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Heute schon GEZahlt? ^^


tommy84

Empfohlene Beiträge

200 Puls hab ich :evil:

Ist ja schon und gut 17,03€ im Monat zu zahlen. Geht auch gar nicht um mich, sondern um einen Fall in einem Billard-Verein, der auch auf meinen Verein zutrifft.

In jenem Verein wird ordnungsgemäß GEZ bezahlt für ein Radio.

Jetzt kam der GEZ-Mensch dort vorbei und stellte fest, dass die Lautsprecher am anderen Ende des Raumes gesondert angemeldet werden müssen, da sie eine "gesonderte Hörquelle" darstellen.

Wie gesagt, ein Raum in dem 6 Billard-Tische in Reihe stehen und nunmal auch Tisch 6 beschallt werden muss.

Betrieben über ein angemeldetes Radio ergibt dies eine "gesonderte Hörquelle" für die die staatlich legitimierte Abzockerbande nochmal 5€ haben will.

Das schlägt dem Fass den Boden aus.

Was dann noch mit Internet-fähigen PC's (oftmals im Vereinsheim zwecks Ergebnismeldung an den Verband) auf uns Pooler zukommt ... mir scheint die GEZ wolle die "Vereinsmeierei" in Deutschland ausrotten.

Gerade wir Billardspieler müssen ganz genau rechnen. Tuchwechsel zur neuen Saison ca 250€/Tisch sind da schon mal ein Wort

Spaßeshalber mal GEZ-Gebühren studiert.

Als Wehrdienstleistender müsste ich Geräte auf meiner Stube anmelden:-o

Nur gut, dass ein Wachsoldat am Tor steht, ich wette einer von einer Million Bundis meldet sein TV/Radio an O:-)

Allein auf den Gedanken zu kommen. Für TV/Radio müsste ein OG 2 Tage dienen :evil:

Und die Politik macht mit :evil::(

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Sowas gibt es gar nicht! - Wenn ihr 1 Radio ange,eldet habt und tatsächlich auch nur 1 Radio betreibt, dann müsst ihr auch nur für 1 Radio bezahlen. Völlig Wummpe wieviele Boxen an dem Rundfunkempfänger dranhängen! - Lasst euch nicht verar....!

http://www.gez-abschaffen.de/

Die GEZ hat nichts zu melden

Wenn Sie keine Fernsehgebühren zahlen, bekommen Sie schnelle ein Problem mit der GEZ in Köln. Allerdings nur ein Kleines.

Gegen hartnäckige Schwarzseher ist die Behörde praktisch machtlos.

Die GEZ sagt: Wir erwischen jeden. Zum Beispiel Robert Schuster aus Hamburg. Der Student der Soziologie, bis vor einem Jahr war er außerdem noch Schwarzseher. Sogar einer, der sich für besonders schlau hielt. Schuster stellte den Fernseher so geschickt in sein Apartment, dass man von Außen das Flimmern nicht sah. Trotzdem bekam er eines Tages einen Brief. Auf dem stand das Kürzel GEZ und die Aufforderung, "vorhandene Rundfunkgeräte" anzumelden.

Schuster warf den Brief in den Papierkorb und freute sich über das gesparte Geld. Beim Abendessen schaltete den Fernseher ein und beim Frühstück das Radio. Bis eines Tages ein älterer Herr vor der Tür stand und ihm den Appetit verdarb. Der hatte einen Dienstausweis des Norddeutschen Rundfunk in der Hand und sagte mit freundlichem Lächeln: "Einer unserer Peilwagen hat Ihren Fernseher geortet." Für vier Jahre mußte er Gebühren nachzahlen, rund 1400,- Mark. "Die waren mir über", sagt er - unter der Bedingung, dass sein tatsächlicher Name nicht genannt wird. Wäre Ihm sonst peinlich.

Und die GEZ ? Die schweigt. Erstens wegen des Datenschutzes und zweitens, weil sie es nicht nötig hat. Für sie war Schuster nur einer von rund drei Millionen "Neuanmeldungen" des Jahres. Denn die GEZ erwischt jeden.

Oder doch nicht ? Die GEZ, die "Gebühreneinzugszentrale"' ist eine der geheimnisvollsten deutschen Behörden. Über die GEZ rede, heißt über Ominöses sprechen. Über Agenten zum Beispiel, die nach Adressen von Schwarzsehern suchen. Über graue Lieferwagen mit Antennen auf dem Dach, die noch durch die dicksten Wände jeden Rundfunkapparat einpeilen können. Über Fernsehtechniker, die den Kabelanschluß kontrollieren wollen, und sich - kaum stehen sie vor dem Bildschirm - als Gebührenfahnder entpuppen. Oder darüber, dass das alles Quatsch ist und die GEZ eine ganz normale Behörde mit genau geregelten Kompetenzen.

Aber was ist die Wahrheit? Die Wahrheit ist zunächst einmal, dass es die GEZ deshalb gibt, weil Fernsehen anders ist als Kino. Ins Kino darf man nur mit Eintrittskarte. Zum Tatort und in den Marienhof kommen auch diejenigen, die einen Fernseher haben, aber kein Teilnehmerkonto. Für ARD und ZDF ist das ein Problem, denn die öffentlich-rechtlichen Sender finanzieren sich zu achtzig Prozent aus Gebühren. Damit ihnen nicht das Geld ausgeht, gründet sie 1973 eine Gebühreneinzugszentrale. Die dafür sorgen, dass sich niemand in die erste Reihe setzt, ohne zu zahlen. 28,45 Mark im Monat ist zur Zeit der Gültige Tarif. 9,45 Mark für diejenigen, die nur ein Radio haben, aber kein Fernseher.

Das GEZ-Haus in Köln-Bocklemünd ist ein beigefarbenes, etwas verwinkeltes Gebilde mit abgerundeten Ecken und braunen Rolladenfassungen. Das Landratsamt in Fürstenfeldbruck sieht von außen ganz ähnlich aus, wie eine Behörde eben. Drinnen (im GEZ-Haus) sitzt der Geschäftsführer Dieter Steinbauer und stellt richtig: Die GEZ ist gar keine Behörde. Denn sie gehört nicht dem Staat, sondern den Rundfunkanstalten. "Wir sind quasi deren interne Dienstleister." Mit dem Auftrag, dem Ziel minimaler Kosten bei möglichst hohem Ertrag. Der Ertrag, das sind Gebühren.

Daran arbeiten im GEZ -Haus achthundert Angestellte, vor allem Frauen, immer fünfzig bis siebzig in bienenwabenförmigen Großraumbüros. Dort sitzen die Sachbearbeiterinnen am weißen Schreibtisch, die auf grünem Teppichboden stehen, und lesen Briefe. Ziemlich viele Briefe. Die GEZ bekommt im Schnitt 50 000 am Tag, zwei Lieferwagen voll, das Postaufkommen einer mittleren Kleinstadt. Jeder Brief läuft über ein Rollband auf eine plastikverkleidete Maschine zu und kommt dort unters Messer. Klack, klack wird dort aufgeschlitzt, der Mensch muß nur noch deren Inhalt weiterleiten, ein Stockwerk höher, zu den Sachbearbeiterinnen. Sie bearbeiten Schreiben mit und ohne Anlage, Formbrief - und Neuanmeldungen. Fast zwei drittel kommen freiwillig. Das ist der erste Teil der Wahrheit.

Der zweite ist: Die Bereitschaft, für den Rundfunkempfang zu zahlen, sinkt. Zu Beginn der neunziger Jahre lag die Zahl der freiwilligen Anmeldungen noch deutlich höher als die Abmeldungen. "Wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage und vor allem der gesellschaftlichen Individualisierung" , sagt Dieter Steinbauer. Der Gedanke der Solidargemeinschaft, der gemeinsam empfangenen Leistung, kommt aus der Mode. Bei der GEZ können sich Soziologen die Daten zum Wertwandel holen. Auf der Schwäbischen Alb, so Steinbauer, sei "das Teilnehmerpotenzial noch immer zu hundert Prozent ausgeschöpft". Offizielle Zahlen rückt die GEZ nicht raus, aber in manchen Großstadtvierteln - wie in Berlin-Kreuzberg - soll schon jeder fünfte Haushalt schwarzsehen. "Diese Rundfunkteilnehmer sprechen wie durch forcierte Maßnahmen an", sagt Steinbauer.

Auch das Forcieren ist Sache der Sachbearbeiterinnen. Zumindest zum Teil. Sie schreiben an die Schwarzseher Briefe, wie der Student Robert Schuster einen bekommen hat. Dafür geben sie einen Namen ein und eine Anschrift. In einem anderen Raum des GEZ-Hauses rattert dann ein Drucker, eine meterdicke Papierrolle dreht sich ein Stück weiter, ein Standartbrief wird gedruckt, geschnitten, gefalzt, kuvertiert und nach Postleitzahlen einsortiert. Die Sachbearbeiterin schreibt inzwischen schon am nächsten Brief. Ein Zettel an der Wand sagt, dass sie bei der Arbeit sei und nicht auf der Flucht. Nicht sehr ominös, das alles. Oder doch ? Woher weiß die GEZ überhaupt, wo die Schwarzseher wohnen ?

