unfall


Ultraviolet

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Geschrieben

Hallo lieb carpassion-Gemeinde,

heute habe ich ein paar Fragen und hoffe ich bekomme sie wie immer ausführlich und nett beantwortet. Es handelt sich um folgendes:

Situation: Auto steht parallel zu Strassenbahnschienen, das hintere linke Ende ragt ein wenig auf die Schienen. Man ist gerade, nachdem man seine Einkäufe in die Wohnung geschleppt hat wieder auf dem weg nach unten um das (nicht gut, aber auch nicht dreist) geparkte Auto ein wenig besser zu parken. Da hört man dann auch schon ein "BUMM" und die Alarmanlage des Autos und steht dann vor einem völlig zerstörten Auto:

(Bilder sind nach dem Aufladen des Autos zum Abtransport entstanden)

Bild 1: http://s7.directupload.net/file/d/1556/i7esrg6g_jpg.htm

Bild 2: http://s8.directupload.net/file/d/1556/bz7fzskg_jpg.htm

Bild 3: http://s6.directupload.net/file/d/1556/7y6mxa7s_jpg.htm

Es ist wohl folgendes passiert:

Die Strassenbahn hat das Ende, welches auf die Schienen ragte erwischt und gegen einen Bauarbeiterwagon gedrückt. Dabei hat sich eine Einstiegsleiter in den Lufteinlässen des BMW geschoben. Daraus resultierten dann folgende Schäden (es ist gerade passiert, ich kann nur sagen was ich gesehen habe und denke was zerstört ist):

- Wie ihr auf Bild 1 seht ist der vordere linke Teil des Autos komplett eingedrückt, aus dem Motorraum dampfte es kurz nach dem Unfall auch

- Das Blech hat sich verzogen, sieht man leider auf den Bildern nicht genau genug, der hintere Teil ist sozusagen "nach vorn gerutscht"

- Auf Bild 3 seht ihr die komplett verzogene Hinterachse des Fahrzeugs, der Reifen ist platt und die Achse schief (gebrochen?)

Nun meine Fragen:

Wie schätzt ihr den Zeitwert eines solchen Fahrzeugs ein: BMW E46 320ci mit Vollausstattung und 114 000 km (Baujahr 2003) (ich weiss, eine genaue Schätzung ist nicht möglich, aber ein ungefährer Wert wäre nett)?

Das Fahrzeug war geparkt, der Strassenbahnfahrer hätte einen Abschleppdienst rufen müssen, wenn er gesehen hätte (hat er laut eigenen Angaben nicht) das das Fahrzeug in blockieren könnte, mit was muss man rechnen, übernimmt die Versicherung das und zahlt den oben angesprochenen Zeitwert?

Kann man so bescheuert sein wie dieser Strassenbahnführer?

Das Fahrzeug war voll getankt, wie lasse ich die 80l sprit ab (die will ich gefälligst noch haben!)?

So, das wars erst mal von mir, vielen Dank schon mal!

Grüsse,

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Geschrieben

Hallo Ultraviolet,

 

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Geschrieben

Hm - den Strassenbahnfahrer wird da wenig schuld treffen!

du hast immerhin die gleise blockiert!

Jedes mir bekannte urteil ging immer zu lasten des abgestellten fahrzeuges aus!

Es kommt übrigens auch noch ein gefährlicher eingriff in den schienenverkehr als anklagepunkt gegen dich in frage!

Du hast grundsätzlich den Schienenverkehr, der Vorfahrt hat, nicht zu blockieren - wenn es dann scheppert. weil der strassenbahnfahrer seine bahn nicht voll einsehen kann, und auch nicht ausweichen kann.

Geschrieben

Der Wagen ist natürlich liegen geblieben und konnte nicht bewegt werden, da er nicht ansprang! Du warst gerade nach oben, um Dein Handy zu holen und einen Schleppdienst zu rufen! Gruß Manni308

Geschrieben

würde ich nicht machen, dann gibts noch einen oben drauf, weil der wagen nicht abgesichert war ;-)

Geschrieben
Der Wagen ist natürlich liegen geblieben und konnte nicht bewegt werden, da er nicht ansprang! Du warst gerade nach oben, um Dein Handy zu holen und einen Schleppdienst zu rufen! Gruß Manni308

So hab ich das auch verstanden! O:-)

Geschrieben

War auch nicht ernst gemeint! Aber die Schuldfrage ist normalerweise in Deutschland anders! Wenn Du auf der Straße stehst und Dich fährt einer um, dann ist er schuld! Eine Teilschuld wird Dir zukommen, aber die Hauptschuld bekommt der Auffahrende, da jeder Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug so zu bewegen hat, daß er jederzeit zum Stillstand kommen kann, ohne einen anderen zu gefährden! Gruß Manni308

Geschrieben

das ist aber bei der bahn etwas anders ;-)

die bahn hat dort etwas andere regeln ;-)

