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Diablo, so blöd kann doch niemand sein?


Gast Anonym16

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Vielleicht entsinnst Du Dich, dass ich kürzlich auch noch einen bald zwei Jahre alten Artikel über dem aktuellen Neupreis verkauft hatte. Startpreis 1 Euro.

Warum sollte das nicht auch in anderen Maßstäben klappen? :)

Da versucht mal wieder jemand die aktuellen Preise eines Diablos - oder auch Countach und Miura - künstlich nach oben zu treiben um mit seinem Schrotthaufen noch mal schnell ´n paar Euro machen zu können. Wird auch bei scheinbar "seriösen" Auktionen sehr gerne per Strohmann und Scheinbieter so gemacht.

Ist´n gewerblicher Anbieter der von den Pflichten wie Impressum, Widerrufsrecht und unabdingbare Gewährleistung keinen blassen Schimmer hat. Eine echte Flachzange.

Soll ich mal "Sofortkauf" machen?

:D:wink:

(Habe ja ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Beendigung der Auktion)

Schade dass andere wirklich seriöse Kfz-Händler solchen Typen nicht gleich eine gepfefferte Abmahnung per Anwalt ins Haus flattern lassen. Der (oder auch die; gibt ja viele bei ebay) würden sich dumm und dusselig zahlen...

Ist´n gewerblicher Anbieter der von den Pflichten wie Impressum, Widerrufsrecht und unabdingbare Gewährleistung keinen blassen Schimmer hat.

... und es soll Anwälte geben, die leben richtig gut von solchen Abmahnungen :wink:

:wink2:

Matthias

"Jeden Tag kommt ein Schwachkopf am Bahnhof an. Man muß nur hingehen und ihn abholen", lautet ein altes Sprichwort.

Ganz ehrlich: ich hätte keinen blassen Schimmer, was so ein Diablo noch wert ist.

Kleine Erbschaft von Oma erhalten oder sonstwo mal schnell ein paar Euro gemacht und schon wird ratzfatz gekauft, ohne lange nachzudenken oder zu recherieren.

Gab es nicht mal einen Fall, wo eine Frau ihrem Mann zur Goldenen Hochzeit so einen Lebenstraum erfüllen wollte und ein extrem überteuertes Auto gekauft hat?

Aus Anbietersicht durchaus verständlich: Man probiert's halt. Wenn es klappt super, wenn nicht, wird eben demnächst wieder angeboten. Nicht jeder kennt sich bei eBay, mobile, Autos, Kaufverträgen, der rechtliche Situation etc. aus und so manche versuchen eben diese Unwissenheit der Leute beinhart auszunützen. Wie man sieht, gelingt das auch viel zu oft :???:

Ansonsten bin ich Berkos Meinung, was Preistreiberei, Strohmänner und Scheinbieter betrifft.

  • Mitglieder
Da versucht mal wieder jemand die aktuellen Preise eines Diablos - oder auch Countach und Miura - künstlich nach oben zu treiben um mit seinem Schrotthaufen noch mal schnell ´n paar Euro machen zu können. Wird auch bei scheinbar "seriösen" Auktionen sehr gerne per Strohmann und Scheinbieter so gemacht.

Ist´n gewerblicher Anbieter der von den Pflichten wie Impressum, Widerrufsrecht und unabdingbare Gewährleistung keinen blassen Schimmer hat. Eine echte Flachzange.

Soll ich mal "Sofortkauf" machen?

:D:wink:

(Habe ja ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Beendigung der Auktion)

Schade dass andere wirklich seriöse Kfz-Händler solchen Typen nicht gleich eine gepfefferte Abmahnung per Anwalt ins Haus flattern lassen. Der (oder auch die; gibt ja viele bei ebay) würden sich dumm und dusselig zahlen...

Guten Morgen zusammen,

ich denke auch das es sich um Stohmänner handelt die hier mitgeboten haben,

ich denke auch dass die genau wissen was der mindestpreis ist und bieten nur unterhalb dieses Preis,wie schon erwähnt wurde ...jeden Tag steht einen Dummen auf,bietet aus neugier drauf um zu sehen ob er überboten wir,und schon hat er den mindest gebot überschritten,und stolzer Besitzer eines teuren Diablo.

