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Unfallwagen wurde vom Händler nicht deklariert


Stefman83

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Hallo zusammen,

ich habe vor kann 17 Monaten einen gebrauchten - unfallfreien -Opel Omega B 2.5 TDI gekauft.

Nachdem mir jetzt aus heiterem Himmel die Frontscheibe gerissen ist (kein Steinschlag), habe ich nach bereits einiger kleinerer Mängel, einen Gutachter gebeten mir ein Gebrauchtwagenzertifikat für den Wagen auszustellen.

Dabei stellte sich heraus, dass das Auto einen "schwereren" Unfall gehabt haben muss, da sich dies aus den Lackmessungen ergibt.

Ich habe nun den Vorbesitzer kontaktiert, der das Auto angeblich bis kurz vor meinem Kauf besessen hat, ober er mir eventuell helfen kann. - ohne Erfolg -

Er meinte dass er den Wagen bereits 1 Jahr vor meinem Kauf an Opel verkauft hat. - Opel versicherte mir, dass der Wagen erst 3 Tage vor meiner Besichtigung "reingekommen" wäre.

Welche Möglichkeiten habe ich, beim Verkäufer vorzugehen?

LG

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Es gibt für sowas Schiedsstellen (mal den ADAC fragen). Oder aber beim Anwalt einklagen. Entweder zurückgeben mit Zuzahlung der Abnutzung oder aber mit dem Händler auf einen geminderten Kaufpreis einigen.

Wenn der Wagen vom Händler ist, würde ich mal dort anfragen, wie's aussieht. Dabei aber sehr freundlich, aber bestimmt auftreten. Nicht gleich einen auf "Sie wissen ja gar nicht, wer ich bin - ich klage sie alle in Grund und Boden, weil ich den Bürgermeister schonmal aus 2km Entfernung gesehen habe". Wenn Du wirklich ein Gutachten hast, wo das drin steht, hast Du beste Karten.

Wenn sich das Autohaus quer stellt, würde ich direkt den ADAC um Hilfe bitten (bei Mitgliedschaft) oder aber einen Verkehrsrechts-Anwalt einschalten.

Ich würde erst einmal sicherstellen, das nicht nur irgendwo nachlackiert wurde (wg. Steinschläge, Kratzer etc.). Nicht jeder Parkrempler ist gleich ein Totalschaden. In der Regel sieht man Unfallschäden auch an anderen Stellen, z.B. ungleiche Spaltmasse, gelöste Schrauben, die nach der Montage des Wagens eigentlich niemand mehr anrühren müsste, verzogene Spur etc..

Ich habe z.B. auch eine Stelle am meinem Wagen, die durch blöde Parkrempler im niederigen einstelligen Km/h-Bereich (sowohl eigen- wie auch fremdverschuldet) mittlerweile dreimal überlackiert wurde. Da würde beim Messen jeder Lackmessfetischist kollabieren.

Durch das Gutachten vom TÜV wurde mir schwarz auf weiß mitgeteilt, dass es ein Unfallwagen ist. Anhand der Lackwerte und Karosserie konnte dies einwandfrei nachgewiesen werden.

Der Schweller auf der Beifahrerseite, Höhe B-Säule ist bei genauem Betrachten deformiert - was mir aber auch erst durch den Gutachter und genauerem Hinsehen aufgefallen ist

Ich bin Mitglied im ADAC jedoch ohne Verkehrsrechtschutzversicherung. Auch anderweitig ist keine Rechtschutz vorhanden. LEIDER!!!

Wenn Du Deine Ansprüche durchsetzen kannst, dann mußt Du auch keine Kosten tragen, allerdings in Vorleistung treten. Ich würde mal schauen ob der Händler noch da ist bzw. ob überhaupt was zu holen ist und dann ggf. das Gespräch suchen wie master_P schon empfiehlt.. Vieleicht läßt sich ja ein Vergleich aushandeln bevor man zum Anwalt und zum Gericht greift...?

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