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Was tun mit verunfallten, rep. 355 GTS?


chris 355

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute!

Ich würde gerne mal Eure Meinung zu meinem "Problem" hören.

Folgender Sachverhalt.

Letztes Jahr im Februar habe ich mir einen 355 GTS in rot/beige, Bj 1996 mit 29.800km für 60.000 Euro gekauft.

Das Fahrzeug befindet sich in einem schönen Zustand, Leder 1A etc. Würde sagen guter Zustand 2. Seitdem bin ich ca. 5.000km gefahren, ohne techn. Probleme. Alles soweit in Ordnung. Bin auch happy mit dem Wagen, macht echt Spaß. :)

Nur: Es wurde nachträglich festgestellt, dass das Fahrzeug einen Unfall hatte. :???:

Der Verkäufer sicherte (unter Zeugen) zu, dass der Wagen KEINEN Unfall hatte. Dies wurde auch im Kaufvertrag so festgehalten. Ein Anwalt ist auch schon eingeschaltet.

Ich habe bereits ein Gutachten (TÜV) erstellen lassen. Das Problem ist aber, dass man nicht feststellen kann, was genau war. Der Verkäufer macht einen auf Unwissend und kann (will) zur Aufklärung nichts beitragen. :evil:

Fest steht jedoch folgendes:

Das Fahrzeug wurde komplett lackiert.

Der Wagen war auf der Richtbank. Die Spuren der Klammern sind am Unterboden noch sichtbar. Ob am Rahmen gezogen wurde, konnte nicht festgestellt werden. Der Gutachter und auch der freundliche, bei dem das Fahrzeug besichtigt wurde, meinten aber, dass am Rahmen eher nichts gemacht wurde.

Am Kotflügel hinten links wurden Instandsetzungsarbeiten ausgeführt.

Am Übergang zwischen den hinteren Kotflügeln und dem Dachteil sind Schleifspuren zu erkennen. Entweder wurde ein oder beide Kotflügel erneuert oder das Dachteil.

Grundsätzlich wollte ich den Wagen noch ca. 2 Jahre fahren.

Einige raten mir dazu, in Richtung Minderung zu gehen, sprich sich mit einer Rückzahlung von bspw. 10.000 Euro zu einigen. Somit wäre der Einkauf bei 50.000 €.

Mein Bauchgefühl sagt mir aber, dass sich der Wiederverkauf trotzdem etwas schwierig gestalten könnte. Ich muß angeben, dass der Wagen einen Unfall hatte, kann aber nicht sagen wo, wieviel etc. Wer kauft so einen Wagen???

Mein Schrauber meint, dass er sonst ordentlich und sauber da steht und sich dafür dann auch mal ein Käufer für ca. 45.000 finden lassen müßte.

Sollte der Kauf rückabgewickelt werden geht halt das ganze Spielchen mit einen Neuen suchen, anschauen, finden von vorne los.

Was meint Ihr dazu?

Rückabwicklung oder Minderung?

Danke Euch und Gruß,

Christian

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Hallo Christian,

schwierige Frage!

Ich kann Deine Unsicherheit gut nachvollziehen, denn ich habe ein ähnliches Problem (GottseiDank geht es nicht um einen vertuschten Unfallschaden).

Die Rückgabe des Fzgs. ist mit Kosten und, für mich wesentlich schlimmer, mit Herzschmerz verbunden.

Ich habe für mich FÜR das Fzg. entschieden. Beweggrund hierzu ist die Seltenheit des Fzgs. (Ausstattung). Ein vergleichbares Modell zu finden erscheint mir nach Wälzung der aktuellen Angebote nahezu unmöglich. Da nehme ich auch gern eine höhere Laufleistung, bzw. auch mehrere Vorbesitzer inkauf.

Wenn sich in Deinem Fall ein gleichwertiges Modell finden lässt, würde ich auf Rücknahme plädieren. Denn einen Unfallwagen wieder zu verkaufen bringt garantiert Probleme.

Hi Chris,

sehr, sehr schwierig:confused:

Es handelt sich also um einen Betrug.......soviel ist sicher,

ob der Verkäufer davon gewußt hat steht wiederum auf einem anderen Blatt Papier.

Tip:Laß den Wagen inkl. Rahmen von einer Fachwerkstatt ordentlich vermessen.........wenn alles innerhalb der Toleranz liegt würde ich das Auto behalten und eine Minderung geltend machen, andernfalls sofort eine Rückabwicklung einleiten:wink:

Ps.:Es gibt genügend gute 355 GTS.........solltest nur einen Menschen mit Sachverstand beim Kauf mitnehmen:wink:

Gast Anonym16

Hallo Christian,

versuch mal über die Versicherung etwas herauszubekommen.

