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Porsche Fahrzeuge importieren


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Hallo zusammen!

Leider ist es oft so, das sehr schöne Fahrzeuge im Ausland zum Verkauf stehen.

Kennt sich jemand mit dem Import von Fahrzeugen aus, z.B. aus Amerika, Vereinigte Arabische Imirate?

Was kommen an Kosten von Steuern, Zoll usw. hinzu, wie sieht es mit der MwSt. aus?

Würde mich freuen, wenn jemand seine Erahrungen schildern könnte, oder einen Tip hat, wer helfen kann.

Danke und Gruß

Marco

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8. Wenn ich ein deutsches Fahrzeug importiere wie z.B. einen Porsche Cayenne fällt kein Einfuhrzoll an da es sich ja um einen Reimport handelt. Ist das wahr?

Als Einfuhr-Abgaben freie Reimporte gelten Fahrzeuge, die im EU-Bereich gefertigt wurden und dann in ein Drittland wir z.B. die USA exportiert wurden. Wenn man nun ein solches Fahrzeug zurück importiert, muß man dem Zoll gegenüber mittels der ehemals ergangenen Ausfuhrbescheinigung beweisen, daß es sich tatsächlich um einen Reimport handelt. Diese Fahrgestellnummer bezogene Ausfuhrbescheinigung kann jedoch nur vom jeweiligen Hersteller zur Verfügung gestellt werden um eine Deklaration als Reimport durchsetzen zu können. Und genau dort liegt das Problem. Da Hersteller generell keine Parallel-Importe unterstützen, ist dieses Dokument nicht zu bekommen und der klassische Reimport somit leider nicht möglich. Als Einfuhr-Abgaben freie Reimporte gelten Fahrzeuge, die im EU-Bereich gefertigt wurden und dann in ein Drittland wir z.B. die USA exportiert wurden. Wenn man nun ein solches Fahrzeug zurück importiert, muß man dem Zoll gegenüber mittels der ehemals ergangenen Ausfuhrbescheinigung beweisen, daß es sich tatsächlich um einen Reimport handelt. Diese Fahrgestellnummer bezogene Ausfuhrbescheinigung kann jedoch nur vom jeweiligen Hersteller zur Verfügung gestellt werden um eine Deklaration als Reimport durchsetzen zu können. Und genau dort liegt das Problem. Da Hersteller generell keine Parallel-Importe unterstützen, ist dieses Dokument nicht zu bekommen und der klassische Reimport somit leider nicht möglich.

Diese Fahrgestellnummer bezogene Ausfuhrbescheinigung kann jedoch nur vom jeweiligen Hersteller zur Verfügung gestellt werden um eine Deklaration als Reimport durchsetzen zu können. Und genau dort liegt das Problem. Da Hersteller generell keine Parallel-Importe unterstützen, ist dieses Dokument nicht zu bekommen und der klassische Reimport somit leider nicht möglich.

Das ist nur bei sogenannten Grauimporten von Neuwagen ein Problem. So ist zum Beispiel ein Golf in Dänemark deutlich günstiger als in Deutschalnd. VW möchte den heimischen Markt vor diesen Grauimporten schützen und unterstützt dem zu Folge nicht den Reimport mit der entsprechenden Ausfuhrbescheinigung. In diesen Fällen kann aber meist der ausländische Händler helfen... :wink:

Aber so wie ich es gelesen habe geht es turbo.993gt2 gar nicht um solche Fahrzeuge. Niemand importiert einen Golf aus den VAE. Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es Dir um den Reimport von Exoten, die schon ein paar Jahre alt sind und definitiv kein Neuwagen mehr sind.

Hier verhält es sich wesentlich positiver! Jeder große Hersteller hat eine eigene Abteilung, die nur solche Ausfuhrbescheinigungen erstellt. Zum Beispiel dürfte es direkt bei Porsche überhaupt kein Problem sein für einen 993 GT2 eine solche Ausfuhrbescheinigung zu bekommen. :)

... am besten mal hier im Forum für amerikanische Marken schmökern. Da gibt´s viel interessantes über den Import und die Verfrachtung mittels Container etc. zu lesen. Die beiden lohnendsten Länder hast du bereits selber genannt Amerika und eben Dubai usw.

8. Wenn ich ein deutsches Fahrzeug importiere wie z.B. einen Porsche Cayenne fällt kein Einfuhrzoll an da es sich ja um einen Reimport handelt. Ist das wahr?

