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Anzeige wg. Nötigung o.ä. Was tun?


Cyberknut

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So - darf ich ehrlich sein?

Denke mal ja!

Ich denke, du hast gedrängelt!

Sicherlich gibt es diese Rentner, die nur darauf warten, jemand anderes zu denunzieren. Aber so wie du den Fall hier geschildert hast, bin ich mir sicher, dass dies hier nicht der Fall ist!

Was hast du falsch gemacht:

1. Du warst definitiv zu schnell, wenn dich ein Fahrzeug, dass auf der linken Spur fährt, und nicht plötzlich dort hin wechselt dazu zwingt eine Vollbremsung zu vollziehen!

Also hast du deine Geschwindigkeit den Gegebenheiten der Strasse nicht angepasst! Was hättest du gemacht, wenn da plötzlich ein Stauende gewesen wäre? Du wärst nach deinen Schilderungen mit Sicherheit hineingerast!

2. Du wolltest den anderen Verkehrsteilnehmer dazu nötigen eine Handlung zu vollziehen, die er in seinen Augen nicht bereit ist zu tun.

Nötigung fängt dort an, wo du jemanden dazu nötigst, etwas zu tun, was er nicht will, oder was ihm wiederstrebt zu tun.

300 Meter vor dem LKW wieder einzuscheren fällt definitiv unter Nötigung!

Bedenke, du warst für den Opa sicherlich genauso plötzlich im Rückspiegel aufgetaucht, wie er für dich aufgetaucht ist, bei deiner Geschwindigkeit.

3. wenn du hier von 250 sprichst, gehe ich einfach mal davon aus, dass du schneller als 250 gefahren bist! Jeder von uns würde in diesem Falle untertreiben, das ist nur menschlich!

Richtgeschwindigkeit ist aber 130, und einem anderen Verkehrsteilnehmer ist es nicht zuzumuten Geschwindigkeiten von von über 130 exakt einzuschätzen. Also ist es ihm gar nicht vorzuhalten, dass er dich nicht mal eben hat durchschlüpfen lassen.

So genug der Moral - ich fahre ja selber gerne schnell, und rege mich natürlich auch über die Linksschleicher auf! fahre aber häufig auch einfach nur mit 120 über die Bahn, und bin froh, dass ich ein solch routinierter Fahrer bin, dass mich die dann zwangsläufigen Drängelattacken auf 2-Spurigen Autobahnen relativ kalt lassen - Einen alten Mann und seine Frau lässt das alles aber vielleicht nicht kalt! Der Mann hatte einfach Angst um sein Leben!

Denk darüber mal nach, und deshalb hat er dich auch angezeigt!

Nicht weil er dich ärgern will, sondern weil er die Situation als verdammt brenzlig empfunden hat!

Wenn ich mit 120 einen LKW überhole, und von hinten schliesst ein lichthupender BMW mit über 250 Sachen so schnell auf, strahlt das schon eine gewisse Agressivität aus!

Du musst einfach damit rechnen, dass ein langsamerer Verkehrsteilnehmer unterwegs ist! Das ist deine Pflicht, wenn du dich auf den Strassen bewegst. Also versuch nicht über dem Gesetz zu stehen!

Nimm dir einen Anwalt und schau was der machen kann!

Ansonsten fahr in zukunft einfach ein wenig vorausschauender, dan passiert sowas auch nicht!

Dieser Post richtet sich prinzipiell an alle!

Auch an mich! Lasst uns doch alle mal anfangen ein bisschen weniger agressiv auf unseren Strasse zu fahren!

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Kann Deine Aussagen zu 100% nachvollziehen. Dennoch war es nicht an dem.

Da ich auf gerader Strecke weit sehen konnte habe und frühzeitig stark gebremst habe, bestand zu keiner Zeit Gefahr, auf den Vorausfahrenden aufzufahren.

Der Abstand zw. dem alten Herrn und dem LKW hätte auf jeden Fall ausgereicht, um bei seinem Tempo auf die rechte Spur zu wechseln und ohne abzubremsen nach mir den LKW überholen zu können. Ich ärgere mich doch nicht, wenn jemand langsam ein anderes Auto überholt. Nur eben dann, wenn jemand grundlos links fährt und nicht in den Rückspiegel sieht. In diesem Fall war der PKW nur unerheblich schneller als der LKW. Und das ist nicht in Ordnung.

Kann Deine Aussagen zu 100% nachvollziehen. Dennoch war es nicht an dem.

Da ich auf gerader Strecke weit sehen konnte habe und frühzeitig stark gebremst habe, bestand zu keiner Zeit Gefahr, auf den Vorausfahrenden aufzufahren.