Sie finden es durch ein paar Kniffe heraus. Zum einen holen sie sich Namen und Anschriften aus Telefonbüchern oder kaufen sie von professionellen Adresshändlern - wie privaten Firmen, die Neukunden suchen. Die Namen vergleichen sie mit den Namen der 38 Millionen angemeldeten angemeldeten Teilnehmern auf der Festplatte. Wer nicht gespeichert ist, ist ein potentieller Schwarzseher - und wird schriftlich dazu aufgefordert, seinen Apparat anzumelden. Das ist der nächste Teil der Wahrheit.

In einem allerdings unterschiedet die GEZ von privaten Unternehmen: Sie erhält Jagdhilfe von den Einwohnermeldeämtern. Name, Anschrift und Geburtsjahr jeder an- und abgemeldeten Person gehen bei der GEZ ein - trotz Bedenken der Datenschutzbeauftragten der Bundesländer. Lediglich Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen halten die Daten zurück. Der GEZ kann also nur entgehen, wer dort hinzieht. Für alle übrigen gilt: Wer sich selbst anmeldet, aber keinen Fernseher, bekommt früher oder später einen Brief von der GEZ. Im vergangenen Jahr waren es 5,2 Millionen Leute. Rund jeder fünfte meldete daraufhin sein Gerät an. Das heißt aber auch: Vier von fünf potentiellen Schwarzseher ignorieren die Post aus Köln.

Aus Sicht eines notorischen Gebührensparers keine schlechte Strategie: Wer auf die Briefe nicht reagiert, bekommt nämlich keine mehr. Zunächst die Erstaufforderung, nach acht Wochen ein Erinnerungsschreiben, nach weiteren acht noch eins, dann ist Schluß. Hat sich ein Teilnehmer danach nicht angemeldet, werden seine Daten gelöscht und er hört nichts mehr von der GEZ. Jedenfalls nicht schriftlich.

Dafür vielleicht persönlich, denn jetzt kommen die Gebührenfahnder ins Spiel. Rund tausend freiberufliche Kontrolleure beschäftigt die Rundfunkanstalten bundesweit - unter dem harmlos klingenden Namen Gebührenbeauftragte. Wie die arbeiten, beschreibt die GEZ in einem Werbespot, der Ende vergangenen Jahres in den Kinos lief. Oder vielmehr, sie beschreiben es nicht. Es sei nämlich falsch, heißt es im Spot, dass die Fahnder Schwarzseher überführten, indem sie Prämien an Denunzianten zahlen oder im Altpapier nach TV-Zeitschriften suchen. "Wahr ist allein, dass wir früher oder später erwischen." Sagt die GEZ.

"Wahr ist, dass die Beauftragten eigentlich keine Chance haben." Sagt Manfred Reimer. Reimer sollte die Wahrheit kennen, denn er spricht aus Erfahrung. Seit etlichen Jahren schon arbeitet er als selbständiger Gebührenbeauftragter für den WDR. Jetzt sitzt er zu hause auf der Couch und zeigt ein Stück Papier, das aussieht wie ein Flugticket: eine Teilnehmerkarte, gedruckt auf den Druckern der GEZ. Auf der Karte stehen die Daten eines ordnungsgemäß angemeldeten Fernsehteilnehmers: Vorname, Nachname, Anschrift, Geburtsdatum und einiges mehr. Mehrere zehntausend solcher Karten hat Reimer schon in Händen gehabt. Mit den Karten, sortiert nach Straßen, geht er in seinem etwa 100 000 Haushalte umfassenden Bezirk von Tür zu Tür und liest Namensschilder. Sieht er einen Namen, zu dem er keine Karte findet hat er einen potentiellen Schwarzseher gefunden. Er läutet, und wenn jemand die Tür öffnet, beginnt das, was Herr Reimer das "Bluffen und Einschüchtern" nennt.

Reimer ist auf Tricks angewiesen, denn die im Grundgesetz garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung wiegt schwerer als der Gebührenanspruch von ARD und ZDF. Die Wahrheit ist, dass Gebührenfahnder kaum besser dastehen als Zeitungsdrücker. Niemand muß sie in die Wohnung lassen. Niemand ist verpflichtet, ihnen zu sagen, ob er ein Rundfunkgerät besitzt oder nicht. Manfred Reimer ist so etwas wie ein Eisenbahnschaffner, der Fahrkarten kontrollieren soll, dem aber keiner sein Ticket zeigen muß. Selbst wenn im Wohnzimmer der Fernseher lärmt, braucht das den Schwarzseher wenig zu stören. Zwar können die Sender laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag gerichtlich eine Auskunft erzwingen, wenn "tatsächliche Anhaltspunkte" bestehen, dass jemand unangemeldete Gerät besitzt. Jedoch machen sie davon praktisch keinen Gebrauch. Zu aufwendig sind die Prozesse, zu gering der Streitwert.

Wenn Manfred Reimer mit seinen Karten durch die Straßen zieht und nach den Namensschildern an den Türen sucht, dann hat er auch Informationen, die er eigentlich nicht für seine Arbeit bräuchte Von Herrn Müller aus Nordrhein-Westfalen zum Beispiel weiß er, dass dieser seine Rundfunkgebühren per Lastschriftverfahren zahlt, denn auf der Teilnehmerkarte steht auch die Bankverbindung. Ist Herr Müller wegen mangelnden Einkommens oder einer Schwerbehinderung von den Gebühren befreit, so ist auch dies vermerkt. Aber was gehen die Kontonummer und die finanzielle oder gesundheitliche Situation des ordnungsgemäß angemeldeten Rundfunkteilnehmers Müller jemand wie Manfred Reimer an ?

Das fragt sich auch Dannz Brees, Mitglied im WDR-Rundfunkrat. er wandelte sich an den WDR-Datenschutzbeauftragten Thomas Drescher. dieser habe sich erstaunt gezeigt und zugesichert er werde die Sache prüfen. Eigentlich müsse Drescher auch ohne Prüfung Bescheid wissen. Er war früher oberster Chef der WDR-Gebührenfahnder.

Solche Laufbahnen sind möglich, weil die Landesrundfunkanstalten für den Datenschutz im eigenen Haus zuständig sind. Diese Regelung soll Außenstehenden Zugang zu Personendaten verwehren, um die journalistische Unabhängigkeit der Mitarbeiter zu wahren. Die Sender lassen sich aber auch sonst gern nicht über die Schulter schauen, zum Beispiel, wenn sie - Ausnahme Berlin, Bremen und Hessen - ihren Gebührenfahndern die Daten der zahlenden Rundfunkteilnehmer zur Verfügung stellen. Der Berliner Datenschutzbeauftragte Hans-Jürgen Garstka sieht da ein Problem: Vorbehaltlich einer genaueren Prüfung schienen ihm für die Suche nach Schwarzsehern weder die Kontonummer noch Angaben zur Gebührenbefreiung erforderlich zu sein.

Bis die genaue abgeschlossen ist, sind die Karten die Arbeitsbasis von Gebührenfahndern wie Manfred Reimer. Der hat jedoch gerade andere Sorgen: Wenn niemand ihn hereinlaßt, wird er von niemandem bezahlt Geld bekommt er nur, wenn er Schwarzseher erwischt. Die Fahnder sind nämlich nicht Angestellte der öffendlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, sondern selbständige Kleinunternehmer - wie Zeitschriftendrücker eben. Dadurch sparen sich die Sender Urlaubsgeld und Sozialabgaben. Der WDR etwa zahlt dem Fahnder für jeden dank seiner Mitwirkung neu angemeldeten Fernseher rund 55 Mark, für ein Radio rund 25 Mark. Also bluffen und einschüchtern. Jeder Beauftragte, so Reimer, haben seine eigene Methode. Manche spielen sich auf, als wären sie Polizisten mit Durchsuchungsbefehl, andere erzählten eben das Märchen vom Peilwagen - wie der Gebührenfahnder, der Robert Schuster besuchte. In Wahrheit gibt es keine Peilwagen. Das heißt, es gibt sie schon, aber sie gehören nicht den Rundfunkanstalten, sondern der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. Und die sucht damit nicht nach Schwarzsehern, sonder nach elektromagnetischen Störfeldern.

Bei manchen Leuten braucht es gar kein Märchen. Die wollen sich nicht drücken, sonder haben lediglich die Anmeldung verbummelt. Erinnert sie ein Brief der GEZ an die Gebühr, ist die Sache mit der Neuanmeldung erledigt. Ist jedoch der Fahnder, werden Nachgebühren fällig. Der Beauftragte fragt sie dann, wie lange sie den Fernseher schon haben. Manfred Reimer: "Der Brave oder Eingeschüchterte sagt wahrheitsgemäß: >drei Jahre<, und muss tausend Mark Nachgebühren zahlen. Der Schlaue sagt: >Seit gestern.< Und kommt gratis davon."

Ehrlichkeit wird bestraft, Frechheit belohnt. Das kommt nicht von ungefähr. Der Einzug der Rundfunkgebühren geschieht in einer rechtlichen Grauzone, in der immer einer der Dumme ist - entweder der Fernsehzuschauer, der pflichtgemäß seine Gebühren zahlt, während sich der Nachtbar das Geld spart. Oder der Gebührenfahnder, der nicht weiß, wie er seine Familie ernähren soll, wenn er auf Tricks verzichtet.