Als Einfuhr-Abgaben freie Reimporte gelten Fahrzeuge, die im EU-Bereich gefertigt wurden und dann in ein Drittland wir z.B. die USA exportiert wurden. Wenn man nun ein solches Fahrzeug zurück importiert, muß man dem Zoll gegenüber mittels der ehemals ergangenen Ausfuhrbescheinigung beweisen, daß es sich tatsächlich um einen Reimport handelt. Diese Fahrgestellnummer bezogene Ausfuhrbescheinigung kann jedoch nur vom jeweiligen Hersteller zur Verfügung gestellt werden um eine Deklaration als Reimport durchsetzen zu können. Und genau dort liegt das Problem. Da Hersteller generell keine Parallel-Importe unterstützen, ist dieses Dokument nicht zu bekommen und der klassische Reimport somit leider nicht möglich. Als Einfuhr-Abgaben freie Reimporte gelten Fahrzeuge, die im EU-Bereich gefertigt wurden und dann in ein Drittland wir z.B. die USA exportiert wurden. Wenn man nun ein solches Fahrzeug zurück importiert, muß man dem Zoll gegenüber mittels der ehemals ergangenen Ausfuhrbescheinigung beweisen, daß es sich tatsächlich um einen Reimport handelt. Diese Fahrgestellnummer bezogene Ausfuhrbescheinigung kann jedoch nur vom jeweiligen Hersteller zur Verfügung gestellt werden um eine Deklaration als Reimport durchsetzen zu können. Und genau dort liegt das Problem. Da Hersteller generell keine Parallel-Importe unterstützen, ist dieses Dokument nicht zu bekommen und der klassische Reimport somit leider nicht möglich.

Wenn Du etwas aus dem Nicht-EU Bereich importieren möchtest, mußt Du dies grundsätzlich verzollen, d.h. sowohl Zoll als auch EUST (an der Grenze Einfuhr-Umsatzsteuer, landläufig Mehrwertsteuer genannt) zahlen (Ausnahmen: geringer Wert, z.B. eine alte Zeitung). Wenn du nachweisen kannst, daß von Anfang an geplant war, daß das Produkt nur für einen begrenzten Zeitraum den Wirtschaftraum der EU verlässt (z.B. für eine Reparatur, für eine Ausstellung/Messe etc.), dann ist die erneute Einfuhr zollfrei. Dazu mußt Du besagte Ausfuhrbescheinigung vorlegen, aus der klar der Sinn und Zweck der zeitweiligen Ausfuhr hervorgeht. Die EUST auf den Mehrwert bei einer Reparatur mußt Du trotzdem entrichten. Enthält die Ausfuhrbescheinigung jedoch den Vermerk "zum Verkauf / ständigen Verbleib im Zielland bestimmt", hast Du Pech gehabt und mußt den Re-Import voll verzollen und versteuern. Insofern nützt Dir die Ausfuhrbescheinigung des Herstellers garnichts, weil genau sein Zweck des ständigen Verbleibs im Zielland vermerkt ist.

Hallo und vielen Dank für die ersten Tips.

ES geht eigentlich um um den Import eines Carrera GT. Hätte ich eigentlich in die Überschrift setzten sollen, um das verschieben zu vermeiden.

@Verschieber: Bei Interesse Überschrift ändern und wieder nach Hause verschieben.:wink:

Wollte es aber wiederum allgemein halten, das sich auch Leute angesprochen fühlen, die Erfahrung allgemein mit Porsche Import haben.

Es sieht halt so aus, das es defenitiv nur sehr wenige Fahrzeuge gibt, eigentlich keine, die zu vernünftigen Preisen verfügbar sind. D.h., es wird viel Angeboten, was garnicht verfügbar ist. Warum, keine Ahnung? Soll beim ENZO noch schlimmer sein.

Für mich ist ein GT, diesen Preis defenitiv nicht wert. Da ich damit nicht alleine stehe, kann ich nicht so falsch liegen. Denn ich kenne Leute, denen ist preislich alles egal, haben mehrere "Spielzeuge",haben preislich keine Schmerzen, aber einen GT für 450.000, nein Danke!

Da ich nun Fahrzeuge in den benannten Länder zur Verfügung habe, wird die Sache interessant.

Ich werde mich nun mit Porsche Leipzig in Verbindung setzen, um mehr zu erfahren.

Schönen Feiertag!

Gruß

Marco

@ turbo....