Der Abstand zw. dem alten Herrn und dem LKW hätte auf jeden Fall ausgereicht, um bei seinem Tempo auf die rechte Spur zu wechseln und ohne abzubremsen nach mir den LKW überholen zu können. Ich ärgere mich doch nicht, wenn jemand langsam ein anderes Auto überholt. Nur eben dann, wenn jemand grundlos links fährt und nicht in den Rückspiegel sieht. In diesem Fall war der PKW nur unerheblich schneller als der LKW. Und das ist nicht in Ordnung.

Gleiches Recht für alle! - Das heisst, dass der ältere Herr das Recht hatte zu überholen. Egal wie schnell und auf welcher Länge.

Bei den von Dir angegebenen Daten (Tempo, Abstand,...) hätte der Überholvorgang eh nur etwa 30 Sekunden gedauert. Die hättest Du locker verschmerzen können...und ohne Lichthupe.

Da Du nach Deinen Angaben wohl schon einmal so ein Erlebnis hattest, hättest Du daraus eigentlich lernen müssen. Bist Du uneinsichtig und reuelos und eventuell sogar noch Wiederholungstäter, dann kann die "charakterliche Eigenschaft zum Führen eines Kraftfahrzeuges" von Amts wegen angezweifelt werden. Sowas kann - wie auch wiederholtes notorisches Parken im Halteverbot - gaaaaaanz böse Folgen haben.

Ich kenne selbst jemanden (Vertreter) der wegen 30 eher unbedeutenden Knöllchen (Falschparker) jährlich (!) beinahe den Lappen losgeworden wäre. Amtlich angeordnete Nachschulung (Aufbaukurs, oder wie das richtig heisst) und MPU waren die Folgen. Natürlich hat er sich gaaaanz pfiffig herauswinden wollen nach dem Motto: "Ich bin ja gar nicht gefahren."

Heute führt er - nicht wegen der steuerlichen Annerkennung - ein Fahrtenbuch. Er MUSS es führen!

Bist Du uneinsichtig und reuelos und eventuell sogar noch Wiederholungstäter, dann kann die "charakterliche Eigenschaft zum Führen eines Kraftfahrzeuges" von Amts wegen angezweifelt werden.

Klingt ja gruselig. Fakt ist, Führerschein seit 18 Jahren, 0 Punkte, 0 Unfälle, keine Verfahren. Rund 30-60.000 km pro Jahr.

Im übrigen stimmt Deine Aussage "egal wie schnell und auf welcher Länge" nicht. Möchte man überholen, muss das zügig geschehen und mit merklich höherer Geschwindigkeit. Ansonsten hat man die linke Spur frei zu halten.

Im übrigen stimmt Deine Aussage "egal wie schnell und auf welcher Länge" nicht. Möchte man überholen, muss das zügig geschehen und mit merklich höherer Geschwindigkeit. Ansonsten hat man die linke Spur frei zu halten.
Zu beiden Dingen wird der Richter Dich noch freundlich aufklären. - Glaub mir!

:wink::-(((°

Den ganzen Krempel hättest du dir ersparen können, wenn du etwas vom Gas gegangen wärst, und einfach rechts vorbei... Wenn der noch 300m hinter dem LKW war, dann ist das garkein Problem.

Sicher. Rechtsüberholen ist nicht erlaubt. Aber in dem Fall hätte er es wohl nicht mehr geschafft, sich dein Nummernschild zu merken :wink:

Sag mal, jetzt geh ich auf editieren, schreib den ganzen Mist über 25 Minuten nochmal, will speichern und bekomme eine Fehlermeldung weil mein Post schon gelöscht wurde. Ich glaube, heute werde ich einige Leute wegblinken, wenn ich nach Hause fahre... :evil: :evil:

Sag mal, jetzt geh ich auf editieren, schreib den ganzen Mist über 25 Minuten nochmal, will speichern und bekomme eine Fehlermeldung weil mein Post schon gelöscht wurde.

Genau wegen solchen und ähnlichen (Windows-Erfahrung) Situationen drücke ich bei längeren Beiträgen öfters mal kurz "Strg" + "A" und "Strg" + "C". Ich bin also nicht verrücktX-)

Ich kenne selbst jemanden (Vertreter) der wegen 30 eher unbedeutenden Knöllchen (Falschparker) jährlich (!) beinahe den Lappen losgeworden wäre. Amtlich angeordnete Nachschulung (Aufbaukurs, oder wie das richtig heisst) und MPU waren die Folgen. Natürlich hat er sich gaaaanz pfiffig herauswinden wollen nach dem Motto: "Ich bin ja gar nicht gefahren."

Nur wegen den Knöllchen? Kann ich nicht glauben! Ich kenne jemanden, der mehr als 30 Knöllchen im Jahr bekommt (jedes Jahr!!!!).....und das auch noch oft von der gleichen Stadt. Die werden bezahlt und gut ist.

