Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

Große Enttäuschung - Unfallwagen gekauft


tobi550

Empfohlene Beiträge

  • 2 Monate später...
Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »
  • Antworten 91
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Aktivste Mitglieder

  • tobi550

    23

  • Toni_F355

    11

  • Tomy Rampante

    11

  • bmwfreakberlin

    6

Aktivste Mitglieder

  • tobi550

    tobi550 23 Beiträge

  • Toni_F355

    Toni_F355 11 Beiträge

  • Tomy Rampante

    Tomy Rampante 11 Beiträge

  • bmwfreakberlin

    bmwfreakberlin 6 Beiträge

  • 2 Wochen später...
Hat die Gegenseite auch Anwalt? Ich kenn mich in der juristerei wahrlich nich aus... aber was kann man in dem Fall denn bitte noch selbst mit viel Fantasie anders interpretieren???

Ja, die Gegenseite hat eine Rechtsschutzversicherung, das erschwert natürlich das Ganze.

Genau weiß ich bis jetzt auch noch nicht wie die Gegenseite die Berufung begründen will :evil: .

Auf jeden Fall wird sich das ganze jetzt noch eine Zeit lang hinziehen :evil: .

Naja, was will man machen?!

Gruss Tobi

@toby550

Auch wenn ich jetzt für entsetzen bei manchen sorge.

Aber wenn ich mir nen PC kaufe und keine Ahnung habe nehme ich mir hilfe in welcher form auch immer.

Und das geht bei jedem Konsumgut.

Also wenn du keine Ahnung von Autos hast warum ziehst du alleine los und kaufst einfach ein?

Hat man als Student nicht bei irgendwelchen Partys oder Bällen die Ihr veranstaltet jemanden kennengelernt der was von Autos versteht.

Oder erlaubte das Buget nicht die investition von 49.90 € für ein Lackmessgerät mit dem auch der Laihe eine nachlackierung feststellen kann ob nachlackiert wurde.Vielleicht hätte auch die fahrt zum Tüv zum anschauen auf schäden mit dem verkäufer geholfen.

Auch währe vielleicht ein neuer Renault für das gleiche geld die bessere anschaffung für dich gewesen.

"Gelegenheit macht diebe"

Sorry aber du fährst 26`km mit der karre verbiegst sie nochmal und jamerst dann ich "bin betrogen worden"

Gerecht währe meiner meinung nach denaktuellen Zeitwert -gefahrene km -verschleiss in deiner Zeit -die schadenhöhe bei dir über die summe könnte man über rückgabe sprechen.

@toby550

Auch währe vielleicht ein neuer Renault für das gleiche geld die bessere anschaffung für dich gewesen.

Warum sollte ein neuer Renault die bessere Anschaffung sein? Versteh ich nicht!? Weil der Verkäufer von seinem Wagen ihn übers Ohr gehauen hat?

Warum sollte ein neuer Renault die bessere Anschaffung sein? Versteh ich nicht!? Weil der Verkäufer von seinem Wagen ihn übers Ohr gehauen hat?

Weil bei einem Neuwagen ein Unfall unwarscheinlich ist!!!

Übers Ohr haun ist relativ da das immer ansichtssache ist.

Wenn ich bei meinem E-Klasse mal zb. an der Garage schramme wird lackiert und fertig wenn ich den dann als gebrauchten verkaufe soll mir bitte keiner vorwinseln "da ist ja lackiert", es ist ein gebrauchtes massenprodukt.

Wenns bei Ferrari oder Porsche passiert ist das eine Katatrophe:-o und mit sicherheit wertmindernd.

Wie bereits geschrieben wenn man sich hilfe zur hand nimmt kann man solche Fehler beim Kauf shr leicht vermeiden.

Weil bei einem Neuwagen ein Unfall unwarscheinlich ist!!!

Übers Ohr haun ist relativ da das immer ansichtssache ist.

Wenn ich bei meinem E-Klasse mal zb. an der Garage schramme wird lackiert und fertig wenn ich den dann als gebrauchten verkaufe soll mir bitte keiner vorwinseln "da ist ja lackiert", es ist ein gebrauchtes massenprodukt.

Wenns bei Ferrari oder Porsche passiert ist das eine Katatrophe:-o und mit sicherheit wertmindernd.

Wie bereits geschrieben wenn man sich hilfe zur hand nimmt kann man solche Fehler beim Kauf shr leicht vermeiden.

D.h. wenn du deinen Mercedes verkaufen würdest und einen "Garagenrempler" hattest würdest dus dem Käufer nicht sagen, wenn du allerdings deinen Ferrari unter den selben Umständen veräusern würdest, würdest dus dem Käufer sagen??