Dir ist sicher bekannt, daß es auch in Deutschland schon Nachlässe um ca.

70.000,00 € gibt.

Allerdings sind auch die Nachfolgekosten exorbitant.

Drücke Dir die Daumen

Für mich ist ein GT, diesen Preis defenitiv nicht wert. Da ich damit nicht alleine stehe, kann ich nicht so falsch liegen. Denn ich kenne Leute, denen ist preislich alles egal, haben mehrere "Spielzeuge",haben preislich keine Schmerzen, aber einen GT für 450.000, nein Danke!

Da ich nun Fahrzeuge in den benannten Länder zur Verfügung habe, wird die Sache interessant.

Moment mal.... dann geht es Dir also nur um die deutsche Mwst? Denn der Netto-Verkaufspreis des GT ist weltweit identisch (sofern der Verkäufer keine Rabatte einräumt). Bei einem Re-Import wirst Du aber trotzdem die Mwst in Form der EUST auf den aktuellen Fahrzeug-Wert zahlen müssen. Da kommst du nicht drum herum.
Moment mal.... dann geht es Dir also nur um die deutsche Mwst? Denn der Netto-Verkaufspreis des GT ist weltweit identisch (sofern der Verkäufer keine Rabatte einräumt). Bei einem Re-Import wirst Du aber trotzdem die Mwst in Form der EUST auf den aktuellen Fahrzeug-Wert zahlen müssen. Da kommst du nicht drum herum.

Und genau das habe ich anders gehört.Den GT gab es schon NEU und von Porsche mit anderen netto Preisen, in anderen Ländern.

Da Du besser infomiert bist als ich, ist ja auch kein Kunst :D:

Wenn ich eine Fahrzeug in Dubai kaufe muß ich dann immer die MwSt. auf den Preis in Deutschland zahlen, oder gibt es einen Weg....:wink:

Bleibt halt die Frage, für welchen Preis sich ein Import lohnt, was kommt noch so an Kosten dazu? Fracht, Zoll......

Und genau das habe ich anders gehört.Den GT gab es schon NEU und von Porsche mit anderen netto Preisen, in anderen Ländern.

Da Du besser infomiert bist als ich, ist ja auch kein Kunst :D:

Wenn ich eine Fahrzeug in Dubai kaufe muß ich dann immer die MwSt. auf den Preis in Deutschland zahlen, oder gibt es einen Weg....:wink:

Du mußt 16% EUSt (=Mwst) auf den Preis zahlen, den der Verkäufer Dir in Rechnung stellt zzgl. Frachtkosten (ja, auch die werden anteilig versteuert). Die Rechnung des Verkäufers sowie die Frachtrechnung MUSS beim Zoll vorgelegt werden. Der Verkaufspreis zzgl. Frachtkosten wird zum tagesaktuellen Kurs in EUR umgerechnet.

Bleibt halt die Frage, für welchen Preis sich ein Import lohnt, was kommt noch so an Kosten dazu? Fracht, Zoll......
Genau das ist die Kunst! Und wer das nicht ganz präzise durchrechnet, wird feststellen, daß er im günstigen Fall gar keinen Vorteil von einem Re-Import hat. Im schlechten Fall zahlt er drauf.

Und nochwas ist beim Re-Import zu berücksichtigen: Du mußt das Auto TÜV-fertig machen, d.h. landesspezifische Anforderungen ändern.

So, um da mal ein bißchen System ins Durcheinander zu bringen:

Wenn Du ein Auto aus einem Drittland (außerhalb Europäische Union) kaufst und nach Deutschland importierst, mußt Du 10% Zoll zzgl. 16% Einfuhrumsatzsteuer zahlen.

Wenn es ein Deutsches Fabrikat ist, welches auch in Deutschland vom Band gelaufen ist und Du eine Ausfuhrbescheinigung hast, sparst Du die 10% Zoll. Dennoch mußt Du als Privatperson die Einfuhrumsatzsteuer bezahlen.

Wenn Du ein Unternehmen hast, und das Auto für das Unternehmen einkaufst, kannst Du die Einfuhrumsatzsteuer bei Deiner nächsten Umsatzsteuer-Voranmeldung wie die normale MwSt abziehen und sparst somit im optimalen Fall die 10% Zoll und die 16% Einfuhrumsatzsteuer.

