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Wie lange darf man den TÜV überziehen?


Andi008

Empfohlene Beiträge

Hallo,

hab mal eine interessante Frage:

Wie lange darf man den TÜV überschreiten? Bei mir wäre er am 05 / 2005 fällig. Was heißt das nun? Bekomme ich nun Punkte? :???:

Und zu allem Übel habe ich heute in München einen schönen Strafzettel in Höhe von EUR 20,00 bekommen. Habe falsch geparkt aber der Polizist hat nichts wegen dem TÜV gesagt, er gab mir den Strafzettel und ließ mich einfach weiter fahren.

Danke

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Bei nicht SP-pflichtigen Fahrzeugen

Zwei bis vier Monate : € 15,--

Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--

Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg

Bei SP-pflichtigen Fahrzeugen

Bis zu zwei Monaten: € 15,--

Mehr als zwei bis zum vier Monaten: € 25,--

Mehr als vier bis zu acht Monaten: € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg

Mehr als acht Monate: € 75,-- und 2 Punkte in Flensburg

Wobei SP die Sicherheitsprüfung ist, und die nur für Nutzfahrzeuge verpflichtend ist, soweit ich weiß. Also, keine Sorge, kostet nur ein bißchen Geld :D

Quelle: www.tuev-nord.de

Danke, danke ist ja super!

Bei mir steht ja 05 / 2005 darauf, das heißt das man den TÜV bis zum 31.05. machen kann ab den 01.06 ist es dann ein vergehen bzw. ich bin jetzt knapp 4 Wochen über den Termin, oder. ASU wird ja normal mitgemacht, oder!

Muß man den TÜV alle 2 Jahre machen? Ich glaube bei einem Neufahrzeug ist der TÜV erst nach 4 Jahren fällig!

Ist der TÜV und die HU eigentlich das Gleiche?

Danke

Muß man den TÜV alle 2 Jahre machen? Ich glaube bei einem Neufahrzeug ist der TÜV erst nach 4 Jahren fällig!

Tüv ist bei Neufahrzeugen erst nach 3 Jahren fällig, ansonsten alle 2 Jahre.

Gruss

:wink2:

Mischi

Danke, danke ist ja super!

Bei mir steht ja 05 / 2005 darauf, das heißt das man den TÜV bis zum 31.05. machen kann ab den 01.06 ist es dann ein vergehen bzw. ich bin jetzt knapp 4 Wochen über den Termin, oder. ASU wird ja normal mitgemacht, oder!

Muß man den TÜV alle 2 Jahre machen? Ich glaube bei einem Neufahrzeug ist der TÜV erst nach 4 Jahren fällig!

Ist der TÜV und die HU eigentlich das Gleiche?

Danke

Also, wenn du 05/2005 hättest machen müssen, dann ist es erst ab dem 1.7. "straffällig" (s.o.: erst ab 2 Monaten drüber kostet es was, 1 Monat macht gar nix).

ASU wird normalerweise immer mitgemacht, aber die Plakette ist auf dem vorderen Kennzeichen, kann auch was anderes draufstehen (war bei mir auch so).

Eigentlich heißt es HU und ASU, wenn man vorfährt; oder kommt es bei der DEKRA gut, wenn du sagst: Jungs, macht mal den TÜV? O:-)X-)

Ich glaube, TÜV ist umgangssprachlich für HU und ASU zusammen :wink2:

Danke an Euch allen, für die ausführliche Erklärungen!!! :D:-))!

Habt mir sehr geholfen!

Aber bei mir ist auf der vorderen Plakette des Autos, das ja die ASU Plakette ist das gleiche Datum auch 05 / 2005. Hab ich echt nicht gewußt, dass diese Plakette für den ASU steht, hinten ist dann für die HU, oder? Die Beiden können verschieden sein, hab ich nicht gewusst. An was kann das liegen?

Ja, so ist es:

Vorne = ASU

Hinten = HU

Man kann ja auch nur ASU oder HU machen lassen, schon hat man Plaketten mit untersch. Daten. Warum man das macht, kann ich dir net sagen; bei mir kams auch noch vom Vorbesitzer :wink2:

Alles halb so wild. Habe ein Auto, daß ich sehr selten fahre und immer wieder den "TÜV" vergesse. Zum Teil 5 Monate drüber.

Der TÜV selber sagt gar nichts, "wir sind doch nicht die Polizei" Allerdings wird das neue Siegel von der Laufzeit her an das alte Datum angepaßt.

Die Polizei darf Dich allerdings nicht erwischen.

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Hallo Andi008,

 

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Super, danke für die Erklärungen!

Aber macht es Sinn ASU und HU in unterschiedlichen Monaten zu machen? Ich denke eher weniger?!

Doppelter Aufwand!

Ich bin schon ein richtiger ... . :-(((°

Hab nun heute um 14.30 Uhr einen Termin beim TÜV und nun stelle ich fest, dass ich meinen Fahrzeugschein nicht mehr finde!!! :-(((°

Er lag immer bei mir im Handschufach und nun ist er nicht mehr da, was muß ich nun machen, bin schon ganz fertig.

Danke

Er lag immer bei mir im Handschufach und nun ist er nicht mehr da, was muß ich nun machen, bin schon ganz fertig.