Von der Tatsache her ist es doch schnurz ob ich ein Dacia Logan als unfallfrei oder einen F40 als unfallfrei verkaufe. Warum sollte der Logan-Käufer nicht das Recht auf einen fairen Deal haben? Weil ca. 100.000 Stck. mehr produziert werden??

Wenns bei Ferrari oder Porsche passiert ist das eine Katatrophe:-o und mit sicherheit wertmindernd.

Ganz sicher nicht!

Wenn ich eine Frontstoßstange aufgrund Steinschlägen neu lackieren lasse, ist das eine werterhaltende Massnahme und keine Katastrophe.

D.h. wenn du deinen Mercedes verkaufen würdest und einen "Garagenrempler" hattest würdest dus dem Käufer nicht sagen, wenn du allerdings deinen Ferrari unter den selben Umständen veräusern würdest, würdest dus dem Käufer sagen??

Von der Tatsache her ist es doch schnurz ob ich ein Dacia Logan als unfallfrei oder einen F40 als unfallfrei verkaufe. Warum sollte der Logan-Käufer nicht das Recht auf einen fairen Deal haben? Weil ca. 100.000 Stck. mehr produziert werden??

Es ist nunmal ein anderes Kundenklientell ein Ferrari ist irgenwo eine Kapitalverschiebung und Logan eher Kapitalvernichtung.

Ausserdem was ist das für eine dikussion "Geholfen ist dem, der sich selbst hilft". Wer mist kauft aufgrund blinden vertrauens ist mit sicherheit nicht schuldfrei und sollte zu seinem taten stehen.

@toni_F355

wie kommst du von unfallbeschädigte Radlauf auf steinschläge im Stossfänger ?

Und wie so vieles andere auch von der persönlichen einstellung abhängig.

Mir sind ein paar steinschläge lieber als zigmal nachlackiert, vielleicht ist ja auch ein riss drunter der zugeharzt wurde, denn auf kunststoff kann man keine lacktiefe messen und solche reparaturen gelten als bagatelle. Somit würde ich mich über den schönen Lack freuen aber einen beschädigten kaufen und warscheinlich jeden rechtsstreit verlieren wenn ich es später merke.

Hmm, du wirfst hier mit Mutmassungen und Halbwahrheiten um dich.

Es spielt keine Rolle, ob beispielsweise ein Stosstange wegen Steinschlägen, Rissen oden Kratzer nachlackiert wurde.

(Du behauptest jetzt allen Ernstes, du würdest lieber ein Fzg mit Steinschlägen übersät kaufen um zu wissen, das es nicht nachlackiert ist.)

Zitat AutoOnline:

"Werden bei einem Gebrauchtwgen Kratzer oder Dellen überlackiert, stellt dies nicht zwingend einem Mangel dar und muss beim Verkauf des PKW micht unbedingt angegeben werden. OLG Frankfurt AZ 3 U 86/2000.

......Wenn kein echter Schaden damit überdeckt wird, seien solche Schönheitsreperaturen legitim, so die Richter. Die Grenze zur arglistigen Täuschung sei erst dann überschritten, wenn mit der Lackierung Unfallschäden oder Durchrostungen überdeckt werden. Schönheitsreperaturen und optische Aufbereitung seien zulässig, ohne das dem Verkäufer eine Verletzung der Aufklärungspflicht oder das Vorspielen einer nicht vorhandenen Eigenschaft des Pkw vorzuwerfen sei....

Zitatende

Und jetzt viel Spaß beim Diskutieren!

Ich hab geschrieben was mir lieber ist.

Und ja mein Ferri hat steinschläge.

Den rest den du beschreibst ist eigentlich genau was ich geschrieben habe.

Ein Riss währe für mich ein unfallschaden und keine schönheitsreparatur.

Denn wie soll er entstehen durch eine 1kg schwere fliege?:???:

Wer mist kauft aufgrund blinden vertrauens ist mit sicherheit nicht schuldfrei und sollte zu seinem taten stehen.

Warum ist bei dir derjenige schuld, der einen als unfallfrei deklarierten Wagen kauft, welcher aber nicht unfallfrei ist??

Es gibt sicherlich zahlreiche Leute, die sich bestens mit Autos auskennen und denen trotzdem mal ein Unfallwagen verkauft wurde (der als unfallfrei deklariert wurde). Sind die dann auch selbst schuld?

Ich sehe hier nur einen "Täter" - und dass ist der Verkäufer. Wir reden ja nicht von überlackierten Steinschlägen.

Ich habe nicht behauptet das der Käufer schuld ist, nur das er nicht schuldfrei ist oder eben beim kauf geschlamppt hat. Und jetzt die schuld komplett auf den Verkäufer schiebt obwohl sich der hier nicht verteidigen kann.

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" warum sollte das hier anders sein?