Den Transport kannst Du im Kontainer mit ca. EUR 2.000 ansetzten. Achso, hatte ich noch vergessen, auch wenn Du jetzt den CGT-Bezug hergestellt hast, ist der Thread hier - denke ich - besser aufgehoben. Schließlich ist er für alle Porsche gültig...

:wink:Darum werden oft ja auch nicht nur alleine die Fahrzeuge verkauft, ...

...sondern evtl. auch noch ein "wertvolles" und vom Verkäufer selbstgemaltes Bild, welches allerdings auf der Müllhalde im Ausfuhrland verbleibt. Der Kaufvertrag für das Auto (nicht der für das Bild!) wird also beim Zoll vorgezeigt. Die Höhe des darin ausgewiesenen Verkaufspreises kann natürlich in Abhängigkeit mit dem Preis des "wertvollen" aber eben nicht zu verzollenden Bildes (welches ja gar nicht ausgeführt und somit versteuert wird) stehen. - :confused:

8) Es soll ja Immobilien-Investoren geben, die folgende Lösung vorschlagen:

(Doch Vorsicht: Je nach Aufassung der zuständigen Finanzbehörde

kann diese Vertragsgestaltung als ein "Steuertrick" gedeutet werden.:oops: )

Bei extrem hochwertigen und somit auch teuren Immobilien, geht es immer um die Möglichkeiten die Grund-Erwerbs-Steuer (und auch andere vom Kaufpreis abhängige Kosten wie Notar, Grundbuch, ...) möglichst niedrig zu halten. Da wird schon mal mit dem Tuschekasten der schulpflichtigen Tochter ein "wertvolles" Bild gemalt und seperat zu der Immobilie an den zukünftigen Villen-Besitzer verkauft. :???:

Nun, da gehen also z.B. 1.000.000,- €uronen über ´n Tisch: 200.000,- € für die "Hütte" und 800.000,- € für das "wertvolle" Bild. Der Käufer entrichtet die Grund-Erwerbs-Steuer auf die 200.000,- €, und der Ex-Eigentümer der Villa muß für die vor Ablauf der Spekulationsfrist veräußersten Immobilie die "Spekulationssteuer" nicht auf 1.000.000,- € entrichten, sondern nur auf die 200.000,- €. - Die Umsätze für das 800.000,- € teure Bild, welches der Freundin und seiner Tochter zu gleichen Teilen gehörte, werden dann ganz normal zu jeweils 400.000,- € mit dem eigentlichen Einkommen versteuert. :-))!

Also so hat es eine mir völlig unbekannte Person mal irgendwann und irgendwo erzählt... - Ich gebe meinen Kunden natürlich nicht diesen Rat! O:-)

:wink:Darum werden oft ja auch nicht nur alleine die Fahrzeuge verkauft, ...

...sondern evtl. auch noch ein "wertvolles" und vom Verkäufer selbstgemaltes Bild, welches allerdings auf der Müllhalde im Ausfuhrland verbleibt. Der Kaufvertrag für das Auto (nicht der für das Bild!) wird also beim Zoll vorgezeigt. Die Höhe des darin ausgewiesenen Verkaufspreises kann natürlich in Abhängigkeit mit dem Preis des "wertvollen" aber eben nicht zu verzollenden Bildes (welches ja gar nicht ausgeführt und somit versteuert wird) stehen. - :confused:

8) Es soll ja Immobilien-Investoren geben, die folgende Lösung vorschlagen:

(Doch Vorsicht: Je nach Aufassung der zuständigen Finanzbehörde

kann diese Vertragsgestaltung als ein "Steuertrick" gedeutet werden.:oops: )

Bei extrem hochwertigen und somit auch teuren Immobilien, geht es immer um die Möglichkeiten die Grund-Erwerbs-Steuer (und auch andere vom Kaufpreis abhängige Kosten wie Notar, Grundbuch, ...) möglichst niedrig zu halten. Da wird schon mal mit dem Tuschekasten der schulpflichtigen Tochter ein "wertvolles" Bild gemalt und seperat zu der Immobilie an den zukünftigen Villen-Besitzer verkauft. :???:

Nun, da gehen also z.B. 1.000.000,- €uronen über ´n Tisch: 200.000,- € für die "Hütte" und 800.000,- € für das "wertvolle" Bild. Der Käufer entrichtet die Grund-Erwerbs-Steuer auf die 200.000,- €, und der Ex-Eigentümer der Villa muß für die vor Ablauf der Spekulationsfrist veräußersten Immobilie die "Spekulationssteuer" nicht auf 1.000.000,- € entrichten, sondern nur auf die 200.000,- €. - Die Umsätze für das 800.000,- € teure Bild, welches der Freundin und seiner Tochter zu gleichen Teilen gehörte, werden dann ganz normal zu jeweils 400.000,- € mit dem eigentlichen Einkommen versteuert. :-))!

