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Geplatzer Jugendtraum


enzo105

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@all

Ich vermute mal das ich das hier sagen darf.

Markus und ich haben schon einige pn`s ausgetauscht. Es gibt keine andere Möglichkeit mehr als das was er geschrieben hat.

Weder Rechtsanwalt, noch Werkstatt, noch Garantie, noch Ferrari-Deutschland oder sonst etwas.

Es ist dumm gelaufen und nun muss man das Beste raus machen.

Das muß aber dann sowas von dumm gelaufen sein, kann ich mir fast nicht vorstellen... :???:

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Das muß aber dann sowas von dumm gelaufen sein, kann ich mir fast nicht vorstellen... :???:

Ja leider, der Ra. von Markus war echt ein Fehlgriff. Ferrari-Deutschland weiss über den Fall bescheid, jedoch lässt sich auch von der Seite aus nichts mehr machen. Das hat alles der Ra. verbockt. Normalerweise sollte man gegen solche Ra. vorgehen, aber da kommt man bestimmt nicht mit durch.

Ja leider, der Ra. von Markus war echt ein Fehlgriff. Ferrari-Deutschland weiss über den Fall bescheid, jedoch lässt sich auch von der Seite aus nichts mehr machen. Das hat alles der Ra. verbockt. Normalerweise sollte man gegen solche Ra. vorgehen, aber da kommt man bestimmt nicht mit durch.

Unglaublich sowas :???: . War der Händler jetzt ein offizieller oder ein freier?

Der zweitkleinste offizielle den es in Deutschland gibt (PLZ 95445).

Was ich nicht verstehe, es hätte den Händler fast nichts gekostet die Power-Garantie abzuschliessen. Der 355 hätte noch zwei Jahre in der Garantie laufen können. Gerade bei der Power-Garantie ist Ferrari sehr grosszügig, da das Werk Rückversichert ist. Diesen Fehler hat der Händler gemacht.

Bei Markus kommt alles schlechte zusammen. Der Motor der kaputt geht (was ich bisher nur von zwei Motoren kenne), der Händler der die Garantie nicht abschliesst, der Ra. der den Fall versaut, der Gutachter der ein schlechtes Gutachten abliefert und alles kommt ins Quadrat damit das Markus diese 30-40K nicht so locker wegstecken kann wie vielleicht einige andere.

Eine Unglaubliche und traurige Geschichte :cry:

Ich verstehe nur eins nicht ??? Wenn man einen gebrauchten Wagen kauft , muss es doch auch so etwas geben wie eine Garantie .

So etwas gibts doch überall .

Das nächste ist , das die Ferrari Bude über diverse Schäden offensichtlich bescheid wuste ( Krümmer ) .

Ich kann mir gut vorstellen das der Motorschaden vieleicht auf die Krümmer zurückzuführen ist .

Soweit ich es richtig gelesen habe lief er ja vor dem wechsel einwandfrei .

Ich würde hiet nicht einfach kampflos aufgeben , 38K sind kein Papenstil.

Ausserdem würde ich unbedingt an die Presse gehen , dieser Händler brauchts auf die ganz harte tur .

Rechtliche Konsequenzen dafür kann ich mir auch nicht vorstellen .

MFG Tanne

Schmid wollte vorerst seinen nach dem unfall in anneau du rhin verkaufen... jetzt glaub ich nicht mehr. müsstest mal anfragen.

.

Ich glaube, er wollte ihn im Winter wieder aufbauen. Müsste also bald losgehen :-))!

Und dem kann man wirklich kein (Mit-)Verschulden nachweisen? :???:

Dazu kenne ich die Rechtslage zu wenig. Ich persönlich bin der Meinung das der Händler mit der nicht abgeschlossenen Power-Garantie die Haupt-Schuld tragen sollte. Aber leider helfen solche Meinungen Markus nicht weiter.