Sechshundert Fernseher und neunhundert Radios muss ein Beauftragter des WDR jedes Jahr anmelden, um die volle Provision zu kassieren. Wer zu weit unter Soll liegt, muss mit der Kündigung rechnen. Wer über Einzelheiten seines Jobs mit der Presse spricht, auch - sagt Manfred Reimer, der in Wahrheit anders heißt. Als Fahnder gehört er schließlich zu dem kleinen Kreis derer, die es zutiefst bedauern würden, wenn sie jemand von den Rundfunkgebühren befreite.

(Bericht aus dem Süddeutschen Zeitung Magazin von Wolfgang Uchatius)

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Wer oder was ist die GEZ?

GEZ steht für Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland. Die GEZ ist eine Gemeinschaftseinrichtung der ARD-Landesrundfunkanstalten, des DeutschlandRadio und des Zweiten Deutschen Fernsehens. Sie zieht für diese öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Rundfunkgebühren ein. Dazu gehören vor allem die Pflege der Stammdaten aller Rundfunkteilnehmer, die Sollstellung der jeweils fälligen Rundfunkgebühren sowie das Einziehen der Gelder und die Zahlungsüberwachung von der Erinnerung bis zur Vollstreckung und zum Ordnungswidrigkeitenverfahren. Aus datenschutzrechtlicher Sicht wird die GEZ für die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten als Auftragsdatenverarbeiterin tätig. Datenschutzrechtlich verantwortlich ist die jeweilige Landesrundfunkanstalt der ARD. Für Schleswig-Holstein ist das der Norddeutsche Rundfunk (NDR) mit Hauptsitz in Hamburg.

Woher hat die GEZ meine Daten?

Die GEZ Daten erhält Daten aus unterschiedlichen Quellen. Ein Teil stammt von den Rundfunkteilnehmern selber, die Anmeldeformulare ausfüllen und direkt an die GEZ senden. Eine der wichtigsten Datenquellen ist die gesetzlich vorgesehene Übermittlung von An- und Abmeldungen durch die Einwohnermeldeämter an die GEZ. Bundesweit übermittelten die Meldebehörden der GEZ im Jahr 2002 insgesamt rund 12,4 Millionen Datensätze. Außerdem mietet die GEZ Daten von Adresshändlern an. Daneben beschäftigen die Landesrundfunkanstalten der ARD noch Mitarbeiter, die durch Beobachtungen vor Ort versuchen, nicht angemeldete Rundfunkteilnehmer zu ermitteln (sog. Rundfunkgebührenbeauftragte). Allerdings haben diese Personen keinerlei hoheitliche Befugnisse; sie müssen nicht in die Wohnung hinein gelassen werden.

Ich bekomme dauernd Post von der GEZ. Was soll das?

Die GEZ betreibt seit einigen Jahren ein von ihr sog. Cash-Marketing. Mit dem Begriff werden die Maßnahmen umschrieben, mit denen bisher nicht angemeldete Rundfunk- und Fernsehteilnehmer zur Anmeldung bewegt werden sollen. Neben Werbespots z.B. in Kinos und Anzeigenkampagnen in Zeitschriften wird vor allem auf sog. Direct-Mail-Aktionen gesetzt, die als besonders erfolgreich eingeschätzt werden. Laut Geschäftsbericht der GEZ wurden im Jahr 2002 insgesamt rund 18,3 Mio. Briefe versandt. Die direkten Anschreiben richten sich an unterschiedliche Personengruppen, z.B. an solche Teilnehmer, die bisher ausschließlich zum Hörfunk angemeldet sind, an Personen, die sich zuvor aus verschiedenen Gründen abgemeldet haben oder an junge Erwachsene.

Dabei nutzt die GEZ die Daten, die sie auf unterschiedlichen Wegen übermittelt bekommt, und gleicht sie mit dem Bestand der Gebührenzahler ab. Sämtliche noch nicht erfassten Personen werden als potentielle Schwarzseher- und hörer angeschrieben. Die höchste Erfolgsquote wird bei der Nutzung der Daten erzielt, die von den Meldebehörden übermittelt werden.

Warum schreibt die GEZ meinen Sohn / meine Tochter an, obwohl ein Familienmitglied zur Rundfunkgebühr angemeldet ist?

Zu den speziellen Zielgruppen, die die GEZ im Rahmen ihrer Direct-Mail-Aktionen anschreibt, gehören auch Jugendliche mit eigenem Einkommen, die bei den Eltern wohnen. Die dafür genutzten Daten hat die GEZ von der Fa. Schober Consumer Information GmbH in Ditzingen, Baden-Württemberg, (und evtl. noch von weiteren Adresshändlern) angemietet. Sie sollen lediglich für die Dauer der konkreten Werbemaßnahme verwendet und anschließend bei der GEZ gelöscht werden. Aus den beim ULD bekannt gewordenen Eingaben ist erkennbar, dass der angemietete Datenbestand offenbar eine Vielzahl von Personen enthält, die nicht in die eigentlich anvisierte Zielgruppe gehören; darunter jüngere Schulkinder und Erwachsene in den besten Jahren.

Mehr zum Adresshandel erfahren sie in den FAQ des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten

Muss ich der GEZ antworten, auch wenn ich alle Empfangsgeräte angemeldet habe oder gar keine Geräte bereithalte?

Die Auskunftspflichten gegenüber der GEZ sind im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) geregelt. Danach besteht zum einen die Pflicht, Beginn und Ende des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang von sich aus anzuzeigen. Die Gebührenpflichtigen müssen zudem einen Wohnungswechsel bekannt geben. (§ 3 Abs. 1 RgebStV)

Daneben gibt es die Pflicht, der zuständigen Landesrundfunkanstalt auf Nachfrage Auskunft über diejenigen Tatsachen zu geben, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht betreffen. Von dieser Pflicht erfasst sind sowohl Rundfunkteilnehmer als auch Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach § 3 Abs. 1 und 2 angezeigt haben. Die Auskunft kann auch von Personen verlangt werden, die mit den zuvor genannten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben.

Wer nicht zu diesem Personenkreis gehört, muss der GEZ also nicht antworten. Dies gilt für Personen, die weder Radio noch Fernseher bereithalten. Aber auch diejenigen, die nur ein Radio besitzen und dieses angezeigt haben, sind nach übereinstimmender Auffassung der Landesdatenschutzbeauftragten, die zur Kontrolle der Rundfunkgebühren ermächtigt sind, nicht verpflichtet, weitere Auskünfte zu geben (Mehr dazu im 10.Tätigkeitsbericht des Brandenburgischen Landesdatenschutzbeauftragten ) Dagegen sind die mit Gebührenschuldnern in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen zur Auskunft verpflichtet. Dies gilt allerdings nicht für Kinder unter 14 Jahren; darüber hinaus ist auch fraglich, ob die Vorschrift Jugendliche unter 18 Jahren erfasst, die nicht über eigene Geräte und eigenes Einkommen verfügen.

Allerdings sehen sich viele Personen, die nicht auskunftspflichtig sind, doch zur Antwort genötigt, da die GEZ auch in diesen Fällen bei ausbleibender Antwort eine Eskalationsstrategie verfolgt. In wohl meist drei aufeinanderfolgende Schreiben werden immer bedrohlichere Formulierungen verwendet, die die Assoziation aufkommen lassen sollen, es würden demnächst hoheitliche Maßnahmen ergriffen. Mangels entsprechender Befugnisse kommt es dazu naheliegender Weise jedoch nicht.

Was unternimmt die GEZ noch, um neue Teilnehmer aufzuspüren?

Es kann auch passieren, dass die GEZ Sie anruft. Während sich Betroffene nicht selten beklagen, dass sie telefonisch mit ihren Beschwerden nicht zur GEZ durchdringen können, reichen die Kapazitäten des Callcenters offenbar, um auch sog. Outbound-Telefonie zu betreiben. Dabei werden auch private Haushalte angerufen. Aus dem Geschäftsbericht für 2002: "Im Zeitraum von April bis einschließlich Dezember 2002 wurde bei Haushaltsangehörigen telefonisch nachgefragt, die auf Mailingmaßnahmen schriftlich mitgeteilt hatten, keine eigenen Geräte zu haben." Allerdings gibt es keine rechtliche Pflicht, mit der GEZ ein Telefongespräch zu führen.

Wie kann ich mich bei der GEZ abmelden?

Gerade bei der Abmeldung kommt es immer wieder zu Problemen. Hier verlangt die GEZ, dass ein konkretes Ereignis benannt wird (wie z. B. Verschenken der Geräte oder Entsorgung derselben durch die Müllabfuhr etc.), das dazu geführt hat, dass keine Empfangsgeräte mehr bereitgehalten werden. Die bloße Angabe, keine Geräte mehr bereitzuhalten, wird in der Regel nicht akzeptiert.