Also so hat es eine mir völlig unbekannte Person mal irgendwann und irgendwo erzählt... - Ich gebe meinen Kunden natürlich nicht diesen Rat! O:-)

Bei diesen Ratschlägen wird mir ganz schlecht!! Gott sei Dank gibst Du Deinen Kunden nicht diesen Rat. (Hoffe ich zumindest)

Das ist das Dümmste was ich im Immobilienbereich mit den in Deutschland geltenden Gesetzen je gehört habe.

In diesem Fall kommt erschwerend hinzu, daß es nicht nur 2 (Regelfall) sondern mindestens 4 Mitwisser gibt.

Jeder Beteiligte,Freunde, Erben, Familienangehörige, Käufer, Verkäufer, kann diesen notariellen Kaufvertrag ohne jede Schwierigkeit kippen. Er ist nämlich nicht gültig.

Mit der Folge, daß der Käufer keine Immobilie mehr hat und mühsam sehen muß wie er an sein Geld kommt. Aber er kann ja das Bild verkaufen :-(((° Toll, 1.000,00 € gerettet.

Sollte das Objekt vom Verkäufer finanziert sein, was die Regel ist dann hat der Käufer das Geld an die Bank überwiesen. Die schließt aber eine Rückzahlung in Ihren Bedingungen aus. Damit hat man so oder so einen absolut windigen (nur solche versuchen solche unhaltbaren Tricks) "Darlehensnehmer".

Das Finanzamt und die Beteiligten können mit einem simplen Gutachten beweisen, daß das Bild nichts wert ist. Wegen solcher Steuervergehen sitzt man auch sehr schnell ein. Einfach mal die Urteile der Finanzgerichte etwas beobachten. Sehr spannende Literatur. Da kann man viel lernen.

Im Streitfall wird dann auch noch dümmlich und absolut verantwortungslos erwartet daß die Kinder oder sogar deren Freunde vor Gericht lügen. Was für eine skruppellose Spirale um in diesem geschilderten Fall im Verhältnis zum Kaufpreis und zur Gefahr läppische ca. 70.000,00 € zu sparen.

Natürlich gibt es wesentlich bessere und weniger risikoreiche Gestaltungsspielräume. Ob man sich selbst bei besser kalkulierbaren Risiken in die Abhängikeit von Mitwissern begeben will ist natürlich immer die Frage.

Optimierungsmöglichkeiten sollte man immer berücksichtigen, die gibt es auch . Aber doch nicht so.

Jetzt mal ganz ehrlich: Wenn man einen C-GT aus den entsprechenden Ländern einführt hat man neben den geringen Einsparmöglichkeiten noch einige andere Probleme: Der Transport kann Schäden verursachen, Teils sind verbaute Teile Landesspezifisch (Lichtanlage) und müssen rückgerüstet werden etc.pp. Ich weiß nicht, ob es das wert ist.

Eins ist jedoch sicher: 70.000 Euro sind für jemanden, der solch eine Summe für ein Auto auf den Tisch legt keinen Gefängnisaufenthalt wert. Durch die Vernetzung von Finanzamt, Zoll, Banken, Zulassungsbehörden etc. sind solche Schlupflöcher zudem systematisch geschlossen worden. Finger weg von solchen Tricks.

P.S. Eine Schwacke-Liste können sogar Finanzbeamte lesen. Soweit ich weiß gibt es inzwischen auch bei Finanzbeamten Erfolgsprämien, die sind also sehr erfreut über solche Fälle (dummer) Einsparungsversuche....

Ist zwar jetzt etwas OT, aber vielleicht doch ganz interessant.

