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Strafe bei Fahren von Fzg. über 3,5t mit Klasse B


kaiger

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Wie hoch/welcher Art ist eigentlich die Strafe wenn man ein Fahrzeug bewegt, dessen fahrbereite Masse zwar knapp unter 3,5t liegt, mit entsprechender Beladung aber höchstwahrscheinlich über 3,5t auf die Wage bringen wird, wenn man nur den Führerschein der Klasse B (bis 3,5t) besitzt?

Und gibt es hier einen Unterschied wenn das Fahrzeug schon von vornherein eine fahrbereite Masse über 3,5t hat?

Weder Google noch die Suchfunktion hat mich weitergebracht, ich hoffe es kennt sich wer damit aus X-)

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Das könnte doch passen.

Habe ich aus dem Bußgeldkatalog:

Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots und trotz Verwahrung: Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins 6 Punkte

Jo es handelt dabei definitiv um Fahren ohne Fahrerbniss.

Es kommt auf jeden Fall auch noch zu einer Gerichtsverhandlung, sprich die Strafen können noch höher ausfallen!

Finger weg!

Wie hoch/welcher Art ist eigentlich die Strafe wenn man ein Fahrzeug bewegt, dessen fahrbereite Masse zwar knapp unter 3,5t liegt, mit entsprechender Beladung aber höchstwahrscheinlich über 3,5t auf die Wage bringen wird, wenn man nur den Führerschein der Klasse B (bis 3,5t) besitzt?

Und gibt es hier einen Unterschied wenn das Fahrzeug schon von vornherein eine fahrbereite Masse über 3,5t hat?

Weder Google noch die Suchfunktion hat mich weitergebracht, ich hoffe es kennt sich wer damit aus X-)

Hier kommt es auf das zulässige Gesamtgewicht und nicht auf die fahrbereite Masse an ... hast du überhaupt einen Führerschein?

hast du überhaupt einen Führerschein?

Führerschein? Ne wieso braucht man sowas zum Fahren? :rolleyes::D

Zunächst denjenigen danke, die auf die Frage eingegangen sind. Der Rest.....

Folgender Sachverhalt:

Ich arbeite bei einem Reisemobilhersteller. Beinahe alle Fahrzeuge die wir produzieren bringen eine fahrbereite Masse von unter 3,5t auf die Waage.

[Kl. Exkurs für Nicht-Reisemobilisten: Die Berechnung der fahrbereiten Masse für Reisemobile erfolgt bei uns auf Grundlage der EG-Richtlinie 92/21 EG sowie der europäischen Norm DIN EN 16462. Die Masse im fahrbereiten Zustand setzt sich zusammen aus: Fahrzeuggewicht (einschl. Schmiermittel, Werkzeug, Ersatzrad + voller Kraftstofftank), plus alle standardmäßig verbauten Grundausstattungen, plus Fahrer (75kg) plus Reisemobilgrundausstattung (2 Gasflaschen zu 90% gefüllt, Wassertanks + Heizung zu 100% befüllt, Zusatzbatterie + Stromversorgung)]

Die größeren Fahrzeuge liegen bei der fahrbereiten Masse nur knapp unter der 3,5t-Grenze (die zul. Gesamtmasse ist natürlich höher als 3,5t!), haben teilweise eine fahrbereite Masse von 3,4t o.ä.. Nimmt man jetzt mehr Mitfahrer mit Gepäck usw. mit, übersteigt das Gewicht natürlich nun die 3,5t-Grenze. Deshalb interessierte es mich, da mir nicht geläufig war, was bei einer Überschreitung für ein Gewicht berücksichtigt wird (Leergewicht oder tatsächliches Gewicht).

Sowohl als auch. Kommt das tatsächliche Gewicht über 3,5to bis du dran. Ist das zulässige Gesamtgewicht von Hause aus über 3,5to, dann darfst du den Wagen eh nicht fahren. Selbst wenn er leer nur 1,6to wiegt.

