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Plusminus: Abzocke im Internet


TPO

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Und von wegen EINORDNUNG der Bilder, ich fänd es schon gut wenn man nach gewerblicher und privater Nutzung unterscheiden würde. Anscheinend ist ja selbst das irrelevant !!!

Sehe ich ganz genauso so, außerdem kann ich auch dem User Chip nur zustimmen.

Wer als Anwalt auf sowas zurückgreifen muss um zu überleben (wurde hier so argumentiert), sollte sich sowieso mal nach was anderes umsehen, genauso wie Fotografen, die hohe Forderungen wegen ein paar verpixelten kleinen Bilderchen stellen, ist denen das nicht peinlich?

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Das Problem ist wenn du hier wieder eine Grenzein "anspruchsvolle" Fotos und einer Kartoffel die mit dem Fotohandy geknippst wurde ziehen willst gibt es das Problem der Einordnung. Ein guter Anwalt wird die Kartoffel auch zum fotografischen Meisterwerk des 21. Jahrhunderts hochstilisieren und umgekehrt.

Und nachdem unsere Richter wohl nicht immer die hellsten sind und das Hirn durch das viele Jura wohl etwas verschleimt ist, ist so eine Regelung in Deutschland nicht möglich.

Warum haben wir denn einen riesigen Dschungel an Vorschriften die kein Mensch mehr überblicken kann? Weil bei vielen Richtern wohl nicht auf den gesunden Menschenverstand gesetzt werden kann sondern jeder Mist fest geregelt sein muss.

Falls hier jemand Richter ist: Sorry, ich weiß ich verallgemeinere hier was nicht in Ordnung ist.

Das ist ja in der Theorie schön und gut, doch in der Praxis Quatsch. Gesetze sind immer abstrakt-generell. Deswegen kann man nur für diesen Fall Gesetze schaffen, die für alle Photos gelten. Es geht ums Prinzip und nicht ums Motiv.

Gruß

Christian

Bei allem Verständnis für Fotografen und deren Kunst. Ich denke dass Problem kiegt hier ein wenig in der Natur der Sache. Das Internet war und ist in der Regel ja kostenlos. (Von Mehrwertdiensten mal abgesehen) Viele User haben da eben einfach nicht den Durchblick, dass manchen Dinge halt verboten sind. Zumal es ja wirklich extrem einfach ist Dinge zu kopieren und herunterzuladen. Das schützt natürlich vor Strafe nicht, ist jedoch seitens der Gesetzgebung (die hier deutlich hinterherhinkt) völlig vermurkst worden. Die mittlerweile möglichen (teils horrenden) Abmahnungen sind in keinster Weise gerechtfertigt. Das gleich gillt übrigens für Leute, die z.B. kein vollständiges Impressum auf Ihrer Homepage haben. Wenn man hier z.B. (wie ja auch sonst üblich) einer ofiziellen Stelle den Verstoß melden könnte und diese in beiden Fällen (Impressum und Bilder) für Ersttäter ein kleines Bußgeld von vieleicht max. 50 Euro verhängt, dann würde sich niemand aufregen.

Und genau das ist der Punkt. Es kann nicht angehen, dass trotz aller Schutzbedürfnisse des Autors einfach Dritte wie z.B. windige Anwälte, das Gesetz (völlig legal) in die eigene Hand nehmen können und hier nach belieben abkassieren.

Ich kann auch nicht bei mir auf der Straße einfach so Alkoholkontrollen bei Autos durchführen oder die Straße sperren und vorm Haus eine Umleitung einrichten weil mir was nicht passt.

In Deutschland wird derjenige, der unbewußt einen kleinen Fehler macht mitlerweile härter bestraft und verfolgt als der, der bewußt und vorsätzlich einen Ladendiebstahl begeht....

Leider ist hier ein großer Nachholbedarf an Gesetzgebung, in absehbarer Zeit nicht zu erkennen ist. Alle weiteren Gedanke dazu schreibe ich jetzt nicht merh, dann wird es zu politisch...8)

In Deutschland wird derjenige, der unbewußt einen kleinen Fehler macht mitlerweile härter bestraft und verfolgt als der, der bewußt und vorsätzlich einen Ladendiebstahl begeht....

@chip, Bild lesen bildet nicht:wink:.

Sicherlich kann man darüber streiten, ob Höhen von Abmahnungen gerechtfertig sind. Jedoch muss sich JEDER user des Internets über Folgen von "copy&paste" klar sein. Bin ich unsicher ob ich das darf, informiere ich mich.

