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Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf...


Diablo6.0

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Vertragsinhalt der Garantie ist eine 60% zu 40%-Regelung bedingt durch die Kilometerleistung ab 100.000.

D.h. ich trage 60% der Materialkosten und die Versicherung des Händlers die restlichen 40% plus 100% Lohnkosten.

Gewährleistung fällt flach weil es nicht ohne vereidigten Gutachter festzustellen ist ob es sich hierbei um einen "schleichenden Schaden" handelt und Dieser schon vor dem Kauf des Fahrzeuges vorhanden war. Diese Prozedur würde sich lt. Aussage und Erfahrung eines dafür explizit promovierenden Anwalt zwischen anderthalb bis zwei Jahre dauern, in dem das Auto nicht für mich bereit steht. Und der Ausgang wäre dabei noch ungewiss.

Und dem Händler kann man sicherlich keinen Vorwurf machen da er oder seine Werkstatttruppe nicht in die Kraftstoffpumpe reinschauen können.

Einzig und alleine hätte er sich mit einer Kullanzreaktion seinem Autohaus eine gute Werbung gemacht. Aber in der heutigen Zeit hat niemand Geld zu verschenken und dies dürfte uns allen ja sicher einleuchten. ;)

Also bleibt mir nichts anderes übrig als in den sauren Apfel zu beissen und zu zahlen.

Reine Materialkosten für mich: 1700 Euro.

In diesem Sinne

danke Euch allen für Eure Antworten und Hilfe

LG

Eifellaender

  • 2 Wochen später...
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Nun, nachdem ich nun den Schaden habe reparieren lassen und auch bezahlt habe, (2200 euro, incl. Bremsscheiben und Beläge) eröffnen sich nun neue Baustellen am Nissan Note.

Trotzdem dass man gleichzeitig noch bei der letzten Reparatur die Bremsscheiben und Beläge schon nach 10000km erneuert hat hatte man nicht feststellen können das ein Radlager vorne defekt ist....(180 Euro)*kopfkratz*

Nachdem nun die letzten Tage so warm war stellten wir fest dass die Klimaanlage nun auch defekt ist. Ursache lt. Werkstatt (wo wir den Wagen auch gekauft haben) Steinschläge vorne unten an der Klimaanlage. (Kosten 700 Euro)

Nun fühle ich mich von diesem "Autohaus" regelrecht verarscht.

Werde nun einen Anwalt einschalten und auf versteckte Mängel klagen.

Wenn ich mir die Kosten nun alle zusammenrechne bekäm ich dafür schon einen Jahreswagen. So habe ich nur einen "wirtschaftlichen Totalschaden" zugelegt und dies lasse ich mir mit Sicherheit nicht gefallen.

Ausreden wie "Verschleissteile" werde ich hinsichtlich der Gewährleistungspflicht des Händlers mir gegenüber nun nicht mehr akzeptieren, sondern sehe hierdrinn eine arglistige Täuschung.

Einen sechs Jahre alten Gebrauchtwagen verkaufen ohne ihn vorher mal überprüft zuhaben ist ja wohl eine Sauerei die seines Gleichen sucht.

Nach dem Motto: "Verkaufen wir wissentlich einen Haufen Schrott, der Kunde kommt garantiert wieder zur Reparatur"

  • 1 Monat später...

Habe vor 5W ein 10Jahre altes Auto beim Händler gekauft.TÜV stellte keine Mängel fest

und gab mir diesen für 2Jahre,

Am Freitag blieb ich dann mit dem Auto liegen.Abschleppen weil die Kupplung nicht mehr ging.Austausch Reperatur 1000,00Euro.Gehört dieses Ereigniss unter Pech gehabt,Verschleiss ......Ich bin erst 600Kilometer damit gefahren.

Lies mal bitte den Post 6 in diesem Thread genau durch, dann bist du schon sehr viel schlauer.

Und dann gibt es beim ADAC eine sehr schöne Liste welche Teile bei welchen Laufleistungen / Alter als NORMALER Verschleiß anzusehen sind.

