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21 Punkte in Flensburg, was nun?


tomekkk

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Rechtskraft ist nicht Datum des Abschlusses des Vergehens,

sondern der Tag der Zustellung,

kommt ja als Einschreiben mit Rückschein.

Das einzige Mittel wäre, die Annahme zu verweigern.

Macht aber wenig Sinn, innerhalb 8 Tagen steht dann die Post nochmals an der Tür mit einer gerichtlichen Vorladung auf das zuständige Polizeirevier:wink:

Bei nichterscheinen dort, kann Zwangshaft angeordnet werden,

ausserdem verteuert es das ganze Verfahren

und macht auch beim milde zu stimmenden Richter

nicht gerade den besten Eindruck.

Eigene Erfahrung übrigensX-)

werde als die nächsten Jahre ein Vorbild an Gesetzestreue seinO:-)

Edit:

es macht einem die Ortspolizei auch nicht unbedingt zu Freunden.

Schliesslich haben diese, durch die Aufnahme der Anhörung auch noch ein mehr an Arbeit.:wink:

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Rechtskraft ist nicht Datum des Abschlusses des Vergehens,

sondern der Tag der Zustellung, ...

auch nicht ganz: Tag der Zustellung plus Widerspruchsfrist, wird Widerspruch eingelegt verzögert sich die Rechtskraft entsprechend bis zum Gerichtsbeschluß plus dessen Widerspruchsfrist usw. usf., ebenfalls eigene, leidvolle Erfahrung. O:-)

Gruß, Georg

@Georg, hast natürlich recht.

aber aus Erfahrung soll man ja klüger werden.

Was in dem angesprochenen Fall mit 21 Punkten,

wohl auch nicht jedem gelingtX-)

Genau so ist es.....:-))!X-)

ich rechne das was anders:

Verstoss Sept 2005 - rechtskraft Dez 2005

+2

Dez 2007

+1

Dez 2008

+2

Dez 2010

Sprich nach 5 jahren fallen die Punkte eh unten raus, und du bist die Punkte von Dez 2005 definitiv Dez 2010 los - egal was passiert!

und die neuen Punkte von sagen wir mal Dez 2008 bist du dann auch Dez 2010 los - es sei denn du machst bis dez 2011 wieder was ;-)

dann fallen diese punkte erst Dez 2013 unten raus und so weiter ;-)

Wenn du dir also alle 2 Jahre mal 3 Punkte gönnst, wirst du auf dauer maximal 9 Punkte haben ;-)

Bei jährlich 3 Punkten kommst du auch "nur" auf maximal 15 Punkte.

Edit:

GeorgWs Erläuterung macht Sinn! Und bei genauer betrachtung ist die vorschrift auch so gemeint ;-)

Vielen Dank dir und allen anderen für eure Ausführungen!

Nur ist doch meines Wissens seit einiger Zeit der Zeitpunkt des Vergehens ausschlaggebend für den Fristbeginn? Sprich, Mutti wird in meinem Auto geblitzt, ich bekomme erstmal Punkte zugerechnet, ich schreibe der Polizei, dass es aber Mutti war, dann werden die Punkte Mutti zugerechnet, ab dem Tag des Vergehens. Sodass quasi zum Zeitpunkt des Rechtskräftig-Werdens die Zweijahresfrist bereits um die Bearbeitungszeit verkürzt ist, da diese ja auch oft einen Monat oder länger benötigt.

EDIT: Sorry für meine infantile Ausdrucksweise :D

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Hallo tomekkk,

 

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das nächste halbe Jahr wird er garantiert keine Punkte mehr sammeln:)

...Und selbst das ist nicht sicher. Du kannst dich ja mal total knülle auf das Fahrrad setzen. Wenn dich die Polizei dann anhält und dich auf Grund deiner Fahrweise zur Blutprobe heranzieht, kann das ebenfalls Punkte nach sich ziehen :wink:

ich fahr seit dreißig Jahren - mit 0 Punkten - nur :Deinmal war ich fast dabei, hatte aber nochmal Glück, Wer so fährt, dass er 18 Punkte bekommt ist nicht für den Strassenverkehr tauglich. Mein Vorschlag: gib den Lappen ab uns setz dich erst einmal auf ein Fahrrad, das viele Strampeln an der frischen Luft bringt dein Oberstübchen sicher wieder auf Vordermann.