Wir sollten festhalten, dass das Abmahnen prinzipiell richtig ist. Das Schaffen von Richtlinien von Strafen obliegt dem Gesetzgeber. Diesen nächstes Jahr frei und neu zu wählen hat jeder in der Hand.

Gruß

Christian

Das zusätzlich Gemeine an der ganzen Geschichte.

Befindet sich der Nutzer des geschützten Materials in Deutschland hagelt es Abmahnungen.

Macht dies einer vorsätzlich, evtl. sogar mit kommerziellem Hintergrund - hat seinen Firmensitz aber ausserhalb der EU oder in der Schweiz - PASSIERT NICHTS !!!

Ausser völlig dumm und hilflos da stehen bleibt einem nichts übrig, das ist leider auch eines der Nachteile des Internets.

Sicherlich kann man darüber streiten, ob Höhen von Abmahnungen gerechtfertig sind.

Unter anderem geht es ja Schwerpunktmäßig hier im Thread

genau darum. :-))!

Wenn wir im ersten Post lesen, dass es hier um Privatpersonen geht, die keinerlei Gewinnabsichten damit verfolgen, dann stimmt das System hier nun mal nicht. Wir sprechen ja nicht vom abgezockten dreisten Raubkopierer oder ähnlichem.

Apropos Bildzeitung:

mit unserem Fall vergleichbar ist wohl der Diebstahl geringwertiger Sachen:

(wobei da immer noch der Vorsatz im Spiel ist, was sich hier bei uns ja nun nicht so darstellt)

Zitat eines Anwalts bei 123Recht.de

(4)Ersttäter:

Sollten Sie Ersttäter sein und sollte der Wert der von Ihnen gestohlenen Sachen keinen allzugroßen Wert haben und sollten Sie keinen besonders schweren Fall des Diebstahls begangen haben, so können Sie mit einer Einstellung des Verfahrens (gegen Auflage) rechnen. Dieses nennt man Ersttäterbonus. Unabhängig davon ist die Strafe hier z.B. 50 Euro für den Laden indem der Diebstahl begangen wurde.

jetzt vergleich mal die 8.600 Euro aus dem geschilderten Fall hier damit....:???:

Apropos Bildzeitung:

mit unserem Fall vergleichbar ist wohl der Diebstahl geringwertiger Sachen:

(wobei da immer noch der Vorsatz im Spiel ist, was sich hier bei uns ja nun nicht so darstellt)

Zitat eines Anwalts bei 123Recht.de

(4)Ersttäter:

Sollten Sie Ersttäter sein und sollte der Wert der von Ihnen gestohlenen Sachen keinen allzugroßen Wert haben und sollten Sie keinen besonders schweren Fall des Diebstahls begangen haben, so können Sie mit einer Einstellung des Verfahrens (gegen Auflage) rechnen. Dieses nennt man Ersttäterbonus. Unabhängig davon ist die Strafe hier z.B. 50 Euro für den Laden indem der Diebstahl begangen wurde.

jetzt vergleich mal die 8.600 Euro aus dem geschilderten Fall hier damit....:???:

Das ist ja nur ein Bespiel und daher als Quelle nichtig. Hast du eine richtige Gesetzesquelle?

Blöd (naja, eigentlich nicht:D), dass ich gerade Semesterferien habe. Werde trotzdem mal versuchen, meinen Mentor zu erwischen. Mal fragen, was der dazu sagt.

Gruß

Christian

Das ist ja nur ein Bespiel und daher als Quelle nichtig. Hast du eine richtige Gesetzesquelle?

Nicht auf Anhieb, da natürlich jeder Fall individuell gehandhabt wird und das Gesetz ja nun mal nur den groben Rahmen vorgibt. Trotzdem ist hier die Erfahrung eines Juristen für mich ausreichend.

Und mal ehrlich, selbst wenn es 300 oder 500 Euro Strafe für eine Ersttäter bei einem Minder schweren Fall von Diebstahl sind, dann ist das im Vergleich immer noch ein Witz.

Aber wer seine Sachen weder mit einer Kennung noch sonst welchen SICHTBAREN Mitteln schützt, und dann auch noch so vorgeht, braucht sich nicht zu wundern, dass diese auch mal benutzt werden.

Wenn du irgendwo parkst, machst du dann auch einen Zettel an dein Auto auf dem steht "Klauen verboten"?

Zur Abmahnung: Natürlich ist diese Summe nicht gerechtfertigt. Aber Abmahnungen sind nichts neues und wer unbedingt eine Website ins Netz stellen will, sollte auch ein paar Stunden investieren und sich über das Recht und die Gefahren informieren.