Gruss Tony

es würde mich wirklich mal interessieren ob man hier auch wirklich den Wiederrufsrecht einsetzten kann

Ich habe mal ein paar dümmliche nette Fragen gestellt, fällt mir ja besonders leichtO:-)

Mal schauen ob was zurückkommt, speziell wegen der Gewährleistung

Halte uns bitte auf dem Laufenden :D

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Hallo Gast Anonym16,

 

schau doch mal hier zum Thema Lamborghini (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

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  • Gefällt Carpassion.com 1

Hallo Tony,...

...es würde mich wirklich mal interessieren ob man hier auch wirklich den Wiederrufsrecht einsetzten kann

...na selbstverständlich hast Du bei Verkäufen zwischen Unternehmern und Verbrauchern (gewerblich gekennzeichneter Anbieter) das gesetzlich geregelte Widerrufs- und Rückgaberecht (Fernabsatzvertrag gemäß § 312 d BGB).

Ist der Verkäufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB besteht ein Widerrufs- und Rückgaberecht gemäß § 312 d BGB.

Darum kann man auch die Sofortkauffunktion nutzen und ein paar Tage später das Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen ausüben.

Dennoch versuchen einige Gewerbetreibende die für sie nachteiligen Regelungen des möglichen Widerrufs- und Rückgaberecht gemäß § 312 d BGB durch gewählte Formulierungen in entsprechenden Widerrufsbelehrungen zu umgehen. Wobei diese "Widerrufsbelehrung" bei Gewerbetreibenden vorgeschrieben ist (besondere Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen gemäß § 312 c BGB) und bei Nichtvorhanden somit abmahnfähig wäre. In der in diesem Beitrag behandelten Auktion - Lamborghini Diablo bei Ebay - fehlt diese völlig. Ferner darf der Unternehmer gemäß § 475 Abs. 2 BGB etwaige Gewährleistungsansprüche (normal sind 2 Jahre) von gebrauchten Sachen nur auf maximal ein Jahr beschränken, während Verbraucher (Privatpersonen) die Gewährleistung ganz ausschließen können.

Achtung: Vergisst der gewerbliche Verkäufer die Beschränkung der Gewährleistung im Volltext auf der Angebotsseite der Auktion von 2 auf 1 Jahr zu verringern, so gelten automatisch die vollen 2 Jahre Gewährleistung!!!

Im Gegensatz zum klassischen Internetshop zeichnet sich eBay dadurch aus, dass der Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer auf jeden Fall direkt nach Anklicken eines entsprechenden Buttons bei eBay direkt geschlossen wird, sei es durch Abgabe des Höchstgebotes oder durch Ausüben der Sofort-Kauf-Option. Es fehlt der bei Internetshop übliche Zwischenschritt, dass der Kunde erst einmal nach Absendung der Bestellung eine Bestelleingangsbestätigungsmail erhält, der eine Widerrufs- oder Rückgabebelehrung beigefügt sein sollte. Zu diesem Zeitpunkt ist zwischen dem Shopbetreiber und den Kunden noch kein Vertrag abgeschlossen worden, so dass die Bestätigungsmail, die eine Widerrufsbelehrung enthält, die Textformerfordernis auf jeden Fall wahrt.

Siehe auch Kammergericht Berlin, Beschluss vom 18.07.2006, Aktenzeichen: 5 W 156/06 (103 O 91/06 LG Berlin). Auch das Hanseatische Oberlandesgericht hat die Entscheidung mittlerweile inhaltlich bestätigt.

Da bei eBay und den anderen Internet-Auktionshäusern entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nicht vor Vertragsschluss in Textform über das Widerrufsrecht belehrt werden kann, beträgt die Widerrufsfrist nach gefestigter Rechtsprechung statt der üblichen 2 Wochen nun einen Monat. Was bitte nicht mit 4 Wochen oder 30 Tagen verwechselt werden sollte! Dies hängt jeweils von der Länge des Monats ab. Im BGB wird somit durchaus zwischen einer Frist von 30 Tagen und 1 Monat unterschieden. Da eine zu kurze Widerrufsfrist ein Wettbewerbsvorteil gemäß § 4 Nr. 11 UWG darstellen kann, könnte sonst sofort die nächste Abmahnung ins Haus flattern.

