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2004 geblitzt - 2005 Bescheid - Punkt=> ab wann Verjährun


Jo4style

Empfohlene Beiträge

Hallo !

Sachverhalt:

Ich bin im November 2004 mit Geschäftswagen geblitzt worden und habe gestern den Bescheid bekommen. 23km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften => 40 EUR + 1 Punkt.

Frage:

Ab wann gilt die Verjährung ?? Weil Vergehen war in 2004, Bescheid bekommen in 2005. Gilt die Verjährung ab 01.01.2005 oder ab 01.01.2006 ??

Gruß

Jo :wink2:

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Verjährung heisst nicht Verjährung, weil das Kalenderjahr dann rum ist. :lol:

Wirst wohl in den sauren Apfel beissen müssen. Das kam alles fristgerecht. Ich glaube soetwas ist erst nach 6 Monaten verjährt. Bin aber nicht sicher, da das ständig erhöht wird.

Gruß

Bis jetzt bin ich immer davon ausgegangen, dass die Verjährungsfrist 3 Monate beträgt, sprich 3 Monate zittern :)

Wenn es immer noch so ist, dann hätten sie bei Dir bis Ende Januar Zeit gehabt, dich zu benachrichtigen.

Ich glaube er meinte "Wann verjährt der Punkt in Flensburg".

Kurz Google benutzt unf folgendes gefunden:

Beipiel: Sie bekamen am 15.07.2002 drei Punkte bei einer Ordnungswidrigkeit und am 10.12.2003 nochmals drei Punkte bei einer Ordnungswidrigkeit. Weitere Punkte haben Sie nicht. Damit ist die Löschung Ihrer Punkte aus 2002 gehemmt. Wenn Sie nun bis zum 10.12.2005 keine weiteren Punkte bekommen, werden Ihre Punkte aus 2002 und 2003 gelöscht. bitte beachten Sie, dass die Laufzeit der Tilgungsfristen nicht mit dem Tag beginnt, an dem der Verstoß begangen wurde, sondern an dem Tag, wo eine Verurteilung oder ein Bußgelbescheid rechtswirksam wird.

hier noch der Link: http://www.fahrschule.de/fahren_lernen/Tipp17index.html

Ob der Bußgeldbescheid rechtswirksam wird, hängt insbesondere davon ab, ob Widerspruch eingelegt wird.

Edit: ist mir noch eingefallen, dass wohl vor kurzem die Möglichkeit des "taktischen Widerspruchs" abgeschafft wurde (d. h. Verhinderung der Wirksamkeit, mit dem Ziel, Punke durch Verjährung abzubauen und dadurch einem Führerscheinentzug zu entgehen). Auf die Schnelle konnte ich dazu aber keine Quelle finden.

Neue Hürden für Verkehrssünder 

In Flensburg angesammelte Punkte können ab Februar 2005 schwieriger getilgt werden. Sobald neue Punkte in das Register kommen, stoppt die Tilgungsfrist für alte Einträge. Dabei zählt nicht mehr der Tag, an dem der Bescheid rechtskräftig wurde, sondern der Tag des Vergehens. Auf diese Weise will der Gesetzgeber juristische Verzögerungstaktiken verhindern.

Quelle: http://www.mdr.de/ratgeber/neuab2005/1745217.html

es geht hier offensichtlich nicht darum, dass nach dem vergehen kein anhöringsbogen kommt. das waren früher wohl drei monate, ist aber meine ich auf 6monate erhöht worden und hat nix mit verjährung zu tun.

da der bescheid schon da ist, kannst du dem auch die rechtskraft entnehmen, d.h das datum, ab wann der bescheid bestandskräftig wird.

von diesem datum an beträgt die verjährungsfrist zwei jahre. zu beachten ist hier aber noch eine sog. überhangfrist. diese ist glaube ich einen oder drei monate und beginnt nach ablauf der zweijähjrigen verjährungsfrist.

sofern in dieser zeit (also 2 jahre plus 1 oder 3 monate) keine punkte hinzukommen, werden sie automatisch getilgt.

