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Große Enttäuschung - Unfallwagen gekauft


tobi550

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Der Golf ist noch ca. 5800€ wert und außergerichtlich einigen wollte ich mich damals mit 500€ (auf diesen Betrag kam ich damals nach Absprache mit meinem Gutachter und meinem Anwalt).

Diesen Thread hier habe ich nicht aufgemacht um Ihn, wie du es formulierts, als Sprachrohr zu benützen und Stimmung zu machen.

Anfänglich wollte ich mir hier lediglich Tipps einholen, wie und was ich am besten machen könne.

Dann wollte ich euch weiter auf dem laufenden halten wie das Ganze vor Gericht ausgegegangen ist, da ich das Gefühl hatte, dass es hier den ein oder anderen interessieren könnte, da es doch immer heißt, dass man in solchen Fällen keine Chance hätte. Die hat man aber doch!

Auch versuche ich hier nicht mehr irgendwelches Geld aus dem Verkäufer zu quetschen, wie auch schon erwähnt, möchte ich das Fahrzeug zurück geben.

Weshalb ich die 250€ dann letztendlich nicht mehr genommen habe, hab ich ja auch schon gesagt.

Gruss Tobi

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Mir drängt sich der Verdacht auf (wohlgemerkt, nur ein Verdacht) du benutzt das Forum hier als Sprachrohr um Stimmung für deine Sache zu machen.

Jetzt bin ich mal auf die roten Bobbels gespannt! :-o

Bin dann mal Pipi machen, ALLEINE! :D :D

Von mir bekommste jetzt sofort nen grünen Bobbel, du hast es nämlich auf den Punkt gebracht :-))!

Nug

Dann wollte ich euch weiter auf dem laufenden halten wie das Ganze vor Gericht ausgegegangen ist, da ich das Gefühl hatte, dass es hier den ein oder anderen interessieren könnte, da es doch immer heißt, dass man in solchen Fällen keine Chance hätte. Die hat man aber doch!

Hmm, wie du feststellst, wird das Ganze zu einem Nervenkrieg.

Selbstverständlich ist es wichtig, solche Dinge zu publizieren.

Wie gesagt, es gehören trotzdem beide Seiten dazu.

Worst case für dich, wenn die Gegenpartei Rechtschutz hat: dann kostet ihn das ganze Spiel keine müde Mark. Das Risiko für dich ist hierbei ungleich höher. Das hast du nicht mit einbezogen, der Verkäufer scheinbar schon. Der lehnt sich entspannt zurück, und legt Berufung/Revision ein!

Erkentniss aus vielen Erfahrungen: Recht haben UND Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe....

Leider!

Halt uns bitte gerade deshalb auf dem Laufenden.

Hallo Toni,

da ich die ganze Sache von Anfang an mitbekommen habe, möchte ich noch einmal (dann reichts aber auch :D ) meinen Senf dazu geben. Ich finde, dass du mit deinem Post tobi550 ein wenig Unrecht tust :( . Deine Meinung akzeptiere ich, keine Frage. Deine Posts sind sachlich und du tust nur deine Meinung kund, aber in ein paar Punkten möchte ich dir gerne widersprechen.

O.k., und jetzt möchtest du eine Wertminderung für einen 9 Jahre alten Golf mit einem Zeitwert von € 2.500 (bis maximal 3.500,--) ...

Wie oben schon geschrieben, ist der Golf ca. das doppelte deiner Schätzung wert, laut Gutachten ca. 5.800 € (meiner Meinung nach schon eine ordentliche Summe).

Ich bin so frei und sag mal eben meine Meinung (dazu ist das Forum doch da:D ): Freunde, bleibt mal alle auf dem Teppich. Diese Forderung steht doch in keiner Relation....

Mir drängt sich der Verdacht auf (wohlgemerkt, nur ein Verdacht) du benutzt das Forum hier als Sprachrohr um Stimmung für deine Sache zu machen.