Datenschutzrechtlich problematisch ist dabei vor allem die Art und Weise, in welcher die GEZ versucht, bei der Abmeldung die Daten dritter Personen, mit denen der Gebührenpflichtige zusammenzieht oder an die er seine Geräte weitergegeben hat, zu erheben. Durch die Gestaltung und Formulierungen in den entsprechenden Fragebögen werden die Betroffenen geradezu gedrängt, Daten Dritter preiszugeben. Tatsächlich besteht dazu aber keinerlei rechtliche Verpflichtung; vielmehr ist die Erhebung der Daten hinter dem Rücken der betroffenen Personen datenschutzrechtlich in der Regel unzulässig. Es muss also nicht mitgeteilt werden, mit wem man zusammenzieht oder an wen man das Radio verschenkt hat.

Gibt es eine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung durch die GEZ?

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung im Rahmen der Erhebung der Rundfunkgebühren sind die Vorschriften des Rundfunkgebührenstaatsvertrages. § 3 Abs. 2 enthält Aussagen über den Umfang der Daten, die der GEZ mitzuteilen sind. Aus § 4 Abs. 5 Rundfunkgebührenstaatsvertrag ergibt sich für Rundfunkteilnehmer die Pflicht, den Rundfunkanstalten bzw. der GEZ, die für diese tätig wird, Auskunft über diejenigen Tatsachen zu geben, die Grund, Höhe und Zeitraum der Gebührenpflicht betreffen. Daneben kann diese Auskunft auch von Personen verlangt werden, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Empfangsgerät bereithalten, dieses aber nicht umfassend gemeldet haben. Aus dieser Vorschrift kann jedoch keine generelle Auskunftspflicht abgeleitet werden; danach müssen solche Umstände nicht gemeldet werden, die gerade keine Gebührenpflicht begründen.

Die Einkäufe bei den Adresshändlern lassen sich nicht auf den Rundfunkgebührenstaatsvertrag stützen. Die Rundfunkanstalten ziehen als Rechtsgrundlage ergänzend die jeweiligen Landesdatenschutzgesetze heran. Nach Auffassung der Landesdatenschutzbeauftragten decken diese jedoch nicht eine solche Art der Adressenbeschaffung. Mehr dazu im 11. Tätigkeitsbericht des Brandenburgischen Datenschutzbeauftragten. Im Ergebnis ist die GEZ damit in der für öffentliche Stellen ungewöhnlichen Lage, systematisch sowohl aus öffentlichen Datenquellen beliefert zu werden, als auch zusätzliche Erhebungen aus privaten Quellen vornehmen zu können.

Auch die Datenübermittlung durch die Meldebehörden ist rechtlich geregelt. Sie ergibt sich aus § 2 des Gesetzes zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge und zur Verbesserung des Rundfunkgebühreneinzuges. Einzelheiten regelt § 11 der Meldedaten-Übermittlungsverordnung

Wer kontrolliert den Datenschutz bei der GEZ?

Zwar verfügen die Rundfunkanstalten, die die GEZ tragen, über eigene Datenschutzbeauftragte, und auch die GEZ hat eigene betriebliche Datenschutzbeauftragte bestellt. Mit Ausnahme der Bundesländer Berlin, Bremen, Brandenburg und Hessen gibt es bei der Verarbeitung der Daten Gebührenpflichtiger jedoch keine Kontrolle durch eine eigenständige, unabhängige Instanz, wie sie für andere staatliche und private Stellen besteht. Dahinter steht, dass sich die Rundfunkanstalten insoweit mehrheitlich auf das verfassungsrechtliche Privileg der Rundfunkfreiheit berufen; dies solle auch beinhalten, dass eine Kontrolle durch die Landesdatenschutzbeauftragten nicht zulässig sei.

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vertreten dagegen die Auffassung, dass die nach der Europäischen Datenschutzrichtlinie geforderte völlige Unabhängigkeit der Datenschutzkontrollinstanzen auch für den Bereich der Rundfunkgebühren gelte und nur dann gewahrt sei, wenn die von den Rundfunkanstalten unabhängigen Landesdatenschutzbeauftragten für die Kontrolle der Verarbeitung der Gebührendaten bei den Rundfunkanstalten bzw. der GEZ zuständig wären. Ein entsprechender Vorschlag zur Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages ist von den Datenschutzbeauftragten unterbreitet worden.

Wo kann ich Datenschutzverstöße melden?

Angesichts der dargestellten Rechtslage kann das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz leider in der Regel nicht weiterhelfen, sofern es sich nicht um die Übermittlung von Daten durch öffentliche Stellen des Landes Schleswig-Holstein handelt. Es hat sich auch gezeigt, dass Beschwerden unmittelbar an die GEZ oft nur sehr langsam bearbeitet werden. Erfolgversprechender scheint der Weg über den NDR als der für Norddeutschland für die Gebührendatenverarbeitung verantwortlichen Stelle. Daher sollten sich Betroffene in Schleswig-Holstein an den Datenschutzbeauftragten des NDR, Herrn Merten, wenden.

Norddeutscher Rundfunk

Rothenbaumchaussee 132 - 134

20149 Hamburg

Tel. +49 (040) 41 56 0

Fax +49 (040) 44 76 02

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Big Brother Awards

"Der Lifetime-Award 2003 geht an die Gebühreneinzugszentrale - GEZ...

...für deren unermüdlichen Einsatz bei der bedingungslosen Ermittlung von Schwarzseherinnen und Schwarzhörern. Ohne Rücksicht auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht, in Ruhe gelassen zu werden, beschafft sich die GEZ seit Jahren regelmäßig und systematisch Daten von Meldebehörden, von öffentlichen Stellen, von Adresshändlern und äußerst fragwürdigen weiteren Quellen, um Menschen zu finden, die keine Rundfunkgebühren bezahlen, selbst wenn diese an der Nutzung von Hörfunk und Fernsehen kein Interesse haben. Die GEZ und die Gebührenbeauftragten der Rundfunkanstalten sammeln dabei in einem Übermaß Daten, dringen unter Überrumpelung von Menschen in deren Wohnung ein und nötigen die Menschen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zur Offenbarung von eigenen Daten."

Die Gebühreneinzugszentrale zieht seit dem Jahr 1976 für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Gebühren für Rundfunk und Fernsehen ein. Hierbei wurde von Anfang an das Datenschutzrecht von Millionen von Menschen und deren Anspruch auf ein transparentes Verfahren ignoriert. So geriert sich die GEZ nur als verlängerter Arm der jeweiligen Rundfunkanstalten, für die sie Daten im Auftrag verarbeite. Tatsächlich findet die gesamte Datenverarbeitung über Gebührenzahler und vermeintliche Gebührenpflichtige bundesweit und faktisch eigenverantwortlich durch die GEZ statt. Rechtlich tut sie jedoch so, als handele sie ohne jede Verantwortung im Auftrag der Rundfunkanstalten. Dies hindert die GEZ abernicht, sämtliche Daten in einem großen Topf zu verwalten. Auf dem Zentralrechner der GEZ werden mehr als 37 Millionen Teilnehmerkonten geführt, die immer wieder Begehrlichkeiten auch rundfunkfremder Stellen zwecks zweckwidriger Nutzung wecken.

Einer umfassenden unabhängigen Datenschutzkontrolle entzieht sich die GEZ - außer in den Ländern Berlin, Brandenburg, Bremen und Hessen - durch einen Trick: Sie behauptet fälschlich, für sich das Medienprivileg, also das Grundrecht der Pressefreiheit, in Anspruch nehmen zu können. Doch hat das "freie Sammeln von Daten" über wirkliche und fiktive Gebührenschuldner nichts, aber auch gar nichts mit einer freien Berichterstattung zu tun. Für die Datenschutzkontrolle zuständig sind dennoch nicht die öffentlichen Datenschutzbeauftragten, sondern vorwiegend spezielle Rundfunk-Datenschutzbeauftragte, deren Tätigkeit sich der kritischen Öffentlichkeit entzieht und denen die Unabhängigkeit von ihren Anstalten abgeht - eine Unabhängigkeit, die von der Europäischen Datenschutzrichtlinie zwingend gefordert wird.

Praktisch die gesamte Datenerhebung der GEZ basiert auf der bürgerfeindlichen und zugleich falschen Unterstellung, alle Menschen in Deutschland, die keine Gebühren für Rundfunk und Fernsehen bezahlen, seien Schwarzhörer und -seherinnen. Mit der Änderung des Melderechtsrahmengesetzes ließ sich die GEZ den Zugriff auf die Ummeldedaten aller deutschen Meldeämter (außer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) mit acht Kerndaten einräumen, egal ob die Umziehenden sich bei der GEZ korrekt gemeldet haben oder gar keine Rundfunkgeräte bereit halten. Diese Vorratsdatenspeicherung, die praktisch zur Errichtung eines zentralen Bundesmelderegister bei der GEZ führte, erfolgte von Anfang an gegen den Widerstand der Datenschutzbeauftragten, die darauf hinwiesen, dass ein solches Register gegen den verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstößt.

