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Kennzeichen für Import aus der Schweiz


Gast Alpinchen

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Hallo zusammen,

ich bin im Moment ein wenig konsterniert.

Nachdem ich nun meinen Traum in Rot in der Schweiz gefunden und gekauft habe, schlage ich mich mit den Problemen herum, die das "Heimholen" bereitet.

Pustekuchen mit Kurzzeitkennzeichen aus Deutschland.

Von wegen:"Einfach deutsches Kurzzeitkennzeichen in der Schweiz drauf und gut is' ".

Man kann mit einem Kurzzeitkennzeichen ein Fahrzeug von D nach CH exportieren.

Von CH nach D importieren geht damit leider nicht :crazy:.

Ich bin also genötigt, ein Schweizer Exportkennzeichen zu kaufen. Dies kann, je nachdem, ob ich dieses am 1. oder am 16., oder am 26. hole unterschiedlich teuer werden.

Die billigste Variante kostet so ca. 135,-- €. Und das im Endeffekt für 1 Stunde Fahrt.

Unglaublich, wie einem da die Hosen ausgezogen werden :evil:.

Ich habe jetzt noch eine Anfrage beim Strassenverkehrsamt Sankt Gallen laufen, mit der Bitte um Auskunft, ob denn das deutsche Kurzzeitkennzeichen geduldet würde.

Ich bin mal auf die Antwort gespannt.

Mir vergeht ob der vielen Bürokratie im Moment echt die Lust :puke:.

Grüsse

Wolfgang

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http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_(Deutschland)#Kurzzeitkennzeichen

Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist ein nationaler Verwaltungsakt und somit ist die Anbringung eines Kurzzeitkennzeichens an ein Fahrzeug, dass sich im Ausland befindet, um dieses z. B. nach Deutschland zu überführen, nicht zulässig (verbotene Fernzulassung). Für Auslandsfahrten werden die nationalen Zulassungsdokumente durch die Teilnehmerstaaten des Internationalen Abkommens über den Straßenverkehr gegenseitig anerkannt. Allerdings sind Kurzzeitkennzeichen und der entsprechende Fahrzeugschein genaugenommen keine offiziellen Zulassungsdokumente, da damit eine Nutzung von Fahrzeugen außerhalb des Zulassungsverfahren gestattet wird, die in dieser Form nicht unter das Straßenverkehrsübereinkommen fällt. Deshalb müssen Kurzzeitkennzeichen im Ausland nicht ohne weiteres akzeptiert werden. Dennoch ist die Nutzung von Kurzzeitkennzeichen unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

*Anerkennungspflicht für EU-Mitgliedsstaaten

*Tolerieren der Kurzzeitkennzeichen durch einige Staaten

Die Europäische Kommission hat in ihrer „Erläuternden Mitteilung zu den Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht wurden“, deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Kraftfahrzeugen mit amtlichen Kennzeichen, wie z. B. dem Händler- oder Kurzzeitkennzeichen, die Teilnahme am grenzüberschreitenden öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich zu gestatten ist. Sie hat im 4. Abschnitt ihrer Mitteilung die Voraussetzungen für die „Anerkennung“ derartiger Kennzeichen beschrieben. Das deutsche Kurzzeitkennzeichen erfüllt diese Voraussetzungen.

Eine Frage, könnt ihr die Übergabe nicht an der Grenze in D machen? In CH fährt der vorherige Besitzer mit seinen gültigen CH-Schildern und in D nimmst du dann mit 5 Tages Kennzeichen, ggfs kannst du ihm ja eine kleine Aufwandsentschädigung zukommen lassen.

lg

mecki

Hallo Mecki,

der letzte Besitzer hat den Wagen abgemeldet.

Insofern geht das also nicht mehr.

Ich warte nun erst mal morgen die Stellungnahme des Strassenverkehrsamtes Sankt Gallen ab.

Vielleicht siegt ja die Vernunft über die Paragraphen.

Grüsse

Wolfgang

Das Exportkennzeichen gilt immer bis Ende des jeweiligen Monats, d.h. je früher im Monat desto teurer, hättest du das am 31.7. noch erledigt hätte es praktisch gar nichts gekostet.

Eine andere Idee, versuch es mit einer roten Nummer eines Garagisten, verzollen musst du das Auto sowieso also wieso nicht gleich mit roter 06-Nummer holen, von den Schweizern kein Stress.

Das Exportkennzeichen gilt immer bis Ende des jeweiligen Monats, d.h. je früher im Monat desto teurer, hättest du das am 31.7. noch erledigt hätte es praktisch gar nichts gekostet.

Nicht ganz, gemäss der Gebührenordnung der Zulassungsbehörde in Sankt Gallen kostet das allerbilligste immer noch ca. 135,-- €.

Dies wäre das Kennzeichen, welches ab dem 16. des Monats beginnt.

Es gibt nur 30 Tage, 15 Tage und 35 Tage Gültigkeit.

