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21 Punkte in Flensburg, was nun?


tomekkk

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Ich weiß nicht genau, ab welcher Geschwindigkeit eine Überschreitung eine Straftat wird, aber sagen wir mal es kommt jemand mit weit über 200km/h angerauscht ...

Servus Master_p,

zu schnell fahren ist IMMER eine Ordnungswidrigkeit und wird mit max. 3 Monate Fahrverbot sowie 4 Punkten geandet.

Hast Du bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch

nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Die Punkte werden nach 2 Jahren gelöscht, falls in der Zeit kein neuer Punkt hinzu kommt. Ansonsten verjähren die Punkte nach spätestens 5 Jahren.

Hast Du in den letzten 2 Jahren noch kein Fahrverbot bekommen, kannst Du dir mit der Abgabe des Führerscheins 4 Monate Zeit lassen - und das Fahrverbot z.B. in Ihre Urlaubszeit verlegen.

Einbruch ist ein Verbrechen gem. StGB und Deine Definition von Verbrechen halte ich für etwas gewagt ;-).

Lies Dir mal § 12 1 und 2 durch. Dann weißt Du, was Verbrechen und Vergehen gem. StGB sind. "Zu schnelles Fahren" ist in keinem Fall mit einer "minderen Freiheitsstrafe" bedroht sind ;-)

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Servus Master_p,

zu schnell fahren ist IMMER eine Ordnungswidrigkeit und wird mit max. 3 Monate Fahrverbot sowie 4 Punkten geandet.

Hast Du bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch

nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Die Punkte werden nach 2 Jahren gelöscht, falls in der Zeit kein neuer Punkt hinzu kommt. Ansonsten verjähren die Punkte nach spätestens 5 Jahren.

Hast Du in den letzten 2 Jahren noch kein Fahrverbot bekommen, kannst Du dir mit der Abgabe des Führerscheins 4 Monate Zeit lassen - und das Fahrverbot z.B. in Ihre Urlaubszeit verlegen.

Einbruch ist ein Verbrechen gem. StGB und Deine Definition von Verbrechen halte ich für etwas gewagt ;-).

Lies Dir mal § 12 1 und 2 durch. Dann weißt Du, was Verbrechen und Vergehen gem. StGB sind. "Zu schnelles Fahren" ist in keinem Fall mit einer "minderen Freiheitsstrafe" bedroht sind ;-)

Hallo Uwe,

es sind seit einiger Zeit keine 2 Jahre mehr.

Sondern 2 Jahre und 1 Jahr sogenannte "Überliegefrist"

Also 3 Jahre

http://www.kba.de/Stabsstelle/Punktsystem/wie_lange_Punkte/ueberliegefrist.htm

Jemanden, der wegen einer nicht eingetrangen Diode nen Punkt bekommt, musst du mir zeigen - Ein wirkliches Bussgeldverfahren mit Punkten in Flensburg bekommt man bei solchen Verstössen eigentlich nur, wenn man es übertrieben hat!

Nun mach deinen Kumpel mal nicht besser als er ist, er hat jeden seiner Punkte hart erarbeitet! Und jemand der für ein par Leuchtdioden seinen Lappen aufs Spiel setzt, ist für mich ein Fall für den Selbstbewusstseinskurs!

Finde es aber immer wieder lustig solche Threads zu lesen, die mit "mein Kumpel" oder "mein bester Freund" anfangen ;-)

Irgendwie wird man das Gefühl nie los, dass es sich bei dem Kumpel doch in Wirklichkeit um den Threadersteller handelt :-D

Finde es aber immer wieder lustig solche Threads zu lesen, die mit "mein Kumpel" oder "mein bester Freund" anfangen ;-)

Irgendwie wird man das Gefühl nie los, dass es sich bei dem Kumpel doch in Wirklichkeit um den Threadersteller handelt :-D

Ich glaube, dass Tommekkk da noch gar nicht soviel Zeit zu gehabt hätte, 21Punkte zu sammeln :wink: Die Probezeit sollte man schon schaffen, ohne das Punktekonto zu füllen.

Darf man fragen, wie alt dein Freund ist? Ansonsten wurde das meiste ja schon gesagt

...Einbruch ist ein Verbrechen gem. StGB und Deine Definition von Verbrechen halte ich für etwas gewagt ;-)...

Es war ja auch nur ein Vergleich. Irgendein lustiger Anwalt macht bei 200 in einer 60er-Zone sicherlich auch noch einen versuchten Totschlag draus :D

Ich meine ja nur, dass es eben beim Einbruch für jeden sofort klar ist, dass da jemand bestraft werden muss. Wenn sich jemand bei Verkehrsdelikten ständig über's Gesetz hinwegsetzt, dann ziehen hier einige immer schnell das immer-auf-die-Autofahrer-Argument aus der Tasche.

Ich fahre auch gerne viel und schnell, aber wenn ich 21 Punkte hätte, dann würde ich wohl an mir etwas ändern. So fahre ich seit über 8 Jahren punktefrei.

