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Wie viele Autos dürfen in einem Vorgang überholt werden ?


Telekoma

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Mal eine Frage:

Angenommen man fährt auf einer Landstrasse mit einer Fahrspur für jede Richtung.

Vorne fährt irgendein langsamer Verkehrsteilnehmer. Dahinter ein paar ( 2-3) Schlafmützen, die brav hinterher fahren.

Ist es erlaubt hinter diesen auszuscheren und diese im Block zu überholen, oder muss man warten bis (ob) derjenige, welcher hinter dem Verkehrshindernis mit dem Überholvorgang beginnt ?

Wenn dem nicht so ist, haben die vordersten dann vor dem ausscheren in den Rückspiegel zu schauen ?

Danke für Antwort.

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Natürlich musst du dich vor dem Ausscheren im Rückspiegel versichern, dass von Hinten nix kommt.

So weit du es schaffst niemanden zu gefährden darfst du so viele Autos überholen wie du schaffst ;-)

Nur fängt Gefährdung gerade bei Überholvorgängen schon sehr früh an!

Sollte also ein entgegenkommendes Fahrzeug bremsen müssen oder du schneidest beim Überholen jemanden,

kann es schon teurer werden :-)

In der Vergangenheit war es verboten.

Echt, war das so?! Ein entsprechedes Verbot wäre mir neu, das Problem war und ist viel mehr §1 der StVO. Wenn dabei etwas passiert, hat man ein Problem, weil man mehr Risiko eingegangen ist, als wenn man nicht eine ganze Kolonne auf einmal überholt.

Außerdem ist die Höchstgeschwindigkeit ein Problem. Wie groß soll den die Lücke im Gegenverkehr, bzw. die Gerade der Landstraße bitte sein, daß man mit max. 100km/h fünf Autos auf einmal überholen kann? In der Regel bleibt man bei einem solchen Überholvorgang ja auf dem Gas, das reicht dann schon aus, um bei einem Unfall vor Gericht als Schwerverbrecher angeklagt zu werden. :oops:

Moinsen

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_05.php

Hier steht etwas zum Überholvorgang.

Wenn Du überholst, haben die anderen Sendepause!

Ich meine, sog. Kolonnen überholen ist seit kurzem erlaubt. In der Vergangenheit war es verboten.

Ich denke, du meinst das sog. "Kolonnenspringen", wie es die Motorradfahrer gerne praktizieren.

Man darf soviele Autos überholen, wie man ohne Gefährdung anderer schafft, unter Beachtung der Höchstgeschwindigkeit natürlich. :wink:

Wichtig ist auf jeden Fall der Blick in den Rückspiegel, ob nicht schon jemand am überholen ist; derjenige hat dann quasi Vorfahrt.

Interessantes Thema!

Hatte vor kurzem eine Diskussion mit meiner Freundin, sie war der Ansicht, dass wenn Wagen A gerade eine Kolonne überholt Wagen B aus der Kolonne ausschert und ebenfalls überholt => Unfall zwischen A+B ,

der Faher des Wagen A eine hohe Teilschuld bekommt.

Wie seht ihr das?

Gruß aus Bayern

Tobias

[...] wenn Wagen A gerade eine Kolonne überholt Wagen B aus der Kolonne ausschert und ebenfalls überholt => Unfall zwischen A+B ,

der Faher des Wagen A eine hohe Teilschuld bekommt.

Wie seht ihr das?

Wenn jemand überholt wird, dann darf er nicht zum Überholen ausscheren, daher denke ich, daß in diesem Fall Auto B die volle "Schuld" hat...

Wurde teilweise schon oben gesagt. Wer zuerst das Überholen beginnt, hat das Vorrecht.

Es gibt/gab eine Regelung, daß immer derjenige zuerst Überholen muß/darf,

der direkt hinter dem "Hindernis" ist. Klar, bei einer "Kolonne" wäre es natürlich

sehr ärgerlich, wenn der direkte Hindernis-Hintermann nicht überholen will oder sich

nicht traut...

