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Import von Porsche 993 Turbo aus der Schweiz


Marc W.

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So, heute ist mein 993turbo endgültig in Deutschland angekommen, sprich er hat eine deutsche Zulassung! :bet:

Ich hatte ja schon in dem Thread, wo ich das Auto gesucht hatte, angekündigt, daß ich sobald alles in trockenen Tüchern ist, einen alles umfassenden und detallierten Erfahrungsbericht erstelle. Damit sollen viele Fragen und Halbweißheiten, die im Raum stehen endgültig geklärt werden.

Vorab möchte ich noch zwei Anmerkungen machen:

  1. Dieser Bericht ist hoffentlich komplett fehlerfrei, dennoch kann es sicherlich einige individuelle Abweichungen geben.
  2. Durch gesetzliche Veränderungen (Steuer/Zoll/TÜV/Zulassung) hat sich in den letzten Monaten einiges geändert. Mein Bericht dürfte momentan (Mai 2007) aktuell sein. Dennoch wäre es schön, wenn dieser Thread immer wieder mit neuen Erfahrungen gefüttert wird, damit er auch immer auf dem jeweils aktuellen Stand bleibt.

 

Nun gehts los:

 

1. Vorbereitung:

Am 01. Mai 2007 habe ich hier über das Forum einen Kontakt in die Schweiz vermittelt bekommen. Nach kurzem Kontakt stellte sich heraus, daß das Auto für mich hoch interessant ist. Darauf hin habe ich mit dem Verkäufer per Fax eine Vereinbahrung getroffen, die folgenden Inhalt hatte:

  1. Unfallfreiheit
  2. Kilometerstand
  3. glaubhaftes Serviceheft
  4. event. Mängel
  5. Ausstattungsmerkmale
  6. Preis inkl. 7,6%-MwSt. als Verhandlungsbasis und Akzeptanz von Zahlung in EUR
  7. kein Zwischenverkauf bis 15:00 des Folgetages

 

2. Bargeld in die Schweiz:

Als gelernter Steuerfachangestellter bin ich mir der Problematik sehr bewußt. Ursprünglich war meine Vorstellung, daß ich bei der Einreise in die Schweiz beim deutschen Zoll das Bargeld deklariere. Falls ich das Auto also nicht kaufen sollte, hätte ich damit den Nachweis, daß ich am selben Tag mit dem Bargeld in die Schweiz eingereist bin. Leider geht meine Idee aber nicht, weil es dafür keinen Paragraphen gibt und somit ein deutscher Beamter auch niemals etwas macht, was nicht schriftlich vorgesehen ist.

Der Weg war dann viel banaler, die Service-Hotline hat mir empfohlen, Nachweis zu führen, wo das Geld herkommt (Abhebung bei der Bank) und wofür es benötigt wird (Autokauf, Korrespondenz mit dem Verkäufer). Außerdem muß man es logischer Weise deklarieren, wenn man am Zoll darauf angesprochen wird. Sprich, wenn ich ohne Autokauf mit dem Bargeld wieder nach Deutschland einreise, kann ich belegen, daß ich es am Tag zuvor in Deutschland abgehoben habe und das ich es zum Zweck eines Autokaufs mit in der Schweiz hatte.

 

3. Kauf und Fahrzeugübernahme in der Schweiz:

Wenn man sich nach der Besichtigung, einer Probefahrt und eventueller Nachverhandlung handelseinig wurde, kann man nun das Auto kaufen. Ähnlich wie in Deutschland beinhalten in der Schweiz nur Neuwagen und Firmenfahrzeuge die Mehrwertsteuer (7,6%), Privatfahrzeuge sind somit brutto=netto.

In meinem Fall war es zum Glück ein Firmenfahrzeug mit ausweisbarer Mehrwertsteuer, entsprechend hatte ich die Möglichkeit - gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland - das Auto ohne die schweizer MwSt. netto zu kaufen!

 

Wichtig ist, daß man den schweizer Fahrzeugausweis vom Verkäufer mitbekommt, diesen benötigt man für die Vollabnahme in Deutschalnd.