Wer so blöd ist, und sich nicht informiert hat eben Pech gehabt... Und das ist nicht nur im Internet so.

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Hallo TPO,

 

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Wenn du irgendwo parkst, machst du dann auch einen Zettel an dein Auto auf dem steht "Klauen verboten"?

Klar... nennt sich Nummernschild :wink:

Entschuldige, aber das Beispiel ist von dir unverhältnissmässig gewählt. Ausserdem ist es nunmal so, dass die Gesetzeslage in beiden Fällen eine ganz andere ist! Wenn ich nicht will, dass meine Bilder geklaut werden, stelle ich sie 1. entweder garnicht ins Netz oder 2. ich markiere sie, was absolut üblich ist (im Gegensatz zu deinem Beispiel).

Um Auf dein Beispiel zurückzukommen:

Ich stelle ja mein Auto auch nicht offen mit Schlüssel im Zündschloss auf die Strasse, damit es die Diebe leichter haben. :wink: Das nämlich, wäre Vorsatz... also das, was beim diskutieren "Bilderdiebstahl" der Fall ist!

Klar... nennt sich Nummernschild :wink:

Entschuldige, aber das Beispiel ist von dir unverhältnissmässig gewählt. Ausserdem ist es nunmal so, dass die Gesetzeslage in beiden Fällen eine ganz andere ist! Wenn ich nicht will, dass meine Bilder geklaut werden, stelle ich sie 1. entweder garnicht ins Netz oder 2. ich markiere sie, was absolut üblich ist (im Gegensatz zu deinem Beispiel).

Wie kommst du denn darauf, dass es üblich ist, seine Bilder zu "schützen"? Ist bei Audi auf der Homepage ein dickes Copyright-Zeichen in den Fotos? Bei der deutschen Bank? Bei Prada? Bei Müllermilch?

Bilder sind auch ohne Markierung geschützt. Und wer sich nicht daran hält wird zurecht bestraft.

Um Auf dein Beispiel zurückzukommen:

Ich stelle ja mein Auto auch nicht offen mit Schlüssel im Zündschloss auf die Strasse, damit es die Diebe leichter haben. :wink: Das nämlich, wäre Vorsatz... also das, was beim diskutieren "Bilderdiebstahl" der Fall ist!

X-)

Darauf gehe ich echt nicht ein...

Bestrafung ist ja auch ok lieber skaone!

Aber die Macht der Bestrafung liegt nuneinmal beim Staat, und nicht bei den leuten selber - sowas nennt man dann selbstjustiz und das ist bekanntlich verboten!

Andere Frage:

wie ist das eigentlich, wenn ein Mitarbeiter von mir eine Datenbank für mich erstellt, und ich ihn dafür bezahle - habe ich dann das Copyright, oder er?

Im Konkreten - mich stört es, dass mein Mitarbeiter seinen Namenskürzel so in die Datenbank eingebaut hat, dass er auf jeder ausgabe auftaucht!

Wie kommst du denn darauf, dass es üblich ist, seine Bilder zu "schützen"? Ist bei Audi auf der Homepage ein dickes Copyright-Zeichen in den Fotos? Bei der deutschen Bank? Bei Prada? Bei Müllermilch?

Bilder sind auch ohne Markierung geschützt. Und wer sich nicht daran hält wird zurecht bestraft.

Solange man die Bilder Privat nutzt (Und davon gehen wir hier aus) wird sicher kaum einer derjeniegen was dagegen haben.

In deinen Aussagen vergisst du, dass es ein Unterschied zwaischen "Privat" und "Gewerblich" gibt. Solange das "geklaute" Bild nicht dazu dient, Geld zu verdienen, sind solche Forderungen eine Frechheit und deren Durchsetzung ein Armutszeugniss!

X-)

Darauf gehe ich echt nicht ein...

Du findest es wizig, aber deine Versicherung sicher nicht. Oder bist du der Meinung, dass sie dann trotzdem zahlen sollte?

wie ist das eigentlich, wenn ein Mitarbeiter von mir eine Datenbank für mich erstellt, und ich ihn dafür bezahle

Die Frage läßt sich prima ausweiten. Was ist wenn in einer Medienangentur der angestelle Mediengestalter ein Bid bearbeitet ? Liegt das Copyright bei dem Mitarbeiter oder bei der Agentur ?

