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Öl zum Ölwechsel selber mitbringen und Garantie


bodohmen

Empfohlene Beiträge

Hallo,

(..)

eigentlich ist´s doch nur eine Rechnerei:

(..)

wobei es sein kann, dass die BMW-Werkstatt einen Informationsvorschprung, insbesondere bei Elektronikangelegenheiten, gegenüber der unabhängigen Werkstatt haben kann.

Grüße.

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Hallo,

(..)Bei der "gesetzlichen" Gewährleistung sieht´s anders aus. Hier greift das EU-Recht bzw. die Richtlinien!

- Also: Vorsicht! 8)

bist Du Dir sicher, dass "die Richtlinien" greifen können?

Ich dachte bisher, dass Richtlinien erst in nationales Recht umgesetzt werden müssen, bevor sie/Gesetze "greifen" können?

Grüße.

So, heute habe ich den Ölwechsel hinter mich gebracht!

8L von BMW frei gegebenes Öl für 56,- Euro von ebay plus Kosten des Ölwechsels beim :) inkl. dieser komischen Filter oder was auch immer 82,- Euro, macht dann 138,- Euro im Gegensatz zu den zuerst veranschlagten 259,- Euro.

Da hat sich doch ebay gelohnt und freundlich behandelt wurde ich auch noch, zumindest vom Servicemann und den Damen an der Kasse.

Die fünf Verkäufer, die bei meinem eintreffen mit der Kaffeetasse im Weg rum standen und unwillig nach 10 sekunden Platz machten, waren nicht zu einem "Guten Morgen" zu bewegen, seis drum.

So, heute habe ich den Ölwechsel hinter mich gebracht!

8L von BMW frei gegebenes Öl für 56,- Euro von ebay plus Kosten des Ölwechsels beim :) inkl. dieser komischen Filter oder was auch immer 82,- Euro, macht dann 138,- Euro im Gegensatz zu den zuerst veranschlagten 259,- Euro.

I

Ich hatte mir ja auch Öl online gekauft, für 58€ inkl. Versand gekauft. Nach der Bestellung habe ich ein Angebot eines Berliner BMW Händlers gefunden: Ölwechsel für 75€. Was ich allerdings erst vor Ort erfahren habe, dass das ohne Mirkofilter war. Zusammen hat es dann knapp 100€ gekostet.

Es ist schon ein Unterschied, wie ich finde, 100€ vs. 210€ vs 250€ für die gleiche Leistung. Alles BMW-NL bzw. BMW-Händler.

Leider konnte ich beim 75€ Angebot mein mitgebrachtes Öl nicht verwenden, aber der nächste Ölwechsel kommt bestimmt...

Hallo,

bist Du Dir sicher, dass "die Richtlinien" greifen können?

Ich dachte bisher, dass Richtlinien erst in nationales Recht umgesetzt werden müssen, bevor sie/Gesetze "greifen" können?

Richtig! - Nur das "Recht" kann greifen.... Sorry, war etwas ungeschickt formuliert. Ohne Rechtsanwalt kann man hier ja kaum noch was schreiben. :D:wink:

Susanne Sabielny, ADAC, München

Sie erklärte die rechtliche Lage bei der Inspektion von Automobilen.

Gruppenfreistellungsverordnung

Obwohl Autofahrer für die Inspektion ihres Neuwagens mittlerweile auch freie Werkstätten aufsuchen können, ohne Gewährleistung und Herstellergarantie zu verlieren, scheuen viele Menschen diesen Schritt. Das liegt meist daran, dass sie nicht ausreichend informiert sind. Außerdem vermitteln viele Hersteller auch noch den Eindruck, die Kunden müssten Vertragswerkstätten nutzen, um ihre Ansprüche zu behalten. Die so genannte Gruppenfreistellungsverordnung für Fahrzeuge gibt ihnen aber das Recht, auch freie Anbieter auszuwählen - oder auch bei der nächsten Inspektion wieder zur Vertragswerkstatt zu gehen, ohne dass Ansprüche aus Garantie/Gewährleistung abgelehnt werden dürfen. Problematisch kann die Angelegenheit aber bei Kulanzfällen werden, also Kostenbeteiligungen, die Hersteller nach Ablauf der Garantie und Gewährleistung geben können. Sie sind rein freiwillig und daher lehnen die Hersteller nach dem Besuch freier Werkstätten Kulanz meist ab.

(Eine Reparatur in Garantiefällen macht den Besuch einer Vertragswerkstatt notwendig.)

Keine Pauschalaufträge vergeben

Beim Besuch einer freien Werkstatt zur Inspektion sollte man sich gut informieren und pauschale Aufträge vermeiden. Fragen Sie nach, welche Arbeiten genau durchgeführt werden und prüfen Sie auch, was abgerechnet wird. Vereinbaren Sie außerdem einen Fertigstellungstermin. Wer sich nicht besonders mit Automobilen auskennt, sollte jemanden mit mehr Sachverstand mitnehmen.

Vorsicht vor unnötigen Leistungen

In einem früheren Werkstatt-Test hat sich der ADAC etwa 70 Betriebe angeschaut, jeder vierte davon arbeitete nicht zufrieden stellend. Es gab dabei, was die Service- und Arbeitsqualität betraf, kaum einen Unterschied zwischen freien und Vertragswerkstätten. Meist waren die freien Werkstätten um einiges preiswerter. Geschummelt wurde beispielsweise oft beim Nachfüllen von Scheibenwasserzusätzen, obwohl die Behälter noch voll waren. Hier muss der Kunde auf der Hut sein, daher ist ein klarer Auftrag, welche Arbeiten durchgeführt werden soll, wichtig.

Inspektionsintervalle

Bei neuen Fahrzeugen ist die Einhaltung der teils recht kurzen Inspektionsintervalle wichtig, um die Garantie nicht zu verlieren. Man kann sich selbst entscheiden, ob man eine freie oder herstellergebundene Werkstatt aufsucht. Bedenken sollte man jedoch, dass Hersteller Kulanzleistungen regelmäßig ablehnen, wenn man in einer freien Werkstatt war. Wie regelmäßig man ältere Wagen zur Inspektion bringt, kann sich der Halter selbst überlegen. Kulanz wird ab einem bestimmten Fahrzeugalter ohnehin nicht mehr gewährt, so dass man bei älteren Kfz unproblematisch eine freie Werkstatt aufsuchen.

Besser? O:-)

Wobei: Die zitierte Susanne nennt Garantie UND Gewährleistung! - Hmm...

Verordnung Nummer 1400/2002 vom 31. Juli 2002 (Kraftfahrzeug-Branche)

.

Hallo,

Richtig! - Nur das "Recht" kann greifen.... Sorry, war etwas ungeschickt formuliert. Ohne Rechtsanwalt kann man hier ja kaum noch was schreiben. :D:wink:

ich wollte Dich nicht belehren.

Unser Bundespräsident hat uns heute dazu aufgerufen mehr für die Bildung der jungen Menschen zu tun. Diesem Wunsch wollte ich gefolgsam Folge leisten O:-)

Besser? O:-)

Wobei: Die zitierte Susanne nennt Garantie UND Gewährleistung! - Hmm...

Verordnung Nummer 1400/2002 vom 31. Juli 2002 (Kraftfahrzeug-Branche)

Ich habe auch den Eindruck die Verfasserin bringt da etwas durcheinander.

Überlassen wir das doch den Juristen, die müssen schließlich auch von was leben X-)

Grüße.

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