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Frage über ein neues Auto


Gast Emre&Sercan

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Gast Emre&Sercan

Hy Leute

Ich hätte da wieder eine Frage. Undzwar haben ich und mein Vater meinem jüngeren Bruder der jetzt seinen Führerschein gemacht hat den Renault Modus aufgetunt von Elia gekauft. Der Wagen hat uns mit Tuning um die 23Tausend Euro gekostet. Als wir uns den Wagen heute abholen wollten bemerkten wir das der Wagen sehr viele Lackfehler hat. Viele Stellen mit Staub, also wurde der Wagen nicht ordentlich lackiert und enthält Staubpartikel wodurch an manchen Stellen der Lack ungleichmäßig ist. Das wäre einmal hinten Links am Kofferraum und vorne an der A Säule und an der linken Kotflügel vorne. Der Wagen hat null km drauf also ein niegelnagelneues Auto. Sie haben uns gesagt das sie die Probleme beheben würden, auf eigene Kosten Sprich neulackieren und einen Kostenlosen Leihwagen bereitstellen. Aber weil der Wagen neu ist und ein Nachlackiertes Auto ja bekanntlich an Wert verliert wollten wir das sie uns einen Rabatt machen bzw irgendeine Entschädigung dafür anbieten welches abgelehnt wurde.

Nun meine Frage an euch:

Was für Rechte habe ich denn bei so einer Sache?

Kann ich irgendetwas dagegen unternehmen? Denn es ist ein Neuwagen und ich will dafür einen Rabatt bzw eine Entschädigung bekommen.

Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.

mfG

Sercan

:wink2:

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Du kannst doch von jedem Vertrag binnen einer Frist zurücktreten. 14 Tage waren das glaube ich. Kannst Du davon nicht Gebrauch machen, bzw. ist die Frist schon abgelaufen?

Also ich würde bei einem Neufahrzeug erwarten das es auch in "neuwertigem" Zustand ist. Das ist bei Dir nicht gegeben. Von daher würde ich die Kiste so nicht nehmen...

14-Tagefrist gilt i.d.R. nur beim Versendungskauf.

Hier besteht ganz klar ein Nacherfüllungsanspruch.

Durch das Nachlackieren sollte dem jedoch genüge getan werden, da der Wertverlust marginal sein dürfte. Oder wird das ganze Auto lackiert?

Gast Emre&Sercan

Dei 14 Tage sind noch nicht vorbei. Das kenne ich auch. Wenn du wüsstest was für ein Theater es heute gab. Ich habe richtig mit denen gestritten. Habe bei Renault in Brühl also in Hauptsitzt Deutschland angerufen und niemand will was damit zu tun haben. Sie meinen euer Händler muss es machen, unser Händler meint Renault selbst muss es machen usw usw...

Wenn der Wagen an drei vier Stellen lackiert wird verliert der Wagen einfach an Wert. Von diesem 14 Tagen kann ich keinen gebrauch machen weil es nur was mit Lack zu tun hat haben sie gesagt. Das was ich will ist ganz einfach eine Entschädigung dafür, das der Wagen an Wert verliert oder ein neus Auto aber niemand will sich darüm kümmern, weder mein Händler noch Renault selber. Die meinten ich hätte keine Rechte. Ich habe heute den Wagen bezahlt und als sie mir die Schlüssel gaben den Schlüssel denen auf den Boden geworfen und gesagt sie können den Wagen behalten und ich werde meinen Anwalt einschalten denn ich habe keinen Bock ein zusammengeflicktes Neuwagen zu kaufen. Und ich wolte jetzt halt euch fragen was ich dagegen unternehmen kann.

Die meinten ich hätte keine Rechte. Ich habe heute den Wagen bezahlt und als sie mir die Schlüssel gaben den Schlüssel denen auf den Boden geworfen und gesagt sie können den Wagen behalten und ich werde meinen Anwalt einschalten denn ich habe keinen Bock ein zusammengeflicktes Neuwagen zu kaufen. Und ich wolte jetzt halt euch fragen was ich dagegen unternehmen kann.

1. Du hast als Käufer immer Rechte. Welche solltest Du klären. Ich habe eben aber nochmal in meinem Kaufvertrag vom 320 meiner Frau nachgeschaut. Du hast bei allen Verträgen als Privatmann 14 Tage Widerrufsrecht. Das Recht beginnt ab der Unterschrift, bzw. ab der Aushändigung des Fahrzeugs, wenn sich das unterscheiden sollte.

