Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

Rushh-drive 2008 gestoppt....


SportecRS4

Empfohlene Beiträge

Sehr schön. Welche Straftat jetzt genau?

Die Benutzung der (u.a. durch Steuern der Teilnehmer bezahlten) öffentlichen

Straßen in Deutschland mit zugelassenen PKW als nüchterner Führerscheininhaber?

Etwas dünn, nicht wahr. :???:

Na ja, vielleicht kommt ja noch eine wirkliche Begründung, sollten sich einige Teilnehmer verplappert haben.

z.B. Mögliche, dauerhafte Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, möglicher Gruppenverstoss gegen die StVO? mögliches kollektives Rasen? :-o

Du weißt doch, das die Jägermeister sehr, sehr einfallsreich sein können, wenn es um (zukünftige) Verstöße gehen kann (könnte).8)

Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »
  • Antworten 95
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Aktivste Mitglieder

  • Niko

    12

  • Telekoma

    11

  • skr

    6

  • cinquevalvole

    5

Aktivste Mitglieder

  • Niko

    Niko 12 Beiträge

  • Telekoma

    Telekoma 11 Beiträge

  • skr

    skr 6 Beiträge

  • cinquevalvole

    cinquevalvole 5 Beiträge

Hallo,

habe nicht den ganzen Thread gelesen. Ich weiß aber, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof 2005 entschieden hat, dass vor Sicherstellungen ein gerichtlicher Entscheid beim Verwaltungsgericht einzuholen ist. Die jetztige Maßnahme verstößt außerdem gegen das Übermaßverbot. Ein Verbot der Veranstaltung heißt nicht, dass man den Leuten noch zusätzlich für ein verlängertes Wochenende die Autos sicherstellen darf. Vor allem nicht ohne Gerichtsbeschluss. Von Gefahr im Verzug kann keine Rede sein, da die Regierung von Oberbayern rechtzeitig davon wusste. Man hat es einfach nicht für notwendig erachtet und den Richtervorbehalt ausgehebelt in der Hoffnung, dass es niemand prüft. Ich fand es unerträglich und habe einem Teilnehmer, der schon am Freitag nach Frankfurt zurückfahren wollte einen guten Anwalt verraten, der sich um die Sache kümmert.

Eine heutige Beschwerde beim Verwaltungsgericht ging erwartungsgemäß ins Leere. Kaum begründet und willkürlich wies die Richterin die Beschwerde ab. Das Beschwerdegericht am Obersten Verwaltungsgerichtshof ist seit 3 Stunden mit der Sache befasst und will heute noch entscheiden, ob das Auto des Beschwerdeführers im Rahmem einer einstweiligen Anordnung freizugeben ist.

Ich bin gespannt, was heute noch entschieden wird. Auch wenn man verliert finde ich, dass man sich wehren musste. Die Hauptsache der Klage wird dann halt in einigen Monaten entschieden werden.

Ich selbst bin gegen gefährliche Autorennen in Deutschland und mache so etwas nicht mit. Wenn ich mit 340 km/h über die Landstraße rase dann nur wenn sie frei ist. Viel gefährlicher für die Allgemeinheit ist die Willkür einzelner Beamten, die immer wieder versuchen, sich über geltendes Recht hinwegzusetzen.

An Dennis' stelle hätte ich mich auch gegen das Verbot gewehrt. Reine Prinzipsache. Aber das ist ein anderes Thema.

z.B. Mögliche, dauerhafte Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, möglicher Gruppenverstoss gegen die StVO? mögliches kollektives Rasen? :-o

Du weißt doch, das die Jägermeister sehr, sehr einfallsreich sein können, wenn es um (zukünftige) Verstöße gehen kann (könnte).8)

Völlig frei erfundene Projektionen in die Zukunft wie beim Kartenlegen, Glaskugeln, Knochenwürfeln ... X-)

Damit könnten sie willkürlich jederzeit jedem das KFZ wegnehmen,

nur weil theoretisch die Möglichkeit besteht, daß damit Gesetze übertreten werden.

Kein Treffen, keine Ausfahrt kann danach mehr organisiert werden.