Bitte sei mir nicht böse aber wenn sich jemand mit Autos bestens auskennt und nen Unfaller der als Unfallfrei bezeichnet wird kauft halte ich das für einen Wiederspruch in sich.

Auch währe vielleicht ein neuer Renault für das gleiche geld die bessere anschaffung für dich gewesen.

Was hat ein neuer Renault mit einem Golf IV zu tun :???: ?

Sorry aber du fährst 26`km mit der karre verbiegst sie nochmal und jamerst dann ich "bin betrogen worden"

Er hat das Auto nicht "verbogen", es fuhr jemand in ihn hinein :wink: .

Ich habe nicht behauptet das der Käufer schuld ist, nur das er nicht schuldfrei ist oder eben beim kauf geschlamppt hat.

Ich misch mal eben mit bei der Diskussion, die hier ca alle 2 Wochen stattfindet... :-o

Der Käufer muss kein Fachmann sein und jeden Schaden sofort als solchen erkennen.

Kann ich jetzt gar nicht vollziehen, das der Käufer deswegen nicht schuldfrei sein soll, weil er beim Kauf keinen Fachmann mit dabei hatte. Oder hab ich da was verpasst??

Der Käufer muss sich auf den Zustand verlassen, wie vom Verkäufer zugesichert, bzw. schriftlich vereinbart.

Selbst bei uns ist es schonmal vorgekommen, das ein durch die De.. geprüftes Fahrzeug als unfallfrei verkauft wurde, obwohl es einen heftigen Frontschuss hatte. Dieser war aber so perfekt instant gesetzt, das es sogar für Profis sehr schwer war, diesen zu erkennen.

Damals gab es nur eine Lösung für uns: Fahrzeug zurücknehmen.

Was hat ein neuer Renault mit einem Golf IV zu tun :???: ?

Weil man da einen neuen zum gleichen Preis wie den gebrauchten Golf bekommt und er schreibt das er als student nicht viel Geld hat.

Er hat das Auto nicht "verbogen", es fuhr jemand in ihn hinein :wink: .

Fakt ist der Wert ist ist weniger als beim verkauf warum sollt das der Verkäufer tragen.

@Toni_F355

ich hier eben nur für mich und meine erfarungen sprechen ich bin seit jahren im dem Geschäft komischerweise ist es bei "uns" noch nicht vorgekommen das mann einen Unfaller nicht erkennt.

"Heftiger Frontschuss" also dichtnähte nachgezogen, Motorhaube Kotflügel ect. nachlackiert, schrauben nicht werksseitig, rückstände der richtbank und der prüfer erkennt das nicht?:-o

Bitte den beruf wechseln.

Ich finde ganz einfach wenn man von etwas keine Ahnung hat sollte man auch jemanden konsultieren der einem vor fehlgriffen bewahrt, ich sehe das beinahe als sorgfaltspflicht. Ist eben meine meinung. Und wo ist die grenze zwischen geschäft und betrug, wenn ich oder du ein Auto wohlwissend mit überhöhtem Preis verkaufst und übermässigen gewinn erziehlst ist es ein gutes Geschäft oder Betrug.

Ein gutes Geschäft weil sich der Kunde nicht über den richtigen Marktwert informiert, oder Betrug weil er vom Verkäufer nicht darüber aufgeklärt wurde.

Ich finde ganz einfach wenn man von etwas keine Ahnung hat sollte man auch jemanden konsultieren der einem vor fehlgriffen bewahrt, ich sehe das beinahe als sorgfaltspflicht. Ist eben meine meinung.

Wenn ich dich richtig verstehe: ich verkaufe mein Unfaller als unfallfrei.

Der Käufer hat keine Ahnung, und ich ziehe ihn wissentlich über´n Tisch.

Der Käufer ist seiner "Sorgfaltspflicht" nicht nachgekommen, denn er hatte ungenügendes Fachwissen UND keinen ratschlaggebenden Profi dabei.

Somit ist der Käufer nicht schuldfrei, denn Unwissenheit schütz vor Strafe nicht??

Sorry, nimm das nicht persönlich, aber einen solchen Schwachsinn hab ich schon lange nicht mehr gehört. :crazy: :crazy:

Ist eben meine Meinung......

Wenn ein Unfallschaden vom Vorbesitzer bzw. Verkäufer wissentlich verschwiegen wird und der Wagen als "unfallfrei" verkauft wird dann handelt es sich um "arglistige Täuschung", da gibt es auch gar nichts zu diskutieren sondern das ist die aktuelle Rechtsprechung.

Der einzige noch zu klärende Punkt dabei wäre ob es sich eventuell um einen Bagatellschaden handelt, der u.U. nicht hätte angegeben werden müssen.

