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Uffzynda

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Keine Angst, ich will keine Rechtsberatung :wink:

Bin selber Student im (fast) 4.Semester und vielleicht kann man hier den ein oder anderen wertvollen Insidertipp bekommen über die richtige Schwerpunktwahl, momentan schwanke ich zwischen Wirtschaftrecht und Steuerrecht, was haltet ihr von der Wahl?

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Hallo!

Ich würde Dir raten, die Einführungsveranstaltungen am Semesteranfang zu besuchen und evtl. darauf zu achten, welcher Prof welchen Schwerpunkt macht.

Such dir vor allem etwas aus, was Dich interessiert und nicht was Dir leicht erscheint.

Hallo Kollege :wink:

Ja, das waren auch meine Überlegungen. Steuerrecht macht Prof. Joecks, wirst du vielleicht vom StGB-Kommentar kennen.

Vielleicht kann ja ein alter Hase noch einen wichtigen Tipp geben, meiner Meinung nach ist Steuerrecht ganz gerne gesehen (momentan zumindest).

  • 3 Jahre später...

Neulich:

Ein Bekannter streitet sich mit einer anderen Verkehrsteilnehmerin.

Sie erstattet Anzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort

und fahrlässiger Körperverletzung bei Verkehrsunfall.

Letztendlich hat er sie mit dem Auto im Kriechtempo 10 Zentimeter geschoben.

(bitte jetzt keine Kritik daran - Sie wird den Richtigen nicht erreichen :wink:)

Ich wurde als Zeuge benannt.

Ich wollte nun eigentlich schreiben, dass ich den Vorwurf nicht nachvollziehen kann, da ich den ganzen Tag keinen Unfall beobachten konnte.

Aber nur deshalb, weil ich wirklich Mühe hatte, die Vorwürfel überhaupt mit dem Geschehnissen in Verbindung zu bringen.

Jetzt mal eine Frage zur Rechtssprechung.

Wikipedia sagt über Verkehrsunfall:

Ein Verkehrsunfall (VKU, VU) ist ein zumindest für einen Unfallbeteiligten unvorhergesehenes plötzliches Ereignis, das im ursächlichen Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und seinen typischen Gefahren steht und einen Sachschaden und/oder Personenschaden zur Folge hat, der nicht völlig belanglos ist

Da all diese aufgeführten Folgen mit absoluter Sicherheit nicht eintraten, befinde ich mich damit auf der sicheren Seite?

Wäre dankbar für einen Hinweis.

Hi,

es geht mir darum, ob ich sagen kann, es gab keinen Unfall, wenn das Ereignis ohne Folgen blieb. (Und es ja auch keiner war)

Liegt kein Personen- oder Sachschaden vor, ist der Terminus "Unfall" dann automatisch unzutreffend?

Also könnte ich, statt auf den Hergang einzugehen einfach erklären, es hat kein Unfall stattgefunden.

Ob das vertretbar ist, interessiert mich.

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Hallo Uffzynda,

 

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  • Gefällt Carpassion.com 1

Du bist nur dann Zeuge, wenn du den Vorgang an sich beobachtet hast, also nicht, wenn du mit dem Rücken dazu standest oder nur so halb im Augenwinkel etwas mitbekommen hast.

Wenn du als Zeuge vor Gericht geladen wirst, besteht deine Aufgabe darin, das zu berichten, was du beobachtet hast. Ob es für dich ein Unfall war oder nicht spielt keine Rolle.

Hi!

Danke schon mal. Es geht um eine schriftliche Stellungnahme, welche ich schicken soll.

Und wenn da überhaupt keine Angaben sind und nur zwei Vorwürfe im Bezug auf "Unfall" stehen, ich jedoch keinen Beobachten konnte (als Beifahrer), ob dies dann entlastend gewertet werden könnte.

Mein Bekannter hat mir seine Stellungnahme geschickt und gibt den Vorfall indirekt zu.