:-o

Hmm, und wann genau beginnt die Widerrufsfrist (zumindest bei Ebay)?

"Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung."

Das bedeutet für den gewerblichen Verkäufer der davon keine Ahnung hat, dass - wenn keine Belehrung in gesonderter Textform nach Auktionsende mitgeteilt wird - die Frist niemals beginnt und somit auch nicht für einen privaten Verbraucher enden kann.

:D

Kannst also - bei Auktionen bei denen im Volltext die oben genannten Dinge versehentlich vom gewerblichen Anbieter vergessen wurden - ganz beruhigt auf "Sofortkauf" klicken...

Gruß

Berko

:wink:

Halte uns bitte auf dem Laufenden :D

So schnell ist man aus der Gewährleistung raus:wink:

Da es sich um mein eigenes Privatauto Handelt gebe ich keine Gewährleistung

aber ich denke sie brauchen keine angst bei diesemn auto zu haben. eine

besichtigung ist möglich rufen sie am besten mich unter 0178xxxxxxx an.

Gibt es eigentlich eine gewisse Halterfrist oder Beschränkung über die Autos die ein Händler pro Jahr als privat verkaufen kann??

Ich lasse ja von eBay grundsätzlich die Finger!

Ist es "normal" dass ein Bieter innerhalb von nur 40 Minuten sein eigenes Gebot 4 mal selbst überbietet und mal eben 16.500 Euro drauflegt? :-o

Ist mir nur so aufgefallen... :(

Alufelgen im Wert von 25000 !!!!Euro montiert.Sind die originalen bei Lambo so teuer?? O:-) O:-)
Nein, ein Kollege hat sie an seinen 94-er VT, 6000€ hat er damals gezahlt (ohne Reifen).

Besonderheiten: ABS, Zentralverriegelung, el. Wegfahrsperre,...

Die alte Kiste hat weder ABS noch Wegfahrsperre...

Nein, ein Kollege hat sie an seinen 94-er VT, 6000€ hat er damals gezahlt (ohne Reifen).

Das geht ja noch ,nur warum schreibt der dann 25000 Euro.Hat wohl den Hang zur Realität verlorenO:-) O:-)

Naja also der Preis ist zwar astronomisch und die Angaben des Verkäufers mögen nicht stimmen,aber ich glaube jeder hier im Forum hätte doch ganz gerne solch ein Fahrzeug und als "alte Kiste" oder sonstiges würde ich auch ein 91 Diablo nicht bezeichnen.

Nein, ein Kollege hat sie an seinen 94-er VT, 6000€ hat er damals gezahlt (ohne Reifen)

Ist wohl ein normaler Preis

Die alte Kiste hat weder ABS noch Wegfahrsperre...

Braucht man ja alles auch nicht wirklich:D

Ich lasse ja von eBay grundsätzlich die Finger!

Ist es "normal" dass ein Bieter innerhalb von nur 40 Minuten sein eigenes Gebot 4 mal selbst überbietet und mal eben 16.500 Euro drauflegt? :-o

Ist mir nur so aufgefallen... :(

der versucht jetzt auf Auktionsende hin die Gebote anzureizen, je mehr geboten haben, desto interessanter wird es meistens für die Leute.

Gilt aber eigentlich eher für die Liveauktionen bei Sothebys und Co.