Geht's noch?

@ Nico: Du fährst nicht so schnell auf der Landstrasse, oder? X-)

BTW: Wird als nächstes in allen Gärten das Pappelholz sichergestellt?

Die Zukunft kann man nicht kontrollieren.

@ Nico: Du fährst nicht so schnell auf der Landstrasse, oder? X-)

Doch macht er. Das einzige, was ich seit meiner Führerscheinprüfung zur Strassenverkehrsordnung noch dazu gelernt habe.

Ist die Landstrasse einspurig und hat nur eine Fahrtrichtung, oder wird sie durch einen Mittelstreifen getrennt, gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung.

Es ist gilt also auf Landstrassen nicht wie vermutet eine Geschw. Begrenzung von 100 Km/h

(wer würde schon 21 Euro für ne Runde Nordschleife bezahlen, wenn dort nur 100 erlaubt wäre?! )

Doch macht er. Das einzige, was ich seit meiner Führerscheinprüfung zur Strassenverkehrsordnung noch dazu gelernt habe.

Ist die Landstrasse einspurig und hat nur eine Fahrtrichtung, oder wird sie durch einen Mittelstreifen getrennt, gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung.

Es ist gilt also auf Landstrassen nicht wie vermutet eine Geschw. Begrenzung von 100 Km/h

(wer würde schon 21 Euro für ne Runde Nordschleife bezahlen, wenn dort nur 100 erlaubt wäre?! )

Wie ist das getrennt definiert? Durch einen Anbau, Leitplanke Betonwand etc. oder reicht eine Sperrlinie? O:-)

Doch macht er. Das einzige, was ich seit meiner Führerscheinprüfung zur Strassenverkehrsordnung noch dazu gelernt habe.

Ist die Landstrasse einspurig und hat nur eine Fahrtrichtung, oder wird sie durch einen Mittelstreifen getrennt, gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung.

Es ist gilt also auf Landstrassen nicht wie vermutet eine Geschw. Begrenzung von 100 Km/h

Bist Du Dir dessen absolut sicher? :???:

ich habe es in erinnerung, dass es auf einer landstrasse deutliche trennung der fahrwege geben muss. der mittelstreifen reicht also nicht aus. gibt ja landstraßen, die ähnlich sind wie autobahnen(büsche und leitplanken oder mauerwerk zwischen den fahrbahnen) wenn dort dann eine geschwindigkeitsaufhebung ist, heisst es vollgas. das ist auch mein letzter stand(2000)

Für Österreich gilt das sowieso nicht glaub ich :)

Aber es muss schon eine Leitplanke, oder so was sein.

Kenne die Definition dann auch nicht so genau

Ja das mit Österreich ist klar. Ich frage nur aus reinem interesse, bzw. kommt man ja hin und wieder nach Deutschland.

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo SportecRS4,

 

schau doch mal hier zum Thema Aus dem Alltag (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

Der V16 Motor zum Selberbauen (Anzeige) ist auch genial.

  • Gefällt Carpassion.com 1
Bist Du Dir dessen absolut sicher? :???:

Ein Beispiel für eine Landstraße ohne Geschwindigkeitsbegrenzung:

Die Straße vom Münchener Flughafen weg. Zweispurig in jede Richtung, Leitplanke. Achte mal auf die Schilderkonstellation. Das Schild das alle Begrenzungen aufhebt steht etwa 250m hinter der Kurve, das Autobahnschild kommt dann erst nach ca. 600m!

Ein Beispiel für eine Landstraße ohne Geschwindigkeitsbegrenzung:

Die Straße vom Münchener Flughafen weg. Zweispurig in jede Richtung, Leitplanke. Achte mal auf die Schilderkonstellation. Das Schild das alle Begrenzungen aufhebt steht etwa 250m hinter der Kurve, das Autobahnschild kommt dann erst nach ca. 600m!