KLICK MICH UND DANN WEITERKLICKEN

Die Kupplung ist ein Verschleißteil (läßt sich beim Kauf prüfen! nächstes Mal einen Kenner mitnehmen!)

wird NICHT vom TÜV geprüft (da nicht Sicherheitrelevant)

und damit dürfte klar sein, dass es so ist wie es ist.

Deine Kosten wenn es sich um Verschleiß und nicht um einen aussergewöhnlichen DEFEKT handelt! Was genau das geht aus deinem Post nicht hervor.

Allerdings gibt es natürlich IMMER die Möglichkeit mit dem Verkäufer zu reden.

Das kostet nichts und Du kannst nur gewinnen.

Irgendetwas sagt mir dass du weiblich bist :wink:

also laß mal deine weibliche Intuition spielen!

Irgendetwas sagt mir dass du weiblich bist :wink:

also laß mal deine weibliche Intuition spielen!

na du bist schlau Kai, wie kommst du nur darauf, dass der User weiblich sein könnte? :rolleyes:

  • 4 Monate später...

Hallo!

Ich habe im August 2012 ein Citroen Berlingo 1.6, von 06.2002, Benzin bei dem Autohändler gekauft. Kilometerstand war 125300 km. Der Verkäufer hat im Vertrag aufgeschrieben: keine Garantie und keine Gewährleistung. Damals war ich dumm in dieser Sache.

Jetzt ist Kilometerstand 127400 km und das Auto steht wegen folgende Mangel ohne Bewegung: Servolenkung funktioniert nicht (Hochdruckschlauch kaputt), Temperaturregelung nicht in Ordnung (Temperatursensor fehlerhaft, ein Motorventilator kaputt), ein paar Hilfsriemen sind zu alt.

Mein bekanter Werkstattbesitzer sagte was steht im Vertrag spielt keine Rolle. Nach dem Gesetz habe ich 6 Monaten Garantie für jede nicht bekante vor dem Kauf Mangel und dann noch 6 Monaten Gewährleistung.

Ich interesiere mich wie heißt dieses Gesetz oder EU Richtlinie (§§ und Datum) und kann ich im meinen Fall das Gesetz verwenden?

Für jeden Rat bin ich im voraus dankbar.

Mein bekanter Werkstattbesitzer sagte was steht im Vertrag spielt keine Rolle. Nach dem Gesetz habe ich 6 Monaten Garantie für jede nicht bekante vor dem Kauf Mangel und dann noch 6 Monaten Gewährleistung.

Ich interesiere mich wie heißt dieses Gesetz oder EU Richtlinie (§§ und Datum) und kann ich im meinen Fall das Gesetz verwenden?

Das ist fast richtig. Ein gewerblicher Verkäufer kann die Gewährleistung von 24 auf 12 Monate reduzieren aber bei einem ungültigen Ausschluss gelten wieder die 24 Monate Sachmängelhaftung. Die Beweislastumkehr ist aber in jedem Fall wie von dir beschrieben.

Mein bekanter Werkstattbesitzer sagte was steht im Vertrag spielt keine Rolle.

Schön das du dich kurz vorgestellt hast...! :???:

Ganz so einfach wie es dein Bekannter formuliert ist es nicht.

Wenn dieser Autohändler den Citroen im Kundenauftrag verkauft, bzw als Vermittler für den Privatkunden auftritt (und dies auch so in der Bestellung vermerkt wurde), kann und wird er eine Garantie und Sachmangelhaftung wirksam ausschließen.

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Hallo Diablo6.0,

 

schau doch mal hier zum Thema Verschiedenes über Autos (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

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  • Gefällt Carpassion.com 1

Zunächst zu der gestellten Frage:

...

Mein bekanter Werkstattbesitzer sagte was steht im Vertrag spielt keine Rolle. Nach dem Gesetz habe ich 6 Monaten Garantie für jede nicht bekante vor dem Kauf Mangel und dann noch 6 Monaten Gewährleistung.

Ich interesiere mich wie heißt dieses Gesetz oder EU Richtlinie (§§ und Datum) und kann ich im meinen Fall das Gesetz verwenden?

...