In meinem Fall hatte ich deutsche, rote Nummern dabei. Damit bewegt man sich in der Schweiz im Graubereich, bis jetzt habe ich noch keine offiziellen Informationen gefunden, ob man damit in der Schweiz fahren darf, oder nicht. Auf Anfrage bei der schweizer Polizei wurde mir allerdings mündlich gesagt, daß es tolleriert wird, wenn man auf dem kürzesten Weg ausreist.

 

4. Vorbereitung Export/Import:

Hierfür benötigt man doch so einige Dokumente. Meine Empfehlung ist, sich hier auf Profis zu verlassen, die soetwas regelmäßig vorbereiten. In meinem Fall war das die Spedition Frederick & Stähli direkt am Grenzübergang in Kreuzlingen/Konstanz. Diese hat folgende Dokumente vorbereitet:

  1. Ausfuhrbescheinigung
  2. Einfuhrbescheinigung
  3. Warenverkehrsbescheinigung EUR 1
  4. Unbedenklichkeitsbescheinigung

 

Für diese Vorbereitung sollte man ca. 1 Stunde einkalkulieren. Die Dienstleistung kostet EUR 90. Ein Doppel der Ausfuhrbescheinigung hat die Spedition direkt dem Verkäufer zugeschickt, damit er bei seinem schweizer Finanzamt einen Nachweis hat, warum er das Auto netto verkauft hat.

Ein besonders Augenmerk gilt hier der Warenverkehrsbescheinigung, dies dient als Nachweis, daß der Ursprungsstaat auch gleich dem Bestimmungsstaat ist (in diesem Fall Deutschland). Nur mit dieser Bescheinigung und dem Nachweis, daß man ein deutsches Produkt wieder nach Deutschland einführt braucht man keinen Zoll (10%) bezahlen. Früher mußte man sich die Warenverkehrsbescheinigung von dem jeweiligen Hersteller besorgen (dauerte teilweise Wochen), inzwischen konnte die Spedition dies auch online und augenblicklich abfragen. Eine böse Falle ist z.B., wenn man sich einen Mercedes ML in der Schweiz kauft. Der ML ist zwar von einem deutschen Hersteller, wird aber in den USA produziert, ergo muß man 10% Zoll zahlen, weil man eben keine Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 für dieses Auto bekommt.

 

4. Export aus der Schweiz:

Wenn man nun alle Dokumente zusammen hat, geht man in das Zoll-Abfertigungsgebäude. Dort gibt es schweizer Export-Schalter und Deutsche-Importschalter. Als erstes muß man das Auto logischer Weise exportieren. Das geht sehr schnell, dauert ca. 5 Minuten und ist unkompliziert.

 

5. Import nach Deutschland:

Hier sieht es noch mal ein bißchen anders aus. Wartezeit 30 Minuten, dann beim ersten Blick vom Zöllner festgestellt, das die Trackingnummer von der Spedition fehlt, also noch mal zur Spedition und noch mal 40 Minuten anstehen. Das Arbeitstempo - naja, möchte ich öffentlich kein Wort drüber verlieren. Für so Sonderfälle, wie den Import eines Porsches kam dann der Abteilungsleiter, um den Vorgang zu bearbeiten. Dieser hatte sich zuvor schon mit Hilfe des Internets informiert, ob der Kaufpreis einigermaßen dem Marktwert entspricht, damit man gar nicht in Versuchung kommt den Staat um einen Teil der EUSt. zu beschei...

 

Der Abteilungsleiter hat dann auch höchstpersönlich die Fahrgestellnummer kontrolliert, noch ein paar Fragen gestellt und dann die Papiere fertig gemacht. Wichtig dabei ist, daß er ein Siegel auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung setzt. Vergißt er dieses Siegel, kann man das nie mehr nachbessern und somit das Auto auch nie mehr zulassen! Sind die Papiere fertig, darf man zur Kasse gehen und vor Ort die 19% Einfuhrumsatzsteuer (= MwSt.) in bar entrichten, zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von EUR 25. Neben dem oben genannten Siegel ist außerdem wichtig, daß man genügend Zeit mitbringt. Die Zollschalter haben nur bis 17:30 geöffnet, egal wie viele Leute noch vor dem Schalter stehen!!!