[Kl. Exkurs für Nicht-Reisemobilisten: Die Berechnung der fahrbereiten Masse für Reisemobile erfolgt bei uns auf Grundlage der EG-Richtlinie 92/21 EG sowie der europäischen Norm DIN EN 16462. Die Masse im fahrbereiten Zustand setzt sich zusammen aus: Fahrzeuggewicht (einschl. Schmiermittel, Werkzeug, Ersatzrad + voller Kraftstofftank), plus alle standardmäßig verbauten Grundausstattungen, plus Fahrer (75kg) plus Reisemobilgrundausstattung (2 Gasflaschen zu 90% gefüllt, Wassertanks + Heizung zu 100% befüllt, Zusatzbatterie + Stromversorgung)]

Die größeren Fahrzeuge liegen bei der fahrbereiten Masse nur knapp unter der 3,5t-Grenze (die zul. Gesamtmasse ist natürlich höher als 3,5t!), haben teilweise eine fahrbereite Masse von 3,4t o.ä.. Nimmt man jetzt mehr Mitfahrer mit Gepäck usw. mit, übersteigt das Gewicht natürlich nun die 3,5t-Grenze. Deshalb interessierte es mich, da mir nicht geläufig war, was bei einer Überschreitung für ein Gewicht berücksichtigt wird (Leergewicht oder tatsächliches Gewicht).

Also ... der Führerschein bezieht sich nur auf die zulässige Gesamtmasse!

Ich bin ein NICHT-Reisemobilist und würde die Masse in fahrbereitem Zustand (=Leergewicht) nach der Richtlinie 1992/21/EWG in der Fassung 1995/48/EG (Kraftstoffbehälter zu 90% gefüllt + Fahrer [68 kg] + Gepäck [7 kg]), für Fahrzeuge in serienmäßiger Ausstattung, berechnen.

Sonderausstattungen und Zubehör erhöhen in der Regel diesen Wert, wodurch sich die Nutzlast entsprechend verringert (dein Beispiel "Gasflaschen- und Zusatztanks sowie Zusatzbatterien usw.").

So verlangt es die EU ... aber ich verstehe noch nicht was dies mit dem Führerschein zu tun hat :???: ... SORRY, aber der bezieht sich eben nur auf das zulässige Gesamtgewicht (s. Eingangssatz)!

Sowohl als auch. Kommt das tatsächliche Gewicht über 3,5to bis du dran. Ist das zulässige Gesamtgewicht von Hause aus über 3,5to, dann darfst du den Wagen eh nicht fahren. Selbst wenn er leer nur 1,6to wiegt.

??? Auch wenn das tatsächliche Gewicht unter 3,5 t, aber die zul. Gesamtmasse über 3,5 t, liegt ist man "dran" ... verstehe das "sowahl als auch" nicht :oops:

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo kaiger,

 

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Fürs Fahren ohne Führerschein gibts lt. nem Verkehrsrichter a. D. (vorige Sendung vom Sat.1 Automagazin) bis zu 5 Jahre Haft lt. dem STGB. Wie hoch genau das Strafmaß ist, ist jedoch von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich.

Hinzu kommt bei einem Unfall, dass Schäden daraus i.d.R. keine Versicherung bezahlt.

Das sowohl als auch ist darauf bezogen, daß man mit einem Wagen mit mehr als 3,5to zulässigem Gesamtgewicht nicht fahren darf, als auch mit einem der unter den 3,5to zulässigem Gesamtgewicht liegt, aber über die 3,5to beladen wurde. Bei letzterem gibt es noch zusätzlich Ärger wegen der Überladung.

Maßgeblich für die generelle Gewichtsklassifizierung ist nur das zulässige Gesamtgewicht.

Ich hatte mir mal ein Wohnmobil, einen LT35 gemietet.

Führerschein vorgelegt, Nr. auf Mietvertrag notiert, alles klar.