Das Gesetz heißt "Bürgerliches Gesetzbuch" (BGB) und deine Problematik ist in den §§ 433, 434, 437 (zu der Sachmangelhaftung) und 474 ff. (im Falle des Verbrauchsgüterkaufs) geregelt.

Das Gesetz ist grds. für jedermann anwendbar. Allerdings sind genauere Auskünfte auf Grundlage deiner Angaben nicht machbar. Im Übrigen gibt es sicherlich auch in deiner Nähe einen Rechtsanwalt, der sich gerne deiner annimmt.

Und nun in "eigener" Sache:

Hast du dich überhaupt schon einmal an deinen Händler gewandt und ihm deine Probleme mit dem Fahrzeug geschildert? Aus dem Eingangspost ist dies nicht ersichtlich und für ein derartiges Gespräch bedarf es eigentlich keiner Paragraphen oder EU-Richtlinien.

Es ist sicherlich auch nicht verkehrt, wenn man sich eine zweite (oder dritte) Meinung einholt. Erst recht, wenn man selber Laie ist. Aber selbst als solcher erwartet man doch keinen Zustand, der einem Neuwagen ähnlich ist und rechnet daher mit einigen Mängeln.

Insoweit sollte man sich überlegen, ob es denn der Streit (darauf scheint deine Fragestellung ja abzuzielen) unterm Strich wert ist oder ob das Geld in eine Reparatur nicht besser, letztlich günstiger und vor allem schneller investiert wäre.

  • Mitglieder
.... Mein bekanter Werkstattbesitzer sagte was steht im Vertrag spielt keine Rolle.

Das spielt sehr wohl eine Rolle! :(:(

Ohne das genaue Vertragswerk zu kennen sind alle weiteren Aussagen nur genereller Natur bzw. Vermutungen....

Ein gewerblicher Verkäufer kann die Gewährleistung von 24 auf 12 Monate reduzieren aber bei einem ungültigen Ausschluss gelten wieder die 24 Monate Sachmängelhaftung. Die Beweislastumkehr ist aber in jedem Fall wie von dir beschrieben.

"... bei einem ungültigen Ausschluss gelten wieder die 24 Monate Sachmängelhaftung" - ist das im Gesetz eingetragen?

Danke

"... bei einem ungültigen Ausschluss gelten wieder die 24 Monate Sachmängelhaftung" - ist das im Gesetz eingetragen?

Das ist eher von allgemeiner Natur. Da ungültige Klauseln im Vertrag nichtig sind. Und eine nichtige Reduzierung der Gewährleistung führt zur vollen Gewährleistung.

Zunächst zu der gestellten Frage:

Das Gesetz heißt "Bürgerliches Gesetzbuch" (BGB) und deine Problematik ist in den §§ 433, 434, 437 (zu der Sachmangelhaftung) und 474 ff. (im Falle des Verbrauchsgüterkaufs) geregelt.

Das Gesetz ist grds. für jedermann anwendbar. Allerdings sind genauere Auskünfte auf Grundlage deiner Angaben nicht machbar. Im Übrigen gibt es sicherlich auch in deiner Nähe einen Rechtsanwalt, der sich gerne deiner annimmt.

Und nun in "eigener" Sache:

Hast du dich überhaupt schon einmal an deinen Händler gewandt und ihm deine Probleme mit dem Fahrzeug geschildert? Aus dem Eingangspost ist dies nicht ersichtlich und für ein derartiges Gespräch bedarf es eigentlich keiner Paragraphen oder EU-Richtlinien.

Es ist sicherlich auch nicht verkehrt, wenn man sich eine zweite (oder dritte) Meinung einholt. Erst recht, wenn man selber Laie ist. Aber selbst als solcher erwartet man doch keinen Zustand, der einem Neuwagen ähnlich ist und rechnet daher mit einigen Mängeln.

Insoweit sollte man sich überlegen, ob es denn der Streit (darauf scheint deine Fragestellung ja abzuzielen) unterm Strich wert ist oder ob das Geld in eine Reparatur nicht besser, letztlich günstiger und vor allem schneller investiert wäre.

Vielen Dank für Ihre ausführliche Beratung.