Gibt es in der Verkehrsordnung überhaupt sinngemäß den Begriff "Kolonne" in

Bezug auf das Überholen??

Wichtig ist auch immer, wie es der Richter sieht... :wink:

Beim Überholvorgang bekommst du immer eine Teilschuld, da unnötiger Eingriff in den Strassenverkehr.

Wie hoch die Teilschuld ist kann ich nicht sagen - der Unfallverursacher (B) wird aber den grössten teil tragen müssen.

Ich denke das ist Verhandlungssache. Wer vor sich einen LKW mit mehreren hinterfahrenden PKWs sieht und dann zügig von hinten überholt, der handelt in meinen Augen fahrlässig. Das Risiko dann mit jemanden zu kollidieren, der gerade zum Überholvorgang ansetzt ist sehr hoch... mal ganz angesehen von den rechtlichen Fragen.

Ich denke bei einem Überholvorgang von mehreren Fahrzeugen greift:

(3) Das Überholen ist unzulässig:

bei unklarer Verkehrslage

Derjenige der Überholt steigt dadurch das Risiko. Dadurch, daß er das Risiko steigert hat er auch sehr schnell eine Teilschuld. Wenn jemand eine Kolonne überholt geht er ein noch größeres Risiko ein und steigert somit auch noch mals mehr das Risiko eine Teilschuld angehängt zu bekommen.

Man muß halt immer und grundsätzlich mit der Dummheit der anderen Verkehrsteilnehmer rechnen... 8)

Danke euch.

Es ging mir um eine Situation, wo ich mit einem relativ hohen Geschwindigkeitsüberschuss im Vergleich zu der Kolonne aufschloss und somit der Überholvorgang innerhalb von wenigen Sekunden abgeschlossen werden kann (bei sehr guter (Weit)Sicht).

Ich habe dann auch nicht auf mein Vorfahrtsrecht bestanden, sondern habe hinter dem ausscherenden stark abgebremst um ihn ebenfalls überholen zu lassen.

Er ist demnach einfach rausgezogen, ohne den nachfolgenden Verkehr zu beachten, als er aber halb draussen war, hat er plötzlich das Lenkrad rumgerissen und ist wieder eingeschert.

Als ich dann vorbei war und er ebenfalls überholte, hatte ich ihn dann wild hupend und aufblendend im Rückspiegel. :(

Ich war mir keiner Schuld bewusst und habe ihm ja noch den Vortritt gewährt.

Auf jeden Fall haben mir eure Beiträge schon mal sehr viel weiter geholfen.

Als ich dann vorbei war und er ebenfalls überholte, hatte ich ihn dann wild hupend und aufblendend im Rückspiegel. :(

Ich war mir keiner Schuld bewusst und habe ihm ja noch den Vortritt gewährt.

Schön wenn sich die Leute - mangels Aufmerksamkeit - erschrecken und dafür die Schuld beim anderen suchen. Das ist mir auch schon ein paar mal so ergangen, offensichtlich ist das eine Art von Leuten, die nur auf Kosten anderer ihren Adrenalin-Spiegel wieder senken können. *kopfschüttel*

Es ging mir um eine Situation, wo ich mit einem relativ hohen Geschwindigkeitsüberschuss im Vergleich zu der Kolonne aufschloss und somit der Überholvorgang innerhalb von wenigen Sekunden abgeschlossen werden kann (bei sehr guter (Weit)Sicht).

Diese Situation kenn ich aber auch nur zu gut. Man fährt als Fahranfänger mit einem Ps-schwachen Auto hinter einem LKW und wartet auf eine schöne freie Gerade. Man setzt den Blinker, schaut nach hinten und kommt dann langsam auf die linke Spur. Wenn man das rechtlich korrekt und unaufgeregt macht, dann dauert das ein paar Sekunden.

