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Erfahrungen mit ATG Racing?


schattenfell

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich möchte in meinen Seat Ibiza ein KW Fahrwerk und eine Brembo Bremsanlage einbauen lassen.

Momentan favorisiere ich die Firma ATG Racing: http://www.atg-racing.de

Die waren sehr freundlich und wirkten auch kompetent.

Dennoch die Frage an Euch, ob jemand Erfahrung hat und ob er zufrieden mit denen ist.

Eine Suche in alten Threads hat leider nur wenig ergeben.

Dank und Gruß,

Schattenfell

  • 7 Monate später...
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  • 11 Jahre später...

Ich habe vor 2 Wochen Bremsbeläge für meinen C 63 AMG bei ATG bestellt. Diese verfügen aber nicht über eine elektronische Bremsbelag Verschleißanzeige..das Auto aber hat sie..und die Original Beläge, auch Brembo, haben diese auch. Also Rücktritt vom Kauf. ATG behauptet nun, weil ich die Beläge an meine Firma haben schocken lassen, ich wäre Gewerbekunde. Dies ist nachweislich nicht so! Auto ist privat! Ich habe die Beläge zurück geschickt und dort wurde die Annahme verweigert. Beläge für 280.- Euro. Hat ein Betrieb so etwas nötig!? Zur Beratung war niemand in der Lage, keine Mails wurden beantwortet.

vor 2 Stunden schrieb tommyc63amg:

an meine Firma haben schicken lassen

Du bist aber wohl Inhaber einer Firma?

vor 2 Stunden schrieb tommyc63amg:

ich wäre Gewerbekunde. Dies ist nachweislich nicht so! Auto ist privat! I

Nach meinem Verständnis wird es wohl darauf ankommen, wer Besteller und wer Rechnungsempfänger ist. Wenn Du als natürliche Person der Inhaber einer Firma bist, die Bestellung über Deinen Namen läuft und die Ware an die Firma geht, würde ich davon ausgehen, dass Du als Gewerbetreibender bestellst. Sollte Deine Firma als GmbH eine juristische Person sein, siehts vielleicht anders aus.

Ich denke, dass es überhaupt nicht darauf ankommt, in welchem Verhältnis das "empfangene" Fahrzeug zu Dir steht.

Mögen die Juristen @TommiFFM unter uns aber besser beurteilen können....

O.k. Als Gewerbetreibender muss ich die Teile auf meine Kosten zurück schicken. Habe ich getan. Paket wurde aber nicht angenommen! Von ATG werden dann 15 % Einlagerungsgebühren! einbehalten..also reden wir hier über etwa 50 Euro Streitwert. Nochmal. Hat ein Betrieb so etwas nötig?! Solche kleinkarierten Erbsenzähler versuchen sich durch solche juristischen Klimmzüge ein paar Euro zu ersparen. Und sowas kotzt mich an. Selbst wenn es einem Rechtsstreit nicht stand hält..was ich aber noch nicht wirklich beurteilen kann..lt. AGB´s von ATG trifft es auf mich nicht zu..egal. Trauriges Bild für einen Betrieb.

Du tauchst hier in dem Forum auf, stellst Dich nicht vor,

in Deinem ersten (und auch zweitem) Post diskreditierst Du eine Firma in einer für Aussenstehende (und das sind hier naturgemäß alle) nicht nachvollziehbaren Art und Weise.

 

Sorry, aber Das ist ein trauriges Bild!

 

(In wie weit z.B. Einlagerungsgebühren erhoben werden klärt recht häufig ein einfacher Blick in die AGB`s, dann wäre die Vorgehensweise rechtlich einwandfrei, und wenn dem nicht so sein sollte ist und bleibt Dein einziger Ansprechpartner die betreffende Firma, aber sicher nicht ein öffentliches Forum!)

  • Gefällt mir 4

Die Sache ist im Grunde recht einfach:

Als Gewerbetreibender, also als ein Profi, ist tommyc63amg kein Endverbraucher im klassischen Sinn, will heißen: es gibt erheblich weniger bis gar keinen "Käuferschutz". Weil man (zu Recht) davon ausgeht, daß ein Profi-Geschäftsmann weiß, was er tut und worauf er sich einläßt und sich im Zweifel vorher beim Lieferanten genauestens informiert. Deshalb gibt es auch kein gesetzliches Recht auf Rückabwicklung. Die Rücknahme ist also reine Kulanz, die Berechnung einer Einlagerungsgebühr unter Geschäftsleuten in solchen Fällen absolut üblich und vollkommen in Ordnung. Hinzu kommt, daß es im Geschäftsleben für eine Rücksendung üblicherweise eine sog. "RMA" (steht international für "Return Material Authorization") braucht, d.h. der Empfänger stellt die Regeln für eine Rücksendung auf und erteilt darauf basierend die offizielle Erlaubnis für eine Retoure. Dabei ist es völlig egal, aus welchen Gründen eine Rücksendung erfolgen soll. Und ohne offizielle RMA braucht der Empfänger nichts annehmen. Das sind keineswegs juristischen Klimmzüge oder "Erbsenzählerei", das ist gängige Praxis.

 

vor einer Stunde schrieb Kai360:

Sorry, aber Das ist ein trauriges Bild!

Dem kann ich nur zustimmen!

 

  • Gefällt mir 1

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