 

Herzlich willkommen in Deutschland!

 

6. Vorbereitungen für die Vollabnahme beim TÜV:

Ein gebrauchtes Auto, welches noch nie in Deutschland zugelassen war, muß zur Vollabnahme, ein Neuwagen hat dafür sogenannte COC-Papiere, dann benötigt man keine Vollabnahme. War das Auto in den letzten 7 Jahren schon mal nachweislich in Deutschalnd zugelassen, reicht auch eine normale TÜV-Abnahme.

 

In meinem Fall mußte es die Vollabnahme gem. §21 sein, hierfür sollte man sich vorbereiten und z.B. alle Gutachten für Besonderheiten (z.B. Abgasanlage) zur Hand haben, hatte ich aber auch nur in Kopie. Eigentlich gilt am besten, immer alle Unterlagen mit nehmen, die sich bislang gesammelt haben!

 

7. Vollabnahme beim deutschen TÜV:

Dies entspricht eigentlich einer normalen TÜV-Prüfung, mit dem Unterschied, daß ein besonderes Augenmerk auf die Fahrgestellnummer gelegt wird und der TÜV-Ing. ein Gutachten anfertigt, was wie in den Fahrzeugpapieren zu stehen hat. Wenn man gerade beim TÜV ist, sollte man auch gleich eine Abgas-Untersuchung (AU) machen lassen, die benötigt man nämlich logischer Wiese auch für die deutsche Zulassung.

 

8. Zulassung bei der Zulassungsstelle:

Auch hier gilt wieder, alles mit nehmen, was man inzwischen an Dokumenten gesammelt hat. Die Zulassungsstelle hat so ziemlich alles eingescannt, den schweizer Fahrzeugausweis, die Exportbescheinigung, die Importbescheinigung, die Quittung über die gezahlte EUSt., die Unbedenklichkeitsbescheinigung inkl. Siegel, das Gutachten des TÜVs und die AU-Bescheinigung.

Früher mußte man für eine solche Zulassung beim Kraftfahrtbundesamt noch eine zweite Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern, die dazu dient, nachzuweisen, daß das Auto nicht als gestohlen gemeldet ist. Alleine dies hat teilweise Wochen gedauert. Seit 01. März 2007 kann zumindest unsere Zulassungsstelle dies online abfragen! Noch ein kleines Detail, ab dem 01. Mai 2007 kann man nur noch ein Auto zulassen, wenn man in das Lastschrifteinzugsverfahren für die Kfz-Steuer einwilligt!

 

DAS WARS!!! Herzlichen Glückwunsch zum schweizer Porsche mit deutscher Zulassung!

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Herzlichen Glückwunsch zum schweizer Porsche mit deutscher Zulassung!

Dem kann ich mich nur anschließen :-))! Allzeit gute Fahrt.

...aber ein bißchen Leidensfähigkeit zur Traumerfüllung gehört wohl dazu.

Gruß Jan

Auf Anfrage bei der schweizer Polizei wurde mir allerdings mündlich gesagt, daß es tolleriert wird, wenn man auf dem kürzesten Weg ausreist.

Das klingt ja schon ein wenig rassistisch.:D

Die schweizer Fahrzeuge sind sicher überwiegend in einem besseren Zustand als vergleichbare deutsche Fahrzeuge.

Zum einen durch das Geschwindigkeitslimit in der Schweiz. Und sicher auch nicht zu unterschätzen, die Schweizer fahren wirklich in den Service und schieben es nicht so raus. Sicher weil das Geld hier ein wenig lockerer sitzt.

Ich freue mich das wenigstens jetzt etwas dauerhaftes aus der Schweiz auf Sylt ist. Das was wir sonst mitbrachten wurde ja immer vernichtet.

