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Pressefahrzeuge


Stefan P.

Empfohlene Beiträge

Hat jemand zu diesem Thema bereits Erfahrungen sammeln können?

Insbesondere interessiert mich der Ablauf sowie das allgemeine Verhalten der Einzelnen Hersteller im Bezug auf Pressefahrzeuge.

Ich würde mich über jede , noch so kleine und unbedeutende Information, zu diesem Thema freuen. Also bitte nicht an Input sparen da ich zu diesem Thema momentan alles mitnehmen möchte was möglich ist.

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Was soll man dazu großartig sagen?

Die Wagen werden den Redakteuren übergeben und die machen damit was sie wollen.

Auffallend sind die Nummernschilder.

Porsche bestück ihre Pressefahrzeuge mit S-GO-????,

BMW mit M-??-43?? oder ähnlichen,

und VW mit WOB-DJ-????

gut dann werde ich mich ein wenig genauer aeussern:

1.Werden die Wagen vor Ort übergeben (Hauptsitz) oder zum Redakteur/Journalisten "geliefert"

(mit geliefert meine ich das nächstegelegene Autohaus)

2.Gibt es zeitliche Einschränkungen seitens des Herstellers

(Langzeittests ausgenommen)

3.Da für einen DB9 30K Selbstbeteiligung im Schadensfall erhoben werden würde es mich interessieren wie es bei anderen Anbietern aussieht. Diese Frage ist aber nur sekundär, da dieser Faktor von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich ist, aber ebend interessant zu erfahren falls doch schon jemand das ein oder andere dazu "gehört" hat.

Ich kann nur für die Redaktion von AutoBild sprechen, in der ich mein Praktikum gemacht habe.

Von dort aus werden die Pressefahrzeuge beim Hersteller angefordert und dann vom Hersteller aus selbst oder per Firma angeliefert (auf Achse, gibt da wohl Firmen, die sich darauf spezialisiert haben).

Von der Redaktion wird schon bei der "Bestellung" mit angegeben, wie lange man den Wagen in etwa braucht, die Autofirma, bzw der Importeur bestätigt dann einen Abholtermin. Ob es da eine Maximalzeit gibt weiß ich nicht.

Wenn ein Wagen komplett neu vorgestellt wird, läuft es andersrum, dann wird ein Redakteur zur Präsentation an den entsprechenden Ort eingeladen, um den Wagen dort zu fahren.

Wie das mit Selbstbeteiligung im Schadensfall aussieht kann ich nicht beurteilen.

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