In der Zeit hat aber bereits einer von hinten sehr schnell auf die Kolonne aufgeschloßen und zieht mit seinem Geschwindigkeitsüberschuss nach links. Natürlich sieht er das Blinken nicht (und blinkt oft selbst nicht). Und schon ist es passiert... Worst Case: Auffahrunfall oder einer landet vor Schreck am Baum. Best Case für den Kolonnenübeholer: Wenige Momente früher am Ziel. Toller Deal! :cry:

Ich kann diese Seite natürlich auch verstehen - deshalb habe ich ja gebremst um ihm vorzulassen.

Man kann jetzt über das richtige Verhalten philosophieren.

Dazu muss man aber auch die Strecke auf der sich dies abgespielt hat kennen.

Ich habe die Kolonne schon aus ca. 500 Metern Entfernung beobachten können. Da hat niemand Anstalten gemacht den ROLLER (!) zu überholen.

Sicher war es etwas forsch von mir, aber bei weitem kein riskantes Manöver.

Ich habe zwar relativ stark von ca. 110 auf 50 runtergebremst, aber es war bei weitem keine Vollbremsung.

Mit ging es einfach um die rechtliche Situation.

Ausserdem kann dieses Szenario wie du es beschreibst sich genauso auf der Autobahn abspielen. Und gerade als Führerscheinanfänger mit einem PS-Schwachen Auto sollte man in diesem Fall ja lieber zwei mal in den Rückspiegel schauen bevor man rauszieht...

Genau das ist es Fab:

Ausserdem kann dieses Szenario wie du es beschreibst sich genauso auf der Autobahn abspielen. Und gerade als Führerscheinanfänger mit einem PS-Schwachen Auto sollte man in diesem Fall ja lieber zwei mal in den Rückspiegel schauen bevor man rauszieht...

Das plötzlich aus dem Nichts ein Auto auftaucht, welches Du nicht gesehen haben kannst, ist ausgeschlossen, so schnelle Autos gibt es nicht. Außerdem hast Du ja auch dafür einen Blinker, wenn Du den rechtzeitig setzt ist der andere Überholende zumindest gewarnt.

Also worauf ich hinaus wollte:

Wenn jemand von hinten mit Geschwindigkeitsüberschuss an eine Kolonne ranfährt, kann er nicht sehen ob der Wagen hinter dem Roller blinkt. Ebenso kann das eigene blinken nicht gesehen werden.

Ist mir halt schon mehrfach auf der AB passiert, dass jemand von hinten auf der gleichen Spur auf mich zu beschleunigt hat und dann direkt hinter mir rübergezogen ist. Tja, wenn ich dann gleichzeitig rüber gehe, dann hängt er mir im Heck, obwohl ich geblinkt und und mich versichert hatte, dass die Spur neben mir frei ist.

Darum finde ich, dass man beim Spurwechsel mit größerem Geschwindigkeitsunterschieden sehr viel Abstand halten sollte. Ich hatte mal gelernt, dass man erst beim Überholen beschleunigen soll und nicht schon vorher.

Das ist natürlich alles Situationsabhängig :wink:

Na, das sehe ich aber ganz anders.

Wenn ich überhole, gerade auf der Autobahn, muß ich mich rundum absichern und zwar alles hinter mir und alles vor mir. Wenn ich dann im Rückspiegel ein Auto sehe, was beim letzten Blick in den Rückspiegel noch wesentlich weiter weg war, muß ich dieses Auto in meine Überholabsicht mit einbeziehen, egal auf welcher Spur es hinter mir fährt.

Gerade auf der Autobahn hat man ja nicht Vorrang beim Überholen, nur weil man vorne ist. Man darf nur überholen, wenn man niemanden behindert, dazu gehört auch ein scih schnell von hinten näherndes Fahrzeug.

Ich hatte mal gelernt, dass man erst beim Überholen beschleunigen soll und nicht schon vorher.

Eine typische Fahrlehrer-Weißheit, die zudem nicht mal wirklich intelligent ist. Ich kann mich noch immer dran erinnern, daß mein Fahrlehrer immer wollte, daß ich bei einer "Vorfahrt-achten-Kreuzung" den ersten Gang einlege. :lol:

Eine rechtliche Grundlage gibt es für beides nicht.