2. Warum zum Hencker bezahlst Du das Auto und gibts damit dein Druckmittel weg...?!?!!? Wenigstens hättest Du nur teilweise bezahlen sollen...eieiei ;)

3. Ich habe letzte auch meine Tür lackieren lassen, weil mich der Hund eines Freundes freudig begrüßt hat (ohne das ich ausgestiegen war :-? ). Ich denke nicht das Mein Auto damit an Wert verliert. Ist ja kein Unfall o.ä. gewesen. Vermutlich müsste man das beim Verkauf nicht mal angeben. Wenn die das komplett ausbessern, dann lass die das machen.

Halt uns auf dem Laufenden!

Edit: Was müssen wir hier vermuten? Schau doch mal in Deinen Vertrag, da wirds doch drin stehen wie lange Dein Widerrufsrecht ist... Das hast Du sogar normalerweise extra NOCHMAL unterschrieben!

Generell hast Du einen gültigen Vertrag. Die 14 Tage Rücktritt sind nicht möglich, da dies nur bei sog. Haustürgeschäften oder Fernabsatzverträgen wie Kauf übers Internet möglich ist.

(Hier ist der Rücktritt dann ohne Angabe von Gründen möglich)

(Man stelle sich das mal vor. dass jeder ein Auto bestellt und dann bei kleinsten Mängeln zurücktritt :???: )

Zu Deinen Rechten:

Hier liegt mangelhafte Lieferung vor. in der Regel gelten die AGB des Herstellers bzw. Händlers welche Ihr mit dem Kaufvertrag akzeptiert habt. Diese sehen erstmal max. 2 Nachbesserungen vor.

Alle anderen Rechte lt. BGB wie Rücktritt Schadenersatz etc.

können dann nur nach fehlgeschlagener Nachbesserung geltend gemacht werden.

Insofern sind Deine Wünsche nach Rabatt unberechtigt und nur im Wege der Kulanz ggf. möglich.

P.S. Vor Gericht ziehen hilft auch nix, da durch einen Gutachter wahrscheinlich nur die korrekte Nachbesserung bestätigt werden

(sofern natürlich so ausgeführt) wird und dann ist Renault all seinen Verpflichtungen nachgekommen, da der Wagen quasi wieder im Neuzustand ist.

Eine Nachlakierung macht aus dem Wagen noch kein Unfallfahrzeug.

Kann Deinen Ärger trotzdem verstehen :wink2:

Gast Emre&Sercan

....

2. Warum zum Hencker bezahlst Du das Auto und gibts damit dein Druckmittel weg...?!?!!? Wenigstens hättest Du nur teilweise bezahlen sollen...eieieiei ;)

3. Ich habe letzte auch meine Tür lackieren lassen, weil mich der Hund eines Freundes freudig begrüßt hat (ohne das ich ausgestiegen war :-? ). Ich denke nicht das Mein Auto damit an Wert verliert. Ist ja kein Unfall o.ä. gewesen. Vermutlich müsste man das beim Verkauf nicht mal angeben. Wenn die das komplett ausbessern, dann lass die das machen.

Halt uns auf dem Laufenden!

zu2: Ich habe den wagen heute bezahlt damit ich meine Pflcihten vollbringe. Ich habe das egtan wozu ich verpflcihett war, es war so abgeschlossen das ich heute bezahle und ich habe es auhc getan. Denn ich wollte meine Pflichten erfüllen. Für mich ist das Geld egal ich will einfach das bekommen was mir auch versprochen wurde.

zu3: Sei mal ehrlich, du würdest auch kein Auto für 21 Tausend euro kaufen der an dreistellen Nachlackiert werden müsste ( ein ganz neues Auto). Ich will für mein Geld das bekommen was mir zugesagt wurde und kein Auto der an drei stellen nachlackiert wurde, wäre es ein Gebrauchtwagen ok aber es ist schließlich ein Neuwagen.Da gibt es noch einen Vorfall welches ich euch nicht gesagt habe weil es mir im Moment eher ums Lack geht. Wir hatten den Wagen eigentlich schon einen Tag früher bekommen aber weil das Elia Paket nicht da war haben wir den Wagen am gleichen Tag wieder da gelassen weil sie am nächsten Tag, also heute den Tuning Paket dranmachen wollten. Und auhc schon am ersten Tag hatte der Wagen Elektronikprobleme. Aufeinmal leuchtete die ESP Ausfall Leuchte, die Schlechte Abgaswerte Leuchte und die Leuchte für einen Defekt an den Einspritzdüsen. Danach ging der Wagen nicht mehr über 50. Dieses Problem wurde behoben und ich habe zu ihnen auch gar ncihts gesagt habe drüber hinweg gesehen. Und als ich am nächsten Tag also heute den wagen abholen wollte habe ich die Lackfehler bemerkt. Und das alles zusammen frustiert einem einfach sehr stark.