Beim Auffinden nicht gemeldeter Rundfunkgeräte erweist sich die GEZ als hochgradig kreativ. So kommt es vor, dass sie bei Kfz-Zulassungstellen nachfragt, welche Kfz-Händler Autos für Kfz-Käufer kurzfristig auf sich angemeldet haben. Ziel der Anfragen ist es, von den Kfz-Händlern Gebühren für die Autoradios zu erheben, wohl wissend, dass auch diese Form der Datenbeschaffung rechtswidrig ist. Oder es kommt vor, dass sich die Gebührenbeauftragten in touristischen Kommunen Listenauskünfte über die Zweitwohnungssteuer zu verschaffen versuchen, wieder vorsätzlich unter klarer Missachtung des Steuergeheimnisses.

Eine weitere Form der Datenbeschaffung durch die GEZ besteht darin, dass sie sich beim privaten Adressenhandel bedient. Dies führt dann schon einmal dazu, dass nicht gebührenpflichtige minderjährige Kinder aufgefordert werden, ihr Rundfunkgerät anzumelden. Oder korrekt zahlende Gebührenzahler werden auf Grund von Abgleichfehlern unter Drohungen aufgefordert, endlich ihre Geräte anzumelden. Diese Form der Datenbeschaffung ist aber nach den anwendbaren Datenschutzgesetzen unzulässig. Die GEZ beschafft sich auf der einen Seite zwnagsweise Daten wie eine Behörde. Da das ihren Datenhunger noch nicht stillt, tut sie einfach wie eine Privatfirma, die sich zusätzlich auf dem freien Datenmarkt bedient.

Gelingt die Beitreibung der Rundfunkgebühren nicht über staatlichen Zwang, so meinte die GEZ wie ein normaler Kaufmann handeln zu können. Bereits seit den 80er Jahren übermittelt sie derart die Daten der Säumigen an ein privates Inkassobüro, das dann mit seinen Mitteln die Schuldner zum Zahlen zu bringen versucht.

Wie eine Ordnungsbehörde tritt sie aber auf, wenn sie vermeintliche Schwarzhörer anspricht bzw. anschreibt. In den Anschreiben an Nichtgemeldete bzw. an Personen, die nur ein Radio angemeldet haben, wird der Eindruck vermittelt, die Betroffenen hätten die Pflicht, wiederkehrend Auskunft zu geben, dass keine weiteren Rundfunkgeräte vorhanden sind. Mit jedem der drei Formschreiben der GEZ wird die Tonart ruppiger. Bei den Betroffenen wird systematisch wahrheitswidrig der Eindruck vermittelt, sie hätten diese Schreiben in jedem Fall - portopflichtig - zu beantworten.

Wer sich, wie z.B. Rentner, Studierende oder Arbeitslose, wegen zu geringem Einkommen von der Rundfunkpflicht befreien lassen möchte, wird - zumeist unter Vermittlung durch die Sozialämter - zu Angaben gedrängt, die in mancher Hinsicht weit über das hinausgehen, was zur Berechnung der Sozialhilfe erfragt wird. Angegeben werden müssen entgegen dem Wortlaut der Befreiungsverordnung Telefon- und Handygebühren, Heiz- und Stromkosten, Kabel- und Internetgebühren bis hin zu den Kosten für die Unterhaltung eines PKW, was durch Belege nachgewiesen werden muss. Und dies alles nur, um die Zahlung von 17 Euro im Monat zu vermeiden.

Fast unmöglich ist es, bei der GEZ ein Rundfunkgerät abzumelden. Statt einer Bestätigung erhalten die bisherigen Gebührenzahlenden ein Schreiben, in dem sie - wieder ohne Rechtsgrundlage - aufgefordert werden, die Gründe für die Aufgabe ihres Gerätes mitzuteilen sowie die dritte Person zu benennen, die das bisherige Gerät übernommen hat, inclusive Geburtsdatum und GEZ-Teilnehmernummer. Diese Dritten werden erst gar nicht gefragt. Immer wieder geschah es auch, dass regelgerecht abgemeldete Rundfunkteilnehmer wieder in Mailing-Aktionen einbezogen und deren Daten nicht gelöscht wurden.

Der gesamte teuere administrative Aufwand einer teilweise gesetzeswidrigen Gebühren- und Datenerhebung ließe sich dadurch vermeiden, dass die Gebühren nicht mehr am "Bereithalten eines Rundfunkgerätes" anknüpfen, sondern vielmehr von allen Volljährigen einheitliche Abgaben erhoben werden. Technologiebedingt ist es kaum mehr möglich, zwischen Rundfunk- und anderen multifunktionalen Kommunikationsgeräten wie Internet-PC, UMTS-Mobiltelefon usw. zu unterscheiden. Daher haben die Datenschutzbeauftragten im Jahr 2000 gefordert, im Interesse der Kosten- wie der Datenvermeidung ein einfacheres pauschales Finanzierungsmodell zu wählen. Schon im Jahr 1999 forderte die CDU die Einführung einer pauschalen Gebühr. Der Vorsitzende des Bundesfachausschusses Medien der CDU wird damit zitiert, dass diese Abgabe auf die Hälfte der bisherigen Gebühr reduziert werden könne, u.a. auch weil die gewaltigen Datenverarbeitungs- und Verwaltungskosten bei der GEZ entfallen würden. Die Ministerpräsidenten der Länder haben im Herbst 2001 beschlossen, die Rundfunkgebühr künftig haushaltsbezogen zu erheben. Wenn die GEZ unterstellt, alle Haushalte hätten heute ein Rundfunk und ein Fernsehgerät, so kann sie auch die Konsequenz daraus ziehen, ohne Verletzung des Datenschutzes alle finanziell gleich zu belasten. Tatsächlich hat sich aber bis heute nichts getan.

Aktiv bleibt die GEZ mit ihrer Lebensaufgabe, unter Missachtung des Verbots der Vorratsdatenverarbeitung und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung die Menschen in Deutschland zu drangsalieren. Auch wenn sich die ganzen Ermittlungen und Datenabgleiche finanziell für die GEZ nicht lohnen sollten, so hat sie jedenfalls dafür von uns den Lifetime-Award verdient.

Herzlichen Glückwunsch - GEZ.

Laudator Dr. Thilo Weichert

Deutsche Vereinigung für Datenschutz

*********************************************

Die GEZ

eine Bundes-Ermittlungs-Verdächtigungs-Anstalt

Im Prinzip war die Idee eine Gebühreneinzugszentrale für alle Landesrundfunkanstalten einzurichten ja okay. Gebühren für öffentlichen Rundfunk und Fernsehen sind erforderlich um eine Grundversorgung, ohne Abhängigkeiten von bestimmten Industriekreisen, zu gewährleisten. So weit so gut. Die eingenommenen Gelder kommen nur ARD und ZDF zugute, die "Privaten" bekommen keinen Cent! Wir, die Bürger werden gnadenlos gemolken ohne einen Einfluß auf die Verwendung der Gelder nehmen zu können. Leider ist der TV-Gucker in den letzten Jahren dann auch noch zur Melkkuh der Intendanten und ihrer verschwenderischen Geldpolitik geworden.

Anstatt Kosten einzusparen wurden in den letzten Jahren immer mehr extravagante Spartensender für Unsummen von Geld eingerichtet um die reinkommenden Geldströme auch ausgeben zu können.

Sender wie ARTE schaut kaum ein Mensch, bezahlen müssen wir aber alle. Der Gedanke an Kosteneinsparungen scheint in den Rundfunkanstalten als Teufelszeug angesehen zu werden. Wen wundert es da noch wenn dann auch noch die politischen Seilschaften dazu benutzt werden um sich Pöstchen, je nach Parteibuch, zuzuschieben. Nicht Fachkompetenz, sondern die richtigen Beziehungen sind für einen leitenden Posten in den öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten wichtig. Das ist auch der Grund warum kaum Widerstand bei der Bevölkerung entsteht, selbst die Gewerkschaftsfunktionäre werden in den Rundfunkräten mit Pöstchen warm versorgt. Welche große Organisation sollte also Widerstand gegen diese Gebührenabzocke organisieren? Als logische Folge nahmen auch die rechtlichen Möglichkeiten der GEZ ständig zu . Mittlerweile besitzt die GEZ mehr Rechte als z.B. die Polizei. Darf die Polizei nur befristet und mit richterlichen Beschluß eine Rasterfahndung ausüben bedient sich die GEZ dieses Mittels praktisch jeden Tag, völlig legal! Mehr dazu in den nachfolgenden Kapiteln.

Wann und wieviel GEZ-Gebühren muss man bezahlen?

Grundsätzlich muss zunächst jeder mögliche Empfang von Rundfunk und Fernsehen bezahlt werden. Dazu reicht es auch schon aus, ein defektes Empfangsgerät zu besitzen. Das Argument nur RTL oder SAT1 zu schauen zieht leider nicht. Auch technische Beschränkungen auf Privatsender klappt nicht. So hat eine Hotelkette einen Prozeß gegen die GEZ verloren. Im Hotel eigenen Netz waren nur Privatsender eingespeist, die Gäste konnten in den Zimmern keinen öffentlichen Sender empfangen. Trotzdem muss jetzt das Hotel die Gebühren für alle Zimmer bezahlen. Man muss also praktisch immer Radio- und Fernsehgebühren entrichten.Hotels bis fünfzig Zimmer zahlen wie bisher fünfzig Prozent der Gebühr, größere Hotels fünfundsiebzig Prozent.