Mein lieber Gesangsverein.

Es ueberrascht mich doch teilweise sehr, was hier manchmal fuer Fragen gestellt werden.

(es faellt mir auch auf, dass unser User Telekoma oft diese Fragen stellt).

Was ist los Maenner, Ihr habt doch einen Fuehrerschein gemacht. Versetzt Euch mal in die Lage eines Flugpassagieres, der in einem Pilotenforum solche oder aehnliche Fragen bzgl. des Fliegens von einem PILOTEN

liesst.

Als verantwortungsvoller PILOT (eines Autos), kann man doch durchaus davon ausgehen, dass er sich von Zeit zu Zeit auch mal weiterbildet, oder zumindest mal "nachschlaegt".

Ich finde dies erschreckend.

Zur Frage:

Der Gesetzgeber geht bei einem Ueberholvorgang von einer erhoehten Betriebsgefahr aus und verlangt daher besondere Aufmerksamkeit. (Dies gilt z.B. auch fuer das Rueckwaertsfahren). D.h. Aufpassen und auf alle Eventualitaeten vorbereitet sein. Tempo so waehlen, dass ohn e Gefahr gebremst werden kann - Der Ausscherende muss auch den rueckwaertigen VK-Raum beachten und eine Gefaehrdung ausschliessen, daher gibt es auch eine 50-50 Teilschuld, wenn es bei 2 Ueberholenden kracht.

Ausserdem ist jeder VK-teilnehmer verpflichtet ausserhalb einer geschl. Ortschaft genuegend Abstand zum Vordermann zu lassen, damit z.B. ein Ueberholender einscheren kann. (Eine Behinderung gilt als gefaehrlicher Eingriff in den Strassenverkehr). Die erhoehte Aufmersamkeit gilt auch beim Abbiegenden, welcher ueberholt wird. Er muss dann halt abbrechen und auf seinen Abbiegevorgang verzichten. (Dies gilt z.B. auch, wenn es der nachfolgende Verkehr nicht zulaesst, rechts ran zu fahren, oder aber der starke Gegenverkehr es nicht zulaesst, nach Links abzubiegen - Stoerung des fliessenden Verkehrs.Alles ganz klar definiert.

Es gibt bei einem Ueberholvorgang grundsaetzlichl auch keinen Unterschied zwischen Autobahn und Landstr., nur denken das viele und werden zu Dauerlinksfahrern, oder zu den Irrgeleiteten die der Meinung sind, dass wenn Sie links fahren kein Anderer ausscheren darf. (...solange dieser uns nicht in Gefahr bringt, womit ich nicht meine, dass er uns den Parcours versaut und wir uns gekraenkt fuehlen)

KOLONNE

Bei der Feuerwehr, Polizei und BW bezeichnet dieses Wort eine Mehrzahl von Autos, die als EIN Fahrzeug gelten. Dies wird durch Flaggen (welche Farben?) am Fuehrungsauto und am Scyhlussauto kenntlich gemacht. Der "Schwanz" darf also ueber Rot fahren und der Carpasslior darf nicht dazwischen einscheren.

Also so gesehen, gibt es Deine Kolonne nicht (Flaggen). Dennoch darfst Du die aufgestauten Autos in einem Rutsch ueberholen, obwohl der Fahrleher und auch der Gesetzgeber (Richter) es lieber sieht, wenn nach der Reihe ueberholt wird. Nur, wenn diese das nicht tun, oder wollen, kannst Du an der Kolonne vorbeiziehen, musst aber Dich dementsprechend verhalten: Damit rechnen, dass einer der Vordermaenner auch ausschert, ohne den verpflichtenden Blick in den Rueckspiegel geworfen zu haben. (Der Depp wusste dass nicht, und hat Dich deshalb angeblinkt, oder war sauer, dass Du viel zu schnell warst und er Dich nicht vorher sehen konnte (DeineSchuld-s.o.Tempo))

Also alles Fragen, die man sich mit Hilfe des Erlerntens selber haette beantworten koennen. Auch das angebliche Verbot gab es nie. I.P. ist unsere StVo doch einfach. Immer auf Nummer sicher und einfach zu durchschauen. Wer ein Problem mit den Fahrschulfrageboegen hat, hat in Wirklichkeit ein anderes Problem.