Bei diesen Ratschlägen wird mir ganz schlecht!! Gott sei Dank gibst Du Deinen Kunden nicht diesen Rat. (Hoffe ich zumindest)
Diesen Rat erteile ich meiner Klientel tatsächlich nicht um den Kaufpreis auf dem Vertrag zu senken, aber ich mache alle meine eigenen Immobilienverträge so, wenn es sich um ein Objekt handelt auf das die Gemeinde oder der Staat ein gesetzliches Vorkaufsrecht (!) besitzt und jederzeit ausüben kann. - Die Gemeinde oder der Staat muß nämlich -wenn er das Objekt vor dem neuen Käufer haben möchte- in den bereits bestehenden Vertrag einsteigen um das Vorkaufsrecht ausüben zu können. Dagegen kann ich mich nicht wehren. Das ist nunmal Gesetz. Aber ich kann vorher den notariellen Vertrag und dessen Bestandteile frei gestalten. Auch das ist unser Gesetz. Bisher hat der Staat 2 mal darauf verzichtet, mir ein Bild für viel Geld abzukaufen, um in den Vertrag einsteigen und ihn dann abwickeln zu können! O:-)

Das ist das Dümmste was ich im Immobilienbereich mit den in Deutschland geltenden Gesetzen je gehört habe.
Ich bin kein Hobby-Makler im Nebenberuf der wie ein Blinder von der Farbe spricht. Ich bin ein gelernter Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft IHK mit Schwerpunkt Investition und Objektmanagement. - Das Immobilienrecht ist mein täglich Brot. Du glaubst gar nicht, was unsere tollen Gesetze so alles hergeben.... Wer nicht in demütiger Haltung einen Buckel macht und beim Anblick höhergestellter Finanzbeamten gleich den Schwanz einzieht, der kann mit dem deutschen Immo-Recht ´n bisserl jonglieren. 8)

Jeder ... kann diesen notariellen Kaufvertrag ohne jede Schwierigkeit kippen. Er ist nämlich nicht gültig.
Irrtum, er ist viel mehr schwebend wirksam... Wenn überhaupt! - Bisher konnte kein deutsches Gericht diesen Vertrag später kippen.

Das Finanzamt und die Beteiligten können mit einem simplen Gutachten beweisen, daß das Bild nichts wert ist. Wegen solcher Steuervergehen sitzt man auch sehr schnell ein.
Der Wert eines Kunstgegenstandes ist ausschließlich subjektiv und kann ohne Reverenzobjekt nicht ermittelt werden! - Höchstens ein Materialwert, aber der ist auch bei einem bekannten Künstler nur sehr gering. - Und wenn ich doof genug bin, für ein Bild hunderttausende von Euros zu bezahlen, ist das noch lange kein Steuervergehen!!! - Sollte mir da irgendein Finanzamt mal etwas zu dumm kommen und mir irgendwelche Kaufpreise vorschreiben, dann gibt es eine Klage wegen des Verstoßes gegen das Persönlichkeitsrecht. Wenn ich nicht gerade entmündigt bin, dann kann ich meine Kohle aus´m Fenster rauswerfen wie ich lustig bin.:lol:

Was für eine skruppellose Spirale um in diesem geschilderten Fall ...... läppische ca. 70.000,00 € zu sparen.
Die Nebenkosten beim Immobilienkauf können rund 15 bis 20 Prozent des Erwerbspreises (Kaufpreis) ausmachen. - In meinem Beispiel geht es also um runde 150.000,- Euro Gesamt-Erwerbsnebenkosten. Da darf man durchaus etwas "flexibel" in der Vertragsgestaltung sein, oder?X-)

@ Lamberko

Möchte das Thema hier (pn immer) nicht groß weiter verfolgen. Jeder geht das Risiko ein das er für richtig hält. Aber zu unterstellen, daß ich nicht weiß wovon ich spreche (Zitat "Du glaubst gar nicht, was unsere tollen Gesetze so alles hergeben") ist schon etwas leichtfertig. Ich zeige Dir auch gerne wie man bei den Nebenkosten unter die 10 % kommt. Sollte noch ein Makler im Spiel sein: noch ein Mitwisser, der sich seine verhandelbare Provision durch diese Spielchen sowieso nicht drücken läßt.

Auf das entscheidende Argument, nämlich naive Unbeteiligte einzubeziehen bist Du eh nicht eingegangen.:

Im Streitfall wird dann auch noch dümmlich und absolut verantwortungslos erwartet daß die Kinder oder sogar deren Freunde vor Gericht lügen. Was für eine skruppellose Spirale um in diesem geschilderten Fall im Verhältnis zum Kaufpreis und zur Gefahr läppische ca. 70.000,00 € zu sparen.

Aber, weiterhin viel Erfolg

und immer auf der richtigen Spur.

  • 1 Jahr später...