Das kostet pro Haushalt im Monat 16,15 Euro (ab 1.04.2005 17,03 Euro). Wer keinen Fernseher hat und nur Radio hört zahlt 5,32 Euro pro Monat. Es ist dabei (noch) völlig egal ob man innerhalb der Wohnung einen oder zehn Fernseher betreibt.

Ein normaler Haushalt zahlt also satte 193,80 € GEZ-Gebühr pro Jahr (204,36 € ab 2005). Dazu kommen bei vielen Kunden noch die Kabelgebühren und ggf. Kosten für Pay-TV wie Premiere.

Aber obwohl diese ennorme Summe ausreichen müsste soll 2005 schon wieder eine Erhöhung erfolgen. Schon heute versucht aber die GEZ mit allen Tricks mehrfach bei den Kunden abzukassieren. Obwohl man ja nur gleichzeitig an einer Stelle sein kann und damit auch nur einmal gucken oder hören kann, kassiert die GEZ in diesen Fällen mehrfache Gebühren!

So muss man mehrfach Gebühren bezahlen wenn man:

-in einer Ferienwohnung oder beim Camping ein Radio oder TV betreibt. Verdienen die in der elterlichen Wohnung lebenden Kinder eigenes Geld, oder beziehen BaFög, muss das Kind ebenfalls eigene Gebühren bezahlen!

-Wer ein Autoradio im Firmenwagen hat muss auch dafür GEZ-Gebühren bezahlen.

-Wer am Arbeitsplatz ein Radio betreibt muss GEZ-Gebühren bezahlen.

-Wer in nichtehelicher Lebensgemeinschaft wohnt muss nur einmal Gebühren bezahlen für die Geräte in der gemeinschaftlichen Wohnung, aber: Im Auto muss der Lebenspartner sein Autoradio extra anmelden und zahlen!

-Pflegebedürftige Angehörige mit eigenen Einkommen, z.B. Oma mit Rente, muss auch eigene Gebühren bezahlen wenn diese Person z.B. ein eigenes Zimmer in der Wohnung mit Radio oder TV hat.

Ausnahmen (Befreiungsmöglichkeiten):

Für bedürftige Personen ohne eigenes Einkommen oder mit sehr geringen Einkommen besteht die Möglichkeit sich von den Gebühren auf Antrag befreien zu lassen. Befreit werden z.B. Sozialhilfeempfänger, Studenten mit Einkommen unter 600 € im Monat, Behinderte mit Grad von mindestens 60% und Sondervermerk „RF“ oder pflegebedürftige Personen in bestimmten Fällen. (Aufzählung nicht abschließend!)

Wichtig: Auch Sie können sich bei einer längeren Abwesenheit von Ihrer Wohnung von den Gebühren befreien lassen! Eine Abmeldung der Gebühren geht jedoch immer nur für ganze Monate. Während Ihrer Abwesenheit darf die Wohnung nicht anderweitig benutzt werden.

Internet-Computer:

Obwohl Internet-PCS grundsätzlich zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind, erwächst daraus für den Internet-Nutzer keine unmittelbare Gebührenpflicht.Ab dem 01.April 2005 werden jedoch von PCs in Privathaushalten Gebühren erhoben werden. Besitzt Ihr Computer jedoch eine TV-Karte oder einen Internetzugang, entsteht dadurch eine Gebührenpflicht!( Der PC muss schon “empfangstauglich” sein, das Internet gehört -leider- ebenfalls zur “Empfangstauglichkeit”.) Solange der Computer nur innerhalb Ihrer Wohnung steht und Sie sowieso GEZ-Gebühren bezahlen ist das ja noch egal, anders sieht es jedoch am Arbeitsplatz oder in der Schule, UNI aus! Dort gilt ab 2007 ebenfalls eine Gebührenpflicht für jeden Computer mit Internetzugang.

Der Computer soll GEZ-pflichtig werden : Vom 1. Januar 2007 an sollen für Computer Fernseh- und Rundfunkgebühren an die GEZ fällig sein. Das meldet zumindest die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 22.09.2004.Wer keinen Fernseher und kein Radio habe, werde von diesem Zeitpunkt an die volle Gebühr bezahlen müssen, selbst wenn sein PC über keinen Anschluß für einen Rundfunkempfang verfügt.Der bloße Zugang zum Internet reicht aus. Dies sei Teil der Vorschläge der sechs Länderministerpräsidenten, die sich am Wochenende über die Erhöhung der normalen Rundfunk- und Fernsehgebühren ab 1. April 2005 um 88 Cent pro Monat verständigten. Die GEZ-Gebühr auf Computer werde vor allem die Betriebe betreffen, steht doch an fast jedem Arbeitsplatz ein Rechner, der ab dem Stichtag gebührenpflichtig wird. Wie viel die Gebühr betragen soll, ist hingegen noch nicht klar. Angeblich sollen die Mehreinnahmen für die Sender im Cent-Bereich liegen, da der Computer nur besteuert wird, wenn bislang kein Fernseher angemeldet war.Privathaushalte sind also kaum davon betroffen. Ein Preisschock könnte jedoch Verwaltungen, Firmen und Behörde treffen.

Wie kontrolliert die GEZ ihre Gebührenzahler?

Die GEZ ist der wohl größter Inkassobetrieb Deutschlands mit ausgefeilten Spitzelmethoden, wie man es von der ehemaligen Stasi kannte. Ein großes Netz von angestellten Spionen durchkämmt ganze Wohnsiedlungen auf der Suche nach „Schwarzsehern“. Rund tausend "freiberufliche Kontrolleure" beschäftigen die Rundfunkanstalten bundesweit - unter dem harmlos klingenden Namen Gebührenbeauftragte. Amtlich korrekt heißt dieser Beruf „Rundfunkgebühren-Beauftragter“. Ähnlich dem System der ehemaligen Blockwarte hat die GEZ ihre Agenten korrekt eingeteilt. Kein Haus bleibt unbeobachtet, kein Arbeitsplatz bleibt unkontrolliert. Diese perfekte Überwachung wird von den Datenschützern der Polizei immer noch verweigert, die GEZ darf es. Völlig legal werden hier die Dateien der Einwohnermeldeämter mit den Daten der gemeldeten Gebührenzahler abgeglichen. Wer hier auffällt bekommt Besuch von der GEZ. Auf ihrer Homepage wirbt die GEZ damit ganz offen und nennt das dann „GEZ-Wochen“, „Wir machen auch Hausbesuche“. So passierte es, dass ein solcher "GEZ-Kontrolleur" feststellte, dass an einem Mehrfamilienhaus plötzlich an einer Schelle der Name "Rahim TUX" stand. Ein Jugendlicher hatte als Gag den Namen seines Linux-Maskottchens dort angebracht - mit Folgen! Prompt bekam das Maskottchen einen Brief der GEZ aus Hamburg. Da "Tux" auf keine Liste der Gebührenzahler auftauchte, musste er ja ein Schwarzseher sein, laut GEZ-Kontrolleur. Als die GEZ von "TUX" keine Antwort bekam, drohte sie mit einer Geldbuße von 1000 Euro. Toll: Die GEZ wertete, auch nachdem alles aufgeklärt war, den Namen des Maskottchens "TUX" als Synonym des Gebührenzahlers. Auch wenn es sich hierbei nur um eine Fantasiefigur handele, sei somit der Gebührenzahler auch auskunftspflichtig gewesen. Schlimm wird es dabei besonders wenn irgendwann sich ein Mitarbeiter "des Westdeutschen Rundfunk" (oder entsprechend Ihres Wohnortes) an der Wohnungstür meldet und Einlass begehrt "um Sie mal zu beraten". GEZ bzw. Landesrundfunkanstaltsmitarbeiter haben kein Recht Ihre Wohnung zu betreten! Lassen Sie sich auch nicht belügen oder bedrohen! Die GEZ darf und wird auch nicht mit Polizei wiederkommen, um in Ihre Wohnung einzudringen! Das ist alles Quatsch! Mitarbeiter der GEZ sind "Normalbürger" ohne besondere Befugnisse oder Rechte! Beschweren Sie sich falls miese Tricks wie "Wir machen eine Umfrage zum Fernsehprogramm" angewandt werden, um sich in Ihre Wohnung einzuschleichen! GEZ-Mitarbeiter müssen sich ausweisen! GEZ-Mitarbeiter haben nicht mehr Rechte als Zeitschriftenwerber einer Drückerkolonne!

Sollten Sie Kinder haben werden Sie pünktlich zum 16. Geburtstag Ihrer Tochter / Ihres Sohnes einen netten Brief der GEZ bekommen mit der Aufforderung, die Einkommensverhältnisse des Kindes mitzuteilen. Dies auch, wenn das Kind noch einige Jahre zur Schule gehen wird. Die GEZ geht erst mal davon aus, dass jetzt das Kind ab 16 eigenes Geld verdient. So ein Schreiben müssen Sie nicht beantworten! Wenn Sie es ignorieren, wird Ihnen nach 4 Wochen ein neues Schreiben mit einer Erinnerung ins Haus kommen. Danach ist normalerweise erst einmal Ruhe. Grundsätzlich darf die GEZ, bzw. die Landesrundfunkanstalt, nach § 4 Abs. 5 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages (RGebStV) Auskunft verlangen. Die GEZ könnte also mit Zwangs- und Ordnungsgeldern eine Auskunft erzwingen. Bei jeder Ab-, An- oder Ummeldung bei einem Einwohnermeldeamt werden Sie Besuch von der GEZ erhalten, falls Sie nicht unter der neuen Anschrift als Gebührenzahler gemeldet sind. Dies gilt auch für Campingplätze und Ferien- oder Studentenwohnungen!

