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Frage zu Garantielaufzeit


Mercedisto

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Hallo zusammen,

ich habe mir am 02.07.2004 ein Handy (SE P800) gekauft und es am 02.07.2006 direkt im Laden, wo ich es auch gekauft hatte, reklamiert. Ich hätte es theoretisch schon viel früher reklamieren können, weil der Fehler schon ewig bestand, jedoch kam ich irgendwie nie dazu (Jaja, die Faulheit). Heute bekam ich ein Schreiben, dass die Garantie schon abgelaufen sei.

Stimmt es nun, dass ich das Handy bei einer 2-jährigen Garantie spätestens am 06.02.2006 reklamieren hätte müssen, oder bin ich im Recht??

Wär toll, wenn ihr mir dabei helfen könntet!

Gruss, Oliver

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02.07.2004 gekauft + 2 Jahre Garantie = 06.02.2006 :???:

Ich habe mal wegen nem ähnlichen Fall einfach mal bei der Verbraucherschutzzentrale in Stuttgart angerufen und nachgefragt. Die "Verbraucherschützer" gaben in meinem Fall aber dem Hersteller Recht:cry: .

Aaaah das ist echt ärgerlich! Ich könnte mich über meine eigene Dummheit aufregen :???:

Aber trotzdem danke für die Information, Tobias.

Naja, ich werde dort trotzdem nochmal nachfragen, vielleicht gibts ja noch ne Chance...

02.07.2004 gekauft + 2 Jahre Garantie = 06.02.2006 :???:

Wie lang geht eine Woche? Von Montag bis Sonntag und nicht wieder bis Montag.

Wie lang geht ein Monat? vom 01. bis zum 31. und nicht bist zum Ersten.

Und jetzt die Gretchenfrage: Wie lang geht ein Jahr?

ich denke du meinst jeweils den 7. februar?

die frist wird ab den nachfolgenden tag gezählt d.h. zwei jahre beginnend mit dem 8. feb. 2004 und läuft demnach erst mit ende 7. feb 2006 ab.

Z.

die frist wird ab den nachfolgenden tag gezählt d.h. zwei jahre beginnend mit dem 8. feb. 2004 und läuft demnach erst mit ende 7. feb 2006 ab.

Z.

Bist Du Dir da sicher ?

Ich denke, der Beginn ist der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs also der Kauftag an dem das Telefon im Laden mitgenommen wird.

Insofern fehlt dann in der Rechnung wieder ein Tag.

Bist Du Dir da sicher ?

Ich denke, der Beginn ist der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs also der Kauftag an dem das Telefon im Laden mitgenommen wird.

Insofern fehlt dann in der Rechnung wieder ein Tag.

§187 abs. 1 bgb :wink:

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo Mercedisto,

 

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Also wenn es um einen einzigen Tag auf oder ab geht, würde ich schon auf die Tränendrüse drücken, um Kulanz und um ein kundenfreundliches Entgegenkommen fragen!

Sei lästig und hartnäckig, entschuldige Dich für Deine Verspätung mit einer Krankheit, bereite (geistig) Alternativen vor, wenn die Garantiereparatur doch nicht möglich ist (z. B. dass zumindest 70% der Kosten übernommen werden, dass Du die Materialkosten zahlst, der Handyproduzent die Arbeitszeit oder ähnliches...).

Ihr stelllt Euch doch sonst nicht so an, wenn es um Autos geht (Kataloge raffen, Probesitzen, in VIP-Bereiche vordringen usw.).

Sei nett, kreativ (mit Lösungsvorschlägen) und zielstrebig! Wenn's nicht klappt, schreib einem hochrangigen Manager ein E-Mail. Da geht im Einzelfall schon noch was...

Und jetzt bitte kein "Och, Jackpot...." von den üblichen Verdächtigen :D

Kauf: 07.02.2004 -- 16.58 Uhr

Reklamation: 07.02.2006 -- 17.00 Uhr

Sorry für den Schreibfehler im ersten Posting.

Vielen Dank für die hilfreichen Tips, vorallem danke @ ZORRO, ich werde mir am Monatg den §187 Abs. 1 BGB durchlesen und mich dann darauf berufen.

@JK: Ja ich habe einen Vertrag, aber die Konditionen bei einer Verlängerung sind lange nicht so gut wie bei einem Neuabschluss!

Ist bei der Garantielaufzeit der Tag ausschlaggebend oder kommt es auf die geneue Zeit des Kaufes und der Reklamation an? Weil sonst bin ich genau 120 Sekunden zu spät dran gewesen X-)

Gruss, Oliver

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