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Halter getunter Autos riskieren Unfallschutz


matelko

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Wer sein Auto tunt und dies nicht seiner Versicherungsgesellschaft mitteilt, riskiert seinen Versicherungsschutz. Dies geht aus einem Urteil des OLG Koblenz hervor. Demnach muß die Versicherung nicht zahlen, wenn ihr Veränderungen am Auto, welche die Gefahr eines Unfalls erhöhen könnte, nicht gemeldet wurden (Az.: 10U56/06).

Das OLG hob mit dem Urteil die Entscheidung eines LG auf und wies die Klage eines Fahrzeughalters gegen dessen Versicherung ab. Der Versicherungsnehmer hatte sein vollkaskoversichertes Auto technisch verändert, dies aber nicht dem Versicherer mitgeteilt. Als er das Auto seinem Sohn überließ, kam es zu einem tragischen Verkehrsunfall, bei dem ein Freund des Sohnes starb. Der Versicherer weigerte sich, den Totalschaden am Fahrzeug zu ersetzen, da er über das Tuning nicht informiert wurde. Anders als das LG sah das OLG diese Weigerung als berechtigt an. Dabei werteten es die Richter als unerheblich, ob das Tuning die direkte Ursache des Unfalls war.

(FAZ #49 vom 27. Feb. 2007)

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Das mit dem Tuning ist eh so eine Sache.

In vielen Augen ist gerade das Chiptuning als Bagatelle angesehen. Gerade hier kann ich aber die Versicherungen aber verstehen.

Klar sind die Leistungszuwächse dort nicht so gross. Wenn man aber bedenkt, dass die Technik für das Auto nur mit der Serienleistung abgenommen ist verstehe ich jeden Versicherer.

Jeder Besitzer der sein Fahrzeug tunt hat die Möglichkeit dies auch vom TÜV absegnen zu lassen.

Klar, so lange es zulässige Teile sind. Dann gibt es auch keine Probleme mit der Versicherung.

Ich finde den Entscheid gut. Nur so kann Druck auf die Fahrzeugbesitzer weitergegeben werden, um andere Verkehrsteilnehmer zu schützen.

In 80-90% der Fälle (meine Schätzung) sind es ja wohl Teile die eine Zulassung haben und nur eingetragen werden müssen. Leider wird hier oft einfach gespart und das Geld für das Eintragen lieber noch in andere Teile gesteckt.

Das mit dem Tuning ist eh so eine Sache.

In vielen Augen ist gerade das Chiptuning als Bagatelle angesehen. Gerade hier kann ich aber die Versicherungen aber verstehen.

Klar sind die Leistungszuwächse dort nicht so gross. Wenn man aber bedenkt, dass die Technik für das Auto nur mit der Serienleistung abgenommen ist verstehe ich jeden Versicherer.

Jeder Besitzer der sein Fahrzeug tunt hat die Möglichkeit dies auch vom TÜV absegnen zu lassen.

Klar, so lange es zulässige Teile sind. Dann gibt es auch keine Probleme mit der Versicherung.

Ich finde den Entscheid gut. Nur so kann Druck auf die Fahrzeugbesitzer weitergegeben werden, um andere Verkehrsteilnehmer zu schützen.

In 80-90% der Fälle (meine Schätzung) sind es ja wohl Teile die eine Zulassung haben und nur eingetragen werden müssen. Leider wird hier oft einfach gespart und das Geld für das Eintragen lieber noch in andere Teile gesteckt.

Ich sehe das im Prinzip genauso. Man muß allerdings aufpassen, daß Versicherungen manches nur vorschieben, um im Endeffekt nicht zahlen zu müssen. Leider hört man immer öfter über dieses unseriöse Verhalten, nur um sich vor Zahlungen zu drücken.

Aber prinzipiell hast Du natürlich recht, daß wenn Tuning, dann Eintragung, alles andere sollte zurecht sofort aus dem Versicherungsschutz rausfliegen.

@matelko

Ich nehme an damit ist rechtskonformes Tuning gemeint, also mit TÜV und allem drum und dran, oder?

Wenn ja, dann wäre die Meinung von Kai nicht richtig:

Jeder Besitzer der sein Fahrzeug tunt hat die Möglichkeit dies auch vom TÜV absegnen zu lassen.

Klar, so lange es zulässige Teile sind. Dann gibt es auch keine Probleme mit der Versicherung.

Warum sonst sollten die vor Gericht landen, wenn das Auto illegal getunt worden wäre, dann hätte der Besitzer sicher überhaupt keine Chance gehabt und nicht in der ersten Instanz gewonnen.

Würde mich daher sehr interessieren, bin ja auch betroffen. Kannst Du das bitte kommentieren? Danke...