In diesem Sinne Allzeit Gute Fahrt

Ich schaffe es jetzt gerade wirklich nicht, alles in Deinem Post zu verstehen. :)

Ich kann mich auch nicht erinnern, schon öfter Fragen dieser Art gestellt zu haben.

(Bis auf einmal, wo mir einer auf einem Parkplatz rückwärts in die Flanke gefahren ist - meine Versicherung hat es übrigens für richtig gehalten, nun doch noch zu prozessieren)

Das Wort "Kolonne" habe ich nur als Beschreibung mehrerer hintereinander fahrender Fahrzeuge gewählt.

Ich bin ein verantwortungsvoller und guter Fahrer - ich fahre seit 14 Jahren und das nun sicher mehr als 300.000 Kilometer. Bisher hatte ich nur einen Unfall mit einem PKW.

Es gibt bei einem Ueberholvorgang grundsaetzlichl auch keinen Unterschied zwischen Autobahn und Landstr., nur denken das viele und werden zu Dauerlinksfahrern, oder zu den Irrgeleiteten die der Meinung sind, dass wenn Sie links fahren kein Anderer ausscheren darf. (...solange dieser uns nicht in Gefahr bringt, womit ich nicht meine, dass er uns den Parcours versaut und wir uns gekraenkt fuehlen)

Hier gebe ich zu, dass ich inzwischen so "irregeleitet" bin, dass ich es für absolut theoretisch halte, das Überholverhalten auf einer Landstrasse mit dem auf einer Autobahn gleichzusetzen.

Trotzdem fahre ich vorausschauend und wenn jemand rauszieht, bin ich absolut nicht der Mensch, der absichtlich erst spät auf die Bremse geht, um meinem Vordermann mit voller Präsenz im Heck zu hängen, um ihn einzuschüchtern. Niemals wird man mich mit Lichthupe hinter einem sochen Verkehrsteilnehmer meiner "Kränkung" Luft machen sehen.

Diese Aggressivität liegt mir vollkommen fern.

Ausserdem ist jeder VK-teilnehmer verpflichtet ausserhalb einer geschl. Ortschaft genuegend Abstand zum Vordermann zu lassen, damit z.B. ein Ueberholender einscheren kann. (Eine Behinderung gilt als gefaehrlicher Eingriff in den Strassenverkehr

Und genau das, war in der von mir beschriebenen Situation nicht der Fall.

Die hingen mit 50-60 KmH Stossstange an Stossstange. Was auch der Grund dafür war, dass ich mit einem elegantem Schwung dran vorbei wollte.

Und wie schon gesagt. Ich habe ja Rücksicht auf den anderen Verkehrsteilnehmer genommen. Auch in diesem Fall habe ICH weder gehupt noch aufgeblendet. (ich musste mich auch nicht dazu überwinden. Das war seine anschliessende Reaktion.

Für mich war das eine völlig normale Geschichte ohne Stress.

Carpasslior

Was ist das ? Bin ich damit gemeint ? :D

Als verantwortungsvoller PILOT (eines Autos), kann man doch durchaus davon ausgehen, dass er sich von Zeit zu Zeit auch mal weiterbildet, oder zumindest mal "nachschlaegt".

Oder mal bei den Kollegen von Carpassion nachfragt - was ich gleich nach dem Ereignis mit diesem Thread getan habe. :wink:

Edit: Ach so, Du warst noch nicht fertig. :-)

Damit rechnen, dass einer der Vordermaenner auch ausschert, ohne den verpflichtenden Blick in den Rueckspiegel geworfen zu haben. (Der Depp wusste dass nicht, und hat Dich deshalb angeblinkt, oder war sauer, dass Du viel zu schnell warst und er Dich nicht vorher sehen konnte (DeineSchuld-s.o.Tempo))

Mein Tempo war 110. Nach Tacho, also werden es wohl nicht mehr als 103 gewesen sein.