sofern in dieser zeit noch ein punkteträchtiges vergehen hinzukommt, werden die zwei jahre unterbrochen und begann von neuem, nach altem recht wieder mit bestandskraft des zweiten bescheides. hier konnte durch hinauszögern teilweise erreicht werden, dass der bescheid für das neue vergehen erst nach ablauf der alten verjährungsfrist bestandskräftig wurde. dadurch ist man zwar nicht um eine "weitere" 2-jährige "bewährungszeit" gekommen, aber immerhin waren die alten punkte weg.

nach neuem recht (ab februar gültig) kommt es bei einem "folgevergehen" nicht mehr auf die bestandskraft des bescheides an, sondern auf den tatzeitpunkt. somit ist ein hinauszögern nicht mehr möglich.

was noch nicht wirklich klar ist sind die fälle, wo der tatzeitpunkt vor februar 05 liegt und damit das alte recht anzuwenden ist, der anhörungsbogen oder bescheid aber erst im februar ergeht und damit neuem recht unterliegt....

was du in jedem fall nicht unterschätze darfst, ist die tatsache, dass während der "bewährungszeit" gegangene verstöße besonders hart geahndet werden.

so bekommt der herr müller von nebenansein rezept: 2 punkte und 75 euro und du bekommst für diesselbe sache z.b. 4 punkte, 150 euro und 1 monat lappen weg.

und wenn eine strittige situation zu beurteile ist, wo aussage gegen aussage steht, dürfte klar sein, wem geglaubt wird, wenn die gegenpartei zwar objektiv schuldig aber eben noch punktefrei ist.

jaja, wenn man einmal in die mühlen gerät...

hoffe geholfen zu haben

mm

DANKE für die Antworten. Es ging mir tatsächlich nicht darum ob der Verstoß verjährt weil ich 2-3 Monate nichts gehört habe. Es ging mir darum ab wann die Verjährung der Punkte beginnt. Ich dachte immer, die Verjährung der Punkte beginnt immer zum 1. Januar des Folgejahres und dauert dann 2 Jahre. Aber wie ich das gelesen habe, habe ich wohl falsch gedacht. Somit hat die Verjährung der Punkte ja quasi schon am 12.01.05 begonnen, weil da habe ich den Bescheid bekommen :-) JUHUU !! :D

Gruß

Jo :wink2:

  • 1 Monat später...
Neue Hürden für Verkehrssünder 

In Flensburg angesammelte Punkte können ab Februar 2005 schwieriger getilgt werden. Sobald neue Punkte in das Register kommen, stoppt die Tilgungsfrist für alte Einträge. Dabei zählt nicht mehr der Tag, an dem der Bescheid rechtskräftig wurde, sondern der Tag des Vergehens. Auf diese Weise will der Gesetzgeber juristische Verzögerungstaktiken verhindern.

Quelle: http://www.mdr.de/ratgeber/neuab2005/1745217.html

Die meisten Aussagen der Beiträge stimmen nicht mehr.

mecki ist auf dem richtigen Weg:

Ab 1.2.2005 gilt vereinfacht ausgedrückt:

2 Jahre beginnen mit Rechtskraft der 1 !!!Tat

bei der 2. Tat zählt Vertoßtag!! es sei denn Rechtskraft des 2. Verstoßes liegt 3 Jahre + 1 Tag!! nach Rechtskraft des 1. Verstoßes.

Aus diesem Grund ist die sog. Überliegefrist von 3 Monate auf 1 Jahr

verlängert worden. :-(((°

Also streiten um aus der 2 Jahresfrist zu fallen ist nicht mehr interessant.

Grüße und immer schön ordentlich fahren. :???:

  • 1 Monat später...

wie sieht das eigentlich mit den ASP seminaren zum abbau der punkte aus? wie lange dauert das? hab gelesen das seinen 3 termine plus ne fahrt von 30minuten, aber ohne prüfung. das hieße ja man wäre damit in 2 wochen durch...

hat da einer erfahrungen?

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Hallo Jo4style,

 

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