Laut "Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung" (einem über 30 Seiten eng und klein beschriebenen DIN-A4 Heft) ist die ABE bei sämtlichen Fahrzeug- und Zubehörteilen eine Voraussetzung, um überhaupt einen Versicherungsschutz zu erhalten. Jede(!) Änderung am Fahrzeug, bei der die ABE erlischt, führt automatisch zu einem sofortigen Verlust des Versicherungsschutzes. Klassisches Beispiel: glatt wie Kinderpopo abgefahrene Reifen.

Insofern geht es hier um "rechtskonformes Tuning", also mit TÜV und allem drum und dran.

Die Frage im vorliegenden Fall ist, ob der Versicherung bestimmte Veränderungen am Fahrzeug bekannt gemacht werden müssen oder nicht.

Grundlage des Versicherungsumfangs ist der Fahrzeugschlüssel, bestehend aus Herstellerschlüssel und Typschlüssel. Hierüber kann die Versicherung u.a. die Leistung und den Hubraum einordnen. Desweiteren, ob es sich um einen Sportwagen, ein Cabrio, einen Kombi, einen SUV oder sonstwas handelt. Aus all diesen Parametern ergibt sich ein bestimmtes Risikopotential, das den Versicherungsumfang (und damit letztlich auch die Prämien) bildet. Werden nun einige der Parameter geändert (z.B. Leistung), ändert sich auch das Risikopotential. Das wäre im Extremfall so, als ob man der Versicherung einen Fiat Panda meldet, aber tatsächlich einen Ferrari 360 fährt.

Übrigens wird in den eingangs genannten Bedingungen klar darauf hingewiesen, daß Spezialaufbauten und Ausrüstungen sowie nachträglich eingebaute Fahrzeug- und Zubehörteile (soweit sie im Fahrzeug eingebaut oder über eine feste Halterung mit dem Fahrzeug verbunden sind) der Versicherung unaufgefordert gemeldet werden müssen, wenn sie sich nicht automatisch aus dem Fahrzeugschlüssel ergeben.

Im Zweifel kann man sich ja mal mit seinem Versicherungs-Vertreter kurzschließen und ihn über die Änderungen befragen. Dann ist man auf der sicheren Seite.

Verstehe ich das also richtig, dass es nicht reicht veränderte Teile einfach nur vom TÜV eintragen zu lassen? Zusätzlich muss ich dann noch der Versicherung bescheid geben, damit diese ggf. meine Einstufung anpassen kann?

Verstehe ich das also richtig, dass es nicht reicht veränderte Teile einfach nur vom TÜV eintragen zu lassen? Zusätzlich muss ich dann noch der Versicherung bescheid geben, damit diese ggf. meine Einstufung anpassen kann?
You got it :-))!

das mit dem versicherungsvertreter kann ich nicht unbedingt empfehlen. besser wäre, sich direkt schriftlich mit der direktion in verbindung zu setzen. so ist man dann auch schriftlich abgesichert. wichtig vor allem bei fahrzeugen ohne typschlüsselnummer: alles explicit angeben, auch das, was nicht vom tüv eingetragen ist, wenn es nicht der serie für diese fahrzeug entspricht. selbst anbauten des gleichen herstellers aber für einen anderen fahrzeugtyp angeben.

Zitat: "Dabei werteten es die Richter als unerheblich, ob das Tuning die direkte Ursache des Unfalls war." typisch schwachsinniges Urteil...

Damit ist der Zahlungsunwilligkeit der Versicherungen Tür und Tor geöffnet.

D.h. praktisch, dass die Versicherung z.b. nicht zahlen muss, wenn man einen anderen Endschalldämpfer verbaut hat und einen Auffahrunfall verursacht hat. Wer meldet denn schon einen anderen Auspuff seiner Versicherung? Bzw was hat der ESD mit einem Frontschaden zu tun?

Ich hab damals bei der HUK nachgefragt wegen Chiptuning: da hieß es, das würde wenn dann als zusätzliche Wertsteigerung durch Zusatzausstattung gewertet und dass ich das mitversichern kann wenn ich will, aber nicht muss. Die Motormehrleistung sehen sie als unerheblich an...

Theorie und Praxis liegen mal wieder weit auseinander.

Ich hab damals bei der HUK nachgefragt wegen Chiptuning: da hieß es, das würde wenn dann als zusätzliche Wertsteigerung durch Zusatzausstattung gewertet und dass ich das mitversichern kann wenn ich will, aber nicht muss. Die Motormehrleistung sehen sie als unerheblich an...

Nach meinem Chiptuning wollte der Vertreter nur wissen, ob sich an der Typbezeichnung des Motors was geändert hätte. Da dem nicht so ist, hat ihn weder die Tatsache des Chippens noch die Mehrleistung interessiert. Da stellt sich mir dann wieder die Frage: Warum das Ding dann eintragen lassen wenn es niemand interessiert?!

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