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Übertragung von Prozenten im Schadenfall (Auto-Versicherung)


Falcon99

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Hallo,

ich bräuchte mal eure Meinung bzgl. einer Versicherungssache.

Erstmal die Geschichte: Ich habe wegen einer kleinen Unachtsamkeit letzten Herbst mit meinem Audi 100/A6 C4 beim Ausparken einen vorbeifahrenden VW Sharan ganz leicht gestreift. Am Audi war lediglich das Rücklichtglas vom rechten Blinker hinten gebrochen, am VW Sharan war die Stoßstange verkratzt + der Kotflügel hinten links etwas angekratzt + minimale Delle. Das hat gereicht für 1700 € Schaden… *ungläubig*

Dass ich schuld war und das hätte vermeiden können usw. ist klar. Ist halt nunmal passiert und nicht mehr zu ändern.

Jetzt zum Thema:

Ich war zu dieser Zeit auf 100 % Haftpflichtversicherung (teuer genug *ächz*). Nach dem Unfall wurde ich hochgestuft auf 155 %. Weil das nicht mehr finanzierbar war, haben wir meinen Versicherungsvertrag gekündigt und das Auto auf meine Mutter umgemeldet, da sie auf 60 % war.

Meine Frage dazu:

Kann ich den Audi/eventuellen Nachfolger in ca. 3 Jahren wieder auf mich ummelden und dabei die Schadenfreiheitsklasse von meiner Mutter übernehmen? (3 Jahre ist die Sperrzeit, die ein Auto normalerweise auf eine Person angemeldet sein muss, bevor Prozente + Auto wieder übertragen werden können.)

Oder bin ich dafür gesperrt, weil ich „keinen unfallfreien Verlauf“ hatte mit der Hochstufung auf 155 %? Wir sind bei der HUK, falls das wichtig ist.

Hoffe, ihr könnt mir helfen!

Danke und Gruß

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Passt jetzt nicht ganz zur Frage, aber ich hätte mich zuerst mal nach der Selbstregulierungsgrenze erkundigt. Soll heißen, vielleicht wäre es günstiger die 1700 Selbst zu tragen und dann bei der Versicherung nicht hochgestuft zu werden (wobei man wissen müsste, wie viel du bei 100% bezahlst; ich nehme mal an in der Größenordnung 700-800 Euro im Jahr).

Soweit ich informiert bin , sind die zeiten wo man versicherungs porzente übertragen kann doch vorbei , oder teusche ich mich da??

zudem kommen die % ja durch das unfallfreie jahre zustande und die hast du ja nicht !

zb. sf9 oder so

da du den unfall über die versicherung abgerechnet hast !

gruß

alex

Du kannst den Rabatt übertragen. Aber nur solange wie Du auch den Führerschein hast. das heißt wenn Du 2 Jahre den Führerschein hast, dann kannst Du auch nur SF2 für zwei Schadenfreie Jahre übertragen lassen usw. da beim Antrag eine Kopie des Führerscheins beigeleft werden muß. Für 60% also SF4 brauchst Du 4 Jahre den Führerschein.

Formulare zum Übertrag und Bedingugnen sind aber ggf. je nach Gesellschaft etwas unterschiedlich.

Rabatte zu übertragen ist kein Problem. Manchmal geben aber Versicherungen eigene SF-Eisntufungen an z.B. Zweitwägen raus, welche man aber nicht übertragen lassen kann. Es gibt hier keine Sperrfristen noch sons irgendwas. Dag deiner Versicherung, du möchtest einen SFR-Übertrag haben.

Denk aber daran, wie bereits schon geschrieben wurde, du kannst immer nur so viele Jahre übertragen lassen wie du auch im Besitz eines Führerscheins bist.

Hallo,

ich danke euch für eure Antworten, bin jetzt beruhigt. Hätte wirklich keine Lust gehabt, mit 155% wieder einzusteigen!

Von den Rabatten ist es gar nicht so schlecht, weil ich schon 6 Jahre Führerschein habe, und da die Übertragung erst in 3 Jahren sein wird, habe ich dann schon einiges an Rabatten zusammen.

Danke und Gruß

Johannes

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