Der Vertreter hat die Knöllchen bestimmt nicht bezahlt....dann kann er einen drauf bekommen. Aber doch nicht wegen zu vielen Knöllchen generell......

Nur wegen den Knöllchen? Kann ich nicht glauben! Ich kenne jemanden, der mehr als 30 Knöllchen im Jahr bekommt (jedes Jahr!!!!).....und das auch noch oft von der gleichen Stadt. Die werden bezahlt und gut ist.

Der Vertreter hat die Knöllchen bestimmt nicht bezahlt....dann kann er einen drauf bekommen. Aber doch nicht wegen zu vielen Knöllchen generell......

Doch, ist genauso wie ich es sage.

Hier mal ein Zitat...

„Einem Kraftfahrer, der fortlaufend die Rechtsordnung über den ruhenden Straßenverkehr unter Inkaufnahme der Behinderung des fließenden Verkehrs mißachtet und dieses Verhalten auch nach zahlreichen Sanktionen durch eintragungsfähige Bußgeldbescheide nachhaltig fortsetzt, ist charakterlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr“. Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann die Folge sein.

Und nachfolgend das Urteil des VG Berlin und die Bestätigung des OVG Berlin:

Einem Kraftfahrer, der fortlaufend die Rechtsordnung über den ruhenden Straßenverkehr unter Inkaufnahme der Behin*derung des fließenden Verkehrs mißachtet und dieses Verhal*ten auch nach zahlreichen Sanktionen durch eintragungsfähige Bußgeldbescheide nachhaltig fortsetzt, ist charakterlich unge*eignet zum Führen von Kfz im öffentlichen Straßenverkehr. Die Entziehung seiner Fahrerlaubnis im Wege des Sofortvollzuges setzt nicht voraus, daß sich die von ihm ausgehende Ge*fahr, daß er auch die Rechtsvorschriften für den fließenden Verkehr nicht beachten wird, bereits konkretisiert hat.[...]

[...] Daß sich hieraus die fehlende charakterliche Eignung des Ast zum Führen von Kfz im öffentlichen Straßenverkehr ergebe, folgerte der Ag daraus, daß im Rahmen einer psychologischen Fahreignungsuntersuchung am 24. 8. 1989, der sich der Ast auf Aufforde*rung des Ag unterzogen hatte, nicht einmal ansatzweise eine Einstellungsänderung gegenüber seinem Fehlverhalten zu erkennen gewesen sei, ihm vielmehr offensichtlich die Einsicht fehle, auch die anschei*nend weniger bedeutsamen Verkehrsvorschriften zu beachten, die einen reibungslosen und sicheren Verkehrsfluß gewährleisten sollen.[...]

Wie in dem dort entschiedenen Fall, hat auch der Ast durch sein Verhalten bewie*sen, daß er nicht bereit ist, die Verkehrsordnung, soweit sie den ruhenden Verkehr betrifft, zu beachten, obwohl die wiederholte Nichtbeachtung des Park- bzw Haltverbots jeweils den Fußgän*gerverkehr bzw den fließenden Verkehr behinderte und damit offensichtlich auch gefährdete.

Ein Kraftfahrer aber, der offen*sichtlich nicht willens ist, auch bloße Ordnungsvorschriften, die im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Ver*kehrs geschaffen sind, einzuhalten, und solche Vorschriften hart*näckig mißachtet, wenn dies seinen persönlichen Interessen ent*spricht, ist zum Führen von Kfz nicht geeignet (BVerwG, aaO, vgl. dazu ferner Beschl der Kammer v 4.3.1985-VG 4 A 56, 85, v 26.3.1986 - VG 4 A 845 85, Beschl der 15. Kammer des VG Berlin v 29.7. 1987-VG 15 A 300, 87), denn bei der Beurteilung der charakterlichen Eignung zum Führen von Kfz im öffentlichen Straßenverkehr bedeutet es keinen prinzipiellen Unterschied, ob ein Kraftfahrer andere Verkehrsteilnehmer fortlaufend dadurch gefährdet, daß er durch sein verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug ein Hindernis für den fließenden Verkehr bereitet oder ob er dies als Teilnehmer am fließenden Straßenverkehr tut.

Den Eindruck, daß dem Ast die für eine Fahrerlaubnis erfor*derliche charakterliche Eignung fehlt, hat er in der psychologi*schen Untersuchung vom 24.8.1989 nicht nur nicht widerlegen können, sondern durch seine dort offenbarte, die maßgeblichen Verkehrsvorschriften gering schätzende Haltung nur bestärkt.