Er schreibt halt, dass er im Schritttempo in die Parklücke gefahren ist, während die Frau vor ihm stand und auf die Motorhaube gehauen hat.

Aber er schreibt nicht ausdrücklich, dass er sie geschoben/berührt hat.

Die Frage ist, wie ich mich jetzt dazu äußern soll.

Kommt drauf an, du kannst (was ja der Wahrheit entspricht, wenn ich dich richtig verstanden habe?) sagen, dass du zwar gesehen hast, wie die Dame die Motorhaube auf ihre Festigkeit überprüft hat, aber von einer Berührung nichts gespürt hast. Kann ja sein, dass das nur ein Warnzeichen war, dass nicht mehr viel Platz ist.

Wenn dein Bekannter den Unfall zugegeben hat, wird deine Aussage da allerdings auch nichts dran ändern.

Bist Du Jurist? :???::D

Es wurde doch gar kein "Unfall" zugegeben.

Die Frage ist doch einfach: Ab wann kann es als Unfall bezeichnet werden.

Schiebe ich jemanden mit meinem Auto weg, könnte es allenfalls noch als Nötigung bezeichnet werden.

Einen Parkplatz freizuhalten ist dagegen auch nicht erlaubt.

Nur kann man ja nicht gleiches mit gleichem vergelten.

Also heißt das doch für mich:

Zum Tatbestand der Unfallflucht und auch der Körperverletzung kann ich nichts angeben, da ich keine derartigen Ereignisse beobachtet habe.

Im weiteren Verlauf der Aussage meines Bekannten, gibt es jedenfalls keinen Zweifel, dass er sie vorsätzlich geschoben, also leicht angetippt hat.

Soll ich jetzt schreiben:

"Ich habe keinen Unfall beobachtet und auch nicht, dass jemand verletzt wurde.

Mein Bekannter wollte in die Parklücke, welche von der Anzeigenerstatterin unrechtmäßig blockiert wurde.

Um seiner Absicht Nachdruck zu verleihen, bog er sehr langsam in die Parklücke ein und schob dabei die Dame ein paar Zentimeter zurück, was sie mit Schlägen auf die Motorhaube erwiderte."

Fertig. oder wie?

Mein Bekannter wollte in die Parklücke, welche von der Anzeigenerstatterin unrechtmäßig blockiert wurde.

Um seiner Absicht Nachdruck zu verleihen, bog er sehr langsam in die Parklücke ein und schob dabei die Dame ein paar Zentimeter zurück, was sie mit Schlägen auf die Motorhaube erwiderte."

Wennst das so schreibst, haust du deinen Bekannten damit direkt in die Pfanne!

Das Gericht wird das als Versuch einer vorsätzlichen, versuchten Körperverletzung werten!

Dein Bekannter hat durch das Einbiegen der versperrten Lücke eine Verletzung der Dame in Kauf genommen! Es stellt sich dann die Frage wieso er zuvor nicht angehalten hat.

Bei einem Unfall muss ein Personen- oder Sachschaden vorliegen. Im juristischen Kontext liegt ein Unfall vor, wenn ein plötzlich von außen auf einen Gegenstand oder ein Lebewesen einwirkendes Ereignis unfreiwillig einen Schaden an Leben, Leib oder Sache hervorruft.

In der Unfallversicherung liegt - ihrem Schutzzweck entsprechend - ein Unfall vor, wenn das Ereignis eine Gesundheitsschädigung verursacht.

Bei kluger Aussage bleibts also bei Nötigung.

Hallo Kaiser,

danke vielmals.

Jedoch liegt ja aktuell kein Vorwurf der Nötigung an.

Bestünde dann die Möglichkeit, dass die Gegnerin noch mal mit einem anderen Tatvorwurf Anzeige erstatten kann?

Von Verletzung kann hier allerdings keine Rede sein.

Ich habe sie selber später noch höchstpersönlich teilnehmend an einem Triathlon gesehen...