Hallo zusammen,

ich bin ganz neu bei Euch und würde Euch gerne auch nochmal die ein oder andere Frage stellen.

Es ist nicht so ,dass ich ganz unerfahren bin , jedoch habe ich bis jetzt immer andere Fahrzeuge importiert, wo es nicht ganz so genau drauf an kam (Hummer H1 / Lowrider/ Dodge Charger usw)

Aber jetzt möchte ich mal eine richtiges Auto rüberholen... einen 997 Turbo... das wär ein Träumchen!!!

Ich habe nur etawas angst das ich etwas vergesse... Was muß ich beispielsweise alles umrüsten???

Was muß extra beantragt werden um ein solch hochwertiges Auto auch zugelassen zu bekommen???

Ich denke einfach das Navi/Telefon usw gleich sind und man einfach die CD wechselt...(oder ist das zu Blauäugig))))

Naja und dann ist da der Punkt mit dem Zoll... bis jetzt habe ich immer Zoll zahlen müssen.... ich würde das Fahrzeug natürlich von einem Händler in den Staaten kaufen... was bräuchte ich von dem Händler um am Zoll vorbei zu kommen????

Ich danke Euch im Voraus!!!

Gruß

Christian (cigarrette):-))!

  • 2 Monate später...
Wenn es ein Deutsches Fabrikat ist, welches auch in Deutschland vom Band gelaufen ist und Du eine Ausfuhrbescheinigung hast, sparst Du die 10% Zoll. Dennoch mußt Du als Privatperson die Einfuhrumsatzsteuer bezahlen.

Voraussetzungen für die Einfuhrabgabenfreiheit als Rückware

Bei Rückwaren muss es sich ursprünglich mal um Gemeinschaftswaren gehandelt haben. Diese müssen Gegenstand einer tatsächlichen, also wirklich stattgefundenen Ausfuhr aus dem gemeinschaftlichen Zollgebiet gewesen sein und ihre Wiedereinfuhr muss grundsätzlich innerhalb von drei Jahren erfolgen. Bedingung ist, dass die Waren in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden, damit sie ihren ursprünglichen zollrechtlichen Status zurückerhalten. Da die abfertigenden Zollbeamten nicht wissen können, dass Rückwaren eingeführt werden, muss der Beteiligte einen entsprechenden Antrag stellen, um letztendlich auch in den Genuss der Abgabenfreiheit zu kommen. Weiterhin müssen die Waren unverändert sein, d.h. sich bei der Wiedereinfuhr im selben Zustand wie bei der Ausfuhr befinden. Wer Abgaben "sparen" will, muss natürlich beweisen, dass die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Daher muss beispielsweise auch die Identität der Ware nachgewiesen und dafür ein sog. Nämlichkeitsnachweis erbracht werden.

(...)

Bei den Rückwaren-Regelungen gibt es noch eine Besonderheit:

Die Einfuhrabgabenfreiheit als Rückware gilt auch für Teilmengen sowie Teile und Zubehör von zuvor ausgeführten Waren. Die Frage der Nämlichkeit der Waren ist hier von besonderer Bedeutung.

Der gesamte Text (und noch viel mehr zu diesem Thema) ist hier zu finden:

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/f0_freier_verkehr/d0_zollfr_vzb/b1_befr_gemrecht/b0_rueckwaren/index.html

EDIT:

Nachtrag zum Thema "Warenverkehrsbescheinigung EUR 1" zum Erlaß des Einfuhrzolls beim Re-Import:

Bei einem Re-Import aus Drittländern gilt grundsätzlich das oben Geschriebene. Ausnahmen bilden solche Drittländer, mit denen ein sog. "Partnerschaftsabkommen" zwischen der EU und dem jeweiligen Drittland unterzeichnet wurde. Dann läßt sich unter Verwendung der Warenverkehrsbescheinigung der Erlaß des Einfuhrzolls beim Re-Import erwirken. Zu den genannten Ländern zählen z.B. die Schweiz, Tunesien, Norwegen, Island, Bulgarien, Mexiko und noch ein paar andere Länder.

Mal ein kleiner Beitrag zum Thema was "geändert" werden muss und zum Thema Versand:

Ich hatte erst einen neuen 997 Carrera aus USA, an dem musste gar nichts geändert werden bis auf die Endtöpfe. Und das wahrscheinlich auch nur beim schweizer TÜV, in Deutschland hätte es ohne jede Änderung funktioniert. Das Auto war um einen erheblichen Betrag günstiger als man es hier mit Rabatt bekommen könnte und man hat das identische Fahrzeug.