Toni, sei mir nicht böse, aber was soll es bringen, das Forum als "Sprachrohr" zu benutzen :oops: ? Wie man im ersten Post von tobi550 lesen kann, wollte er ursprünglich nach Tipps fragen, wie man in seinem Fall vorgehen sollte, da er nicht rechtschutzversichert war.

Und (leider) muss ich an dieser Stelle Tomy ein Stück weit Recht geben (Rocks, bitte seh es mir nach O:-) ): du versuchst, aus dem Verkäufer auf Biegen und Brechen Geld rauszuquetschen.

Wie schon geschrieben wurde, Tobi wollte zuerst einen versöhnlichen Wertausgleich. Gutachter und Anwalt schlugen 500 € vor, ich denke, das ist in Anbetracht des Zeitwerts des Wagens sowie der zwei Vorschäden eine angemessene und nicht überzogene Summe. Stimmst du mir da zu?

Wäre der Verkäufer mit 500 € einverstanden gewesen, wäre es nie zu diesem Rechtsstreit gekommen.

Vielleicht ist es das Beste, wir warten nun einfach mal auf Neuigkeiten, bevor dieser Thread noch überkocht.

Ich drück' ihm jedenfalls die Daumen, vielleicht tuts der eine oder andere ja auch :-))! .

Jetzt mal unabhängig davon was die Gerichte so als "Bagatelle" einstufen und was nicht.

Für den Geschädigten selbst ist der Verlust oder der finanzielle Schaden nie objektiv, sondern immer subjektiv. Damit will ich sagen, dass ausschließlich die eigenen finanziellen Verhältnisse über ein "tut weh" oder ein "juckt mich nicht" entscheiden. Das hat nix mit der Liga zu tun in der diese Fahrzeuge spielen. Ob Dacia Logan, Golf, gebrauchter Ferrari oder gar nagelneuer Veyron. Was für den einen nur finanzieller Peanuts ist, kann für den anderen (z.B. für einen finanzschwachen Studenten mit einem gebrauchten Kleinwagen) schon der Ruin bedeuten.

Man kann - oder sollte - mit einem gesunden Menschenverstand eigentlich kein Urteil fällen ohne diese persönlichen Umstände ausreichend zu berücksichten. Diese pauschalen urteilsähnliche Aussagen wie "Hast eben Pech gehabt", "Musst eben besser aufpassen" oder gar "Selber schuld" sind in meinen Augen von einer nicht vertretbaren Überheblichkeit und absolut unakzeptabel gegenüber dem geschädigten Threadersteller.

Ich sehe in einem ganz bewusst verschwiegenen Unfallschaden - egal ob von privat, von einem Kiesplatzhändler oder aus dem Marmorglaspalast mit Maßanzug - ganz klar eine strafbare Handlung und einen Betrug bzw. arglistige Täuschung mit Bereicherungsabsicht bis hin zu (im wiederholtem Falle) gewerbsmäßigen Betrug.

Ob der Käufer nun etwas blauäugig oder doch ein Profi war spielt in diesem Sachverhalt überhaupt keine Rolle. Denn wenn der Käufer ein Profi ist, wird der Betrug ja dadurch nicht plötzlich völlig legal.

:evil:

Ich finde es sogar völlig lobenswert gegen solche schwarzen Schafe juristisch anzukämpfen und sich zu wehren. Und eigentlich sollte das ja auch im Interesse der rechtschaffenden Händler - ob nun Kiesplatz oder Edelshowroom - sein! Doch bei einigen Aussagen von einigen "Kollegen" hier bin ich aus genau diesem Grund auch stark verwundert und sogar ziemlich verärgert...

:???:

Bei diesen Personen fällt mir Omas Spruch wieder ein:

"Was ich selber denk und tu, trau ich auch jedem andern zu...!"

Worst case für dich, wenn die Gegenpartei Rechtschutz hat: dann kostet ihn das ganze Spiel keine müde Mark. Das Risiko für dich ist hierbei ungleich höher. Das hast du nicht mit einbezogen, der Verkäufer scheinbar schon. Der lehnt sich entspannt zurück, und legt Berufung/Revision ein!