Also sie kann mit einem anderen Tatvorwurf Anzeige erstatten.

Ein Vorwurf der Nötigung oder versuchten Körperverletzung kann von Seiten der Staatsanwaltschaft erhoben werden. Das wäre dann ein Parallelverfahren.

Du schreibst, von Verletzung kann keine Rede sein, aber durch das touchieren dürfte das Gericht von Vorsatz ausgehen. Es wäre ja nichts passiert, wenn er zuvor angehalten hätte.

Muss aber auch hinzufügen, dass ich den Kern der Anzeige, bzw. der Verhandlung nicht kenne, also ist es schwer, n Statement abugeben!

Und was ich unbeding noch sagen will, es ist alles meine Meinung, keine Art der Beratung, denn das ist mir untersagt! Jura ist seit ca. 13 Jahren ein Hobby von mir und mein bester Freund hat es studiert. Deswegen bin ich da ziemlich fit.

P.S. Das aktuelle Urteil zu den Maultschen hatten wir 1:1 vorrausgesagt...8)

@Telekoma: Ich kann das Verhalten deines Bekannten gut verstehen und nachvollziehen. Leider ist das Kind jetzt in den Brunnen gefallen und die Anzeige liegt vor.

Wie Kaiser schon sagt, sollte man sich vorher gut überlegen, nicht was, sondern WIE man sich jetzt äussert. Das ist übrigens der Job vieler Juristen. Also Recht haben und Recht kriegen sind zwei verschiedene Paar Schuhe. O-Ton meines Jura Prof.

Auf jeden Fall ist das ne heikle Situation gerade, als Laie kann man da ganz schnell sehr unglücklich werden. Mein Rat, überlegt mal ob ihr irgendwo im Bekanntenkreis einen Juristen habt, mit dem ihr mal freundlich über die Sache reden könnt. Ansonsten einen dafür bezahlen, könnte am Ende billiger sein.

Bei der Äußerung wäre ich ja als Zeuge unbrauchbar.... :D

Ich wollte es wenigstens auf "Unfall" beziehen

Moin Ben,

warum wärest Du als Zeuge unbrauchbar, wenn Du der Wahrheit entsprechend aussagen würdest, dass Du von der ganzen Sache nichts mitbekommen hast?

Ich kann Dir nur raten, ganz straight bei der Wahrheit zu bleiben.

Alles andere KANN auch bei Bagatellen ganz böse nach hinten los gehen.

Du bist nur dann Zeuge, wenn du den Vorgang an sich beobachtet hast, also nicht, wenn du mit dem Rücken dazu standest oder nur so halb im Augenwinkel etwas mitbekommen hast.

Kommt drauf an.

Neben dem Augenzeugen gibt es noch andere Zeugen. Nämlich solche, die etwas gehört haben, z.B. quitschende Bremsen, Hupen etc ...

Und dann hat der Mensch noch weitere Sinne. Alles verwertbar vor Gericht.

Im Grunde genommen, hast du ja die Zeugenaussage hier schon abgegeben.

Du konntest deinerseits keine Berührung feststellen/wahrnehmen (ist schließlich nicht deine Aufgabe als Beifahrer das gesamt Verkehrgeschehen zu beobachten und zu beurteilen) und wurdest lediglich durch das Gehämmer der Dame auf das Fahrzeug überhaupt erst auf den Vorfall aufmerksam.

Wenn mehr Detailaussagen notwendig sind, wird sich schon noch einmal jemand bei dir mit genaueren Fragen melden :wink:

Und die Beurteilung, ob da nun eine Verletzung oder ein Unfall iSv. jur. Definition(en) vorlag, obliegt einer anderen Stelle. Ist wahrscheinlich sowieso unnütz sich darüber den Kopf zu zerbrechen, da es im Zweifelsfall schon die Staatsanwaltschaft gemacht hat und der Richter es wiederum auch in seinem Beurteilungsrahmen anders auslegen darf.

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