Hallo,

allem voran möchte ich sagen das es auf keinen in Ordnung ist wenn jemand andere durch sein verhalten im Verkehr gefährdet.

Aber ich würde das ganze Gesetz und deren Rechtsprechung in dieser Sache als großen Puff bezeichnen mit dem unterschied das die *****n nicht chantal, Monik, Gina sondern MPU-Psyochologe, Führerscheinstelle, Polizei usw. heissen.:(

Wer in sachen Geschwindigkeitsübertretung über die stränge schlägt hat beinahe immer die möglichkeit ohne Bestrafung aus der Sache zu gehen, vorausgesetzt er kennt Leute, Möglichkeiten und besitzt Geld.:-))!

Wer nicht ist eben fällig.

Ich bin diesbezüglich mit sicherheit kein Heiliger und fahre auch seit Jahren ohne Punkte.

gruß

tomy

Jemanden, der wegen einer nicht eingetrangen Diode nen Punkt bekommt, musst du mir zeigen - Ein wirkliches Bussgeldverfahren mit Punkten in Flensburg bekommt man bei solchen Verstössen eigentlich nur, wenn man es übertrieben hat!

Naja sobald du etwas uneingetragen hast, z.b. ein Flügel, eine Schürze ist das Fahren ohne Betriebserlaubnis und es hagelt mächtig Punkte!

Hättest du z.b eine LED als Standlicht eingebaut die nicht zugelassen ist dann......

Nun mach deinen Kumpel mal nicht besser als er ist, er hat jeden seiner Punkte hart erarbeitet! Und jemand der für ein par Leuchtdioden seinen Lappen aufs Spiel setzt, ist für mich ein Fall für den Selbstbewusstseinskurs!

Es war nur ein Beispiel mit den Leds, hab schon vorher gepostet dass es illegales Tuning, falsches Geschwindigkeitsgefühl und Überholen war...

Vielleicht dachte er das wären Bonuspunkte und dass man bei 10 Punkten eine Strafe gutgeschrieben bekommt:wink:

Finde es aber immer wieder lustig solche Threads zu lesen, die mit "mein Kumpel" oder "mein bester Freund" anfangen ;-)

Irgendwie wird man das Gefühl nie los, dass es sich bei dem Kumpel doch in Wirklichkeit um den Threadersteller handelt :-D

Ich bin 19, und wie Botz. schon erwähnt nicht mal aus der Probezeit raus, und bin bisher Punktfrei:)

Ich würde schon schreiben wenn ich das wäre, oder sollte ich Angst haben dass ihr euch über mich lustig macht?

Liebe Grüße

Ps: Dann müsstet ihr also Capristoanlagen ebenso verpönen, keine Eintragung, also Illegal, also man könnte Punkte bekommen - eieiei

hm - capristoanlagen verpönen?

Jein - hängt ja immer davon ab, wie man diese einsetzt ;-)

an sich ist der sound ja schon cool, aber in der ortschaft zum beispiel muss er nicht sein ;-)

Und wenn ich 18 Punkte hätte, so würde ich nicht mehr mit einer Capristo rumfahren ;-)

Hab aber weder 18 punkte noch eine capristo *fg

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo tomekkk,

 

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hehe - macht ja nix ;-)

9 punkte währe aber echt nen guter deal gewesen!

Aber gut, dass wir hier jetzt ein wenig spass haben *fg

zum thema ist ja eigentlich auch alles gesagt

Was fährst du eigentlich mitlerweile skr?

Naja sobald du etwas uneingetragen hast, z.b. ein Flügel, eine Schürze ist das Fahren ohne Betriebserlaubnis und es hagelt mächtig Punkte!

Hättest du z.b eine LED als Standlicht eingebaut die nicht zugelassen ist dann......

Welches Vergehen hat ihn denn den Lappen letztendlich gekostet? Aber mal ehrlich...wenn ich 1,2,3 mal wegen illegalen Anbauteilen erwischt worden bin und merke, dass mein Schein DESWEGEN in Gefahr ist...bau ich den Kram doch einfach ab. Das wäre mir meine viel zitierte "Freiheit" wert! ;-) Und ein Risiko ist damit ausgeschlossen!

nicht nur vermeidbar, sondern total doof!

Wenn man überlegt, welche Jahreszeit herrscht, sogar fahrlässig!

Sorry - keinerlei Verständniss für Menschen, die mit so wenig Profil umher fahren, dass sie dafür Punkte bekommen!

Absolutes NO-GO!

Am besten noch Sommerreifen im Schnee?

Wie bereits erwähnt..... Kein Verständnis für soviel Doofheit.

Dieser Mesch hat keine Disziplin und ich denke, das der Lappen zurecht weg ist. Fahrad kaufen und nochmal die Grundschule besuchen ist das Einzige, was ich dem Betroffenen raten kann.

Führerschein und die damit einhergehende Verantwortung ist überhaupt nix für Ihn (wie man merkt).

