Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

Ein privates Problem! Scheidungsrechtliche Frage!


junior76

Empfohlene Beiträge

Hallo CP'ler!

Ich habe 'ne private Frage bezüglich Scheidungen!

Es geht zum Glück nicht um mich! Sondern um meine Mutter (keine Sorge, bin kein 32 jahre altes Muttersöhnchen :) )

Folgende Situation:

Meine Mutter will sich nach 19 Jahren zur Zeit von ihrem 2. Ehemann scheiden lassen. Zur Zeit sind sie im Scheidungsjahr und meine Mutter bekommt monatlichen ein gewissen Unterhalt.

Meine Frage nun ist, wie verhält es sich nach der Scheidung mit Besitzansprüchen?? Ich weiß ein bischen was über Zugewinngemeinschaften

etc, aber mehr auch nicht!

Folgendes Problem dabei: (jetzt wird es ein wenig durcheinander!)

1. Meine Mutter ist Türkin

2. Mein Stiefvater ist selbstständig

3. Und sie sind geschäftlich miteinander verbunden

Vater hat 4 Firmen! Eine hier,zwei in der Türkei und eine in Bulgarien! Und dann noch eine 1-Mann GmbH hier!

Hier besitzt meine Mutter das Firmengelände, aber nicht das Gebäude! In der Türkei besitzt meine Ma an der einen Firma 60%!

(ich glaube es ist noch ein bischen mehr verworren)

Bestehen für meine Mutter an den Firmen (oder Gewinne) der Firmen im Ausland auch Ansprüche??

Muss man als Ausländer sich auch im eigenen Land nochmal scheiden lassen? Und muss dementprechend dort alles auch aufgeteilt werden?

Bin mal gespannt ob sich hier jmd damit auskennt!?

Gruß

junior

Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »

Hallo Junior,

diese Fragen kannst Du unmöglich in einem Forum korrekt beantwortet bekommen.

Da gehören z. B. alle Unterlagen wie Gesellschaftsverträge usw. usw. dazu.

Die wirst Du kaum hier einstellen.

Anwalt, Handelskammern, Steuerberater befragen.

Hirn einschalten und kritisch hinterfragen.

Nur so gehts.

Also Grundsätzlich gilt ja:

Auf alle Vermögenswerte, die während der Ehe entstanden sind, hat der Ehepartner 50% Anspruch. (sog. Zugewinnausgleich)

"Das Gesetz sieht als Normalfall der wirtschaftlichen Verhältnisse in einer Ehe die "Zugewinngemeinschaft" an. Definiert ist der Zugewinn in § 1373 BGB. Nach dieser Vorschrift ist Zugewinn "der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt". Damit will der Gesetzgeber der wirtschaftlichen Zusammenarbeit der Ehepartner Rechnung tragen: Wenn z. B. einer alleine arbeitet und der andere Haushalt und Kinder versorgt, so soll das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen nicht nur dem gehören, der "für Geld" gearbeitet hat, sondern beiden. Jedenfalls dann, wenn die Ehe geschieden wird. Während der Ehe kann jeder über sein Vermögen selbst verfügen."

(Quelle: www.internetratgeber-recht.de - solche Seiten würde ich Dir zunächst auch mal empfehlen)

Da spielt es keine Rolle, in welchem Land oder welche Nationalität.

Der Gerichtsstand ist dort, wo die Ehe geschlossen wurde.

Eine Scheidung oder Heirat wird nachträglich im Herkunftsland beim Standesamt eingetragen - da muss nicht noch mal geschieden werden.

Letzlich kann ich aus eigener Erfahrung (meine Eltern haben deswegen fast 6 Jahre gegeneinander prozessiert) sagen, dass es natürlich, wie bei allen anderen Gerichtsverhandlungen auch, viele Unwägbarkeiten gibt und das Resultat auch sehr stark von den Fähigkeiten der jeweiligen Rechtsbeistände abhängig ist. Und der Richter hat auch bekanntlich mehr als ein Wörtchen mitzureden.

Es gibt auch noch eine andere Grundlage, die besagt, dass es der Ehefrau und den Kindern für die ihr das Sorgerecht zugesprochen wird, möglich sein muss, den gleichen Lebensstandard zu halten, den sie während der Ehe hatten.

Aber alles in allem ein sehr komplexes Thema und sicherlich hier nicht am besten aufgehoben...

Ok!

Ich dachte nur ich erfrage mal persönliche Meinungen!

Das mit den Spezialisten ist ja auch unumgänglich, ich weiß...., wollte nur versuchen mich im Vorfeld ein bissl schlau zu machen!

gruß

junior

Da empfehle ich Dir bzw. Deiner Mutter dringend den Weg zu einer versierten Anwaltskanzlei. Den bei dem von Dir geschilderten Fall sind mehrere Bereiche betroffen. Bei den Firmen das Gesellschaftsrecht, für den Unterhalt das Sozial- und Familienrecht und am Ende auch noch das Steuerrecht. Ggf. sind dann auch noch die jeweiligen rechtlichen Besonderheiten in der verschiedenen Ländern (Deutschland, Türkei und Bulgarien) zu berücksichtigen.

Adios

Auf jeden Fall einen Anwalt nehmen - soviel sollte klar sein. Am besten natürlich jemanden, der auf solche Fälle spezialisiert ist bzw. darin viel Erfahrung hat.

Hier darf Dir dazu eh keiner eine rechtsgültige Auskunft geben (selbst wenn er Anwalt wäre).

Aber gerade bei solchen Konstellationen würde ich dem direkten "Kampf" zwischen beiden Parteien aus dem Weg gehen. Da fühlt sich hinterher nur jeder benachteiligt und dann gehen am Ende noch die Firmen pleite, weil sich keiner mehr drum kümmert, bzw. alle gegeneinander arbeiten - und das wäre dann der schlimmste Fall.

Eventuell hilft es auch, wenn man einen Anwalt einschaltet, der entweder türkisch spricht oder aber die eine direkte Kontaktmöglichkeit in der Türkei haben. Denn aus meiner Erfahrung weiß ich, dass gerade in der Türkei die Mühlen extrem langsam mahlen, wenn man als deutscher dort etwas anfragt. Deshalb wäre ein türkischer Anwalt sicherlich schneller am Ziel.

Archiviert

Dieses Thema ist archiviert und für weitere Antworten gesperrt. Erstelle doch dein eigenes Thema im passenden Forum.


×
×
  • Neu erstellen...