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Uffzynda

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Ich habe meinem Bekannten auch von vornherein davon abgeraten, den Anhörungstermin bei der Polizei wahrzunehmen oder sich selbst zu der Sache voreilig zu äußern.

Ich könnte mir auch vorstellen, dass derjenige eine Rechtsschutz besitzt.

Nur leider hat er den typischen Fehler gemacht, eine Stellungnahme mit dem Ablauf aus seiner Sicht zu schicken.

Und da steht zum Beispiel, dass er eigentlich schon fast über die optimale Parkposition hinaus war, weil sich einen anderen Parkplatz suchen wollte.

Dann mit der Frau diskutiert hat und DANACH erst auf sie zugefahren ist.:D

Damit ist es sogar schlimmer dargestellt, als es tatsächlich war...

Und noch ein zwei andere suboptimale Angaben.

Ich selber bin schon fast geneigt, nun zum Anwalt zu gehen.

Aber eigentlich habe ich durch Kaiser´s Hilfe nun eine Aussage die der Wahrheit entspricht, aber niemanden belastet.

Übrigens im Tenor exakt das was keulejr gerade geschrieben hat :-))!

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Ich rate Dir hiermit eindringlich, keine Forenratschläge anzunehmen, wenn es um die Bewertung von rechtlich heiklen Situationen geht.

Wenn ich schon lese

Das Gericht wird das als Versuch einer vorsätzlichen, versuchten Körperverletzung werten!

dann kräuseln sich mir die Fußnägel.

Ein Jurist kann, darf und wird Dir hier keine Rechtsberatung erteilen.:wink:

Des Weiteren ist das Hilfesuchen in einem öffentlichen Forum auch nicht die sichererste Art und Weise seine Zeugenaussage (!) zu formulieren.

Hallo Manfred, danke für den Hinweis und ich gebe Dir natürlich recht.

Jedoch sehe ich die Situation nicht so heikel - es ist niemand zu Schaden gekommen, die Person ist von uns allen kurz danach bei der Teilnahme an einem Triathlon gesichtet worden und mein Bekannter hat im Grunde alles zugegeben.

(Nein er hat es sogar schlimmer gemacht :D)

Es kann also ziemlich wenig schief gehen.

Mir ging es nur darum, wie ich mich so neutral wie möglich im Bezug auf die Darstellung des Sachverhalts ausdrücken kann, bei der Wahrheit bleibe, dabei aber meinen Bekannten eher ent- als belaste.

Edit:

Und mein Bekannter spricht selber von Schritttempo. Das sind 5 km/H - wenn man damit jemanden anfahren würde, flöge der schon gut weg.

Ein Jurist dreht daraus "Nötigung in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung" Weil die eben sagen, wenn man mit dem Auto auf einen Fussgänger losfährt, nimmt man in Kauf, dass derjenige sich verletzt. Die gehen ja nicht von der Feinfühligkeit aus, mit der unsereins Autos steuert. Stellt euch mal einen rüstigen Rentner vor, dem es zu bunt wird - der macht in der Rage einen Bocksprung, dass man wirklich unter dem Auto liegt. :-)

Insofern ist dieser Ansatz schon korrekt.

Wenn ich schon lese

dann kräuseln sich mir die Fußnägel.

.

Deswegen geb ich auch öffentlich kein Kommentar mehr ab, damit sich Herrn Raines Fußnägel schonen, da sie keine Tatsachenfestellung vertragen und zu wenig Rechtssprechungen erlebt haben...:D

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