Danke

Den Fahrzeugschein bis heute um 14.30 Uhr finden. sonst schauts schlecht aus.

Tja, Problem.

Wenn er nicht mehr auffindbar ist, musst du dir sowieso nen neuen ausstellen lassen. Ich glaube, du musst den Schein immer dabei haben; d.h. du musst aufs Landratsamt, mit Brief, und dir nen neuen Schein holen. Oder gibts andere Möglichkeiten?

Wenn du es heute nicht mehr schaffst aufs LA, dann ruf doch mal beim TÜV an, ob du den Brief auch mitbringen kannst. Würde ich dann aber seeeehr aufpassen darauf :D:wink2:

Ich habe diesen August TÜV, werde ihn aber nicht machen, da ich ein Saisonkennzeichen bis Oktober habe und man ja 2 Monate ungestraft überziehen kann. Das wären dann genau die 2 Monate. Habe keine Lust noch Tüv zu machen dieses Jahr. Wie sieht es dann aber aus, wenn ich nächstes Jahr im April 2006 zum Tüv gehe, wenn er wieder automatisch angemeldet wird? Stempelt mir der Tüv dann die Plakette rückwirkend zum August 2005? Da das Auto doch im Winter abgemeldet ist müsste er mir doch eigentlich April 2006 minus 2 Monate, also Februar stempeln, oder?

Kennt sich da jemand aus? Zählt die Abmeldung auch? Auch wenn es ein Saisonkennzeichen ist?

Ich glaube, du musst den Schein immer dabei haben

Ja, muss man. Allerdings habe ich immernur eine Kopie im Geldbeutel. Fahrzeugschein im Auto lassen, halte ich für recht gefährlich. Wenn jemand mein Auto geklaut hat und er in eine Polizeikontrolle kommt, sollte er nichts vorzuzeigen haben. Sonst könnte ich mir vorstellen, wird da niemand drauf aufmerksam, der Polizist sieht, dass er einen Schein zeigen kann und lässt ihn weiterfahren.

Und ich habe deswegen eine Kopie, weil wir 5 Autos haben und jeder der Familie mit jedem Auto fahren darf. Und weil wir keine Lust haben, vor jedem Mal Brötchen holen, die Fahrzeugscheine zu tauschen, hat jeder eine Kopie von jedem Fahrzeugschein. Als Nebeneffekt weiss man immer, so der Fahrzeugschein ist, nämlich im Aktenordner, wenn man ihr z.B. wg. Tüv braucht.

Schiebt ein Polizist Stress, wenn man ihm eine Kopie zeigt, oder sind die mit einer Kopie zufrieden? Bis jetzt wollte noch niemand meinen FzSchein geschweige denn meinen Führerschein (ausser bei Probefahrten) sehen, daher weiss ich nicht, wie darauf reagiert wird.

Soweit ich weiß reicht eine Kopie (bei Führerschein und Fahrzeugschein)

aus um erstmal ohne eine Verwarnung davon zu kommen wenn man das

Original nicht dabei hat. Beim Führerschein haben sie es zwar nicht gerne

aber sie lassen es durchgehen. Schlimmstenfalls muss man den am

nächsten Tag auf einer PI vorlegen. Beim Führerschein ist mir das schon

alles passiert, beim Fahrzeugschein noch nicht (ich hatte immer das

Original dabei). Ich denke aber, dass das ähnlich gehandhabt wird.

Ohne Führerschein (auch ohne Kopie) kann das schon mal 15 Euro kosten

(oder auch mehr ? ). Deshalb lieber in jedem Auto eine Kopie des

FS hinterlegen falls man mal den Geldbeutel vergisst/verlegt/verloren hat.

Ich habe diesen August TÜV, werde ihn aber nicht machen, da ich ein Saisonkennzeichen bis Oktober habe und man ja 2 Monate ungestraft überziehen kann. Das wären dann genau die 2 Monate. Habe keine Lust noch Tüv zu machen dieses Jahr. Wie sieht es dann aber aus, wenn ich nächstes Jahr im April 2006 zum Tüv gehe, wenn er wieder automatisch angemeldet wird? Stempelt mir der Tüv dann die Plakette rückwirkend zum August 2005? Da das Auto doch im Winter abgemeldet ist müsste er mir doch eigentlich April 2006 minus 2 Monate, also Februar stempeln, oder?

Kennt sich da jemand aus? Zählt die Abmeldung auch? Auch wenn es ein Saisonkennzeichen ist?

Also, du darfst nur 1 Monat ungestraft überziehen (siehe Seite 1).

Was ist zu tun, wenn der HU-Termin bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen außerhalb des Betriebszeitraums liegt?

Hier ist die HU im 1. Monat des Betriebszeitraums durchzuführen. Der Termin für die nächste HU wird nicht zurückdatiert.

D.h. doch bei dir: Du fährst (musst) im April 2006 zum TÜV, bekommst dann aber auch ne Plakette ab 04/06!

darkman hat Recht: Ne Kopie reicht nur "vorläufig". Normalerweise machen se nix, aber sie können auch das Original anfordern. Dann musst du am nächsten Tag zur PI. :wink2:

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