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"Verjährung" von Bussgeld in der Schweiz


naethu

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mein fahrzeug wurde auf dem weg richtung autosalon geblitzdingsd. ich bin zwar nicht der fahrer, aber trotzdem macht mich etwas stutzig:

tag des "vergehens": 10. märz 2005

tag des versands des briefes (bzw. datum auf dem brief): 13. juni 2005

nun meine frage: ich hörte mal von irgendwo her, dass eine busse drei monate nach vergehen bei der zuständigen person sein muss.

ist dies korrekt? wenn ja hätte unser geliebter kanton waadt diese drei monate überschritten.

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Diese 3 Monatslimite gilt leider im grossen Kanton (D) und kaum in der kleinen Schweiz...

schade und besten dank! dann werden die 120.- chf wohl oder übel gezahlt...

btw: sauber, rein theoretisch hättest du auch ein bussgeldbescheid für die m3-fahrt erhalten sollen. oder war ich so vernünftig?

Im großen Kanton....tststs...Aber wenns ans Fahren geht seid Ihr sehr froh, daß es dieses Kanton gibt...

Mancmal glaube ich, die vielen Löcher im Käse tun Euch nicht gut... :???:

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