Der Wagen war sicherlich vollkaskoversichert, also müsste es sich doch um einen gemeldeten Schaden handeln.

Über das Kennzeichen einfach mal anfragen, denn es handelt sich ja in diesem Fall dann um Betrug:evil:

Hallo Chris hatte ein ähnliches Problem

ICh habe mir bei einem Händler einen 360 gekauft mit "rep Parkplatzschaden" d.h. Kotflügel vorne links und Außenspiegel.Für mich kein Problem da der Rest wie km und Ausstattung sowie Zustand erstklassig waren.

Durch dieses Forum habe ich den Vorbesitzer kennen gelernt,der mir den "Parklplatzschaden" etwas genauer definiert hatte.

Das Auto war ein Totalschaden:-(((°

Also Anwalt genommen ,prozessiert UND Verloren:-(((°

Grund war ,das nichtnachvollziehbr war OB mich der Verkäufer kpl über den Vorgang aufgeklärt hatte d.h. in deinem Fall wenn du es nicht hieb und stichfest nachweisen kannst ,das das FZG als unfallfrei verkuaft wurde geht es dir wie mir.

Kohle für den Anwalt weg und verloren.

Also habe ich das Auto verkauft und mich im Kaufvertrag 100 mal abgesichert über den Vorschaden ,das der neue Eigentümer mir nicht ans Bein pinkeln kann.

Er hat es in Kauf genommen und ist mit dem Auto mehr als zufrieden,was ich ja eigentlich auch war.

Aber der Schock das das Auto komplett zerschoßen war hat mich ebe zum Verkauf bewegt.

Wobei auch der Pries beim Verkauf gestimmt hatO:-):wink:

Gast Tiescher

Moin,

oder erstmal den Vorbesitzer ermitteln, vielleicht gibt es ja in irgendwechen Papieren (Bordbuch, Werkstattrechnungen etc.) einen Hinweis, wie er heisst.

Der wird sicherlich zwei Dinge aussagen koennen: Was war das fuer ein Unfallschaden und hat er diesen bei der Uebergabe an den Haendler angegeben, eventuell sogar vermerkt im Kaufvertrag.

Parallel mal suchen, ob Du etwas Vergleichbares finden wuerdest, falls es zur Wandlung kommt.

Gruss Bjoern

Bei 355er und 360er kannst Du nicht 100% sicher sein, dass alle Rahmen ab Werk gleich sind. Ich weiß, dass selbst Leute die schon x-Rahmen gesehen haben manchmal die Hände über den Kopf zusammen schlagen was da so alles aus dem Werk direkt kam. Was für einen "Semi-Profi" eindeutig als gerichteter oder gezogener Rahmen aussieht ist aber tatsächlich so ausgeliefert worden. Es gibt genug Beispiele dafür. Wenn Du also nicht einen 100% von der Versicherung attestierten Rahmenschaden hast könnte es eng werden. Evetuell ist noch ein anderer belastbarer Beweis, z.B. vom Rahmenrichter ausreichend.

....Am Übergang zwischen den hinteren Kotflügeln und dem Dachteil sind Schleifspuren zu erkennen. Entweder wurde ein oder beide Kotflügel erneuert oder das Dachteil.
..nicht zwingend.

Wenn die Holme wellig sind ist es in der Regel noch original. Bei 355 wurde ab Werk ein falscher "Kitt" für den Übergang verwendet. Dies ist oft nicht vernünftig gemacht worden und könnte die Schleifspuren erklären.

Hallo Chris hatte ein ähnliches Problem

ICh habe mir bei einem Händler einen 360 gekauft mit "rep Parkplatzschaden" d.h. Kotflügel vorne links und Außenspiegel.Für mich kein Problem da der Rest wie km und Ausstattung sowie Zustand erstklassig waren.

Durch dieses Forum habe ich den Vorbesitzer kennen gelernt,der mir den "Parklplatzschaden" etwas genauer definiert hatte.

Das Auto war ein Totalschaden:-(((°

Also Anwalt genommen ,prozessiert UND Verloren:-(((°

Grund war ,das nichtnachvollziehbr war OB mich der Verkäufer kpl über den Vorgang aufgeklärt hatte d.h. in deinem Fall wenn du es nicht hieb und stichfest nachweisen kannst ,das das FZG als unfallfrei verkuaft wurde geht es dir wie mir.