Geschrieben

OK! Mit dem Verhalten im Schienenverkehr kenne ich mich nicht so sehr aus, aber ich glaube nicht, daß es in Good Old Germany einen Freibrief für Schienenfahrzeuge gibt, in dem steht, daß man alles über den Haufen fahren kann, was sich einem in den Weg stellt! Ein Schienenfahrzeug im Innerstädtischen Verkehr hat sich bestimmt anderen Verordnungen zu fügen, als ein ICE im Überlandflug! Den Wert Deines Wagens kannst Du relativ genau an hand von vergleichbaren Angeboten bei mobile.de etc. feststellen! Das ist der marktübliche Preis für Dein Fz. und so ungefähr sollte auch die Summe sein, die Du erstattet bekommst! Gruß Manni308

Geschrieben

naja - eine bahn ist ja jetzt im kurvenbereich nicht immer voll einsehbar - vondaher muss man der bahn einige vorzüge geben!

Natürlich muss die Bahn anhalten, wenn eine kollision droht, sollte es der fahrer aber falsch einschätzen, so bekommt der Parker eine gehörige Hauptlast der Schuld!

Und darüberhinaus eben eventuell noch den gefährlichen eingriff in den Schienenverkehr

Geschrieben

Also, ich sehe öfters Fahrzeuge, die die Gleise blockieren, diese werden dann meist abgeschleppt, ob sie eine Klage bekommen weiss ich natürlich nicht. Da die Polizei allerdings hier zugegen war und als Schuldner den Strassenbahnführer eingetragen hatte, ist der Schuldige bereits gefunden- es war ja auch jemand von der Stadt da und hat Photographien gemacht, auch hat dem Polizisten zugestimmt. Es liegt auch keine Anklage vor, die Schuld trifft in diesem Falle tatsächlich allein den Strassenbahnfahrer (wobei mir das auch Leid tut, der Typ hat auch keinen Spass damit), also muss ich dir widersprechen, Futurebreeze.

Oh, und es ist kein Kurvenbereich, in dem es passiert ist, sondern eine schöne lange Strasse. Das Hindernis (Auto) konnte man 100m weit sehen, der Fahrer der Strassenbahn hielt an einer Station die 30m vom Auto weg ist und ist dementsprechend grade erst wieder angefahren und langsam(er) gewesen.

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo Ultraviolet,

 

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  • Gefällt Carpassion.com 1
Geschrieben
Hm - den Strassenbahnfahrer wird da wenig schuld treffen!

du hast immerhin die gleise blockiert!

Wenn er einfach gefahren ist, obwohl er das Hinderniss gesehen hat, dann trifft ihn sehr wohl eine Schuld. Er hätte den Abschlepper holen müssen. Wir sind doch nicht im Wilden Westen, dass wir mutwillige Sachbeschädigung tolerieren müssen, oder?

Auf der anderen Seite ist es natürlich absolut frech und sehr wohl dreist was der Halter des Autos getrieben hat. Wenn das auch der Richter so sieht wird es sehr eng...es ist wirklich jedem zuzumuten sein Auto so zu parken, dass nicht 100 Leute in einer Strassenbahn unter der Faulheit eines einzelnen zu leiden haben.

Von daher ist derjenige selbst Schuld wenn ihm so etwas passiert ist. Das ist zumindest meine Meinung dazu.

Zu den Fragen:

Wenn das Auto mit einer Vollkasko versichert ist, dann zahlt die Versicherung sicherlich, außer es liegt ein Fall von "Grober Fahrlässigkeit" vor. "Parken auf den Schienen in einer uneinsichtigen Stelle" gehört IMHO dazu. Wird also erstmal gar nicht so wichtig sein WIEVIEL, sondern OB die Versicherung bezahlt. Da spielen die 80 Liter Sprit IMHO auch keine Rolle.

Ach ja zum Thema "Restentleerung vom Tank": Auto auf Bühne, Kunststoffschlauch in den Tank, große Tonne bereitstellen und dann ansaugen und das Zeug in die Tonne laufen lassen. Danach als Sondermüll entsorgen, außer die Tonne war 100% sauber.

Zur Frage "Kann man so bescheuert sein wie dieser Strassenbahnführer?": Siehe oben ich würde die Frage mal aus der Sicht des Halters formulieren. :wink:

Edit: Habe den letzten Post von Ultraviolet überlesen: Wenn der Faher wirklich drauf gehalten hat, dann könntest Du nochmal mit einem blauen Auge davonkommen. Dann zahlt die Versicherung der Verkehrsgesellschaft (Haftpflicht) und nicht Deine. In wieweit die den Sachverhalt aber hinterfragen bleibt abzuwarten. Du kannst uns ja hier mal auf dem Laufenden halten...