Beim Carrera GT ist das meines Wissens genauso. Wer heute günstig einen Carrera GT kaufen will, muss in eigentlich in den USA kaufen.

Der Versand sollte halt über eine erfahrene Firma erfolgen, da sollte man nicht wegen 1.000 USD zum sparen anfangen. Denn in der Tat, es geht relativ viel kaputt. Meist passen die Leute auf die Fahrzeuge überhaupt nicht auf, oder zerstören irgendwas daran mutwillig.

Mit einer leeren Batterie hat man eigentlich fast immer zu rechnen, aber wenn man vorbereitet ist, ist das kein Problem.

Weiss jemand wie sich Porsche in einem Garantiefall verhält wenn das Auto aus den USA stammt??

  • 2 Wochen später...

Grüß Euch, mir hat ein Händler einen neuen 997 turbo angeboten, der um die 25% unter dem vergleichbaren Deutschen Listenpreis liegt. Das Fahrzeug kommt aus VAE, europä. Modell und müsste nach Aussage des Händlers nur 6 Monate auf Kennzeichen von dort gefahren werden - dann ist der offizielle Import in die EU ohne 10% Zoll möglich, natürlich mit anschliessender Ummeldung auf D Nummer.

Ich hab es via Zoll bis dato nichts rausfinden können - zumindest nicht online. Kennt jemand diese Vorgehensweise? Wo könnte der Hacken sein - oder ist es einfach "Schmarrn" was der verzapft hat? :(

Danke Euch!

Macht halt keinen Sinn. Der Zoll verlang von dir einen Nachweis das das Auto aus der EU ausgeführt wurde bzw. dort hergestellt wurde. Wie lange es wo gefahren wurde interessiert keine Sau. Darf jedoch nicht länger als 3 Jahre im Ausland gewesen sein.

Macht halt keinen Sinn. Der Zoll verlang von dir einen Nachweis das das Auto aus der EU ausgeführt wurde bzw. dort hergestellt wurde. Wie lange es wo gefahren wurde interessiert keine Sau. Darf jedoch nicht länger als 3 Jahre im Ausland gewesen sein.

Ja Du hast recht - der Händler gab auch an, dass das Fahrzeug offiziell nach VAE ausgeführt wird - nur eben physisch nicht...

Meint Ihr da hat einer eine Lücke irgendwo im Gesetz gefunden?

der Händler gab auch an, dass das Fahrzeug offiziell nach VAE ausgeführt wird - nur eben physisch nicht...
Das geht nicht. Weil an der Grenzstelle die Zollpapiere bei der Ausfuhr -und nur dann- einen Stempel als rechtlich relevanten Nachweis erhalten. Und ohne diesen Stempel sind die Waren -trotz vorhandener Ausfuhrpapiere- eben nicht ausgeführt worden. Weitere Infos und einen Link zu diesem Thema siehe mein Beitrag vom 16.06.d.J. in diesem Thread.

Du kannst ein Auto im Ausland zulassen, ohne daß sich das Auto physisch im Ausland befindet. Aber eine Zulassung im Ausland ist eben kein Export.

Das geht nicht. Weil an der Grenzstelle die Zollpapiere bei der Ausfuhr -und nur dann- einen Stempel als rechtlich relevanten Nachweis erhalten. Und ohne diesen Stempel sind die Waren -trotz vorhandener Ausfuhrpapiere- eben nicht ausgeführt worden. Weitere Infos und einen Link zu diesem Thema siehe mein Beitrag vom 16.06.d.J. in diesem Thread.

Du kannst ein Auto im Ausland zulassen, ohne daß sich das Auto physisch im Ausland befindet. Aber eine Zulassung im Ausland ist eben kein Export.

Das ist alles hoch interessant! Sag mal, wenn der die Karre aber nun wirklich bei einem x-beliebigen Zollamt abmeldet - er hat ja nach seinem Modell VAE Nummernschilder - dann würden die das abstempeln vom Deutschen Zoll. Ob der VAE Zoll dann die Einfuhr kontrolliert weiss keiner, aber offizeill wär das Ding ausgeführt, oder?

Dann würde das "Konzept" funktionieren - äh nicht für mich, mir ist das alles zu schummrig, aber als reine Logikübung??!!:sensation:confused:

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