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mehrere Tatbestände - wie wird bestraft


Gast

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Vorgeschichte siehe Witze-Thread...

Mhh... Ich dachte das eigentlich nur eine Tatsache geahndet wird. zB. ich werde geblitzt weil ich zu schnell fahre, habe das Handy am Ohr und bin unangeschnallt. Wenn ich "nur" 15 Km/h zu schnell wäre müsste ich ca 20€ Verwarnungsgeld zahlen. Da aber auf dem Foto klar zu erkennen ist, das ich ein Handy am Ohr habe, wird mir diese Straftat zu last gelegt, da es 1 Punkt und was weiß ich wie viel Busgeld mit sich bringt...

Denke mal das dies dann auch so bei dem evtl. delikt oben so sein wird! Also max. 50€ und max. 3P.

das passt irgendwie nicht in mein Rechtsgefühl. Wird wirklich immer nur das Schwerwiegenste geahndet? Kann dazu bitte jemand eine definitive Aussage mache?

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Erkennt man im Falle einer Geschwindigkeitsübertretung anhand des Fotos das der Fahrer mit dem Handy am Ohr telefoniert, bekommt man über beide Delikte einen zusammengefassten Bußgeldbescheid/Anhörungsbogen.

Auf jedenfall sind immer für alle begangenen Delikte die entsprechenden Strafen/Bußgelder zu zahlen.

Um das Thema nochmal kurz aufzugreifen: Wie in dem Artikel von Stefan beschrieben kann man nur einmal belangt werden, wenn es sich um das selbe "Vergehen" handelt. Das Beispiel in dem Artikel war schon ganz gut.

Man wird geblitzt und 100m danach nochmal. Dann können Sie einem nur einmal das blitzen "in Rechnung stellen". WENN, ja wenn man denn zwischendurch nicht angehalten hat. Denn wenn man geblitzt wird und danach an einer Ampel hält, dann wieder beschleunigt und nochmal geblitzt wird, dann sind es trotzdem zwei Vergehen. Wenn man also in HH mit dem Veyron auf die Autobahn fährt und dann mit 400km/h durch bis München rast und dabei mehrmals geblitzt wird, dann ist das ein einmaliges geblitzt werden mit 400km/h. Wenn allerdings einmal ein Schwachmat ausschert und man abbremsen muss, dann gilt das zweite mal als ein weiteres mal geblitzt werden. Also, wenn's blitzt immer schön auf dem Gas bleiben ;)

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