Warum er sauer war ? Das kann auch noch andere Gründe haben. Vielleicht weil ich schnell aussah...

Und nochmal: Ich habe vollstes Verständnis für den "Depp" gehabt und wollte ihm definitiv den Vortritt lassen.

Und zwar ohne jegliche Verärgerung meinerseits.

Zu diesem Thema mal ein Fallbeispiel:

Wenn der Überholende nach der Verkehrslage damit rechnen musste, dass vor ihm fahrende Fahrzeuge auch zum Überholen ansetzen könnten, trifft ihn eine Mitschuld. Eine solche Situation hat z.B. der in Freiburg ansässige 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe in folgendem Fall angenommen:

Hinter einem mit 25 km/h fahrenden Traktor hatte sich eine Schlange gebildet, als der Kläger mit seinem Porsche 911 Carrera auf die Kolonne aufschloss. Zunächst war ein Überholen wegen einer durchgezogenen Linie in der Fahrbahnmitte untersagt. Untermittelbar nach dem Überholverbot begann der Porschefahrer seinen Überholvorgang und beschleunigte auf 80 km/h. Dabei kam es zu einem Zusammenstoß mit einem vorausfahrenden VW Golf, der den Traktor ebenfalls überholen wollte. Der 9. Zivilsenat ist hier zu dem Ergebnis gekommen, dass den Porschefahrer ein Mitverschulden von 50 % trifft, weil er in einer unklaren Verkehrslage zum Überholen angesetzt hat. Wegen des unmittelbar vorangegangenen Überholverbots habe er nicht darauf vertrauen dürfen, dass die Vorausfahrenden weiterhin hinter dem Traktor herfahren würden. Wer unter diesen Umständen zum Überholen mehrerer Fahrzeuge ansetzt, müsse einkalkulieren, dass andere Fahrzeuge ausscheren, um ebenfalls zu überholen. Er hat deshalb durch Hupen oder Lichtzeichen sicherzustellen, dass vorausfahrende Fahrzeugführer seine Überholabsicht bemerken. Unterlässt er das, trifft ihn ein Mitverschulden (Urteil vom 26. Juli 2001 - 9 U 195/00 - rechtskräftig).

...................................................................

Zur Frage "darf nur jeweils das erste Fahrzeug in einer Kolonne hinter einem langsamen Verkehrsteilnehmer überholen?" sei noch bemerkt, dass dies in einem speziellen Fall tatsächlich so ist, nämlich bei der Beschilderung "Überholverbot, Trecker dürfen überholt werden".

Nach Christians und Charlys Posts sollte der rechtliche Aspekt geklärt sein. Wer riskant fährt, der bekommt Teilschuld.

@Marc W.:

Na, das sehe ich aber ganz anders.

Wenn ich überhole, gerade auf der Autobahn, muß ich mich rundum absichern und zwar alles hinter mir und alles vor mir. Wenn ich dann im Rückspiegel ein Auto sehe, was beim letzten Blick in den Rückspiegel noch wesentlich weiter weg war, muß ich dieses Auto in meine Überholabsicht mit einbeziehen, egal auf welcher Spur es hinter mir fährt.

Da sehe ich das Problem. Du kannst nicht wissen, ob der vor dir fahrende genügend Erfahrung hat oder vielleicht gerade telefoniert, raucht oder das Baby auf dem Kindersitz beruhigt. In jedem Fall verlässt Du dich auf die Reaktion eines Wildfremden. Wenn der es nicht packt, dann gibt es den völlig überflüssigen Crash mit 50:50 Schuld. Ich bin mir sehr sicher, dass die allermeisten Autofahrer ausschließlich prüfen, ob die Spur neben ihnen frei ist.