So hat er eingeräumt, daß die Parkplatznot, die Ursache der zur Eintragung gelangten Verkehrsverstöße gewesen sei, zwar durch einen zwischenzeitlichen Wohnungswechsel entfallen sei, daß er aber dennoch in der Folgezeit wiederum etwa 6 mal verbotswi*drig geparkt habe, wobei in 2 Fallen sein Fahrzeug sogar habe umgesetzt werden müssen. Unerheblich ist, daß in diesen Fallen „lediglich" Verwarnungsgeldangebote ergingen, denn der Ast zeigt hierdurch, daß er noch immer nicht bereit ist, die Rechts*ordnung über den ruhenden Verkehr anzuerkennen.

:wink:

Ah..ok....jetzt habe ich verstanden. :wink:

Der hat mit seinem Auto den Verkehr behindert oder stand andauernd im Parkverbot (wahrscheinlich immer an der gleichen Stelle) und hat somit auch andere Leute in Mitleidenschaft gezogen. Das ist nachvollziehbar. Ich dacht jedoch an Knöllchen, wie sie für Parkzeitüberschreitung und fehlenden Parkzettel verteilt werden. Hier und da mal ein Parkverbot geht ja auch noch..... :D

Man muss hier schon aufpassen. Wie richtig zitiert muss das Delikt einen Bußgeldbescheid nach sich ziehen! Eine Verwarnung wird gezahlt und verschwindet dann, ich kann 1000 Verwarnungen im Jahr bekommen und niemanden kann es stören, allerdings kann ich wegen ein paar Bußgeldern in der gleichen Sache den Lappen abgeben. Also einfach wegen nem üblichen "Strafzettel"/"Knöllchen" kann nicht wirklich was passieren, wenn ein Bußgeldbescheid kommt allerdings sehr wohl!

[...] Eine Verwarnung wird gezahlt und verschwindet dann, ich kann 1000 Verwarnungen im Jahr bekommen und niemanden kann es stören... [...]
Selbst eine simple Ordnungswidrigkeit verschwindet nicht einfach so nur weil sie bezahlt wurde und eben nicht in Höhe eines Bußgeldes ist oder es Punkte dafür gibt. Auch "Knöllchen" werden heute in der EDV abgespeichert, und wenn da einem Sachbearbeiter vom Ordnungsamt mal langweilig ist oder er einen begründeten Verdacht hegt, dann drückt er auf's knöpfchen und der Computer spuckt eine lückenlose Knöllchenliste des zuständigen Ordnungsamtes aus. Wenn dort nun ersichtlich ist, dass Du Dich mit Deinem Kraftfahrzeug wiederholt (also gleichartige Ordnungswidrigkeit) und trotzdem uneinsichtig "wider der Ordnung" verhälst, dann kann eine entsprechende Mitteilung ergehen in der dann wegen "Unbelehrbarkeit" Deine "charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges" angezweifelt wird.

Zugegeben, sowas passiert wirklich nur sehr, sehr selten. Aber es passiert!

Und bei diesem Thread hier geht es ja nicht mal nur um eine kleine Ordnungswidrigkeit, sondern bereits um eine Nötigung. Wie wir hier bei uns sagen: "Das kann ´n schönes Brett werden."

Ja, okay ich verstehe ja eure Gegenargumentation!

Ja, okay aber wenn der Lappen weg ist jammern wir dann nicht!

Ja, okay, aber wenn wir eine berechtige Anzeige bekommen jammern wir dann nicht!

Ja, okay wir zahlen unsere "Gebühr" und jammer dann nicht!

lg

mecki

P.S.: ja, okay wir jammern, wir sind ja Männer! :D

Ich finde es krass, das hier merhfach empfohlen wird einfach rechts zu überholen. Mal abgesehen von den rechtlichen Bestimmungen ist das lebensgefährlich. Ich bin mir sicher, dass 95% der Faher auf einer AB bei einem Spurwechsel nach rechts keinen Spiegel- oder zumindestens keinen Schulterblick machen. Eigentlich dürfte da ja auch keiner sein. So ein Überholvorgang ist dann russisch Roulette bei dem man sein eigenes und fremder Leute Leben einsetzt, um den Preis von hier 90s zu gewinnen.

Zum Glück können die meisten Schnellfahrer ja Gedanken lesen und so die Gefahr 'abschätzen' :wink:

Ob Cyberknut schuldig ist, muss der Richter feststellen. Natürlich hat er das Recht sich zu verteidigen. Es gäbe aber auch die Möglichkeit die Leute mal anzurufen und sich zu entschuldigen. Vielleicht ziehen sie die Anzeige ja zurück und vielleicht stellt der Staatsanwalt das Verfahren dann wegen Nichtigkeit ein.

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