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Juristen im Forum? Brauche Hilfe zur Rechtslage beim Fernabsatzgesetz


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Hallo zusammen

Ich habe eine Frage und hoffe, dass dies hier evt. ein Jurist oder jemand mit spezifischer Sachkenntnis liest.

Nachdem mir vor einigen Tagen das Telefonieren mit voIP und da speziell mit dem Anbieter gmx als qualitativ gut und günstig empfohlen wurde und da die Telefonrechnungen meiner Meinung sowieso viel zu hoch sind, habe ich mich im Eifer des Gefechts vor 3 Tagen zu der GMX Phone flat für 9,99 pro Monat angemeldet.

Zuvor habe ich jedoch die AGB gelesen und auch, dass ich, wie beim Fernabsatz üblich, ein Widerrufsrecht habe. Heute habe ich mit einigen kurzen Telefonaten die Qualität von voIP und gmx getestet und bin zu dem Schluß gekommen, dass mir die Qualität noch zu schlecht ist.

Daraufhin habe ich sofort versucht, ein Fax mit meinem Widerruf an die in den AGBs genannte Fax-Nr. zu senden. Dies klappte jedoch nicht, da nach dem 3 Klingeln eine Bandansage kommt und das Fax nicht zugestellt werden kann.

Nachdem ich dann im Internet gegoogelt habe, fand ich einige Foren, in denen dies auch schon beschrieben war. Beim Thema Widerruf scheiden sich da jedoch die Geister. Einige schreiben, dass man kein Widerrufsrecht mehr hat, sobald man die Dienstleistung in Anspruch genommen, sprich ein Telefonat geführt hat.

Dies kann ich mir jedoch nicht vostellen, da ich mir ja z.B. auch einen Fernseher bestellen kann, diesen testen und dann wieder zurückschicken kann. Warum sollte das hier anders sein? Ich muss doch den Service testen können, ohne dass das Widerrufsrecht verloren geht. Klar, dass ich für die Verbindungskosten aufkommen muss, aber das Widerrufsrecht bleibt doch trotz einiger kurzer Telefonate bestehen.

Hat hier jemand vielleicht genauere Informationen?

Am Montag werde ich auf jeden Fall meinen Widerruf per Einschreiben an GMX senden.

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Nachdem ich jetzt noch weiter im Netz gesucht habe, scheint das kaum vorstellbare Recht zu sein. Dadurch, dass ich die Dienstleistung voIP ausprobiert habe, erlischt das Widerrufsrecht offenbar.

Das Widerrufsrecht erlischt und kann nicht mehr ausgeübt werden (§ 312d Abs. 3 BGB):

Bei Warenlieferungen spätestens sechs Monate nach Eingang der Ware, sofern der Verbraucher über das Widerrufsrecht belehrt wurde, § 355 Abs. 3 BGB;

Bei Dienstleistungen, wenn der Anbieter mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers mit der Dienstleistung begonnen hat oder der Verbraucher die Ausführung selbst veranlasst hat.

Quelle:www.internetrecht-rostock.de

Ich dachte bisher immer, dass der Verbraucher durch dieses Fernabsatzgesetz gut, ja fast schon zu gut geschützt sei. Bei Dienstleistungen trifft dies offenbar nicht zu.

Die Benutzung der Dienstleistung führt offenbar dazu, dass das Widerrufsrecht erlischt.

Man darf die Dienstleistung also gar nicht ausprobieren. Waren darf ich doch auch ausprobieren und kann sie zurücksenden. Also mir erschließt sich der Sinn des § 355 Abs. 3 BGB nicht, denn wer bestellt schon etwas, was er nicht testen will? Denn nur wenn man es nicht testet, besteht das Widerrufsrecht.

:kopfschüttel:

Da muss ich wohl mal wieder Lehrgeld ( oder in diesem Fall Leergeld) zahlen.

PS: So wie mir sich das ganze darstellt, ist GMX in meinen Augen ein echter Abzockerverein. Andere Anbieter weisen in ihren AGBs daraufhin (wie ich jetzt gesehen habe), dass das Widerrufsrecht erlischt, sobald man den Dienst ausprobiert. Das macht GMX natürlich nicht. Den Kunden schön in Sicherheit wiegen heißt da wohl die Devise. Ich habe vieles negative über gmx gelesen und musste es erst selbst erfahren, um es zu glauben. Viele Kunden haben nach einer Kündigung auch das Problem, dass gmx keine Bestätigung versendet und über Fax nicht erreichbar. Zudem ist der e-mail Support schlecht und die Hotline teuer und inkompetent.

  • 6 Jahre später...

Hättest Du die Dienstleistung nicht in Anspruch genommen, sondern einige Tage darüber geschlafen und nachgedacht, dann hättest Du vom Widerspruch auch problemlos Gebrauch machen können.

Bezüglich Deines Beispieles mit dem Fernseher: So ein TV-Gerät ist ja auch keine Dienstleistung, die man mal so eben ausprobiert und dann doch nicht haben will.

Aber Dein Gedankengang ist gut. Ich denke eben gerade darüber nach, ob ich nicht mal telefonisch ein Callgirl zu mir kommen lasse ... dann die Dame mal so richtig ausprobiere ... und dann nicht bezahle, sondern von meinem Widerruf wegen "Fernabsatz" einfach mal Gebrauch mache. Müsste ja gehen.

O:-)

Aber Dein Gedankengang ist gut. Ich denke eben gerade darüber nach, ob ich nicht mal telefonisch ein Callgirl zu mir kommen lasse ... dann die Dame mal so richtig ausprobiere ... und dann nicht bezahle, sondern von meinem Widerruf wegen "Fernabsatz" einfach mal Gebrauch mache. Müsste ja gehen.

O:-)

das ist mal eine super Idee, bestimmt können wir dann bei der Dame auch noch ein bisschen Sachmangel geltend machen :D:D

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