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Rechts überholen (Schweiz)


Syffel

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Hallo zusammen

Ich möchte mal für einen Arbeitskollegen kurz was nachfragen.

Zur Vorgeschichte:

Heute morgen fuhr er mit seinem Auto durch den Baregg. Fahrtrichtung Basel. Er war immer auf der Spur ganz rechts. Hinter ihm ein anderes Fahrzeug. Ein ziviles Polizeiauto, so wie sich später herausstellte.

Er ist dann vor dem Autobahnkreuz rechts an einem Auto, dass in Richtung Bern unterwegs war, vorbeigefahren. Später wurde er durch das Polizeiauto angehalten. Die haben ihm gesagt rechts überholen darf man nicht, er müsste ganz links am anderen Auto vorbeifahren.

Soviel zur Vorgeschichte...

Heute Morgen kam er ganz aufgelösst zu mir. Ich sollte doch mal nachschauen, was ihn so erwartet. Also, so wie ich gelesen habe, muss er mit 300 Fr. Busse und mit Ausweissentzug rechnen. Das ist aber eigentlich gar nicht meine Frage.

Sondern ist diese Anzeige gerechtfertigt?

Eigentlich dachte ich, wenn die Spur auf der man sich befindet ein anderes Fahrziel hat, dann darf man rechts vorbeifahren, wenn man dannach die Spur nicht mehr wechselt. Liege ich mit meiner Meinung falsch?

Falls ich falsch liege, denn habe ich bis jetzt wohl ziemlich viel Glück gehabt. Ich dachte, dass währe erlaubt...

Naja, mein Ausweiss darf ich trotzdem abgeben :evil: ... Ist aber eine andere Geschichte.

Und Sorry, falls es irgendwo Schreibfehler hat... Ich bin halt noch nicht ganz nüchtern O:-)

Grüessli

Hannes

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Das ist kein Rechtsüberholen da er auf der rechten Spur Richtung Basel unterwegs war, die Spur rechtsaussen ist eindeutig als Richtung Basel/Brugg beschildert. Solange er nicht nach links auf die zwei Spuren Richtung Bern wechselt hat er nicht überholt da er auf einer separaten Spur unterwegs war.

Das passiert übrigens da 1000 mal am Tag da die A1 Richtung Bern häufig zurückstaut.

Danke für Deine Antwort :-))!

Aber mir ist noch nicht ganz klar, wann er am Auto vorbeigefahren ist. Ich muss ihn am Montag nochmal darauf ansprechen. Er kann nicht so gut deutsch, deswegen ist mir das noch nicht ganz klar...

Ich glaube er ist bereits im Tunnel rechts vorbeigefahren. Und dort ist, glaube ich, noch nicht Basel Brugg angeschrieben. Oder?

Währe es dann rechts Überholen, wenn er bereits im Tunnel vorbeigefahren währe? Obwohl er die Spur danach nicht mehr gewechselt hat...

Ich muss nochmal mit ihm sprechen...

Aber er hat immerhin eine Rechtschutzversicherung. Die werden schon darauf achten, dass er nicht zu unrecht bestraft wird.

Gruss und euch allen ein schönes Wochenende.

Hannes

Ich weiß nicht, wie das in der Schweiz genau ist. Aber in Deutschland darf man nur dort überholen, wo die rechte Spur von den linken mit einem dicken Mittelstreifen (egal ob durchgezogen oder getrichelt) abgetrennt ist. Egal, welche Beschilderung da steht oder angeschrieben ist. Erst bei den dicken Strichen ist ein Überholen erlaubt - vorher ist es immer rechtsüberholen, egal wie dämlich das manchmal sein mag. Vielleicht gibt's sowas in der Schweiz ja auch!?

Aber davon abgesehen würde ich es sehr merkwürdig finden, wenn die Polizisten jemanden rausholen und diesen nicht davon in Kenntnis setzen, dass er eine Geldbuße (oder schlimmeres) erwarten darf. Wenn die davon nichts gesagt haben, würde ich mal davon ausgehen, dass das auch nichts mehr kommt.

Das ist kein Rechtsüberholen da er auf der rechten Spur Richtung Basel unterwegs war, die Spur rechtsaussen ist eindeutig als Richtung Basel/Brugg beschildert. Solange er nicht nach links auf die zwei Spuren Richtung Bern wechselt hat er nicht überholt da er auf einer separaten Spur unterwegs war.

Genau so ist es. Steht schwarz auf weiss im Schweizerverkehrsrecht. :-))!

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