Generell hast Du einen gültigen Vertrag. Die 14 Tage Rücktritt sind nicht möglich, da dies nur bei sog. Haustürgeschäften oder Fernabsatzverträgen wie Kauf übers Internet möglich ist.

(Hier ist der Rücktritt dann ohne Angabe von Gründen möglich)

Ich gebe Dir schon recht, aber in meinem vor 10 Tagen unterschrieben Vertrag für den gebrauchten 320 meiner Frau wurde mir ein 14 tägiges Widerrufsrecht zugesichert. Von daher könnte das ja in seinem Vertrag auch stehen...?! Das eine ist die rechtliche Seite, das andere die vertraglich vereinbarte Seite...liege ich richtig?

Gast Emre&Sercan

1. Ich habe bei meinem Vertrag stehen das ich diese 14Tage Wiederrufsrecht habe.

@Chip natürlich wird der Wagen durch die Nachlackierungen kein Unfallfahrzeug, aber man will halt keinen Neuwagen haben der an dreistellen Nachlackiert wurde.

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Hallo Gast Emre&Sercan,

 

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Gast Emre&Sercan

Mein Händler sagt mir das ich mir von diesem Recht keinen Gebrauch machen kann! Das ist mein Problem.

Denn er hat mir gesagt Man darf erst dann dieses Wiederrufsrecht in Anspruch nehmen, wenn der Wagen mehr als Dreimal nachgebessert wurde. Und weil ich deshalb nciht den Ansprcuh auf ein neues Auto hab will ich eine Entschädigung dafür bekommen welches mir auch abgesagt wurde. Und darin liegt mein Problem.

Also nochmal ausführlich.

Beim Kaufvertrag unterscheiden wir Verpflichtungsgeschäft = Abschluß und Erfüllungsgeschäft = Lieferung.

Für das Verpflichtungsgeschäft kann ggf. seitens des Händlers ein Rücktrittsrecht eingeräumt werden. Der gillt dann aber nur binnen 14 Tage nach Unterschrift bzw. vor Lieferung.

Für die Erfüllung gibt es dieses Recht definitiv nicht es sei denn auch hier ist irgend eine besondere Zusage vereinbart worden. insofern verweise ich auf meinen ersten Post bezügl. der Nachbesserung lt. der Allgem. Geschäftsbedingungen.

Mein Händler sagt mir das ich mir von diesem Recht keinen Gebrauch machen kann! Das ist mein Problem.

Denn er hat mir gesagt Man darf erst dann dieses Wiederrufsrecht in Anspruch nehmen, wenn der Wagen mehr als Dreimal nachgebessert wurde.

Und damit hat er ( in Deinem Fall leider) Recht.

Es ist halt im Kaufvertrags bzw. AGB Recht so geregelt und vor Gericht auch schon tausende mal bestätigt worden.

Gast Emre&Sercan

Was meint ihr: Sollte ich doch lieber mal mit meinem Anwalt darüber sprechen, was er davon hält?

Das Problem ist auch das ich am Montag ins Urlaub fliege und mich nicht darum kümmern kann.

Gast Emre&Sercan

Und damit hat er ( in Deinem Fall leider) Recht.

Es ist halt im Kaufvertrags bzw. AGB Recht so geregelt und vor Gericht auch schon tausende mal bestätigt worden.

Wenn du weiter oben gelsen hast habe ich ja auch gesagt das ich ein Elektronikproblem hatte. Gilt dies auch einen Nachbesserung oder wie sieht es denn damit aus?

Denn das wäre dann mit neulackieren 2 Nachbesserungen.

Was meint ihr: Sollte ich doch lieber mal mit meinem Anwalt darüber sprechen, was er davon hält?

Das Problem ist auch das ich am Montag ins Urlaub fliege und mich nicht darum kümmern kann.