...Und selbst das ist nicht sicher. Du kannst dich ja mal total knülle auf das Fahrrad setzen. Wenn dich die Polizei dann anhält und dich auf Grund deiner Fahrweise zur Blutprobe heranzieht, kann das ebenfalls Punkte nach sich ziehen :wink:

Kann man ohne Führerschein überhaupt Punkte bekommen? Also mal interessenshalber :wink:

Ja, wurde oben schon beschrieben, auch betrunken mit dem Radl unterwegs sein kann die Punkte bringen...und gegebenenfalls dein Führerschein machen/wiederbekommen verzögern. Das war zumindest die Aussage von mehrern Polizisten mit denen ich mal über das Thema geratscht habe (Sommerfest der BePo :wink: ).

Das war zumindest die Aussage von mehrern Polizisten mit denen ich mal über das Thema geratscht habe (Sommerfest der BePo :wink: ).

Du meinst in der Ausnüchterungszelle, nachdem sie Dein Bike beschlagnahmt haben. X-)

es sind seit einiger Zeit keine 2 Jahre mehr.

Sondern 2 Jahre und 1 Jahr sogenannte "Überliegefrist"

Also 3 Jahre

http://www.kba.de/Stabsstelle/Punktsystem/wie_lange_Punkte/ueberliegefrist.htm

bei uns in der Eifel rast ein verkehrsuntüchtiger Politiker von einem Radarblitzer durch den nächsten. Ausser Rasen müssen auch schon mal ein paar Promille mit im Spiel gewesen sein. Jedenfalls komisch scheint mir, dass ausgerechnet ER von dieser Überliegefrist nicht betroffen zu sein scheint. Er hatte es zwischenzeitlich auf ein fast ebenso saftiges Punktekonto gebracht wie der Threadsteller (oder dessen Kumpel X-)), verschleicht aber Gerichtsprozesse und Verhandlungen permanent soooo lange, dass im Einzelfall immer wieder die Verjährung eintritt. Und er RAST weiter.:-(((°Kann es sein, dass Verkehrsrecht, resp. die Überliegefrist nicht für alle gleich gilt:( Wenn ich den Kommentaren einiger Zeitungsjournalisten folge, muss ich annehmen, dass er hier und da schon mal eine Sonderbehandlung erfährt

Kann es sein, dass Verkehrsrecht, resp. die Überliegefrist nicht für alle gleich gilt:( Wenn ich den Kommentaren einiger Zeitungsjournalisten folge, muss ich annehmen, dass er hier und da schon mal eine Sonderbehandlung erfährt

Willkommen im Leben, bzw. der Realität!

Es gibt Menschen, die sind vor dem Gesetz eben gleicher! :evil:

Richtig Toni, und manche sind sogar so gleich, denen ist das Gesetz direkt gleich. Die Fälle von etwas übermütigen Kommunalpoitikern und den ar...kriecherischen Beamten bei den zuständigen Behörden gibt es wohl überall.

Dann will ich mich mal zum Thread äußern:

21 Punkte sind ein Haufen Holz, das haben wir jetzt festgestellt. Mit etwas Geschick kann man sein Konto auch niedrig halten, K-L-M hat hier den netten Tip mit dem etwas früheren Abbauseminar gegeben, der ist wirklich Geld wert!

Ansonsten muss man halt einfach ein wenig aufpassen, über Nacht bekommt man die Punkte auch nicht geliefert, da ist man wenn schon selbst Schuld.

An den Threadersteller respektive seinen Freund: Mal ne Zeit Radln und drüber nachdenken. Dann kann man über den Führerschein wieder reden.

da wirst jetzt wohl etwas länger deine Probezeit absitzen und ne Nachschulung machen müssen, oder?... Tut mit leid für dich, aber 35km/h zu schnell is ja auch ordentlich drüber. Wo ist es dir denn passiert? Bekannte Blitzerstelle?

da wirst jetzt wohl etwas länger deine Probezeit absitzen und ne Nachschulung machen müssen, oder?... Tut mit leid für dich, aber 35km/h zu schnell is ja auch ordentlich drüber. Wo ist es dir denn passiert? Bekannte Blitzerstelle?

Nunja, je nach dem war eine Bundesstraße, zwischen zwei Orten, nur dass dort eben anscheinend 60 erlaubt war, zweispurig, nachts alles leer, keine Menschen keine Häuser.

Ich hab ein Bowlingcenter gesucht und dann Blitz....

Auch noch ein fest installierter .... zu dumm.

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