Kohle für den Anwalt weg und verloren.

Also habe ich das Auto verkauft und mich im Kaufvertrag 100 mal abgesichert über den Vorschaden ,das der neue Eigentümer mir nicht ans Bein pinkeln kann.

Er hat es in Kauf genommen und ist mit dem Auto mehr als zufrieden,was ich ja eigentlich auch war.

Aber der Schock das das Auto komplett zerschoßen war hat mich ebe zum Verkauf bewegt.

Wobei auch der Pries beim Verkauf gestimmt hatO:-):wink:

Danke schon mal für die ersten Einschätzungen.

Dank einer Rechtsschutzversicherung ist das Kostenrisiko überschaubar:D

Sehr zu empfehlen:-))!

Im Kaufvertrag steht auch definitiv drin, dass er unfallfrei ist. Der Händler behauptet auch nichts davon gewußt zu haben.

Das mit dem Vorbesitzern ist etwas schwierig. Hab´ das Auto aus der Schweiz geholt und kann die Vorbesitzer nicht so einfach ermittlen. Der Händler sagte mir, dass der Vorbesitzer das Auto sechs Jahre lang gefahren hatte und auch nichts wußte.

Ich hab mal bei Ferrari in der Schweiz angerufen, die speichern ja auch gemeldete Unfälle bei den freundlichen.

Die durften mir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht viel sagen, nur dass er in 2001 einen Unfall hatte. War somit wohl der Vor-Vorbesitzer.

An die Versicherung komm ich in der Schweiz nicht so einfach ran, wüßte nicht einmal an welche den Wagen in 2001 versichert hatte.

Hier müßte der Händler in der Schweiz helfen, der kommt da eher ran, aber der macht leider ziemlich wenig um die Sache zu regeln. :evil:

Das Ganze war auch beim Kauf nicht mit bloßem Auge zu erkennen. Das Fahrzeug stand in einer Halle und wir (inkl. Fachmann!:wink:) haben uns auf die Angaben des Händlers verlassen und nicht den ganzen Lack nachgemessen.

Auf der Hebebühne sieht man das dann schon eher. Die Möglichkeit hatten wir in der Schweiz leider nicht.

Wieder was gelernt...

Ein vergleichbares Fahrzeug zu finden wird nicht ganz so einfach.

Möchte unbedingt wieder einen gepfelgten rot/beigen Sechsgang mit nicht allzuvielen km. Die wachsen nicht unbedingt auf den Bäumen.

Deshalb bin ich auch hin und her gerissen was ich machen soll.

Gast Tiescher

Das mit dem Vorbesitzern ist etwas schwierig. Hab´ das Auto aus der Schweiz geholt und kann die Vorbesitzer nicht so einfach ermittlen. Der Händler sagte mir, dass der Vorbesitzer das Auto sechs Jahre lang gefahren hatte und auch nichts wußte.

Was steht denn auf Seite 1 des Bordbuches? Da wird eigentlich immer der Name des Erstbesitzers eingetragen.

Edit sagt noch: ...und das ausliefernde Autohaus natuerlich. Die haben vielleicht auch Unterlagen.

Bei 355er und 360er kannst Du nicht 100% sicher sein, dass alle Rahmen ab Werk gleich sind. Ich weiß, dass selbst Leute die schon x-Rahmen gesehen haben manchmal die Hände über den Kopf zusammen schlagen was da so alles aus dem Werk direkt kam. Was für einen "Semi-Profi" eindeutig als gerichteter oder gezogener Rahmen aussieht ist aber tatsächlich so ausgeliefert worden. Es gibt genug Beispiele dafür. Wenn Du also nicht einen 100% von der Versicherung attestierten Rahmenschaden hast könnte es eng werden. Evetuell ist noch ein anderer belastbarer Beweis, z.B. vom Rahmenrichter ausreichend.

..nicht zwingend.

Wenn die Holme wellig sind ist es in der Regel noch original. Bei 355 wurde ab Werk ein falscher "Kitt" für den Übergang verwendet. Dies ist oft nicht vernünftig gemacht worden und könnte die Schleifspuren erklären.

Es ist immer gut das hier ein Fachmann dabei ist:-))!War mir jetzt auch neu

Es ist immer gut das hier ein Fachmann dabei ist:-))!War mir jetzt auch neu

Das war mir klar, du als (ex)360er Fahrer! :D

Aufgrund des falschen Kits wiesen die meisten 355er an dieser Stelle auch Risse auf.

