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Hallo,

Die Gewährleistung ist ja gesetzlich Pflicht. Insofern ist die Frage ob das einer besonderen Erwähnung Bedarf doch egal.

(..)

mit der Garantie hat die Gewährleistung aber nicht zu tun.

Grüße.

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Hallo,

mit der Garantie hat die Gewährleistung aber nicht zu tun.

Grüße.

Das weiß ich natürlich auch. Es geht halt darum, dass ich je nach Zustand des Autos und Größe des Händler ggf. auch mit einem Jahr Gewährleistung lt. Gesetz zufrieden wäre. Alternativ bzw. ergänzend gibt es ja unabhängig davon möglicherweise die Garantieverlängerung von Porsche. Diese ist aber je nach Alter des Autos bzw. Haltung des Vorbesitzers frei nach dem Motto "Brauche ich nicht, schließ ich nicht ab" nicht immer gegeben bzw. möglich.

Das weiß ich natürlich auch. Es geht halt darum, dass ich je nach Zustand des Autos und Größe des Händler ggf. auch mit einem Jahr Gewährleistung lt. Gesetz zufrieden wäre. Alternativ bzw. ergänzend gibt es ja unabhängig davon möglicherweise die Garantieverlängerung von Porsche. Diese ist aber je nach Alter des Autos bzw. Haltung des Vorbesitzers frei nach dem Motto "Brauche ich nicht, schließ ich nicht ab" nicht immer gegeben bzw. möglich.

Genau: die offizielle Verlängerung der Porsche-Garantie gibt es:

- bei einem Erwerb über ein PZ

- oder: wenn der vorherige Eigentümer im jährlichen Rhytmus die Garantie hat verlängern lassen (dies ist generell nur bei serienmäßig belassenen Fahrzeugen ohne Tuning möglich).

Insoweit würde ich von Privat bzw. einem Gebrauchtwagenhändler nur mit verlängerter Porsche-Garantie kaufen. Nur so ist die einwandfreie Vergangenheit des Autos belegt.

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