Grundtarif für Versicherungsschutz ist dann 180,-- Fr, 90,-- Fr. und 200,-- Fr.

Dazu kommen unabhängig die weiteren Gebühren. Für jemanden, der das nur 1 Tag braucht ist das schon recht happig.

Wenn ich meine Leistungen auch so üppig abrechnen könnte, dann hätt' ich mir 'nen Enzo gegönnt :-(

Eine andere Idee, versuch es mit einer roten Nummer eines Garagisten, verzollen musst du das Auto sowieso also wieso nicht gleich mit roter 06-Nummer holen, von den Schweizern kein Stress.

Ich denke, dass das noch nahe liegt. Mal meinen Nachbarn fragen, der ist Verkäufer bei Beemweh.

Grüsse

Wolfgang

Soderle, jetzt habe ich Klarheit erlangt.

nach mehreren Telefonaten mit dem Strassenverkehrsamt Sank Gallen und meiner Versicherung hat sich folgendes ergeben:

Der Kantonspolizei ist die Art des Kennzeichens gleichgültig.

Wenn es ein Kennzeichen ist, welches vom Erscheinungsbild nicht bekannt ist, dann wird man möglicherweise angehalten.

Bei der Überprüfung wird jedoch nur Augenmerk auf den Versicherungsschutz gelegt (natürlich auch auf Verkehrssicherheit des Wagens).

Dieser muss europaweit gelten (nicht EU-weit).Grüne Versicherungskarte erforderlich. Dies ist lt. meiner Versicherung gegeben.

Das Ausfüllen des "Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen" muss vor Antritt der ersten Fahrt vollständig vom überführenden ausgefüllt werden.

Dann kann ich ja beruhigt los kutschen.

Grüsse vom Schreibtisch

Wolfgang

  • 4 Jahre später...

Der Thread ist beinahe 5 Jahre alt. Er fährt seitdem einen 348, demnach hat alles geklappt.:D

Im vorletzten Dezember habe ich mit Kurzzeitkennzeichen und grüner Versicherungskarte ein Auto in Italien gekauft und durch die Schweiz heim gebracht. In der Schweiz habe ich zweimal eine Polizeikontrolle passiert ohne angehalten worden zu sein. Bei einer wurde das Kennzeichen im langsamen Vorbeifahren sehr aufmerksam gemustert.

Im Vorfeld habe ich mich sowohl bei meiner Versicherung als auch bei der örtlichen Zulassungsstelle hier genau erkundigt.

Mein Fahrzeug wurde in Italien abgemeldet und ein Export-Dokument angefertigt.

User Luimex hat wohl mal andere Erfahrung gemacht.:-o

Beim nächsten mal würde ich mir jedoch noch schriftliche Bestätigungen organisieren um ggf. nachweisen zu können, das alles rechtens ist.

  • 5 Jahre später...

Ist schon eine Weile her, aber ich hab gerade das gleiche Problem (möchte in die Schweiz mit Kurzzeitkennzeichen hinfliegen und mit dem gekauften Auto zurückfahren)und bin durch googeln aufs Forum gestoßen.

 

 

Kurzzeitkennzeichen Laut ADAC-Seite: 

https://www.adac.de/der-adac/rechtsberatung/fahrzeugkauf-und-verkauf/zulassung/kfz-kennzeichen/kurzzeitkennzeichen/

 

Geltung im Ausland

Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen seit 1979 mit Österreich, seit 1.1.1994 mit Italien und seit kurzem auch mit Dänemark. 
In einigen weiteren Nachbarländern wird das rote Kennzeichen / Kurzzeitkennzeichen erfahrungsgemäß toleriert, bzw. nicht beanstandet. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass keinerlei Rechtsanspruch und keine Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis besteht. In Belgien und Luxemburg gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen die Einreise mit dem Kurzzeitkennzeichen verweigert wurde. 
Zwar entspricht das (rote bzw.) Kurzzeitkennzeichen internationalen Vorschriften, jedoch braucht der rote Fahrzeugschein nicht im Ausland akzeptiert zu werden, da er nicht den internationalen Straßenverkehrsübereinkommen von 1926, 1949 und 1968 entspricht. Bei der Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen wird seit 01.04.2015 ein amtlicher Fahrzeugschein ausgestellt. Damit werden voraussichtlich auch die rechtlichen Probleme beseitigt, die bei Fahrten im Ausland aufgrund der bislang fehlenden amtlichen Eintragungen entstanden sind. Erfahrungswerte aus der Praxis liegen dem ADAC bislang jedoch nicht vor.
 

Achtung - unzulässige Fernzulassung 

Unzulässig ist jedoch die Praxis, mit einem roten Kennzeichen oder einem Kurzzeitkennzeichen aus Deutschland "im Gepäck" anzureisen, das Kennzeichen dann im Ausland an einem Kfz/Anhänger anzubringen und das Kfz/Anhänger nach Deutschland zu verbringen. Dies stellt eine unzulässige Fernzulassung dar und hat hohe Strafen bis hin zur Beschlagnahme des Kfz/Anhängers zur Folge. In Italien wurde dieses Verbot Anfang 2013 gesetzlich verankert.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Demnach ist das Risiko ziemlich groß in der Schweiz angehalten und sogar bestraft zu werden.

