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21-jähriger erschiesst Drängler...


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Unglaublich-wobei in Deutschland davon nichts publik geworden ist. Hat die "Blick" nicht einen ähnlichen Wahrheitsgehalt wie die "Bild" in D?

Der Blick ist etwa zu 80% Bild-mässig

Es ist hier oben bei uns absolut in den Medien, schon seit dem Augenblick, wo der Erschossene gefunden wurde. Liegt aber auch daran, daß es nur ca. 100km Luftlinie zum Tatort sind.

Was für ein schlechter Witz.

Hört sich jetzt blöd an, aber:

Ein sexuelles Verhältins muss nicht gleichgesetzt werden mit sexuellem Missbrauch, auch wenn ein erheblicher Altersunterschied besteht.

Die Bildzeitung ist meistens sehr schnell mit der Urteilsbildung.

Das stimmt. Aber echt erschreckend was das für ein kranker Typ ist.

Dann frage ich mich, ob der Erschossene wirklich gedrängelt hat. Eins ist klar, der Typ darf meiner Meinung nach nicht mehr aus dem Vollzug entlassen werden.

Dann frage ich mich, ob der Erschossene wirklich gedrängelt hat.

nein hat er nicht! quelle: lokal radio wiedergabe des polizeibericht

und dazumal gegoogelt:

http://www.rp-online.de/public/article/nachrichten/journal/justiz/deutschland/349218

Der 21-Jährige habe angegeben, aus reinem Frust gehandelt zu haben. Er habe sich geärgert, von dem 41-Jährigen überholt worden zu sein, habe ihn dann mit seinem Auto wieder überholt, ausgebremst und gestoppt. Anschließend feuerte er auf den Mann. Dieser wurde auf einer Landstraße mit mehreren Kopfschüssen tot in seinem Auto sitzend gefunden. Die Polizei sprach von einem "reinen Zufallsopfer".

lg

mecki

Ich möchte hier wirklich keine Diskussion lostreten, aber es sind Fälle wie dieser, in denen ich die Einführung der Todesstrafe befürworten würde. :(

In D wird aber völlig konträr dazu gerne in solchen Fällen noch das Jugendstrafrecht angewandt...

Beispiel: (muß nicht auf den Fall zutreffen)

Obwohl über 18 war der Täter zum Tatzeitpunkt noch im Übergangsalter und ist aufgrund einer Untersuchung halt noch nicht reif genug. Dann gibt es max. 10 Jahre wovon bei guter Führung nicht alle vollzogen werden.

In D wird aber völlig konträr dazu gerne in solchen Fällen noch das Jugendstrafrecht angewandt...

Beispiel: (muß nicht auf den Fall zutreffen)

Obwohl über 18 war der Täter zum Tatzeitpunkt noch im Übergangsalter und ist aufgrund einer Untersuchung halt noch nicht reif genug. Dann gibt es max. 10 Jahre wovon bei guter Führung nicht alle vollzogen werden.

Das kann aber zum Glück in diesem Fall nicht zutreffen, da es sich hier um zwei unterschiedlich geartete Mordfälle handelt. Dieser Kerl gehört für immer weggesperrt.

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