Du hast jetzt ein wirklich klasse Auto und alles perfekt über Reihe gebracht. Gerade der deutsche Zoll treibt einen zur Weissglut. Selbst wenn man Autos aus Deutschland ausführt und nur in die Schweiz einführt.

Bei unsern Autos war es aber anders mit der MwSt.. 16% bekam ich zurück und 7.6% musste ich zahlen.O:-)

Ich freue mich das wenigstens jetzt etwas dauerhaftes aus der Schweiz auf Sylt ist. Das was wir sonst mitbrachten wurde ja immer vernichtet.

Was ja auch nicht unbedingt unangenehm war... :D

Sehr interessanter Bericht Marc. Unglaublich was man heute noch alles braucht um ein Auto von der CH nach D zu schaffen. :-o Ist dies von EU Land zu EU Land auch so mühsam?

Jedenfalls scheint sich der Aufwand gelohnt zu haben. :)

Wünsche dir mit dem Prachtstück allzeit gute Fahrt und immer eine Handbreit Luft ums Blech. :-))!

Sehr interessanter Bericht Marc. Unglaublich was man heute noch alles braucht um ein Auto von der CH nach D zu schaffen. :-o Ist dies von EU Land zu EU Land auch so mühsam?

Punkt 1-5 dürfte unabhängig vom EU-Land gleich sein. TÜV und Zulassung ist dann landesspezifisch.

Interessanter Bericht,es ist klar zu erkennen,dass man sich bei einem 08/15-Fzg. den ganzen bürokratischen Stress nicht gibt,sondern eben nur dann,wenn das Herzblut dran hängt.........

Eine Frage zur Bargeldgeschichte,verstehe ich das richtig,dass Du Dir alle erforderlichen Nachweise zur Einfuhr und zur evtl. Ausfuhr geholt hattest,aber letztendlich dann nicht kontrolliert wurdest?

Den Hinweis auf den Tranport im "schwarzen Koffer" verkneife ich mir natürlich :D

Na da wurde aber mal wieder mein Interesse geweckt im UStG zu blättern,dass verstaubt irgendwo in der Ecke und die Aktualisierungen liegen nebendran,dass ist immer so zeitaufwendig...:wink:

Grüßle

Steffen

Eine Frage zur Bargeldgeschichte,verstehe ich das richtig,dass Du Dir alle erforderlichen Nachweise zur Einfuhr und zur evtl. Ausfuhr geholt hattest,aber letztendlich dann nicht kontrolliert wurdest?

Richtig, wobei als Nachweis - für den Fall einer Kontrolle - die Auszahlungsquittung bei der Bank und die Korrespondenz mit dem Verkäufer ausreichen sollen. Ich wurde aber nicht kontrolliert, der Zöllner war so mit dem Auto beschäftigt, daß er auch nicht nach weiterem Bargeld gefragt hat. Was ich aber auch nicht in großen Mengen dabei hatte, habe ja das Auto bezahlt...

Den Hinweis auf den Tranport im "schwarzen Koffer" verkneife ich mir natürlich :D

Das Transportbehältnis ist dann doch relativ egal, oder? Es war ja durch und durch legal. Wichtig ist halt nur, daß man das Bargeld deklariert. Verdächtig macht man sich erst, wenn man große Summe Bargeld dabei hat, dies auf Fragen des Zöllners verneint und es dann bei einer Kontrolle doch gefunden wird. Wenn man es auf Anfrage deklariert, und den Nachweis (s.o.) erbringen kann, gibt es auch keinen Streß.

War das deutlich genug? O:-):wink:

Richtig, wobei als Nachweis - für den Fall einer Kontrolle - die Auszahlungsquittung bei der Bank und die Korrespondenz mit dem Verkäufer ausreichen sollen. Ich wurde aber nicht kontrolliert, der Zöllner war so mit dem Auto beschäftigt, daß er auch nicht nach weiterem Bargeld gefragt hat. Was ich aber auch nicht in großen Mengen dabei hatte, habe ja das Auto bezahlt...