Okay, wenn die Beschilderung es so sagt, dann ist es ja logisch. Wenn nun solche Schilder aber nicht vorhanden sind? :???:

Ich denke da konkret an die B12, die bei Kempten in die A980 übergeht. Bevor das Autobahnschild das freie Fahren ankündigt, sieht die Bundesstraße genauso aus, zweispurig in jede Richtung, getrennt durch einen grünen Mittelstreifen mit Leitplanke. Vielleicht eine Frage an die Ortsansässigen hier, gilt auf diesem Teil der B12 auch schon freies Blasen?

Ich denke da konkret an die B12, die bei Kempten in die A980 übergeht. Bevor das Autobahnschild das freie Fahren ankündigt, sieht die Bundesstraße genauso aus, zweispurig in jede Richtung, getrennt durch einen grünen Mittelstreifen mit Leitplanke. Vielleicht eine Frage an die Ortsansässigen hier, gilt auf diesem Teil der B12 auch schon freies Blasen?

Du meinst die Abfahrt WALTENHOFEN -> Richtung ISNY/LINDAU.

Da hast du Recht. Das ist keine AB sondern ansich ne 2-spurige Landstrasse (Schnellstrasse).

Da kannst du ballern wie du willst (Und da es steil bergab geht, ist das richtig witzig) O:-)

Du meinst die Abfahrt WALTENHOFEN -> Richtung ISNY/LINDAU.

Da hast du Recht. Das ist keine AB sondern ansich ne 2-spurige Landstrasse (Schnellstrasse).

Da kannst du ballern wie du willst (Und da es steil bergab geht, ist das richtig witzig) O:-)

Genau die meine ich. Seltsam ist dann nur, daß ein sehr guter Freund von mir deswegen mal ein paar Monate zu Fuß unterwegs war... :???:

Gab es vielleicht eine Gesetzesänderung, liegt ein paar Jahre zurück.

Genau die meine ich. Seltsam ist dann nur, daß ein sehr guter Freund von mir deswegen mal ein paar Monate zu Fuß unterwegs war... :???:

Gab es vielleicht eine Gesetzesänderung, liegt ein paar Jahre zurück.

Nicht das ich davon wüsste. :(

Sicher, dass es auf diesem Teilstück war, und nicht erst auf Höhe Weitnau?

Ich fahre die Strecke seit 9 Jahren (Inkl. Fahrschule). Aber bisher gab es dort nie eine Begrenzung.

Nicht das ich davon wüsste. :(

Sicher, dass es auf diesem Teilstück war, und nicht erst auf Höhe Weitnau?

Ich fahre die Strecke seit 9 Jahren (Inkl. Fahrschule). Aber bisher gab es dort nie eine Begrenzung.

Nö, es war schon dort und nicht bei Weitnau. Sichtbare Begrenzung gibt es da keine, die Frage ist nur, ob man wirklich so schnell darf, wie man kann... :???:

...Ist die Landstrasse einspurig und hat nur eine Fahrtrichtung, oder wird sie durch einen Mittelstreifen getrennt, gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung.

Es ist gilt also auf Landstrassen nicht wie vermutet eine Geschw. Begrenzung von 100 Km/h...

...ehemals B30 Ulm - Biberach, früher unlimited, jetzt limited :(

Nö, es war schon dort und nicht bei Weitnau. Sichtbare Begrenzung gibt es da keine, die Frage ist nur, ob man wirklich so schnell darf, wie man kann... :???:

Hmm... also langsam machst du mir Angst :-o Soll ich wirklich jahrelang 140km/h zu schnell gefahren sein?

Das wäre selbst für mich zuviel. :oops: Und mit Klaus sind wir dort kanppe 280 gefahren !!! :-(((°

Nur 1999, als ich noch die Fahrschule besuchte, wurde mir von meinem Fahrlehrer klar gemacht, dass man dort ballern kann. :(

Um das ganze mal "juristisch" zu formulieren, hier der entsprechende Auszug aus der StVO.

§ 3 Geschwindigkeit

[...]

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

[...]

c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Ich weiß leider gerade nicht, welcher Stand das ist, dürfte aber wohl auch in der aktuellen Version so drinstehen.