Man unterscheidet hier zwischen Urheber und Nutzungsrecht. Das heißt, der Mitarbeiter ist und bleibt Urheber, der Arbeitgeber hat aber aufgrund seiner Gehaltszahlung i.d.R. den vollen Nutzungsumfang.

Das gillt auch für die Datenbank.

Schau mal hier: (ab Punkt 4)

http://www.sakowski.de/skripte/urheber2.html

kann ich dann auch grundsätzlich von diesem arbeitnehmer fordern, dass er seinen Copyright vermerk herausnimmt?

Er hat ja nur das Urhebergrundrecht - nutzungsrechte liegen ja bei meiner firma....

....der Mitarbeiter arbeitet mitlerweile nicht mehr für die Firma, bin ich befugt, den störenden Copyrightvermerk zu entfernen?

Solange man die Bilder Privat nutzt (Und davon gehen wir hier aus) wird sicher kaum einer derjeniegen was dagegen haben.

In deinen Aussagen vergisst du, dass es ein Unterschied zwaischen "Privat" und "Gewerblich" gibt. Solange das "geklaute" Bild nicht dazu dient, Geld zu verdienen, sind solche Forderungen eine Frechheit und deren Durchsetzung ein Armutszeugniss!

Wenn ich Musik illegal downloade - nur für den Privatgebrauch - ist es dann strafbar? Und moralisch fragwürdig?

Und wenn ich mir den neusten Kinofilm für private Zwecke besorge... ist das strafbar? Und es ist ein "Armutszeugnis", wenn ich dafür bestraft werde?

Du findest es wizig, aber deine Versicherung sicher nicht. Oder bist du der Meinung, dass sie dann trotzdem zahlen sollte?

Das einzige, was ich witzig finde, ist deine Argumentation, die ungefähr lautet: "Alles was nicht geschützt ist, darf geklaut werden."

@skaone:

So langsam bekomme ich das Gefühl, du verteidigst hier das vorgehen des Abzockers!

Dass die bösen Tomatenbildchen Diebe einen Fehler gemacht haben, steht doch ausser frage!

Und das das ganze Illegal ist, steht auch ausser frage!

Trotzdem hat Rabbit recht, wenn er es als Armutszeugniss darstellt, wenn sich jemand an den Fehlern eines anderen unbedarften Nutzers bereichert!

Jeder der das unwissen eines anderen Ausnutzt handelt nach dem Gesetz unlauter - vielleicht ist das hier auch anwendbar?

@skaone:

So langsam bekomme ich das Gefühl, du verteidigst hier das vorgehen des Abzockers!

Und wie kommst du zu diesem Gefühl? Habe ich nicht geschrieben, dass "es eine Unverschämtheit ist, was der Fotograf da macht." Und dass "diese Summe nicht gerechtfertigt" ist?

Dass die bösen Tomatenbildchen Diebe einen Fehler gemacht haben, steht doch ausser frage!

Und das das ganze Illegal ist, steht auch ausser frage!

Anscheinend habe es aber noch nicht alle begriffen, bzw. spielen es herunter.

Illegal ja - aber es ist eine Lapalie!

Traurig, dass sich Gerichte mit solchem Schwachfug herumschlagen müssen!

Es sollte einen Lapalienparagraphen geben, der Verhindert, dass solche Gerichtskosten und so weiter überhaupt erst entstehen!

Erinnert mich fast ein wenig an die berühmten Nachbarschaftsstreitigkeiten!

Der Grill vom Nachbarn qualmt 2 Minuten zu lang - und entweder ich löse das ganze bei nem Bier :-)

oder ich mache den Grill mit meinem Gartenschlauch aus

oder ich bemühe ein Gericht! :-(

Illegal ja - aber es ist eine Lapalie!

Traurig, dass sich Gerichte mit solchem Schwachfug herumschlagen müssen!

Es sollte einen Lapalienparagraphen geben, der Verhindert, dass solche Gerichtskosten und so weiter überhaupt erst entstehen!

Erinnert mich fast ein wenig an die berühmten Nachbarschaftsstreitigkeiten!

Der Grill vom Nachbarn qualmt 2 Minuten zu lang - und entweder ich löse das ganze bei nem Bier :-)

oder ich mache den Grill mit meinem Gartenschlauch aus

oder ich bemühe ein Gericht! :-(

Das ist leider die traurige Wahrheit. :( Gab es mal nicht einen sog. Gartenzwerg-Paragraphen der so einen Schwachsinn verhindern sollte?

Illegal ja - aber es ist eine Lapalie!

Traurig, dass sich Gerichte mit solchem Schwachfug herumschlagen müssen!