Was passiert wenn ich als "Schwarzseher" erwischt werde?

Schwarzsehern droht eine Geldbuße, wenn er seine Geräte nicht innerhalb eines Monates angemeldet hat, oder die Rundfunkgebühren mehr als 6 Monate nicht bezahlt wurden. Die Sanktionen richten sich nach § 9 RGebStV. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Grundsätzlich wird jedoch auf eine Anzeige verzichtet, wenn der Schwarzseher nachträglich, freiwillig, seine Geräte anmeldet. Grundsätzlich kann aber dieser Verstoß nur durch einen Denunzianten oder durch "Lauschen" bewiesen werden. Ein Betretungsrecht haben die GEZ-Hascher nicht. Entgegen allen Gerüchten können betriebsbereite Geräte auch nicht "angepeilt" werden.

Wie sieht die Zukunft aus?

Düster, sehr düster! Ab 2005 wollen die Intendanten einiger Rundfunkanstalten noch höhere Gebühren einfordern. Die Ministerpräsidenten haben schon 86 Cent pro Monat Erhöhung zugesagt. PC-Besitzer sollen ebenfalls ab dem 1.1.2007 abkassiert werden. Günstiger wird es für Hotels und Großbetriebe. Anstatt für jedes Gerät zu bezahlen, muss dann nur noch ein Beitrag, je nach Betriebsgröße, bezahlt werden. Die Summen stehen noch nicht fest.

Geld zurück von der GEZ?

Das ist eine "Ente"!

Viele Leute erhalten wieder einmal Briefe oder Faxe, mit denen Ihnen "Geld zurück von der GEZ" versprochen wird. Das "Oberlandgericht Augsburg" habe eine Gerichtsentscheidung gefällt. Man solle einen entsprechenden Antrag versenden und überdies diese Mitteilung kettenbriefartig an Verwandte, Freunde und Bekannte schicken.

Diese Mitteilung ist gefälscht und kompletter Unsinn!

Weder gibt es ein "Oberlandgericht Augsburg", noch eine derartige Entscheidung von einem anderen Gericht. Die Mitteilung stammt auch nicht - wie fälschlicherweise behauptet - von der GEZ.

Die GEZ macht Vieles, aber Eines bestimmt nicht: Geld zurückzahlen!

Hier zum Schluß noch einige aktuelle Zahlen zum nachdenken, entnommen aus dem offiziellen Geschäftsbericht der GEZ 2003:

Gebühreneinnahmen 2003 = 6,79 MILLIARDEN € :-o

GEZ-Verwaltungsaufwand = 133,6 Millionen € a065.gif

GEZ-Mitarbeiter = 1994 waren es noch 865,...

...jetzt 2003 bereits 985...

...und das trotz Einführung modernster Computeranlagen und Onlinebanking!

Während alle Verwaltungen und Behörden Kosten einsparen und Personal abbauen legt die GEZ ständig zu, es herrscht halt kein Sparzwang und Verhältnis zum Geld, es ist ja immer genug Geld vorhanden.

2003 waren 36.444.913 TV-Geräte angemeldet...

...davon zahlten 613.245 nur die halbe Gebühr

...2.991.769 waren von der Gebühr befreit.

Radios waren 41.628.277 angemeldet.

Die GEZ hat 2003 tatsächlich 18,7 Millionen Schreiben auf Kosten der Gebührenzahler versandt,...

...davon 6,8 Millionen “Erstschreiben” an potenzielle Gebührenzahler.

In 6,8 Millionen Fällen unterstellt die GEZ hier also den Bürgern, dass diese nicht rechtzeitig ihre Geräte anmelden um Gebühren zu bezahlen, in 6,8 Millionen Fälle wurden hier verdeckt Daten erhoben um die Adressen der Postempfänger zu ermitteln.

Wer noch mehr Fakten nachlesen möchte kann dies auf der Homepage der GEZ, dort den Geschäftsbericht im PdF Format downloaden.

:evil:

http://www.gez-abschaffen.de/

.

sehr interessant 8)

Wir haben in unserem Geschäftshaus ein Radio stehen und haben dafür auch GEZ-Gebühren gezahlt.

Aber zudem kam auch noch die GEMA und wollte nochmal Gebühren haben.

Ist das rechtens?

sehr interessant 8)

Wir haben in unserem Geschäftshaus ein Radio stehen und haben dafür auch GEZ-Gebühren gezahlt.

Aber zudem kam auch noch die GEMA und wollte nochmal Gebühren haben.

Ist das rechtens?

GEMA ist nicht gleich GEZ!

Und ohne mehr über dein Geschäftshaus zu wissen kann ich dir (und kein anderer) die Frage beantworten!

Hast du Publikumsverkehr? Dann ist die Antwort: Ja!

Die GEMA Höhe richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie groß die Fläche ist, wieviel Personen, wie häufig die wechseln, etc pp! Welche Musikquelle du wählst, es gibt GEMA freie Musik...., Radio wiederum kostet.

Im übrigen kann man da auch mal anrufen und NETT mit denen sprechen!

lg

mecki

Ich bekam gestern in meinenGeschäftsräumen auch Besuch von einem freundlichen Herren der GEZ.

Da unsere Tür immer offen steht, hat er sich mitten im Raum stehend, bei laufendem Radio brav ausgewiesen und gefragt, ob ich einen Fernseher und/oder ein Radio hätte :D

Nun ja, der 50" Plasma stand ca. 3m neben ihm in Blickrichtung, aber er fragte dennoch, fand ich ja nett, aber nein sagen konnte ich eher schlecht, auch war ich bis dahin der festen Überzeugung, pflichtbewußt wie ich bin, GEZ zu bezahlen, womit ich mich allerdings täuschte, denn ich zahle "nur" GEMA:-(((°

Nun ja, nach etlichen Fragen, seit wann beispielsweise das TV-Gerät/Radio betrieben würden, waren wir bei einer Nachzahlung von 178 Euro irgendwas und ich hatte wieder meine Ruhe.War jetzt nicht so wild, TV steht tatsächlich erst seit der WM bei mir und Radio halt ein wenig länger!

Zuhause zahle ich tatsächlich ganz brav und habe sogar mal über 1.000 Euro wieder bekommen, als ich mal meinen Kontoauszug studierte und mich über die horrenden GEZ Gebühren wunderte:???:

Das war allerdings mein Fehler, denn jedesmal wenn ich umgezogen bin, hab ich mich schön brav/dumm angemeldet, aber nie die alten Wohnungen bei der GEZ abgemeldet.

Nun wurde ich also mit 6 Wohnsitzen bei den Herrschaften geführt und ich konnte ihnen in meiner freundlichen und besonnenen Art klar machen, daß ic mir dies zum einen nicht leisten könnte und es auch nur bedingt Sinn macht, 4 Wohnungen in der gleichen Stadt zu bewohnen, abgsehen von den 2 in München, welches 600km von Neuss entfernt ist:D

Hier zum Schluß noch einige aktuelle Zahlen zum nachdenken, entnommen aus dem offiziellen Geschäftsbericht der GEZ 2003:

Gebühreneinnahmen 2003 = 6,79 MILLIARDEN € :-o

GEZ-Verwaltungsaufwand = 133,6 Millionen € a065.gif

Einnahmen =.....6'790'000'000,- Euro

- Aufwand =........133'600'000,- Euro

Überschuß =.....6'656'400'000,- Euro :-o :-o :-o

Aber das reicht ja bekanntlich noch lange nicht. Computer und Handy sind auch bald dran.... :evil: :evil: :evil:

Einnahmen =.....6'790'000'000,- Euro

- Aufwand =........133'600'000,- Euro

Überschuß =.....6'656'400'000,- Euro

...geteilt durch 985 Mitarbeiter (Stand 2003) =

6'757'766,- Euro jährlich Überschuß pro Mitarbeiter!

Na, das nenn ich doch mal ein richtig gutes Ergebnis. Da würde ich auch sofort Aktien kaufen wollen. Mir würde es schon völlig reichen, wenn ich nur einen einzigen von diesen Mitarbeitern bei mir im Büro hätte.... :D

Ihr denkt daran, daß minimale Summen der Einnahmen an die Rundfunkanstalten weitergeleitet werden, ehe Ihr einen Hedgefond für die GEZ auflegt?
Hast ja recht. - Wobei die Intendanten doch soooooo knickrig bezahlt werden, und die Sendungen rein qualitativ doch eh schon unbezahlbar sind.

Seit der Musikantenstadl nicht mehr läuft, hab ich die öffentlich Prächtigen ... ähhh ...Rechtlichen nicht mehr so verfolgt.

