Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

Bußgeldbescheid, aber mit falschem Kennzeichen...


The_Watcher

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich wurde am 28.1.2005 angehalten, also die Zivilpolizei stand rechts am Straßenrand, da sie gerade jemanden kontrolliert haben und ich hielt dummerweise genau neben ihnen mit nem Telfon inner Hand. :oops: Natürlich schaut der "freundliche" zu mir rüber und gab auch gleich das Handzeichen, daß ich mich doch vor ihr Fahrzeug stellen sollte, ich beendete mein Gespräch kurz und folgte seinen Anweisungen.

So, nun kam gestern der Bußgeldbescheid. (Ich hab schon gehofft die 3 Monate wären rum in denen sie mich anschreiben müssen, es ist doch richtig mit der "3-Monats-Regel" oder? )

Der Tatvorwurf ist zwar richtig, ich sehe ihn auch ein und würde zahlen, (bin ja auch "schuldig im Sinne der Anklage X-) ) aber jetzt steht in dem Bescheid ein ganz anderes Kennzeichen drin. Ich kenn weder den LKW vom Typ Iveco noch das Überführungskennzeichen was dort aufgeführt ist. Denn ich war in nem VW Polo unterwegs und den sollte man selbst als Nichtfachmann von einem LKW unterscheiden können.

Jetzt meine Frage: Kann ich aus diesem Fehler meinen Nutzen ziehen und eventuell drum herumkommen das Bußgeld zu zahlen??

Für Vorschläge, wie ich am besten auf das Schreiben antworte wäre ich dankbar.

Gruß Ragnar, der sich die 65,60 Euro sparen möchte wenns geht. :wink:

Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »

Wahrheitsgemäß antworten, daß Du keinen LKW gefahren bist-und das sich wohl jemand geirrt hat. Ein guter Rat: Geh zum Rechtsanwalt. Und wenn Du (noch) keine Rechtsschutz hast investier das gesparte Geld ebendort.

Ich hatte einen vor kurzem einen ähnlichen Fall. Ich sollte angeblich einen

Anhänger mit dem Kennzeichen unseres Passats seit einigen Monaten

irgendwo geparkt haben. Ich rief also die zuständige Polizeidienststelle an

und hab gesagt, dass ein Irrtum vorliegen müsse. Ich hab dann einfach

Einspruch gegen den Bescheid eingelegt (per Fax) und dann war die Sache

gelaufen.

Am besten du meldest dich mal bei der PI und sagst, dass der Bescheid

ein Irrtum sein muss. Von dem tatsächlichen Vergehen musst du nichts

erwähnen, nur dass dieser Bescheid nicht für dich bestimmt sein kann.

Dann noch schriftlich Einspruch einlegen und die Sache sollte gelaufen sein.

Archiviert

Dieses Thema ist archiviert und für weitere Antworten gesperrt. Erstelle doch dein eigenes Thema im passenden Forum.


×
×
  • Neu erstellen...