Ich rate grundsätzlich von einem langwierigen Gerichtsverfahren ab. Denn da gibt es eigentlich nur einen Gewinner: den Anwalt.

Michael308 hat es schon genauestens beschrieben: lass ein hieb- und stichfestes Gutachten anfertigen, und geh auf eine Minderung raus.

Es ist immer gut das hier ein Fachmann dabei ist:-))!War mir jetzt auch neu

Wie gesagt, ich hatte schon jemanden dabei, der auch einen 355´er hat und sich auskennt.

Aber es war wirklich nicht zu erkennen. Dazu hätten wir das Auto halb zerlegen müssen.

Der rep. Schaden hinten wurde entdeckt, als der Stoßfänger weggebaut wurde weil ein Fuchs rein kam.

Der Erstbesitzer in 1996 hatte das Fahrzeug nur ein, eineinhalb Jahre. 2001 war definitiv ein anderer Halter drauf. Nur welcher? :???:

@F40org

Das mit den Rahmen und den Toleranzen hab´ ich auch schon gehört.

ich war bei Migle Milla Motors in Rosenheim. Der Meister hat sich alles genau angeschaut, war sehr freundlich und hat das Gleiche gesagt wie Du Roland.

1996 war die Qualität ab Werk noch nicht so doll. Heute ist das auch anders.

Also, prinzipiell kann man einen Unfallwagen auch wieder ganz gut verkaufen.

Voraussetzung ist natürlich ein angemessener Preisabschlag und ein detaillierter Unfallbericht mit Gutachten und Bildern.

Dann noch die Rechnungen von den gewechselten Teilen und die Rechnungen der Fachwerkstatt (Klempner + Lackierer).

Wenn das alles ordentlich vorliegt und das Auto einen erstklassigen Zustand hat, findet sich auch ein Käufer, der keine Probleme nach den Verkauf macht.

Da wie Du schreibst, in Deinem Fall überhaupt kein Nachweis über den Schaden vorliegt, rate ich Dir ganz klar zur Rückgabe.

Das einzige was zu klären ist, wie die Nutzungsdauer (5.000 km) verrechnet wird.

Versuche zunächst mal ohne Anwalt mit dem Händler zu reden, vielleicht hast Du Glück und der Händler will keinen Ärger und geht sogar auf die Rückabwicklung zu 100% ein.

Einen vergleichbaren Wagen für den von Dir genannten Preis ist sicherlich möglich zu bekommen, dann hast Du kein flaues Gefühl mehr und wirst auch mit den anderen 355 wieder glücklich.

Vielleicht auch glücklicher, aber diesmal genau anschauen.

Das ist nur meine Meinung, am Ende entscheidet Dein Bauchgefühl und die Situation.

Rico

Das einzige was zu klären ist, wie die Nutzungsdauer (5.000 km) verrechnet wird.

Auch hier gibt es eine klare Vorgabe: pro gefahrene 1000 Kilometer 1% des Brutto-Verkaufspreises werden anteilig angerechnet!

Das wären in diesem Fall: 5x 600,-- € = 3.000,-- €.

Ja, das mit den Unfallwagen ist glaub ich so eine Sache! Als ich die Front sowie die Seitenschweller bei meinem F360 Spider nachlackieren liess (Steinschläge) ist meinem Lackiermeister auch aufgefallen, dass bei der Beifahrertüre was nachlackiert wurde (nicht ganze Türe) und es bei einem gewissen Lichteinfall von Auge sichtbar war (ist mir bis dahin nie aufgefallen). Er hat dann den Wagen ein bisschen näher angeschaut und zum Glück kein Klemmenabdruck im Unterboden gefunden (was bedeutet, das er wahrscheinlich nicht auf Richtbank war). Habe beim Freundlichen, welcher das FZ ausgeliefert hat sowie bei meinem jetzigen nachgefragt. Ein Unfall ist nicht bekannt. Auch gem. telefonischer Auskunft Vorbesitzer sind keine Unfälle verursacht worden. Habe dann praktisch ganzes Auto nachlackieren lassen (ausser Türe Fahrerseite, Kotflügel Fahrerseite, Heck und Motordeckel). Sieht soweit wieder ganz ok aus (Original ist die Lackoberfläche ganz leicht wolkiger).

Grüsse

Ralph

Wie gesagt: Wandeln oder Mindern. Beides ist gut.