Am 8.8.2008 um 11:26 schrieb Gast Alpinchen:

Soderle, jetzt habe ich Klarheit erlangt.

nach mehreren Telefonaten mit dem Strassenverkehrsamt Sank Gallen und meiner Versicherung hat sich folgendes ergeben:

Der Kantonspolizei ist die Art des Kennzeichens gleichgültig.

Wenn es ein Kennzeichen ist, welches vom Erscheinungsbild nicht bekannt ist, dann wird man möglicherweise angehalten.

Bei der Überprüfung wird jedoch nur Augenmerk auf den Versicherungsschutz gelegt (natürlich auch auf Verkehrssicherheit des Wagens).

Dieser muss europaweit gelten (nicht EU-weit).Grüne Versicherungskarte erforderlich. Dies ist lt. meiner Versicherung gegeben.

Das Ausfüllen des "Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen" muss vor Antritt der ersten Fahrt vollständig vom überführenden ausgefüllt werden.

Dann kann ich ja beruhigt los kutschen.

 

Grüsse vom Schreibtisch

Wolfgang

derron: Die Italiener sind halt große Nationalisten und haben etwas dagegen, daß man in ihrem Land eine Fernzulassung macht.

Lt. Alpinchen sind die Schweizer am Geschäft und der Sicherheit interessiert. "Bapp ein Nummernschild mit Versicherung an die Kiste, laß die Franken rüberwachsen und hau so schnell wie erlaubt in den großen Kanton ab."

Ich würde vorher mal nachfragen, ob die Schweizer Ploizei das heute auch noch so sieht.

 

PS

Hab selber mal ein Fahrzeug auf eigener Achse aus Italien importiert. Ganz easy. Der Verkäufer hat mir eine Kurzzeitversicherung besorgt. Ich bin dann mit den italienischen Kennzeichen durch die Schweiz nach Hause gefahren, hin zum Tüv,  die Kennzeichen abmontiert, gefaltet und nach Italien geschickt. Der Verkäufer hat damit den Wagen abgemeldet und mir die Papiere zugesandt. Damit bin ich zur Zulassungsstelle und hab den Wagen zugelassen.

 

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Hallo Gast Alpinchen,

 

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Ist doch gar nicht so schwer.

Einfach auf die HP von dem Strassenverkehrsamt aus dem entsprechenden Kanton gehen und ein Exportkennzeichen beantragen.

Die Kontrollschilder brauchen nach dem Export noch nicht einmal zurückgesendet werden. Mit dem Kontrollschild erwirbt man auch eine Kollektivversicherung.

Dann ist das Auto versichert und man bekommt keine Probleme.

 

Danke für Eure Antworten.

Das stimmt, es ist nicht schwer, ich habe gestern mit dem Straßenverkehrsamt Zürich telefoniert, Exportschilder + Versicherung kosten mich ab 290CHF. 

Ob die Kurzzeitkennzeichen aus Deutschland toleriert werden, habe ich nicht gefragt, da ich erst nachdem ich über den Preis erfahren hab, diese Möglichkeit ergoogelt hab :-). Mit soche Kosten habe ich nicht gerechnet.

Ich müsste das extra erfragen und zwar beim Straßenverkehrsamt, Polizei und Zoll Schweiz.

vor 31 Minuten schrieb derron:

Ob die Kurzzeitkennzeichen aus Deutschland toleriert werden, habe ich nicht gefragt, da ich erst nachdem ich über den Preis erfahren hab, diese Möglichkeit ergoogelt hab :-). Mit soche Kosten habe ich nicht gerechnet.

Ich müsste das extra erfragen und zwar beim Straßenverkehrsamt, Polizei und Zoll Schweiz.

Nein es werden keine Kurzzeitkennzeichen aus Deutschland toleriert. Das ist der Link im Link.

 

https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/information-private/strassen--und-wasserfahrzeuge/ausfuhr-aus-der-schweiz.html

 

 

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Hallo,

 

danke für die Info! So wie ich das sehe, wäre es dann vielleicht möglich, dass ich:

- das Auto kaufe,

- dann mit den Kontrolschildern vom Händler die Grenze einmal überquere,

- dann die Kurzzeitschilder aus Deutschland dranmontiere und wieder zum Händler fahre und

- ihm die Schilder zurückgebe,

oder? 

Es sind ja 30 Kilometer bis zur Grenze.

Ich habe mir in der Schweiz ein Kurzzeit Kennzeichen besorgt, damit zur Grenze und dann ein Deutsches Kurzzeitkennzeichen dran.

Anders wird es nicht legal gehen.

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Gast
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