Das Transportbehältnis ist dann doch relativ egal, oder? Es war ja durch und durch legal. Wichtig ist halt nur, daß man das Bargeld deklariert. Verdächtig macht man sich erst, wenn man große Summe Bargeld dabei hat, dies auf Fragen des Zöllners verneint und es dann bei einer Kontrolle doch gefunden wird. Wenn man es auf Anfrage deklariert, und den Nachweis (s.o.) erbringen kann, gibt es auch keinen Streß.

War das deutlich genug? O:-):wink:

Jupp,Danke für die Ausführungen,wie gesagt ich meinte auch die "evtl. Ausfuhr" des Geldes eben für den Fall,dass der Kauf nicht statt gefunden hätte.

Grüßle

Steffen

Sehr schöne Zusammenfassung :-))!

2. Bargeld in die Schweiz:

Als gelernter Steuerfachangestellter bin ich mir der Problematik sehr bewußt. Ursprünglich war meine Vorstellung, daß ich bei der Einreise in die Schweiz beim deutschen Zoll das Bargeld deklariere. Falls ich das Auto also nicht kaufen sollte, hätte ich damit den Nachweis, daß ich am selben Tag mit dem Bargeld in die Schweiz eingereist bin. Leider geht meine Idee aber nicht, weil es dafür keinen Paragraphen gibt und somit ein deutscher Beamter auch niemals etwas macht, was nicht schriftlich vorgesehen ist.

Der Weg war dann viel banaler, die Service-Hotline hat mir empfohlen, Nachweis zu führen, wo das Geld herkommt (Abhebung bei der Bank) und wofür es benötigt wird (Autokauf, Korrespondenz mit dem Verkäufer). Außerdem muß man es logischer Weise deklarieren, wenn man am Zoll darauf angesprochen wird. Sprich, wenn ich ohne Autokauf mit dem Bargeld wieder nach Deutschland einreise, kann ich belegen, daß ich es am Tag zuvor in Deutschland abgehoben habe und das ich es zum Zweck eines Autokaufs mit in der Schweiz hatte.

Ab nächtse Woche muss aber alles ab EUR 10.000 bei Ein- und Ausreise deklariert werden (EU-Verordnung). LINK dazu.

Sind die Papiere fertig, darf man zur Kasse gehen und vor Ort die 19% Einfuhrumsatzsteuer (= MwSt.) in bar entrichten, zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von EUR 25.

Weisst Du zufällig, wie es bei einem Unternehmen abläuft - muss man es gleich nicht zahlen oder kann es erst später quasi als Vorsteuer verrechnet werden?

Klasse, Danke für den Link. Für zukünftige Aktionen in der Art absolut wichtig!

In meinem Fall wäre das egal gewesen, weil ich ja "legales" Geld ausgeführt habe und im Falle des Nichtkaufs auch wieder eingeführt hätte. Entsprechend hätte ich das also deklarieren können. Mir wäre es sogar wohler gewesen, wenn es bei der Ausreise die Möglichkeit gegeben hätte, es zu deklarieren, dann hätte es bei der Wiedereinreise nämlich niemals Streß geben können.

Was die vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen angeht, kann ich auch nur mutmaßen. Wenn ich als Unternehmer etwas im Ausland kaufe, kann ich mich mittels meiner Umsatzsteueridentifikationsnummer nachweisen, daß ich ein vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer bin. Bisher habe ich das aber noch nie direkt an der Grenze ausprobiert, sondern immer nur bei Bestellungen per Telefon/Internet. Wenn ich also etwas im Ausland bestelle und meine USt-IdNr. angebe, muß ich nur den Nettowert bezahlen, kann dann logischer Weise aber auch keine Vorsteuer mehr ziehen.

Auch als Unternehmer musst Du cash an der Grenze zahlen, es sei denn, Du hast ein Zollkautionskonto.

Ust-ID Nr. funktioniert auch nur beim Erwerb in der EU.

Grüsse

AlexM

Ust-ID Nr. funktioniert auch nur beim Erwerb in der EU.