Die zugesicherte Eigenschaft "unfallfrei" hat der Händler nicht geliefert. :???:

Infolgedessen dürfte er auch nach Schweizer Recht übel in der Defensive sein. :D

Hätte der Händler diese Eigenschaft nicht mündlich und schriftlich zugesichert,

wäre der Wagen natürlich nochmals von einem Sachverstängigen begutachtet worden und wäre anschließend ggfs. verschmäht worden.

(oder auch nicht)

Einen 355 in einer ganz bestimmten Konfiguration wieder zu finden geht meist nur mit Kompromissen - z.B. bei Preis, Zustand, Historie ...

Wenn Du flüssig bist, kannste erst einen neuen 355 besorgen und anschließend den alten wandeln.

Aber nach wie vor steht Dein 355 gut da.

Und in Rosenheim konnte vom Sachverständigen auch kein Rahmenschaden wg. Unfall diagnostiziert werden, soweit ich erinnere.

Ich würde die Kohle nehmen und das Auto weiter fahren.

Für 50Teuro bekommst du ihn immer los das Auto ist ja sauber.

Es ist fast unmöglich einen 100% unfall/nachlackierungs freien 355er auf dem Markt zu finden.

-Fast alle sind schon auf kulaz von Ferrari an der C Säule lackiert (das Problem ist ja bekannt bei allen 355er)

-Bei allen ist die Stoßstange mal nachlackiert worden.(Steinschalg)

-Bei einem 12 Jahre altem Auto passiert halt auch mal ein Parkremper an der Tür,Seitenteil,Kotflügel.......lässt sich leider oft nicht vermeiden wenn das Auto aktiv gefahren wird.

Es ist dann sehr schwer beim Gebrauchtwagen kauf zu unterscheiden ob nur eine Kleinigkeit gemacht wurde oder mehr......zumal die Verarbeitungsqualität bei Ferrari zur dieser Zeit nicht die beste war.Fahreuge wurden als Neuwagen ausgeliefert wo die Lackierung nicht gestimmt hat und die Spaltmasse auch danaben waren.Ein Risiko ist bei einem gebrauchten immer dabei.

Hallo,

als erstes stellt sich doch die Frage nach der finanziellen Situation des Verkäufers, gibts da überhaupt was zu holen und wenn ja wieviel ? Oder darf man sich mit seiner Forderung ganz hinten anstellen ? :-o

Gruß, Georg

Hallo,

als erstes stellt sich doch die Frage nach der finanziellen Situation des Verkäufers, gibts da überhaupt was zu holen und wenn ja wieviel ? Oder darf man sich mit seiner Forderung ganz hinten anstellen ? :-o

Gruß, Georg

Da gibts schon was zu holen:D

Die Frage ist nicht die des Könnens, sondern des (bezahlen)Wollens...:???:

Wenn das Auto aus der Schweiz ist ist es bei uns verzollt und versteuert worden.

Wie verhält sich das eigentlich bei einer Wandlung ?

Falls der Verkäufer zurücknehmen muß wird das Auto ja wieder in die

Schweiz eingeführt.

Fällt dann wieder Verzollung und Steuer an ?

Wenn das Auto aus der Schweiz ist ist es bei uns verzollt und versteuert worden.

Wie verhält sich das eigentlich bei einer Wandlung ?

Falls der Verkäufer zurücknehmen muß wird das Auto ja wieder in die

Schweiz eingeführt.

Fällt dann wieder Verzollung und Steuer an ?

Wenn das Auto in der CH gekauft wurde, ist erst einmal die Frage.

Kann der Vertrag gewandelt werden?

Es gibt hier kein EU Recht.

Ich kann nicht sagen ob in der CH Wandlungen mit dem Ausland stattfinden.

Also jungs, den Zahn kann ich euch ziehen. Man kann nix ausserhalb der EU geltend machen. Es ist sogar innerhalb der EU sehr sehr schwer, innerhalb Deutschlands dagegen sehr leicht :wink:

Wenn der Wagen also in der Schweiz gekauft wurde, vergiss die Sache und geh zum tagesablauf über, da hast wohl Pech gehabt :(

Nug

Also jungs, den Zahn kann ich euch ziehen. Man kann nix ausserhalb der EU geltend machen. Es ist sogar innerhalb der EU sehr sehr schwer, innerhalb Deutschlands dagegen sehr leicht :wink:

Wenn der Wagen also in der Schweiz gekauft wurde, vergiss die Sache und geh zum tagesablauf über, da hast wohl Pech gehabt :(

Nug

Sorry Nug, aber das ist so nicht ganz richtig. :???:

Zum Glück handelt es sich bei der Schweiz auch um einen Rechtsstaat mit Gesetzen für Strafrecht, Vertragsrecht etc. :-))!

