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risiken beim überholen


der_messias

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stellt euch folgenden sachverhalt vor: bundesstraße einspurig in jede richtung, keine baulich trennung, keine durchgezogenen linie. erlaubt v_max 100 km/h. direkt vor euch fährt ein kleinbus/kleiner transporter o.ä. mit ca. 85-90 km/h. dieser fährt relativ weit rechts. ihr zieht ein bisschen nach links, um nach dem gegen verkehr zu schauen, bleibt aber auf eurer (!!!!) spur und befahrt auch nicht die mittellinie. nun, da ihr nicht in den rückspiegel geschaut habt, habt ihr auch nicht bemerkt, dass ihr gerade überholt werdet. jetzt werden wir die geschichte splitten: 1)der überholende ist irritiert und macht blödsinnige fahrmanöver und schießt sich selbst in irgend einer form ab.

2) es kommt zu einer berührung beider fahrzeuge.

was ist die rechtlich konsequenz, auf der einen seite, ganz klar, der überholte ist kurshaltepflichtig und hätte in den spiegel schauen müssen, auf der anderen seite, hat er seine fahrspur nicht verlassen ....

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Hat der Überholende nicht Teilschuld, wenn er ja überholt, ist er sicher schneller als 100km/h, was ja dann über der Geschw.limite wäre...?

Rechtlich wie das aussieht kann ich nicht sagen, aber das war mein erster Gedanke.

Eine andere Idee ist, dass der überholte auch Teilschuld hat, weil man vermuten könnte, dass er zum überholen ansetzt, allerdings OHNE den Spurwechsel mit Hilfe des Blinkers anzugeben.

:-o:-o:D öööh... keine ahung wie das rauskäme...

studieren geht über probieren wäre hier wohl fehl am platz X-)O:-)

Also § 5 der STraßenverkehrsordnung sagt zum Überholen:

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muss sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.

(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Die Frage ist, ob der Vorausfahrende überholen wollte, ob der Seitenabstand ausreichend war usw...

Man kann die Geschichte sicher hin und her drehen und je nach Argumentation einem oder dem anderen die Schuld in die Schuhe schieben. Daher hört sich das für mich nach einem klassischen Fall von Teilschuld an. ob 50/50, 60/40, 70/30 ... wird sicher von den Umständen abhängen, die wir hier im Forum so genau nicht kennen.

Das Ganze ist eine Sache von Sachverständige und Versicherungen, die den Unfall rekonstruieren, um die Schuldfragen zu klären. Solltest du aber deine Aussage so wiederholen (... nun, da ihr nicht in den rückspiegel geschaut habt, habt ihr auch nicht bemerkt, dass ihr gerade überholt werdet ...), dann hast du damit schon klar ausgesagt, dass du eine ungenügende Verkehrssicherung eingestehst und somit eine Teilschuld hast.

Bei einem Überholvorgang deinerseits (so kann dein Fahrmanöver interpretiert werden) bist du verpflichtet, den Fahrraum links neben dir zu kontrollieren. Dies geschieht über den linken Seitenspiegel und einem Schulterblick nach links und nicht durch einen Blick in den Rückspiegel.

also um noch was kurz klar zu stellen, mir is das besagte nicht passiert, aber halt fast und ich hatte zu dem zeitpunkt tatsächlich keinerlei überholabsichten, sondern wollte einfach nur nach dem gegenverkehr schauen, hab mir aber danach natürlich schon gedanken gemacht, was passiert wäre, wenn der andere zu knapp überholt hätte o.ä.

So lange ich aber doch nachweisen kann, dass ich auf meiner Spur geblieben bin kann mir doch nix passieren, oder?

Schliesslich muss der Überholende einen gewissen Seitenabstand wahren und der beläuft sich ja wohl mal mindestens darauf die Gegenfahrbahn zu benutzen.

Es muss ja z.B. nicht sein, dass man auch mal vorbeischauen will sondern z.B. fährt man selbst einen Traktor mit Hänger oder sonst was, was man bei Seitenwind nicht wirklich kontrollieren kann.

So lange ich aber doch nachweisen kann, dass ich auf meiner Spur geblieben bin kann mir doch nix passieren, oder?

So sehe ich das auch. Auf meiner Spur kann ich fahren wo ich will. Sobald du deine Spur jedoch verlässt hast du verloren, weil du dich per Rückspiegel absichern musst.

Gruß,

Christian

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