Schei$e, da hast Du natürlich recht, ich vergesse immer wieder gerne, daß die Schweiz ein Drittland ist... :oops:

Auch als Unternehmer musst Du cash an der Grenze zahlen, es sei denn, Du hast ein Zollkautionskonto.

Wobei das rein wirtschaftlich ja relativ unerheblich ist, da Du bei Deiner nächsten Umsatzsteuer-Voranmeldung die an der Grenze gezahlte Einfuhrumsatzsteuer wieder voll "ziehen" kannst.

Wobei das rein wirtschaftlich ja relativ unerheblich ist, da Du bei Deiner nächsten Umsatzsteuer-Voranmeldung die an der Grenze gezahlte Einfuhrumsatzsteuer wieder voll "ziehen" kannst.
Das ist schon richtig. Nur rennt man in Abhängigkeit des Warenwerts nicht immer gerne mit einem entsprechenden Haufen Bargeld rum. Es hilft aber nichts, denn der Zoll akzeptiert leider weder Kreditkarten noch EC, noch sonstige Scheckverfahren. Nur Bargeld, oder jenes Zollkautionskonto, wie es z.B. auch die Spediteure haben. Zur Einrichtung eines Zollkautionskontos wiederum muß man sich bei der örtlich zuständigen Oberfinanzdirektion (der ATLAS-koordinierenden Stelle) eine Zollnummer zuteilen lassen... :cry:
  • 1 Monat später...
Das ist schon richtig. Nur rennt man in Abhängigkeit des Warenwerts nicht immer gerne mit einem entsprechenden Haufen Bargeld rum. Es hilft aber nichts, denn der Zoll akzeptiert leider weder Kreditkarten noch EC, noch sonstige Scheckverfahren. Nur Bargeld, oder jenes Zollkautionskonto, wie es z.B. auch die Spediteure haben. Zur Einrichtung eines Zollkautionskontos wiederum muß man sich bei der örtlich zuständigen Oberfinanzdirektion (der ATLAS-koordinierenden Stelle) eine Zollnummer zuteilen lassen... :cry:

Genau das wurde mir damals fast zum Verhängniss,

das Zollamt Frankfurt gab mir nämlich eine falsche Auskunft, so fuhr ich mit meinem frisch erworbenen Ferrari an die Grenze und wollte die Märchensteuer bezahlen...........ohne genügend Bargeld:-(((° :-(((° :-(((°

Zum Glück gab´s Geldautomaten und Banken in Zollnähe.

Gruß

Michael

2 Fragen:

a) Ist die Märchensteuer immer zu entrichten, oder ist ein Fahrzeug ab einem bestimmten Alter (Oldtimer) auch ohne Steuer einzuführen?

B) Einige der in der Schweiz angebotenen Fahrzeuge stehen in Frankreich; werden also nur vermittelt. Wie sieht es da bezüglich Zoll und MWSt aus, wenn ich die aus Frankreich über die Schweiz nach DE bringe? ...oder aus der Schweiz über Frankreich?

Ich weiss, dass es da irgendwelche "Schlupflöcher" bzw. günstigere Möglichkeiten gibt, aber nicht genau welche und wie sie funzen sollen.

Letztendlich kommen für einen Vorsteuerabzugsberechtigten Importeur bei einem Porsche oder einem in Deutschland produzierten BMW kein Zoll und keine 19% Steuer dazu, richtig?

Es bleiben also nur Gebühren für den Ex -und Import.

Ich bin dann kurz einkaufen:D

Letztendlich kommen für einen Vorsteuerabzugsberechtigten Importeur bei einem Porsche oder einem in Deutschland produzierten BMW kein Zoll und keine 19% Steuer dazu, richtig?

Es bleiben also nur Gebühren für den Ex -und Import.

Ich bin dann kurz einkaufen:D

Falsch !

Zum 1sten brauchst du eine EUR 1 Bescheinigung.Diese Bescheinigung erhälst du wenn das Fahrzeug in der EU produziert wurde.............dann brauchst du keinen Zoll zu bezahlen.

