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Führerschein weg, Prüfbescheinigung da?


^Ice Tea^

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ein freund wollte mir einreden das wenn man den führerschein (sagen wir mal den normalen besitz B&A) entzogen bekommt,und aber vorher eine mofaprüfbescheinigung gemacht hat-man weiterhin mofa (25 Km/h) fahren "darf/muss/kann", ist doch unmöglich oder?

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ein freund wollte mir einreden das wenn man den führerschein (sagen wir mal den normalen besitz B&A) entzogen bekommt,und aber vorher eine mofaprüfbescheinigung gemacht hat-man weiterhin mofa (25 Km/h) fahren "darf/muss/kann", ist doch unmöglich oder?

Stimmt. Mofafahren ist weiterhin erlaubt, auch wenn man keine Mofaprüfbescheinigung hat, sondern die Fahrerlaubnis mit dem normalen Führerschein erworben hat.

Stimmt. Mofafahren ist weiterhin erlaubt, auch wenn man keine Mofaprüfbescheinigung hat, sondern die Fahrerlaubnis mit dem normalen Führerschein erworben hat.
FALSCH!

Beim Entzug der Fahrerlaubnis (so die korrekte Bezeichnung, da der Führerschein an sich nur ein Stück Papier ist) ist es ab dem Tag der Rechtskraft verboten, im öffentlichen Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug zu führen - auch keine führerscheinfreien Kraftfahrzeuge, zu denen beispielsweise das MOFA zählt.

Alles andere ist Blödsinn!

Weitere Infos auf den Seiten des ADAC.

Werden eigentlich bei Erwerb eines "neuen" Führerschein normal die alten eingezogen?

Kumpel von mir hatte Führerschein für 125er (weiß die Klasse nicht gerade) Und dieser wurde nicht eingezogen/verlangt, als er 2 Jahre später den Autoführerschein bekommen hat.

Dh wenn er den Autoführerschein abgibt (wo der 125er ja auch nochmal drauf notiert ist) hat er ja quasi noch den 125er Führerschein, den er bei einer Kontrolle vorzeigen könnte.

Es ist völlig "wumpe", ob Du/Ihr bei einer Kontrolle Deinen/Euren Führerschein vorzeigt oder nicht. Das einzige was zählt, ist die "gültige Fahrerlaubnis"!!!

Die Fahrerlaubnis hat mit dem Vorhandensein eines Führerscheines rein gar nichts zu tun!

FALSCH!

Beim Entzug der Fahrerlaubnis (so die korrekte Bezeichnung, da der Führerschein an sich nur ein Stück Papier ist) ist es ab dem Tag der Rechtskraft verboten, im öffentlichen Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug zu führen - auch keine führerscheinfreien Kraftfahrzeuge, zu denen beispielsweise das MOFA zählt.

Alles andere ist Blödsinn!

Weitere Infos auf den Seiten des ADAC.

Ups, mein Fehler.

Ich habs mit nem Fahrverbot verwechselt; da ist dann "Mofafahren" noch erlaubt.

Es ist völlig "wumpe", ob Du/Ihr bei einer Kontrolle Deinen/Euren Führerschein vorzeigt oder nicht. Das einzige was zählt, ist die "gültige Fahrerlaubnis"!!!

Die Fahrerlaubnis hat mit dem Vorhandensein eines Führerscheines rein gar nichts zu tun!

Da hast du recht. Bei meinen Kontrollen die ich bislang hatte, wurde aber meist nur auf den Führerschein geguckt, ohne was zu überprüfen. Dh ich wär auf jeden Fall durchgekommen, auch wenn ich keine Erlaubniss gehabt hätte.

Ich wette wenn ich gesagt hätte, ich hab keinen dabei, dann überprüfen sie ob eine Erlaubniss vorliegt.

Da hast du recht. Bei meinen Kontrollen die ich bislang hatte, wurde aber meist nur auf den Führerschein geguckt, ohne was zu überprüfen. Dh ich wär auf jeden Fall durchgekommen, auch wenn ich keine Erlaubniss gehabt hätte.

Ich wette wenn ich gesagt hätte, ich hab keinen dabei, dann überprüfen sie ob eine Erlaubniss vorliegt.

Die Frage ist ja nicht komme ich damit durch oder nicht Fakt ist, dass Du in dem Falle schwerstens gegen das Gesetz verstösst, das machen wir ja alle hi und da nur hier geht die ganze Sache erst so richtig ab wenn ein Unfall etc. passiert!

Ps: Bei uns in der CH wurde ich des öfteren kontrolliert und min. bei jedem 2ten mal wurde die Nummer überprüft. Also in der CH würd ich mich da gar nicht drauf verlassen.

  • 2 Wochen später...

das würde heissen - ist der führerschein komplett eingezogen wegen mehrer delikte - ist auch mit dem mofa aus

ist jedoch der führerschein nur für sagen wir einen monat weg, bleibt die mofafahrerlaubnis erhalten,

richtig ?

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo ^Ice Tea^,

 

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das würde heissen - ist der führerschein komplett eingezogen wegen mehrer delikte - ist auch mit dem mofa aus

ist jedoch der führerschein nur für sagen wir einen monat weg, bleibt die mofafahrerlaubnis erhalten,

richtig ?

Nein, nicht richtig.

Was offenbar immer gerne übersehen wird: Vom Grundsatz her ist jeglicher motorisierte Verkehr verboten! Deshalb muß man eine Fahrerlaubnis erwerben. Dies wird mit dem Führerschein dokumentiert. Ist der Führerschein wegen eines zeitlich begrenzten Fahrverbots eingezogen, ist jegliche Teilnahme am motorisierten Verkehr während dieser Zeit strafbar. Egal, ob Auto oder Mofa oder sonstwas. Dasselbe gilt natürlich (wie weiter oben schon gesagt) auch, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Dann hilft selbst ein evtl. vorhandener Führerschein (woher auch immer) nicht weiter.

  • 3 Wochen später...

JA ABER - ich meine die prüfbescheinigung für fahrzeuge mit max 25 Km/h .

das mit dem einzig des führerscheins ALLE klassen der er beinhaltet (und auf der rückseite stehen) erlischen bzw kurzzeitig erlischen ist klar.

aber gibt es da bei 25 km/h mofas nicht so ne sonderegelung ?

ich habe mal gelesen das ein betrunkener fahrer den führerschein eingezogen bekam (wiederholungstäter - also KOMPLETT EINZUG) er aber jedoch freudig weiter mit dem 25Km/h mofa legal durch die lande kurvte

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