Gruß

Michael

Hallo Uwe,

es sind seit einiger Zeit keine 2 Jahre mehr.

Sondern 2 Jahre und 1 Jahr sogenannte "Überliegefrist"

Also 3 Jahre

http://www.kba.de/Stabsstelle/Punktsystem/wie_lange_Punkte/ueberliegefrist.htm

Ja genau diese Überliegefrist ist etwas, was mir Rätsel aufgibt. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann bedeutet das konkret, dass meine Punkte nach 2 Jahren gelöscht sind; wenn ich aber nach z. B. 2.5 Jahren einen punkterelevanten Verkehrsverstoß begehe, dann werden die alten Punkte reaktiviert.

Oder in meinem konkreten Fall: Ich habe mir im Sept. 2005 zwei Punkte geholt, auf ein leeres Punktekonto. Diese sind Sept. 2007 abgelaufen. Aber wenn ich jetzt irgendwas anstellen würde (z. B. 25 km/h zu schnell = 1 Punkt), dann hätte ich jetzt 3 Punkte, dank der zwei alten. Und diese würden dann gelten bis Januar 2011 + 1 Jahr Überliegefrist = Januar 2012? Das wäre ja schon sehr lang! :???:

Ja genau diese Überliegefrist ist etwas, was mir Rätsel aufgibt. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann bedeutet das konkret, dass meine Punkte nach 2 Jahren gelöscht sind; wenn ich aber nach z. B. 2.5 Jahren einen punkterelevanten Verkehrsverstoß begehe, dann werden die alten Punkte reaktiviert.

Oder in meinem konkreten Fall: Ich habe mir im Sept. 2005 zwei Punkte geholt, auf ein leeres Punktekonto. Diese sind Sept. 2007 abgelaufen. Aber wenn ich jetzt irgendwas anstellen würde (z. B. 26 km/h zu schnell = 3 Punkte), dann hätte ich jetzt 5 Punkte, dank der zwei alten. Und diese würden dann gelten bis Januar 2011 + 1 Jahr Überliegefrist = Januar 2012? Das wäre ja schon sehr lang! :???:

Genau so ist es:(

Genau so ist es:(

Nicht ganz, denn es zählt nicht das Datum des Verstoßes, sondern das Datum, an dem der Verstoß bzw. die Annahme rechtsgültig wird. Wenn Du also z. B. September den Verstoß begangen hast, dann dauert es ja in der Regel ca 6-8 Wochen, bis Du den Bescheid bzw.Anhörungsbogen bekommst. Wenn Du dann bezahlst, ohne z.B. Einspruch zu erheben, dann gilt ab dem Zeitpunkt , wenn die Strafe bezahlt und das Verfahren eingestellt bzw. der Vorgang abgeschlossen ist, das Vergehen als abgeschlossen. Und das kann dann nochmal ein paar Wochen dauern....

Also musst Du in Deinem Beispiel sogar fast 3 Jahre sauber bleiben.

September 07 Verstoß, Vergehen Dez.07 abgeschlossen, dann 2 Jahre heißt bis Dez. 2009 + die einjahrige Frist =Dez 2010 kannst wieder ein paar Punkte schießen....

Gruß

Michael

Hallo, ist m.M. nach noch etwas anders: wenn Du heute "erwischt" wirst dann werden die alten Punkte trotzdem gelöscht, sofern sie seit mehr als zwei Jahren rechtskräftig sind.

Bisher war es ja so daß sich die Rechtskraft von "neuen" Punkten durch Einspruch, Krankheit beim Gerichtstermin usw. solange verzögern ließ, bis eventuelle "alte" Punkte verfallen waren. :D

Dem soll nun durch die "Überliegefrist" entgegengewirkt werden, wonach die "alten" Punkte nicht verfallen wenn der Tatzeitpunkt der "neuen" Punkte innerhalb der Löschungsfrist (2 Jahre) der "alten" Punkte liegt, auch wenn die "neuen" Punkte durch Verzögerung erst später rechtskräftig werden. :-(((°

Gruß, Georg

ich rechne das was anders:

Verstoss Sept 2005 - rechtskraft Dez 2005

+2

Dez 2007

+1

Dez 2008

+2

Dez 2010

Sprich nach 5 jahren fallen die Punkte eh unten raus, und du bist die Punkte von Dez 2005 definitiv Dez 2010 los - egal was passiert!

und die neuen Punkte von sagen wir mal Dez 2008 bist du dann auch Dez 2010 los - es sei denn du machst bis dez 2011 wieder was ;-)

dann fallen diese punkte erst Dez 2013 unten raus und so weiter ;-)

Wenn du dir also alle 2 Jahre mal 3 Punkte gönnst, wirst du auf dauer maximal 9 Punkte haben ;-)

Bei jährlich 3 Punkten kommst du auch "nur" auf maximal 15 Punkte.

Edit:

GeorgWs Erläuterung macht Sinn! Und bei genauer betrachtung ist die vorschrift auch so gemeint ;-)

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