Korrekte Aussage :-))!

Aber schau dir doch mal die ganzen Abmahnungen an, die da rund gehen. Da werden Internet- oder ebay-Shops abgemahnt, weil sie in der Widerrufsbelehrung eine Widerrufsfrist von 4 Wochen anstatt 1 Monat einräumen. Steht das in mehreren ebay-Artikeln so drin, wird das heftig teuer, weil jeder einzelne Verstoß kummuliert wird.

Oder was ist mit der Widerrufsbelehrung generell? Es gibt ein Muster vom Bundesjustizministerium. Nach Ansicht einiger Richter hat das Teil massenhaft Fehler. Das muss man sich mal vorstellen, da maßt sich ein Richter an ein Muster vom Ministerium zu kippen, weil ihm ein Punkt nicht gefällt. Seit neuem darf bzw. sollte man z.B. in der Rücknahmeverpflichtung mit Angabe seiner Adresse keine Telefonnummer mehr drin stehen haben. Das wurde zwischenzeitlich abgemahnt und vor Gericht auf für abmahnungswürdig empfunden. Warum? Weil der Verbraucher ja so doof sein könnte, dass er meint, wenn eine Telefonnummer angegeben ist, dort erst anrufen zu müssen und dann erst die Ware wieder zurückschicken zu dürfen.

Da gibt es soooo viele Beispiele derzeit - und die sind alle abmahnungswürdig. :evil:

Aber das Ministerium hilft ja. Frau Zypries hat eine neue Widerrufsbelehrung in Petto, die dann von Internet- und ebay-Shops verwendet werden soll, die dann abmahnungssicher ist. Sind auch nur schlappe 4 (in Worten: VIER) vollgeschriebene DIN A4-Seiten. Da muss ebay dann eine extra Seite nur für die Widerrufsbelehrung einführen. :???:

Ja verkehrte Welt. Ist das eigentlich nur in Deutschland so schlimm? (ernste Frage)?

Etwas anderes, aber ähnliches, aus den USA:

Da ist doch ein kleiner Kleidungsreinigung-Shop (Familienbetrieb) in den USA, welches Klamotten von Kunden annimmt und reinigt. Ein Kleidungsstück, ich glaub es war ein Mantel, haben die allerdings verschlammt (später abe noch wiedergefunden). Leider war dieser Kunde ein Richter und meinte, er könne seine Situation ausnutzen. Den Mantel wollte er gar nicht wieder haben, er wollte nur eine Klage auf Schadensersatz in Millionenhöhe! (für einen verlorenen Mantel!!!! im Wert einiger US-Dollar), das hätte die kleine Firma (den Familienbetrieb) ruiniert und hoch verschuldet.

Zum Glück kam der Fall in den Medien in den USA und der Familienbetrieb bekam Recht, dass diese Forderung 1. an den Haaren vorbeigezogen ist und es sich 2. nur um Abzocke handelt. Dass der Kläger aber ein Richter ist, der sich mit der Materie sehr gut verstand und daher wusste was er tut und welche Erfolgsaussicht seine Klage hatte, zeigt aber, dass dies kein typisches Urteil ist.

Das ist meiner Meinung nach genauso verrückt wie 700 euro für ein paar verpixelte Allerweltsbilder zu fordern - so ne Schweinerei gehört verboten.

Etwas anderes, aber ähnliches, aus den USA:

Da ist doch ein kleiner Kleidungsreinigung-Shop (Familienbetrieb) in den USA, welches Klamotten von Kunden annimmt und reinigt. Ein Kleidungsstück, ich glaub es war ein Mantel, haben die allerdings verschlammt (später abe noch wiedergefunden). Leider war dieser Kunde ein Richter und meinte, er könne seine Situation ausnutzen. Den Mantel wollte er gar nicht wieder haben, er wollte nur eine Klage auf Schadensersatz in Millionenhöhe! (für einen verlorenen Mantel!!!! im Wert einiger US-Dollar), das hätte die kleine Firma (den Familienbetrieb) ruiniert und hoch verschuldet.

Es war übrigens eine Hose, der Schadensersatz sollte sich auf 67 Mio. Dollar belaufen. Diese Summe hat der Kläger letztendlich auf Grund der unangemessenen Höhe (!!!) auf nur 54 Mio. Dollar reduziert.

Diese Aktion hat dem Kläger übrigens letztendlich den Job als Richter gekostet... :-))!

Im Zusammenhang ist das hier auch sehr interessant:

http://www.heise.de/ct/07/14/080/

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