Das Problem ist ja nur, dass man das dann, kraft Gerichtsstand, in dem jeweiligen Land gelten machen muß.

Du kannst ja auch jemand in Australien oder USA verklagen, wenn das Gesetz des Landes einen Verstoß dafür vorsieht. Es gilt da halt dann das jeweilige Landesrecht. Mit EU und Abkommen oder dergleichen hat das eigentlich nichts zu tun. Sobald einer gegen ein Gesetz des jeweiligen Landes verstößt, in diesem Fall Vertragsrecht und es sich um einen Rechtsstaat handelt, kannst den auch juristisch packen. Dass sich solche "Auslandsfälle" etwas in die Länge ziehen steht auf einem anderen Papier :bored:

In meinem Fall ist das ja so, dass eine zugesicherte Eigenschaft, nämlich unfallfrei, nicht zutrifft. Das schweizer Recht ist hier übrigens auch nicht sooo weit weg von unserer Rechtsprechung.

Also vergessen und abhaken wäre hier nich so gut, da geht schon was.

Immerhin hat der Händler auch schon ein paar Fränkli angeboten. Er weiß vermutlich schon, dass er da nicht so einfach raus kommt.

Meine Überlegngen gehen halt nur in die Richtung, wie bekomme ich mal einen nicht-mehr-unfallfreien Ferrari verkauft, bei dem ich nicht einmal sagen kann, was er genau an Beschädigungen hatte...?

Deshalb war für mich eine Minderung in der Größenordnung von 10.000 Euro mal eine Hausnummer mit der man, auch im Wiederverkauf, zurecht kommen könnte.

@355GTS u. kkswiss:

Bei der Einfuhr von Fahrzeugen nach Deutschland fallen grundsätzlich 10% Zoll und 19% Mehrwertsteuer an.

Innerhalb der EU muß man keinen Zoll bezahlen für Waren, sprich Autos, die in der EU hergestellt wurden. Mit der Schweiz gibt es hierüber auch ein Abkommen. Mit der USA gibt es dieses Abkommen übrigens nicht, hier fallen bei Importen die 10% Zoll an :evil:

Bei einem Ferrari ist dies zwar offensichtlich, dass dieser in der EU hergestellt wurde, man benötigt hierfür aber dennoch eine Bescheinigung (E1, stellt der Händler, bzw. der Spediteur aus).

Zoll habe ich deshalb nicht bezahlen müssen.

Sehr wohl aber die 19% Steuer, die im übrigen Bar an der Grenze bezahlt werden muß :oops:

Für den Rückerhalt der Steuer bei einer Wandelung ist auch kein Abkommen unter den Ländern notwendig. Hier will man ja was vom eigenen Vater Staat, nämlich die Steuer, die man bezahlt hat.

Auch hierfür gibt es einen Antrag auf Rückerstattung der Einfuhrsteuer, erhältlich bei den Zollämtern. Natürlich muß da ein Grund angegeben werden, warum gewandelt wird Eine nicht zugesicherte Vertragseigenschaft der Ware wäre ein solcher Grund.

Am besten wickelt man das dann auch über das Zollamt ab, bei dem man auch die Einfuhr angemeldet hat, bei mir war das Basel, Weil am Rhein. Hier sollten auch noch Unterlagen existieren, das vereinfacht die Sache.

Somit würde ich die Steuer vom Vater Staat zurückbekommen :D

Ein Zoll oder Steuern für die Einfuhr in die Schweiz fallen in so einem Fall aber nicht an.

Gruß,

Chris

Das schweizer Recht ist hier übrigens auch nicht sooo weit weg von unserer Rechtsprechung.

Da gebe ich Dir bedingt Recht.

Nur ist es so, dass man diese Wandlung in der Schweiz einklagen müsste.

Da aber die schweizer Gerichte keine Anwälte aus andern Kantonen, geschweige denn aus dem Ausland akzeptieren sehe ich hier ein Problem.

Man müsste von Deutschland aus einen schweizer Anwalt aus dem Kanton beauftragen wo der Gerichtsstand ist.

Da muss alles vohrer bezahlt werden. Also Anwalt, Gericht und was es sonst noch gibt.

Ist halt alles sehr aufwendig und teuer.

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