Gruß, Georg

Wenn ich dich richtig verstehe: ich verkaufe mein Unfaller als unfallfrei.

Der Käufer hat keine Ahnung, und ich ziehe ihn wissentlich über´n Tisch.

Der Käufer ist seiner "Sorgfaltspflicht" nicht nachgekommen, denn er hatte ungenügendes Fachwissen UND keinen ratschlaggebenden Profi dabei.

Somit ist der Käufer nicht schuldfrei, denn Unwissenheit schütz vor Strafe nicht??

Sorry, nimm das nicht persönlich, aber einen solchen Schwachsinn hab ich schon lange nicht mehr gehört. :crazy: :crazy:

Ist eben meine Meinung......

Dann bewertest du als die Autos die in zahlung genommen werden nicht und fragts nur "Haben Sie schon einen Unfall gehabt."

Wozu dann die De... Bewertung, achso der ekennt ja auch keinen "heftigen Frontschuss" :???:

Ach toni ich denke wir kommen hier auf keinen gemeinsammen nenner.:-))!

Dann bewertest du als die Autos die in zahlung genommen werden nicht und fragts nur "Haben Sie schon einen Unfall gehabt."

Wozu dann die De... Bewertung, achso der ekennt ja auch keinen "heftigen Frontschuss" :???:

Nun, Deiner Aussage nach hätte bereits der Verkäufer den "heftigen Frontschuß" erkennen und somit auch dem Kaufinteressenten mitteilen müssen. Tut er das nicht, so ist´s eine arglistige Täuschung. - Dabei ist es völlig wurst ob der Käufer es merkt oder nicht.

Übrigens gerade bei älteren exotischen Fahrzeugen wie Dino 308, Urraco oder anderen doch recht seltenen Wagen aus damaliger Handarbeit - also noch ohne Schweißrobotor, exakt gezogenen Schweißnähten und tiefgezogenen Blechen - ist kein Fahrzeug einer Modellreihe exakt gleich. Da sitzen Schweißpunkte nicht immer exakt an derselben Stelle. Da sind Bleche per Hand gedengelt und somit von der reinen optischen Anmutung schon mal a bisserl unterschiedlich. Spaltmaße sind zwar vorhanden, aber nicht unbedingt perfekt.

Da wird es mit der Unfallschadenanalyse teils schon richtig schwierig, weil man keinen perfekten "vorher-nachher-Vergleich" hat.

Selbst bei einem simplen Golf II wird es für Unwissende schon schwierig, da man nach dem Öffnen der Motorhaube eine schwarze Frontquertraverse vorfindet. Diese war früher stets in Wagenfarbe lackiert; weil als mittragendes Teil eben fest verschweißt (z.B. Golf I). Für unwissende Betrachter sieht diese schwarze Traverse zumindest optisch stark nach einem behobenen Unfallschaden aus; was allerdings gar keiner ist.

Ich gehe sogar so weit zu behaupten, dass selbst ein selbsternannter Fachmann bei einem wirklich perfekt behobenen Unfallschaden mittlerer Größe so seine Probleme bekommen kann, da sich unter Lack, Steinschlag- und Unterbodenschutz sowie unter den diversen Anbauteilen wie Front- oder Heckschürzen sich Spuren von einem kleineren Unfallschaden recht gut verstecken lassen. Zumindest solange der Wagen außen und innen nicht fast komplett demontiert wird.

Auch Sprücheklopfer - die nicht schon als Meister vom Himmel gefallen sind - haben in der Vergangenheit sicherlich mal ihr Lehrgeld bezahlt...

:wink:

Fakt ist der Wert ist ist weniger als beim verkauf warum sollt das der Verkäufer tragen.

Fakt ist auch, dass der Verkäufer wissentlich einen Unfallwagen als "unfallfrei" verkauft hat. Daran gibts doch dann eigentlich nichts mehr dran zu rütteln, oder ?!

Dass der Golf nun einen weiteren Unfallschaden hat, ist zwar unglücklich,

aber ich sehe das mittlerweile als "gerechte" Strafe an. Wäre der Verkäufer gleich ehrlich gewesen, hätte das alles nicht sein müssen.

Übrigens, es war nicht so, dass tobi550 das Auto sofort zurückgeben wollte...

er (und auch der Richter) hatten dem Verkäufer erst einen finanziellen Ausgleich angeboten, den er aber sofort ausschlug.

Schreibe eine Antwort

Du kannst jetzt einen Beitrag schreiben und dich dann später registrieren. Wenn du bereits ein Benutzerkonto hast, melde dich zuerst an.

Gast
Unfortunately, your content contains terms that we do not allow. Please edit your content to remove the highlighted words below.
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Restore formatting

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorhergehender Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.



×
×
  • Neu erstellen...