Dieses Risiko habe ich sehr wohl mit einbezogen und ich bin auch nach wie vor immernoch der Meinung das richtige getan zu haben.

Ich wollte den Verkäufer damit einfach nicht so ohne weiteres durchkommen lassen auch wenn ich am Ende damit auf die Schnauze falle und selbst noch Kosten zu tragen habe.

Eins habe ich dann meiner Meinung nach, auf jeden Fall erreicht und zwar dass sich der Verkäufer beim nächsten Autoverkauf genauer überlegt wie er handelt. Vielleicht habe ich ja somit andere zukünftige Käufer vor einem solchen Schaden bewahrt.

Gute Nacht

Tobi

p.s.: Das wars vorerst mal von meiner Seite, ich werde euch das Endresultat dann mitteilen.

  • 9 Monate später...

So, ich wollte euch ja das Endresulat mitteilen.

Gestern wäre eigentlich der zweite Gerichtstermin gewesen, da der Verkäufer ja in Berufung gehen wollte.

Nun hat der Verkäufer, dann aber einen Tag vor Gerichtstermin seine Berufung zurückgezogen.

Was nun für mich heißt, dass das erste Gerichtszurteil vom Landgericht gültig ist und ich somit gewonnen habe, sprich der Verkäufer das Auto zurücknehmen muss.

Wollte hier mit diesem Beitrag, das Forum nicht als Sprachrohr nutzen :wink:, sondern anfangs lediglich Tipps einholen und Leuten, die vielleicht auch mal in eine solche Situation kommen zeigen, dass man eine Chance hat.

Gruss und einen schönen Tag

Tobi

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Hallo tobi550,

 

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  • Gefällt Carpassion.com 1

Der hat bestimmt nur darauf spekuliert, das du dich mangels einer Rechtsschutzversicherung nicht traust in die zweite Instanz zu gehen... obwohl, hast du darauf als Kläger überhaupt einen Einfluss? Oder gilt das Urteil der ersten Instanz so lange, bis die zweite was anderes entschieden hat, bzw der Beklagte davon absieht?

Danke Leute.

Ich bin sehr froh, dass ich mich getraut haben gegen den Verkäufer anzugehen.

Endlich ist die Sache vom Tisch, jetzt muss er dann nur noch kommen und das Auto abholen.

@idontknow

ich glaube das erste Urteil gilt so lange bis ein höheres Gericht anders geurteilt hat. Also, da er die Berufung zurückgezogen hat, gilt nun das erste Urteil.

Gruss Tobi

Endlich ist die Sache vom Tisch, jetzt muss er dann nur noch kommen und das Auto abholen.

Wenn ihm die Sache zu mühsam ist, kannst Du ihm ja anbieten, das Auto für einen symbolischen Kaufpreis von - sagen wir mal - einem Euro zu behalten. X-)

  • 1 Jahr später...

Hey Tobi,

da ich selbst Student bin kann ich deine Misere gut nachvollziehen. Rechtlich ist es so, dass dir beim Kauf ein Rücktrittsrecht zustehen könnte. Allerdings bezieht sich diese Möglichkeit oft auf Mängel die dem Verkäufer bei Vertragsschluss unbekannt waren. Wichtiger für dich ist eine arglistige Täuschung nach § 123 BGB. Sollte der Verkäufer sich nicht gut genug informiert haben, ob es sich um einen Unfallwagen handelt, hast du sicher gute Chancen dein Geld zurück zu bekommen.

Gruß freakman88

@freakman88:

Bis auf die Tatsache dass Tobi sicherlich in der Zwischenzeit schon ein oder zwei andere Autos besessen hat, ist er dir sicherlich sehr dankbar für deinen Rat. Ach ja, kurze Info noch: der Thread ist schon fast zwei Jahre alt!!X-)

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