Ich habe mich wegen Mängel an Verkäufer noch nicht gewandt. Da gibt's keinen Sinn, weil er mit den Tricks angefangen hatte. Statt dessen habe ich einen Termin bei der Verbrauchezentrale ausgemacht. Jetzt setze ich mich zum Schreiben an Verkäufer.

Was ist mir nicht ganz klar: gibt es irgendwo im Gesetz, dass besteht in den ersten sechs Monaten eine Beweislastumkehr (d. h., der gewerbliche Verkäufer muss nachweisen, dass ein im ersten Halbjahr aufgetretener Mängel nicht bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden war) oder kommt es von allgemeiner Natur?

Was ist mir nicht ganz klar: gibt es irgendwo im Gesetz, dass besteht in den ersten sechs Monaten eine Beweislastumkehr (d. h., der gewerbliche Verkäufer muss nachweisen, dass ein im ersten Halbjahr aufgetretener Mängel nicht bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden war) oder kommt es von allgemeiner Natur?

Das ist in § 476 BGB für den Verbrauchsgüterkauf geregelt.

Ich habe mich wegen Mängel an Verkäufer noch nicht gewandt. Da gibt's keinen Sinn, weil er mit den Tricks angefangen hatte. Statt dessen habe ich einen Termin bei der Verbrauchezentrale ausgemacht. Jetzt setze ich mich zum Schreiben an Verkäufer.

Wer mit was angefangen hat, kann hierm.E.n. dahingestellt bleiben.

Du solltest vielleicht auch die Möglichkeit eines Schiedsgerichtsverfahrens in Erwägung ziehen. Das dürfte im Regelfall günstiger sein als deine Verbraucherzentrale und im Ergebnis dieser wahrscheinlich gleichkommen.

Vielleicht hilft die diese Seite bereits weiter: Link.

  • 2 Wochen später...

Ich habe mit Vebraucherzentrale erstmals erfolglos gesprochen, weil für solche Sache muss man sich mit seinem Anwalt treffen. Einen Termin habe ich ausgemacht.

Dazwischen habe ich selbst an Verkäufer den Brief mit Anspruch verschickt und am nächsten Tag von Ihm Arger bekommen (per Telefon). Trotzdem ist er bereit, die Mängel zu beheben. Z.B., wenn Hochdruckschlauch schwitzt, er kann ihn putzen usw. - nochmal Tricks. In Brief steht, dass alle Mängel bis zum 12.12.2012 behoben werden müssen, sonst wende ich mich an eine andere Werkstatt und die Rechnung für solche Reparatur zur Begleichung dem Verkäufer in rechtlicher Form vorgewiesen werden könnte.

Das 12.12.2012 ist schon bald, aber ich weiß nicht die Ordnung: man muss zweimal den Brief an Verkäufer schicken und dann was anderes unternehmen? Oder einmal reicht?

Danke

du musst dem Verkäufer zweimal die möglichkeit zur "Nachbesserung" geben

Alles klar, danke))).

Nach Nachbesserung muss der Verkäufer eine Garantie für reparierte Menge geben, noch Gewährleistung oder gar nichts? Wenn Garantie, denn für welchen Frist?

Darf er gebrauchte Ersatzteile bei Nachbesserung verwenden oder nur neue? :-o

er darf auch gebrauchte Teile verbauen, auf die du dann wieder 6 Monate (beweislast -Umkehr) Gewährleistung hast :wink:

Es bleibt aber noch der Zweifel: der Verkäufer hat mir zweimal gelogen, erstens - Ausschluß der Gewährleistung, zweitens - wegen Frist des TÜV (in Werbung wurde 2 Jahre versprochen, in Tat waren nur 11 Monaten). Und jetzt ist er grob, als ob ich schuldig und Lügner wäre.

Wie vertraue ich die Nachbesserung solchem Mensch? Statt Nachbesserung wird Wagen kaputt sein.

Gibt es eine Lösung? Die Reparaturarbeit in Werkstattraum zu beobachten? - normalerweise von Werkstätten verboten... Was noch? :-o

  • 2 Wochen später...

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