Da reiher ich gern in die ersten Sitze..... ähhhh...

...da sitze ich gern in der ersten Reihe. O:-)

Seit der Musikantenstadl nicht mehr läuft, hab ich die öffentlich Prächtigen ... ähhh ...Rechtlichen nicht mehr so verfolgt.

Da reiher ich gern in die ersten Sitze..... ähhhh...

...da sitze ich gern in der ersten Reihe. O:-)

...sicher, ihr alle schaut NIEMALS ÖR! Außer mal Fußball-Weltmeisterschaft, oder Olympia, oder mal Nachrichten.

Das ist wie McD, keiner geht hin und ALLE essen dort!

ÖR ist weit mehr als ARD & ZDF! Zum Beispiel:

Radio -> http://web.ard.de/radio/radionet/

KiKa

3Sat

Arte

uvm...

http://gebuehreneinzugszentrale.know-library.net/#Pro_GEZ" data-cite="\"

http://gebuehreneinzugszentrale.know-library.net/#Pro_GEZ

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Die Kritik gegen die GEZ konkret und die Rundfunkgebührenpflicht allgemein ist sehr diffus und zieht sich über unterschiedlicheaufgezeigt, Rechtsnormen. Wichtigste Kritikpunkte liegen in falschen Auffassungaufgezeigt,en der Begriffe Grundversorgung und Unabhängigkeit und im Vorwurf der unkontrollierten Datenerhebung und Speicherung der Daten.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollen keineswegs unabhängig und neutral sein. Dies gilt sowohl für die Anstalten insgesamt als auch für einzelne Beiträge im Rundfunk. Vielmehr soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk als ein Medium der Bürger die aktuellen politischen Strömungen widerspiegeln, und soll gerade durch eine Vielfalt der Blickweisen auf ein Thema den Bürgern ermöglichen, sich ein eigenes Bild zu machen.

Dies steht nicht in Widerspruch zu einer Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch mehrheitlich parteipolitisch gebundenene Rundfunkräte. Im Gegenteil sichert die Zusammensetzung dieser im Proporz der jeweiligen Wahlergebnisse die demokratische Legitimation der Kontrollorgane. Es versteht sich von selbst, daßaufgezeigt, bei einer solchen Konstruktion erst eine breite Vielfalt die gewünschte Ausgewogenheit erlaubtaufgezeigt,, die - anders als die schimärenhafte Unabhängigkeit - erst die Lebensverhältnisse und Meinungsvielfalt der Bürger einer föderalen Republik widerspiegelt.

Unter diesem Diktat der Vielfalt und Ausgewogenheit ist auch der Begriff Grundversorgung zu prüfen. Darüber hinaus aber ist der Grundversorgungsauftrag auch unter den Verpflichtungen zu sehen, die die Konstruktion des Dualen Systems aus öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanstalten begründen. Um die Meinungsherrschaft von Einzelpersonen oder Gruppen zu verhindern, die beim privaten Rundfunk schon aus Gründen der marktwirtschaftlichen Dynamik jederzeit entstehen kann, wurde im Rahmen des Dualen Systems als Existenzberechtigung eines privaten Rundfunks die gesicherte Existenz eines dem privaten Rundfunk mindestens ebenbürtigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks festgeschrieben.

Die GEZ erhebt und speichert Daten der Rundfunkteilnehmer, die für die gesetzliche Wahrnehmung des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks notwendig sind. Die GEZ bezieht ihre Daten sowohl aus öffentlichen als auch privaten Datenquellen und unterscheidet dabeiaufgezeigt, von anderen Datensammlern mit gesetzlichem Auftrag, wie etwa den Einwohnermeldeämtern, den Finanzämtern, oder den KFZ-Zulassungsstellen. Die GEZ unterliegt hierbeiaufgezeigt, den Datenschutzgesetzen und hat eigene betriebliche Datenschutzbeauftragte bestimmt, allerdings existiert keine generelle Kontrolle (mit Ausnahme der Daten von Gebührenpflichtigen aus den Ländern Berlin, Bremen, Brandenburg, Hessen) durch unabhängige Instanzen wie etwa den Landes- oder Bundesdatenschutzbeauftragten, wie sie für sämtliche aufgezeigt,sonstigen Behörden und privaten Unternehmen besteht. Diese Praxis steht nach Vorstellungaufgezeigt, der Datenschutzbeauftragten im Widerspruch zur europäischen Datenschutzrichtlinie und es wurden Vorschläge unterbreitet die Rundfunkstaatsverträge entsprechend abzuändern.

Die GEZ wäre obsolet, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland aus Steuermitteln bezahlt würde. Es ist jedoch der besonderen Geschichte Deutschlands geschuldet, daßaufgezeigt, für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland eine möglichst große Staatsferne vorgeschrieben wurde. Diese auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Verpflichtung zur Staatsferne führt in der Konsequenz zu einem Verbot der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus Steuermitteln. Eine Ausnahme bildet hierbeiaufgezeigt, die Deutsche Welle, die als Rundfunkanstalt des Bundesrechts alleine aus Steuermitteln alimentiert wird.

Eine häufig aufgezeigt,von Kritikern der Struktur des gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks geforderte freie demokratische Wahl der Rundfunkräte durch die Gebührenzahler würde die Kontrolle des ÖRR nur auf den ersten Blick scheinbar demokratisieren. Solche öffentlichen Wahlen würden sich an parteipolitischen Inhalten ausrichten und somitaufgezeigt, den Parteien ein zu großes Gewicht einräumen. Der ÖR Rundfunk aber hat sehr weit über Politik hinausreichende Aufgaben der kulturellen Entwicklung unserer Gesellschaft. Es ist deshalb verständlich, daßaufgezeigt, neben den jeweils im Proporz der Landtagswahlen vertretenen Parteien auch die großen kulturtragenden Bürgerorgansiationen an der Kontrolle des ÖR Rundfunks teilhaben. Wenn für die Zusammensetzung der Rundfunkräte mehr Einfluss der Gebührenzahler erwünscht wird, dann bestünde eine Möglichkeit in der Wahl der Bürgerorganisationen, die Vertreter in die Rundfunkräte entsenden.

Als Fazit sichert die GEZ, daßaufgezeigt, der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ein freies Medium freier Bürger darstellt, dessen Bedeutung für unsere freiheitliche Demokratie unverzichtbar ist.

Siehe auch: Rundfunkstaatsvertrag -> http://www.artikel5.de/gesetze/rstv.html

... Als Fazit sichert die GEZ, daß aufgezeigt, der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ein freies Medium freier Bürger darstellt, dessen Bedeutung für unsere freiheitliche Demokratie unverzichtbar ist ...
Freies Medium? - Ich Trottel bezahl jeden Monat dafür.

Freier Bürger? - Gegenfrage: Habe ich eine andere Wahl, wenn ich nur Private empfangen möchte?

Meine persönliche Meinung: Ein unfreies Medium für einen gezwungenen Bürger!

Ich bin nur froh, dass wir keine öffentlich-rechtliche Tageszeitung haben, denn sonst müssten wir alle zwangsläufig ein Abo bezahlen, da wohl jeder einen Briefkasten zum Empfang dieser Tageszeitung bereit hält!

( :wink: )

Zwangsgebühren für die GEZ oder die IHK (das ist auch so ein ähnliches System für Selbständige, bin seit 13 Jahren Zwangsmitglied mit insgesamt ca. 3000 Euro gezahltem Beitrag übe die Jahre und habe noch nie eine Leistung erhalten :-o ) gehören nicht mehr in unsere heutige Zeit. Die öffentlichen Rundfunkanstalten können sich genauso über Werbung finanzieren (was sie ja auch tun) wie die Privaten. Warum also noch zusätzlich unter Zwang für eine Leistung zahlen, die ich vieleicht nicht nutzen möchte aber auch nicht bewußt ausklammern kann ?

Irgendwie hat man es bei IHK und GEZ mit zwei heiligen Kühen zu tun, die in Deutschland bei den Politikern nie den Wunsch auslösen endlich mal geschlachtet zu werden.

Eben, zumal es ja nicht damit getan ist für Radio und TV zu bezahlen.

Handy

Internet-fähige PC's

Am krassesten ja echt das Beispiel mit dem Grundwehrdienstleistenden.

Der muss in der Kaserne seinen Krempel anmelden.

Bei mir in Mendig wohl kein einziger und dank der guten Lage kann man ARD/ZDF dort auch mit ner Gabel empfangen, die man aus der Truppenküche mitgenommen hat.

Bei uns standen auf der Stube

1 Fernseher

1 Radio/CD/Wecker Kombi

Also 17,03€ geteilt durch 4 Wehrpflichtige = 4,26€

Ein halber Tagessatz eines OG!!!

Genau so dreist der Azubi bei den Eltern mit eigenem TV und und und

Und sooo dolle ist die Qualität nun wirklich nicht. Klar, Tour de dope kostet Geld, aber ARD ist bei mir nur Tagesschau und DTM und was die mit der DTM machen grenzt an Körperverletzung - für solche Übertragungen müsste ich Geld BEKOMMEN und nicht abgezockt werden :evil:

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