Ich denke, Du kannst das lassen und mir in diesem Fall so wie Du es schilderst glauben. Genieß den Urlaub zieh die Nachbesserung durch und versuche auf dem Weg der Kulanz noch etwas rauszuholen.

Wei meinst du das mit dem Kulanz?

Meinst du ich könnte vielelicht noch was bei meienm Händler rausholen oder wie?

Ja genau so meine ich das. Wenn Du etwas diplomatisch vorgehst, dann sollte das doch irgendwie möglich sein. Allerdings ist Kulanz ein entgegenkommen OHNE Rechtsanspruch. Einen Versuch ist es Wert.

Gast Emre&Sercan

Wenn du wüsstest was ich alles heute versucht habe.

Das einzige was er mir gesagt hat: "Wir können nichts dazu der Wagen hat dies ab Werk das müssen sie mit Renault klären". Also wollten sie gar nichts damit zu tun haben. Dann ahbe ich gesagt ok, dann setzen sie sich halt mit Renaults´s Hauptsitz in Verbindung. "NEIN!" das müssen sie tun nicht wir" Naja ich habe dann gesagt gibt mir die Nummer und ich rufe dort an. Welches ich dann auch tat. Dort wurde mir gesagt das sie gar nichts damit zu tun haben, sondern nur mein Händler.

Ich habe dann gesagt wer hat denn dann überhaupt was damit zu tun.

Mein händler sagt sie, sie sagen mein Händler, soll ich zu BMW gehn oder was? Denn schließlich will ja niemand dafür Verantwortung übernehmen.

Naja so ungefähr sah unser Telefonat aus. Das einzige was mir mein Händler auf Kulanz angesagt hat ist : Sie bekommen während der Reperatur einen Kostenlosen Leihwagen bereitgestellt.

Wenn du wüsstest was ich alles heute versucht habe.

Das einzige was er mir gesagt hat: "Wir können nichts dazu der Wagen hat dies ab Werk das müssen sie mit Renault klären". Also wollten sie gar nichts damit zu tun haben. Dann ahbe ich gesagt ok, dann setzen sie sich halt mit Renaults´s Hauptsitz in Verbindung. "NEIN!" das müssen sie tun nicht wir" Naja ich habe dann gesagt gibt mir die Nummer und ich rufe dort an. Welches ich dann auch tat. Dort wurde mir gesagt das sie gar nichts damit zu tun haben, sondern nur mein Händler.

Ich habe dann gesagt wer hat denn dann überhaupt was damit zu tun.

Mein händler sagt sie, sie sagen mein Händler, soll ich zu BMW gehn oder was? Denn schließlich will ja niemand dafür Verantwortung übernehmen.

Naja so ungefähr sah unser Telefonat aus. Das einzige was mir mein Händler auf Kulanz angesagt hat ist : Sie bekommen während der Reperatur einen Kostenlosen Leihwagen bereitgestellt.

Der Hammer. Die guten Renaulthändler eben...ich kann das geschrieben hier nur bestätigen. Meiner Schwimu gings mal genauso... Der Satz "Da kann ich doch nichts dafür, dass Sie sich einen Renault gekauft haben" von einem MITARBEITERIN vom Renault Sorgentelefon, spricht doch irgendwie Bände.

@chip

Ich weiß ja das Du nichts dafür kannst, aber findest Du nicht auch das in diesem Fall dem Verbraucher MEHR Rechte zustehen? Gibts wirklich rechtlich KEINE Möglichkeit in dem Fall was zu tun? Du kennst Dich doch da anscheinend aus...

So sehr ihr euch auch aufregt und moralisch sicher Recht habt Jungs:

Die Rechtslage ist eindeutig. Das Renault bzw. der Händler sich so stur stellen, dass ist natürlich ein Paradebeispiel für total falsche Kundenbehandlung.

Übrigens bei Mängeln am Produkt ist IMMER der Händler und nicht der Hersteller der erste Ansprechpartner für den Verbraucher.

P.S. Das ganze ist wie so oft in der Juristerei ein zweischneidiges Schwert. Alles in allem ist das Kaufvertragsrecht unabhängig vom geschilderten Fall doch sehr ausgeglichen was Rechte und Pflichten der beiden Parteien betrifft.

Übrigens bei Mängeln am Produkt ist IMMER der Händler und nicht der Hersteller der erste Ansprechpartner für den Verbraucher.