Fahre mit dem Ding nichtsahnend mit 120-130km/h über die Bahn, was sehe ich, als ich bei einer Pause in den Schein gucke?

Zul. Ges.gewicht 3,8t !!! :-o Der Kübel war aufgelastet worden!

Schreck, ich habe nur Klasse B, und bin mit dem Ding die ganze Zeit also 40km/h zu schnell gefahren. Naja, zum Glück ist nichts passiert.

Aber wie konnte ich auch damit rechnen? Ein LT hat hat nunmal 3,5t (eigentlich) und der Vermietfuzzi hat auch nichts zu mir gesagt.

Wie hätte die Sache denn rechtlich ausgesehen, bei einem Unfall z.B.?

Gruß Marc

Das sowohl als auch ist darauf bezogen, daß man mit einem Wagen mit mehr als 3,5to zulässigem Gesamtgewicht nicht fahren darf, als auch mit einem der unter den 3,5to zulässigem Gesamtgewicht liegt, aber über die 3,5to beladen wurde. Bei letzterem gibt es noch zusätzlich Ärger wegen der Überladung. Maßgeblich für die generelle Gewichtsklassifizierung ist nur das zulässige Gesamtgewicht.

Beim überladenen Fahrzeug kommt nur die Überladung, da das zul. Gesamtgewicht durch Zuladung nicht verändert werden kann X-)

Also ... der Führerschein bezieht sich nur auf die zulässige Gesamtmasse!

Ich bin ein NICHT-Reisemobilist und würde die Masse in fahrbereitem Zustand (=Leergewicht) nach der Richtlinie 1992/21/EWG in der Fassung 1995/48/EG (Kraftstoffbehälter zu 90% gefüllt + Fahrer [68 kg] + Gepäck [7 kg]), für Fahrzeuge in serienmäßiger Ausstattung, berechnen.

Sonderausstattungen und Zubehör erhöhen in der Regel diesen Wert, wodurch sich die Nutzlast entsprechend verringert (dein Beispiel "Gasflaschen- und Zusatztanks sowie Zusatzbatterien usw.").

So verlangt es die EU ... aber ich verstehe noch nicht was dies mit dem Führerschein zu tun hat :???: ... SORRY, aber der bezieht sich eben nur auf das zulässige Gesamtgewicht (s. Eingangssatz)!

==> http://www.civd.de/civd/presse/hintergrundinfos/gewicht.pdf

Hier findest du alles Infos, warum es bei Reisemobilen eben ANDERS berechnet wird, denn hier geht es um die "Funktionsausstattung" (d.h. Ausstattung die benötigt wird um die Funktion des Reisemobils zu gewährleisten) und da gehört bei Reisemobilen eben Gas und Frischwasser etc. dazu. Dies ist auch kein Zubehör oder Sonderausstattung, sondern Serie. Zumindest unsere Fahrzeuge werden alle mit Heizung und Flaschenkasten ausgeliefert O:-).

Es ging mir auch nicht um die Berechnung des Leergewichtes, wollte nur dabeischreiben wie es berechnet wird. Das hat mit der Frage zum Führerschein nichts zu tun, darum auch [] davor/dahinter.

Danke für die Antworten, das mit der Maßgeblichkeit für die Führerscheinklassen wollte ich wissen :-))!

habe vor längerer zeit mal einen bericht gelesen, da hat jemand einen hummer h2 gekauft (zulässiges gesamtgewicht: 3,9t). er hatte aber nur einen führerschein für zulässiges gesamtgewicht bis 3,5t.

er wurde erwischt (war sicher aber keiner schuld bewusst) und bekam auch eine recht harte strafe. geldstrafe und einige punkte. wenn ich den bericht nochmal finde, dann scan ich ihn ein und poste ihn hier.

(die meisten händler und importeure von hummer h2, lasten ihre fahrzeuge aber auf 3,5t zulässiges gesamtgewicht ab - das ist keine große sache)

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