Mit der MwSt. hast du theoretisch recht, allerdings brauchst du eine bescheinigung vom Zoll über die entrichtete Steuer wenn du das Fahrzeug auch zulassen und fahren möchtest..............:wink:

Gruß

Micha

  • 4 Wochen später...

Sorry für meine verspätete Reaktion. Ein Mod-Kollege hat den Beirtag hier her verschoben (was grundsätzlich ja nicht verkehrt ist), dadurch habe ich ihn nur aus den Augen verloren und komme erst jetzt dazu, Deine Frage zu beantworten:

a) Ist die Märchensteuer immer zu entrichten, oder ist ein Fahrzeug ab einem bestimmten Alter (Oldtimer) auch ohne Steuer einzuführen?

Ja, immer. Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz bekommst Du im Gegenzug dafür ja auch die schweizer MwSt. zurück. Bzw. wenn Du das Auto mit Exportabsicht kaufst, kaufst Du es sogar gleich steuerfrei, vorrausgesetzt der Vorbesitzer kann die Steuer ausweisen (also kein Privateigentümer).

Das Alter des Wirtschaftguts ist dabei völlig sekundär, in dem Augenblick, wo es gehandelt wird ist es ein Wirtschaftsgut und unterliegt somit der Einfuhrumsatzsteuer (wenn man mal von ganz niedrigen Freigrenzen absieht).

B) Einige der in der Schweiz angebotenen Fahrzeuge stehen in Frankreich; werden also nur vermittelt. Wie sieht es da bezüglich Zoll und MWSt aus, wenn ich die aus Frankreich über die Schweiz nach DE bringe? ...oder aus der Schweiz über Frankreich?

Wenn das Auto offiziell in Frankreich ist und in Frankreich bereits zugelassen ist, braucht es beim Import natürlich nicht mehr versteuert werden, weil es sich in Frankreich ja bereits in der EU befindet. Rein steuertechnisch wird es ja nicht mal mehr importiert, sondern nur innerhalb der des Wirtschaftraums verkauft.

Wenn man das Auto allerdings mit Überführungskennzeichen kauft und von Frankreich über die Schweiz nach Deutschland einreist, wird man garantiert kontrolliert und muß nachweisen, daß das Auto in der EU schon versteuert ist.

Ich weiss, dass es da irgendwelche "Schlupflöcher" bzw. günstigere Möglichkeiten gibt, aber nicht genau welche und wie sie funzen sollen.

Rein steuerrechtlich gibt es da keine Schlupflöcher, da das Steuerecht sich auf die gesamte EU bezieht. Theoretisch kann man das Auto natürlich von der Schweiz in ein anderes EU-Land mit einem niedrigeren Steuersatz importieren, dann muß man nur in dem jeweiligen Land auch einen Wohnsitz haben. Wenn das Auto dort dann die EU1-Bescheinigung erhalten hat, kann man es auch mit nach Deutschland nehmen und hat ein bißchen Geld gespart.

Theoretisch wäre es natürlich auch denkabr, daß es EU-Länder gibt, wo man mit ein bißchen "Handgeld" an die EU1-Bescheinigung kommt, ohne so viel Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen. Das ist dann aber kein Schlupfloch, sondern eindeutig illegal. :wink:

@fab600

Ließ noch mal richtig und Du wirst feststellen, daß dem nicht so ist... :wink:

  • 2 Monate später...
darf man zur Kasse gehen und vor Ort die 19% Einfuhrumsatzsteuer (= MwSt.) in bar entrichten,
Worauf wird die Steuer erhoben?

Heute hatte ich ein Gespräch (Dekra), weil ich mir eine Renault Alpine importieren will/wollte und da wurde mir gesagt das die Einfuhrumsatzsteuer auf den damaligen Neupreis erhoben wird.? Andere (private) Quellen sagen aber, das auf den tatsächlich aktuell gezahlten Preis die Steuer erhoben wird.

Bin ehrlichgesagt ein kleinwenig verunsichert.:oops:

Danke, Bielie

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