  • Mitglieder
Ist wohl ein normaler Preis

Braucht man ja alles auch nicht wirklich:D

Da würde ich dir auch recht geben,diesen ganzen Komfort...muss das sein

wenn es um fahren pur geht??

ich hatte mal eins für ein paar Wochen,und es war wirklich so dass du den Motor hinterm Rücken gespürt hast,es war wirklich so dass du mit einen Stier gekämpft hast,bei 300 KM/h kriegtest du schweissausbrüche.

aber machte riesen Spass:wink:

Gruss Tony

Gibt es eigentlich eine gewisse Halterfrist oder Beschränkung über die Autos die ein Händler pro Jahr als privat verkaufen kann??
Wenn er das Auto privat eingekauft hat, nicht. Hat er es jedoch gewerblich eingekauft, wird sich das Finanzamt bei der nächsten Buchprüfung genüßlich und mit höchstem Einsatz um diesen Fall (bzw. plural / jeden dieser privat verkauften Fälle) kümmern :D .
und weiter gehts......der nächste Lambo von "Gauchini"

Jungs, MARCELLO GANDINI !!!

Muß wohl der "Bruder" sein, liest sich sehr synchron:wink:

http://cgi.ebay.de/Lamborghini-Diablo-5-7l-V12_W0QQitemZ200169275337QQihZ010QQcategoryZ18308QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

Hmmm, Rot aussen, Rot innen. Die Kombination sah ich letztens bei den Ludolfs...

Könnte also vielleicht eine Ex-Mietwagen aus VS sein...

Gibt es eigentlich eine gewisse Halterfrist oder Beschränkung über die Autos die ein Händler pro Jahr als privat verkaufen kann??
Hallo Dieter,

es gibt weder eine "Haltefrist" noch eine "Mengenbeschränkung". Aaaaaber,...

...verkauft er einen "Privatwagen" aus seinem privaten Fuhrpark bereits innerhalb kürzester Zeit mit einem Gewinn, so muß er diese Tatsache dem zuständigen Finanzamt mitteilen und ordnungsgemäß versteuern, da bei außergewöhnlichen Gewinnen ("andere Einnahmen") leider neben den Gewerbetreibenden auch die Privatpersonen vom Fiskus zur Kasse gebeten werden. Würde er den Wagen aber über einen deutlich längeren Zeitraum im Privatbesitz haben und eben deutlich später wieder veräußern, dann könnte (muß aber nicht) der Fiskus "ein Auge zudrücken", da ursprünglich beim damaligen Fahrzeugkauf ja eben keine Gewinnerzielung geplant war. Das zum Thema "Haltefrist".

Zur "Mengenbeschränkung" weise ich einfach mal auf die vielen privaten Anbieter bei zum Beispiel eBay hin, die - obwohl privat - wegen enormen Mengen an Auktionen schon vom Fiskus als Gewerbetreibende eingestuft worden sind! Die Grenze zwischen "Privatperson" und einem "Gewerbetreibenden" ist superklein und auch nicht wirklich einfach zu durchschauen. Der Gesetzgeber hat da eine ganz besondere und sehr interessante Definition.

Wichtig für E-Commerce: Wann ist ein Unternehmer ein Unternehmer?

1. § 14 BGB definiert die Eigenschaft des Unternehmers. Im E-Commerce hat die Unterscheidung, ob ein Geschäft von einem Verbraucher gemäß § 13 BGB oder von einem Unternehmer gemäß § 14 BGB zur Durchführung gelangt, durchaus Relevanz.

Unternehmer treffen besondere Verpflichtungen aus Verbraucherschutzvorschriften, sowie besondere Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen gemäß § 312 c BGB und das Widerrufs- und Rückgaberechte bei Fernabsatzverträgen gemäß § 312 d BGB. Praxisrelevant sind auch die Regelungen des sogenannten Verbrauchsgüterkaufes gemäß §§ 474 ff. BGB. Der Unternehmer hat bspw. gemäß § 476 BGB die Beweislast. Ferner darf der Unternehmer gemäß § 475 Abs. 2 BGB Gewährleistungsansprüche von gebrauchten Sachen nur auf maximal ein Jahr beschränken, während Verbraucher ( =Privatpersonen) die Gewährleistung ganz ausschließen können.

§ 14 BGB hat folgenden Wortlaut:

I. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluß eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

II. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

Die Definition des Unternehmers basiert auf drei Elementen:

  • einmal persönlichen Kriterien

  • dann funktionalen Kriterien

  • sowie sachlichen Kriterien

Das persönliche Kriterium... (blablabla) ...