Naja zumindest darauf kann er sich wenigstens berufen. Schon traurig das Ganze. Ich habe Sercan vorhin schonmal per PN geschrieben: Wenns ein gescheiter Händler gewesen wäre, hätte er das Auto so gar nicht erst rausgegeben, oder zumindest anders darauf reagiert.

Aber anscheinend muss Renault die Händler wirklich sehr kurz halten, sonst würde es nicht in so vielen Fällen immer wieder zu solchen misslichen Situationen kommen (alleine ich kenne mittlerweile zwei ähnliche Fälle).

Gast Emre&Sercan

Ist einfach bescheuert soetwas.

Auch wnen ich jetzt nach den Gesetzen kein wirkliches Recht in dieser Sache habe finde ich es immer noch Blödsinnig.

Stellt euhc mal vor, jetzt so als ein Beispiel:

Ich gehe ins Saturn hole mir einen Fernseher von Sony.

Und dieser ist kaputt bzw hat eine Macke. Was macht Saturn wenn ich mich da beschwere. Sofort umtauschen oder Geldzurück.

Und bei mir könnt ihr es euch in etwa so vorstellen:

ich war bei Saturn und wollte meinen Fernseher wegen einer macke umtauschen: Dann sagen sie mir bei Saturn: Ist uns egal, wir haben nichts damit zu tun. Wenden sie sich an Sony. Und Sony will auch nichts damit zu tun haben und ich stehe zwischen zwei Stühlen...

Auch wenn ein Frenseher und ein Auto zwei ganz andere Paar Schuhe sind so würde ich das vergleichen.

Niemand will sich darüm kümmern.

Wenn ein Händler sich so verhält ist es für den Kunden natürlich traurig. Dieser kann dann nur versuchen, durch nicht "zu forderndes" Auftreten und durch eine diplomatischen Vorgehensweise seine Wünsche auf Kulanz zu erhalten. Das kann klappen, muss aber nicht. Bei dir wäre dies ein Rabatt für das nachlackierte Fahrzeug.

Andererseits hat der Kunde auch Rechte, die er geltend machen kann, ohne als Bittsteller, dem Händler gegenüber zu treten. Das wäre bei dir, wie schon von chip und anderen oben geschrieben, die Pflicht des Händlers, sich um die Behebung der Lackmängel zu kümmern, ohne dich an den Hersteller weiterzuleiten.

Ich an deiner Stelle hätte das Geld erst bezahlt (zumindest die volle Summe), wenn diese Mängel behoben wurden.

Jetzt kannst du nur hoffen, dass der Händler seine Pflicht erfüllt und die Nachbesserung durchführt, denn wenn er dich weiterhin an den Hersteller vertröstet und der dem Händler keins aufs Dach gibt, kannst du nur deinen Anwalt einschalten und lange warten.

Hätte der Händler sein Geld noch nicht vollständig, hätte er einen Anreiz, sich schnell um die Beseitigung der Lackmängel zu kümmern.

Gast Emre&Sercan

Die Beseitigung des Lackproblems ist ja kein Problem.

Er hat selber gesagt das sie sich darum kümmern werden und das ich solange ksotenlos einenn Leihwagen bekomme. Aber wenn du alles richtig durchgelesen hast wirst du merken das es bei der Sache um weitaus mehr als nur um dieses Lackschaden geht.

Udn der volle Betrag ist auch nocht nciht abgezahlt. Ich ahbe heute erstmal das Tuning bezahlt und den Tag davor die Anzahlung für den Wagen. Also da ist noch einiges offen. Ich habe heute auch nur bezahlt um meine Pflichten zu erfüllen. Damit er nachher keine Ausrede findet, von wegen ich hätte nicht bezahlt oder so. Ich wollte einfach das tun wozu ich auch verpflichtet war und genau das wollte ich auch von ihnen haben.

In dem ich das bekomme wofr ich bezahlt habe.

Das was mich am eisten aufregt ist ja, das niemand sich um mich Kümmern will, wer kümmert sich denn dann um den Kunden?

Naja ich werde aufjedenfall mal mit meinem Anwalt sprechen auch wenn mich das einiges Kosten wird. Wer 21 Tausend Euro an einem Auto ausgeben kann der kann auch etwas für eienn Anwalt ausgeben. Schließlich geht es ja hierbei nicht um einen Spielzeug.

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