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Der "Ich hab ne kurze Frage" Thread


Gast Anonymous1

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Tach Julian,

was ist es denn für ein Notebook, also ich weiß, dass man es z.B. bei Asus ausschalten kann. Da gibts oben so Knöpfe wo das Touchpad auszuschalten ist.

Aber nach solchen Knöpfen wirst du ja sicher schon gesucht haben, oder?

Gruss Tobi

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öhm jaaaa, natürlich.

und aus irgendwelche ominösen gründen geht es wieder :D:D

ne, also danke tobi. war eigentlich ziemlich simpel. nur oft kommt man nicht auf die einfachsten sachen.

Mhh... Weil sie keinen TÜV brauchen!?

Und was bedeuten diese Runden, gelben Schilder vor Brücken und auf Straßen, wo ein Panzer etc drauf ist und auf der Linken Seite zb 40 steht und auf der Rechten 60 ?! :???:

Und was bedeuten diese Runden, gelben Schilder vor Brücken und auf Straßen, wo ein Panzer etc drauf ist und auf der Linken Seite zb 40 steht und auf der Rechten 60 ?! :???:

soll wohl daszulässige Gesamtgewicht für Nato-Panzer im Verteidigungsfall sein....

Kann mich aber auch irren :D

Gruß Jan

@AkSmith, ich glaube, du hast meine Frage nicht verstanden. Ich meine stinknormale Autos mit stinknormalen Kennzeichen. Auf der Heckklappe ist meistens immer noch ein "bwfuhrpark.de"-Aufkleber dran.

Deutsche Staatsangehörige können als Touristen oder Geschäftsreisende ohne ein Visum in die Vereinigten Staaten reisen oder das Land zur Durchreise (Transit) nutzen, wenn Sie mit einem gültigen Ausweisdokument einreisen. Das jeweilige Ausweisdokument muss mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein.

Sie müssen im Besitz eines Rückflug- oder eines weiterführenden Tickets sein (weiterführende Tickets dürfen nicht in Kanada, Mexico oder der Karibik enden).

Der Aufenthalt in den USA darf nicht länger als 90 Tage betragen. Eine Verlängerung des Aufenthalts in den USA über diesen Zeitraum hinaus ist nicht möglich. Auch durch die kurzfristige Ausreise in ein Nachbarland der USA wie z.B. Kanada oder Mexiko kann keine Verlängerung des Aufenthalts erreicht werden.

Eine gesetzliche Regelung, wie oft und innerhalb welcher Zeiträume das Visa-Waiver-Verfahren zur visafreien Einreise genutzt werden kann, besteht nicht. Sofern jedoch zwischen Ihren verschiedenen USA-Aufenthalten nur kurze Abstände liegen und Sie bei jedem Aufenthalt die maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen auszuschöpfen beabsichtigen, sollten Sie ein US-Visum beantragen. Sollten Sie Zweifel haben, ob Sie ein US-Visum beantragen sollen oder nicht, müssten Sie diese Frage mit der zuständigen amerikanischen Auslandsvertretung in Deutschland besprechen.

Visumsfreie Einreise

Grundsätzlich braucht man ein Visum. Es gibt aber das sog. Visa Waiver Pilot Program ( VWPP ): unter bestimmten Voraussetzungen braucht man kein Visum:

-Der Zweck des Aufenthalts entspricht dem für ein B1/B2-Visum (Urlaub oder Geschäftsreise, siehe dort );

-Man hat einen Reisepaß aus einem der folgenden Länder: Andorra, Argentinien, Australien, Belgien, Brunei, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Japan, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Neu Seeland, Norwegen, Österreich, San Marino, Schweden, Schweiz, Slovenien und Spanien ( unter bestimmten Voraussetzungen auch Griechenland, Portugal, Singapur und Uruguay )

-Der Aufenthalt dauert maximal 90 Tage;

-Man besitzt ein Rückflug- oder Weiterreiseticket ( Ausnahme möglich bei Einreise über Land );

-Man fliegt mit einer Fluggesellschaft, die mit den USA vereinbart hat, direkt für die Rückreise zu sorgen, wenn Ihnen die Einreise verwährt wird ( Sie dürfen davon ausgehen, daß nahezu jede Fluggesellschaft solche Verträge abgeschlossen hat ).

-Es wurde bisher bei Ihnen noch nicht ein Verstoß gegen US-Immigrationsbestimmungen festgestellt.

Vor diesem Hintergrund erklärt sich, warum die meisten USA-Reisenden aus Deutschland kein Visum brauchen: Sie machen "nur" Urlaub und kehren anschließend zurück.

Die visumsfreie Einreise kann aber auch Nachteile haben: Wer ohne ein Visum einreist, hat kein Recht auf Aufenthaltsverlängerung, Wechsel vor Ort zu einem anderen befristeten Visum oder Wechsel vor Ort zum unbefristeten Aufenthalt.

http://www.usa-visa.de/ <- sehr informativ

@AkSmith, ich glaube, du hast meine Frage nicht verstanden. Ich meine stinknormale Autos mit stinknormalen Kennzeichen. Auf der Heckklappe ist meistens immer noch ein "bwfuhrpark.de"-Aufkleber dran.

Das geht eigentlich nicht, da alle Autos, die auch zum Fuhrpark gehören, ein BW-Nummernschild haben.

Man gucke Wikipedia :wink:

Die Zulassung erfolgt durch die Zentrale Militärkraftfahrtstelle (ZMK) in Mönchengladbach-Rheindahlen. Die Fahrzeuge der Bundeswehr unterliegen einer arteigenen Überwachung in Anlehnung an die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, z. B. der Hauptuntersuchung und der Sicherheitsprüfung, und werden in einer technischen Durchsicht gemäß speziellen technischen Dienstvorschriften (TDv) durch eigenes Personal geprüft. Fahrzeuge zivilen Typs, die bei der Bundeswehr als „handelsüblich“ (HÜ) bezeichnet werden (z. B. VW Golf oder Opel Astra), können zur Hauptuntersuchung wie jedes zivile Fahrzeug beim TÜV oder ähnlichen Institutionen vorgeführt werden.

Wieso die aber ein normales Schild haben gibt mir auch rätsel auf

Ich bin auf 180! :evil:

Frage:

Warum wird ein Küchenherd ohne Anschlußkabel ausgeliefert?

Und warum sagt mir das die Verkäuferin im Laden nicht?

Und was mach ich mir jetzt wie zu Essen? :mad: :mad: :mad:

@ TPO

ich kenn das vom Herd nur daher, dass der Anschluss nur von einem qualifizierten Elektriker durchgeführt werden darf, und deswegen vllt. kein Kabel dabei ist. Damit die ungelernten Bürger nicht selber versuchen den Herd anzuschliessen und sich vllt. dabei grillen :D

Das sollte dir die gute Verkäuferin aber sagen.... :evil:

Ciao

Themi

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