Für die gewerbliche Tätigkeit enthält § 14 BGB keine Legaldefinition.

Es wird daher auf die Definition des Gewerbebegriffes in § 1 Abs. 2 Handelsgesetzbuch zurückgegriffen.

Ein Gewerbe liegt somit vor, wenn eine planvolle, auf gewisse Dauer angelegte, selbstständige und wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird und dies nach außen hervortritt. Ein planvolles und dauerhaftes Tätigwerden liegt vor, wenn der Unternehmer eine gewisse Dauer am Markt tätig ist und einen gewissen organisatorischen Mindestaufwand betreibt. Eine weitere Voraussetzung ist die Gewinnerzielungsabsicht und Entgeltlichkeit, wobei diese Ansicht nicht ganz unumstritten ist.

In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass § 14 BGB berufliche und gewerbliche Tätigkeiten abgrenzen will, zu einer der Privatsphäre angehörenden Tätigkeit des Verbrauchers gemäß § 13 BGB.

(Anmerkung von mir: "Verkauf aus eigenem privaten Fahrzeugbestand" bzw. Privatwagen des Händlers).

...blablabla...

Bezogen auf Verkäufer bei e-bay:

Wer somit über einen längeren Zeitraum regelmäßig eine größere Anzahl von Verkäufen tätigt, hat gute Chancen als Unternehmer eingruppiert zu werden. Dies gilt umsomehr, wenn bspw. immer wieder gleichartige Produkte oder regelmäßig neue Produkte angeboten werden.

Von einer Gewinnerzielungsabsicht ist bei Internetauktionsportalen wie e-bay ohnehin meistens auszugehen.

"Wer somit über einen längeren Zeitraum regelmäßig eine größere Anzahl von Verkäufen tätigt..." ??? - Gerade das kann man bei eBay ja schön im Verkäuferprofil an Hand der Menge der erhaltenen Bewertungen und dem Anmeldedatum bis heute sehen und nachvollziehen. Da gibt es "Privatpersonen" die innerhalb von 12 Monaten 500 Sachen über eBay vertickert haben und die dann unter "andere Auktionen von mir" noch dutzende weitere gleichartige Artikel auf Lager haben und nagelneu anbieten. Privat? Ja nee, is´klar!

Die geilste Antwort, die ich bezüglich gewerbliche Anbieter die als privat bei eBay angemeldet sind, früher mal erhalten hatte war: "Ich will erstmal sehen, ob der Laden überhaupt läuft. Melde ich dann später aber 100prozentig als Gewerbe an. Echt" - Na klar, dafür hat das Finanzamt doch sicherlich auch viel Verständnis....

:D

Viele Fahrzeuge werden ja nur "von privat" verkauft um die Gewährleistung umgehen zu können. Private Verkäufer können die Mängelgewährleistung ausschließen. Dies gilt jedoch nicht, wenn bekannte Mängel arglistig verschwiegen worden sind.

Ganz schlaue Händler machen sich jetzt einfach zu einem "Verkaufsagenten" bei eBay und verkaufen - oder besser - "vermitteln" somit ganz offiziell von privat. Dabei übersehen sie allerdings die Tatsache, dass selbst ein "Verkaufsagent" als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt und somit die Gewährleistung trotzdem zum Tragen kommt. Darum gilt auch ausschließlich der Verkaufagent als Ansprechpartner des Käufers bei etwaigen Mängelansprüchen; nicht der ursprüngliche Auftraggeber! - Beide Aussagen wurden von mehreren Gerichten exakt so bestätigt. Selbst wenn oftmals in den Texten der Verkaufsagenten etwas anderes steht: Sie handeln im eigenen Namen und auf eigene Rechnung!

Fazit:

Egal ob Du nun Privatperson oder Autohändler bist, wenn Du in auffallend kurzen Abständen Fahrzeuge aus Deinem privaten Fuhrpark - wenn auch nur mit einem recht kleinen Gewinn - über zum Beispiel eBay verkaufst, dann bist Du superschnell ein "Gewerbetreibender". Mit all den schönen Steuern und rechtlichen Pflichten.

Gruß

Berko

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