Geschrieben

Also nach meinen Schätzungen wirst Du bei dem Schaden mit ca. 20.000€ dabei sein. Wenn der Motor nichts abbekommen hat. Ich hab mit unserem 320Ci Cabriolet mal frontal eine Leitplanke geknutscht und da war die komplette Front eingedrückt und der Schaden wurde auf 17.000€ taxiert. Da der Wagen damals ca. 1 Jahr alt war, wurde natürlich repariert - bei Deinem ist's wohl eher ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Hier mal ein paar Vergleichsbilder von meinem Unfall:

- http://www.carmaniac.de/m-forum.de/CIMG0249.jpg

- http://www.carmaniac.de/m-forum.de/IMG_2763.jpg

- http://www.carmaniac.de/m-forum.de/IMG_2765.jpg

- http://www.carmaniac.de/m-forum.de/IMG_2766.jpg

- http://www.carmaniac.de/m-forum.de/IMG_2767.jpg

Geschrieben
Das Fahrzeug war voll getankt, wie lasse ich die 80l sprit ab (die will ich gefälligst noch haben!)?

Klugscheisser Modus an:

63 Liter

Klugscheisser Modus aus...... :wink:

Geschrieben

Wie kann man dem Fahrer in so einem riesigen Teil zumuten, das er erkennt, das ein Auto geraaaaaade so mit einer Kante innerhalb des Profil der Strassenbahn steht?

Geschrieben

Muss ein LKW-Fahrer im dt. Straßenverkehr auch können. Wenns nicht geht, weil jemand die Straße versperrt, muss er die Polizei holen. Genauso wie ein Straßenbahnfahrer.

Auch hat der PKW-Besitzer die Straßenbahn ja nicht geschnitten, überholt o.ä.. Der Wagen Stand ohne Fahrer auf der Schiene und wurde gerammt. Ich denke die Versicherung der Stadt gleicht den Schaden aus und der Falschparker bekommt eine Strafe aufgebrummt, weil er seinen Wagen auf der Schiene abgestellt hat.

PS: Straßenbahnen sind kein klassischer Schienenverkehr. Sie müssen auf Sicht fahren, haben Blinker und müssen sich dem Straßenverkehr anpassen - wenn ein Auto vor der Straßenbahn steht, muss diese bremsen.

Klassischer (Einbahn-)Schienenverkehr braucht das nicht, er darf davon ausgehen dass auf seinem Gleis nichts steht.

Geschrieben

Vielen Dank für eure Antworten! Also das Auto stand nicht "gerade so mit Kante" auf den Gleisen, sondern ein ganzes Stück, was mir ja auch klar und ich deshalb gerade auf halbem weg nach unten zum umparken war.

Ich möchte auch hinzufügen, dass ich keinesfalls einfach "dreist" die Schienen blockiert habe und das Hindernis -wie schon erwähnt- wirklich 30-50m weit zu sehen war.

Ihr habt allerdings -in diesem Fall leider- Recht, eine Teilschuld wird mir evtl. zukommen, nur wieviel wird sich zeigen...

Ich halte euch auf dem Laufenden!

Geschrieben

Ich frage mich irgendwie trozdem, wie man auf die Idee kommen kann auf Straßenbahnschienen zu parken... WARUM?

Geschrieben

Es war ein Parkplatz neben den Strassenbahnschienen -ein markierter Parkplatz- auf dem man wegen Bauarbeitsschilder (die dort nur abgestellt wurden) nicht richtig parken konnte, d.h. das Fahrzeug etwas über den eingestrichenen Parkplatz herausragte! Ich habe NICHT auf den Schienen geparkt!

Geschrieben
Es war ein Parkplatz neben den Strassenbahnschienen -ein markierter Parkplatz- auf dem man wegen Bauarbeitsschilder (die dort nur abgestellt wurden) nicht richtig parken konnte, d.h. das Fahrzeug etwas über den eingestrichenen Parkplatz herausragte! Ich habe NICHT auf den Schienen geparkt!

Ja, aber wohl mehr als offensichtlich den Verkehr der Bahn blockiert :???:

Geschrieben

Wenn der PKW von der Bahn beiseite geschoben wird, hat man die Schiene blockiert. Wäre sie nicht blockiert gewesen, wäre der BMW nicht etliche Zentimeter verschmälert worden.

Aber sei´s drum - auch wenn man den Wagen falsch parkt und dieser dadurch angefahren wird, bekommt man den Schaden vom Verursacher ersetzt.

Ein früherer Kollege touchierte mal einen PKW, der zur einen Hälfte auf dem Fußgänger- und Fahrradstreifen und zur anderen Hälfte vor seiner Garageneinfahrt stand (mit "Einfahrt - Parken verboten"-Schild). Er dachte er käme vorbei, in seine Garage - aber er kam nicht vorbei.

Zwar wurde der PKW des Falschparkers abgeschleppt, mein Kollege durfte aber dennoch den Lackierer zahlen.

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