Hallo,

habe nicht den ganzen Thread gelesen. Ich weiß aber, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof 2005 entschieden hat, dass vor Sicherstellungen ein gerichtlicher Entscheid beim Verwaltungsgericht einzuholen ist. Die jetztige Maßnahme verstößt außerdem gegen das Übermaßverbot. Ein Verbot der Veranstaltung heißt nicht, dass man den Leuten noch zusätzlich für ein verlängertes Wochenende die Autos sicherstellen darf. Vor allem nicht ohne Gerichtsbeschluss. Von Gefahr im Verzug kann keine Rede sein, da die Regierung von Oberbayern rechtzeitig davon wusste. Man hat es einfach nicht für notwendig erachtet und den Richtervorbehalt ausgehebelt in der Hoffnung, dass es niemand prüft. Ich fand es unerträglich und habe einem Teilnehmer, der schon am Freitag nach Frankfurt zurückfahren wollte einen guten Anwalt verraten, der sich um die Sache kümmert.

Eine heutige Beschwerde beim Verwaltungsgericht ging erwartungsgemäß ins Leere. Kaum begründet und willkürlich wies die Richterin die Beschwerde ab. Das Beschwerdegericht am Obersten Verwaltungsgerichtshof ist seit 3 Stunden mit der Sache befasst und will heute noch entscheiden, ob das Auto des Beschwerdeführers im Rahmem einer einstweiligen Anordnung freizugeben ist.

Ich bin gespannt, was heute noch entschieden wird. Auch wenn man verliert finde ich, dass man sich wehren musste. Die Hauptsache der Klage wird dann halt in einigen Monaten entschieden werden.

Ich selbst bin gegen gefährliche Autorennen in Deutschland und mache so etwas nicht mit. Wenn ich mit 340 km/h über die Landstraße rase dann nur wenn sie frei ist. Viel gefährlicher für die Allgemeinheit ist die Willkür einzelner Beamten, die immer wieder versuchen, sich über geltendes Recht hinwegzusetzen.

An Dennis' stelle hätte ich mich auch gegen das Verbot gewehrt. Reine Prinzipsache. Aber das ist ein anderes Thema.

Servus,

erstens ist das ja auch Beschlagnahmung von Privateigentum. Werden durch die Polizei Steuern und Versicherungsbeiträge anteilig für die Tage bezahlt an denen die Autos nicht benutzt werden konnten?

Übermaß - Deine Einschätzung ist völlig korrekt! Ein Auto steht in einer Halle mit anderen Supersportwagen, wird versiegelt, beschlagnahmt.

Eine Versiegelung oder Beschlagnahmung setzt meines Wissens eine STRAFTAT voraus. Die Straftat ist also dass das Auto in der Halle steht?

Es gilt in Deutschland immernoch: Unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils.

Die Polizei hätte sich einfach vor die Halle stellen können und am nächsten Tag warten bis alle mit ihren Autos losfahren. Dann groß angelegte Verkehrskontrolle... Alkoholtest usw... Nur dann wäre die Staatsanwaltschaft meiner Meinung nach auf der sicheren Seite.

Was mich bei den ganzen Diskussionen zum Thema "Veranstaltung xy gestoppt" stört ist daß zum Schluß nie was rauskommt.

Jedes Jahr gibt es mindestens einen solchen Thread mit vielen Vermutungen und Meinungen sowohl Pro Veranstaltung als auch Contra. Ist ja auch ok so.

Aussagen bezüglich Klagen die eingeleitet werden sollen sind meist auch zu lesen. Aber der Ausgang einer Klage (wenn's denn eine Klage gab) wurde bisher nicht ein einziges Mal hier beschrieben.

Wie ist es z.B. hier weitergegangen ? Leider absolute Stille.

Wäre schön wenn das Thema diesmal nicht so enden würde.

Viele Grüße,

Bruno

Schreibe eine Antwort

Du kannst jetzt einen Beitrag schreiben und dich dann später registrieren. Wenn du bereits ein Benutzerkonto hast, melde dich zuerst an.

Gast
Unfortunately, your content contains terms that we do not allow. Please edit your content to remove the highlighted words below.
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Restore formatting

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorhergehender Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.



×
×
  • Neu erstellen...