Da sehe ich das Problem. Du kannst nicht wissen, ob der vor dir fahrende genügend Erfahrung hat oder vielleicht gerade telefoniert, raucht oder das Baby auf dem Kindersitz beruhigt. In jedem Fall verlässt Du dich auf die Reaktion eines Wildfremden. Wenn der es nicht packt, dann gibt es den völlig überflüssigen Crash mit 50:50 Schuld. Ich bin mir sehr sicher, dass die allermeisten Autofahrer ausschließlich prüfen, ob die Spur neben ihnen frei ist.

Zja, das ist oft so im Leben. Ich verlasse mich darauf, daß sich der andere Verkehrsteilnehmer so verhält, wie er es mal beigebracht bekommen hat. Wenn ich auf dem Bürgersteig laufe, muß ich mich auch darauf verlassen, daß kein Autofahrer auf der Straße die Kontrolle über sein Auto verliert und mich nicht über den Haufen nietet. Das Leben ist kein Ponyhof...

Ich habe in meinem Leben bestimmt schon an die 50.000km über 200km/h abgespult, irgendwann hat man dafür einen 6. Sinn die anderen Verkehrsteilnehmer richtig einzuschätzen. Um das Risiko zu vermeiden, müßte man ein generelles Tempolimit von 100km/h einführen.

PS: Die von Dir angesprochene 50:50 Schuld würde in Deinem Beispiel rechtlich zumindest moralisch und in der Theorie ja nicht greifen, wenn der Wildfremde sich ablenken läßt (Zigarette/Telefon/Kind), muß man ihm das "nur" nachweisen und der Wildfremde bekommt die alleinige Schuld. Das mit dem Telefon ist heute schon Routine, bei schweren und ungeklärten Verkehrsunfällen, gibt es Provider-Abfragen, ob ein Unfallbeteiligter zu dem Zeitpunkt telefoniert hat.

Interessantes Thema!

Hatte vor kurzem eine Diskussion mit meiner Freundin, sie war der Ansicht, dass wenn Wagen A gerade eine Kolonne überholt Wagen B aus der Kolonne ausschert und ebenfalls überholt => Unfall zwischen A+B ,

der Faher des Wagen A eine hohe Teilschuld bekommt.

Wie seht ihr das?

Gruß aus Bayern

Tobias

ja, genau so ist das in A.

Ist mir nämlich genau so gegangen. Habe eine mehrere Fahrzeuge überholt, Nr.3 wollte dann in einen Feldweg abbiegen, der zudem nicht gekennzeichnet war.

Habe die ganze Sache vor Gericht gebracht und wir hatten sogar einen Ortstermin mit Richter usw..

Dabei wurde ich aufgeklärt, dass der Überholende bei mehreren Fahrzeugen auf jeden Fall die Verantwortung trägt.

Das Ganze ging dann so aus, dass jeder seinen Schaden selbst zu tragen hatte.

In D und CH wäre die Sache anderes ausgegangen, nämlich volle Schuld bei dem Abbiegenden.

Das zum Thema Verkehrsrecht in anderen Ländern.

@Marc W.

:) Wir sind immer so wunderbar entgegensetzter Meinung

Mein letztes Posting dazu: Wenn die eigene Unversertheit sowieso schon vom Fahrkönnen Fremder abhängt, dann macht es in meinen Augen keinen Sinn das Risiko absichtlich zu erhöhen. Fahr so schnell du willst, aber gib auch Fahranfängern eine Chance dich rechtzeitig zu sehen. Amen.

Kein Problem Fab, die meisten Leute sterben nach wie vor im Bett. Man kann natürlich alle Risiken des Lebens weiter reduzieren, damit noch mehr Menschen im Bett sterben. Dann solltest Du aber auch auf andere Risiko-Faktoren verzichten. Am besten kein Sex mehr, belastet viel zu sehr das Herz, Fleisch, Urlaub, Alkohol ist viel zu gefährlich und Busfahren ist auch wesentlich sicherer, als das eigene Auto (oder vertraust Du Dir immer selbst?). Offen gesagt habe ich auf ein solches Leben keine Lust...

Ich denke schon aus Überlebenswillen auch für Fahranfänger mit. :wink:

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