Tut mir echt leid, aber was man hier so lesen kann ist ja fast unglaublich. So oft kann man doch eigentlich garnicht in die Sch... packen. Erst ein schlechtes Exemplar erwischt, dann noch den wohl miesesten Händler und zum guten Schluß auch noch einen Rechtsanwalt, der wohl noch in der Ausbildung ist. :-(((°

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Hallo enzo105,

 

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Dazu kenne ich die Rechtslage zu wenig. Ich persönlich bin der Meinung das der Händler mit der nicht abgeschlossenen Power-Garantie die Haupt-Schuld tragen sollte. Aber leider helfen solche Meinungen Markus nicht weiter.

Glaubst Du es würde Sinn machen, wenn ich mal mit meinem Händler über besagten Händler rede, quasi so als Dienst am Forum?

Ich würde nicht lange überlegen,würde mir sofort den Motor aus Autoscout holen.ich denke 15Teuro ist ok (Vieleicht läßt sich beim Preis noch etwas machen??)

Dan hättest du einen Auto wo du mehrer Jahre fahren kannst.

Gruß! :wink2:

Dazu kenne ich die Rechtslage zu wenig. Ich persönlich bin der Meinung das der Händler mit der nicht abgeschlossenen Power-Garantie die Haupt-Schuld tragen sollte. Aber leider helfen solche Meinungen Markus nicht weiter.

Was hat das mit der Garantie zu tun? Garantie ist eine freiwillig Leistung des Herstellers/Händlers.

Gewährleistung ist hingegen eine gesetzliche Angelegenheit, vor der sich keine Firma drücken kann.

Also hier:

Das neue Recht 2002: Die wichtigsten Gesetzesinhalte

Bis zu sechs Monate muss der Verkäufer alles übernehmen und beweisen, dass der Wagen ohne absehbare Mängel übergeben wurde. Danach haftet der Händler weitere sechs Monate. In dieser Zeit aber muss der Kunde beweisen, dass der Fehler schon vor dem Kauf vorhanden oder absehbar war. Das ist in vielen Fällen gar nicht so einfach; es drohen erst einmal Kosten für Gutachten, einen Anwalt, eventuell Gerichtskosten, zumindest dann, wenn sich der Händler nicht überzeugen lässt.

Eigentlich gilt die Haftung noch weitere zwölf Monate, also insgesamt zwei Jahre. Der Händler kann dies aber im Kaufvertrag grundsätzlich ausschließen. Dann haftet er auch nicht mehr.

Grundsätzlich gilt das neue Gewährleistungsgesetz auch für den Verkauf von privat an privat. Doch da kann man es vertraglich ausschließen. Wer ein Auto hingegen aus einer unternehmerischen Tätigkeit verkauft, muss gewährleisten, er kann diese Gewährleistung allenfalls auf ein Jahr verkürzen. Wenn er das nicht tut, muss er zwei Jahre gewährleisten. Und das gilt für alle unternehmerisch Tätigen – zum Beispiel auch für Rechtsanwälte, niedergelassene Ärzte und freiberufliche Journalisten.

Doch zurzeit herrscht noch eine große Rechtsunsicherheit, weil man nicht weiß, wie die Gerichte in konkreten Streitfällen entscheiden, meinen die Rechtsexperten vom ADAC: „Wenn man ein Auto kauft, das 20.000 Kilometer gelaufen ist, und bei 50.000 geht die Kupplung kaputt, ist das höchstwahrscheinlich noch ein Gewährleistungsfall. Kauf ich einen Golf, der hat 100.000 weg, und nach 120.000 ist die Kupplung kaputt, dann ist das sicherlich kein Gewährleistungsfall mehr. Weil bei 120.000 kann eine Kupplung kaputt gehen, ohne dass bei 100.000 ein Anzeichen dafür da war. Die Gerichte werden in den nächsten Monaten und Jahren diese Grenzen fahrzeugspezifisch, fallspezifisch festlegen.“

Der Kauf und die Tricks der Händler

Die Händler gehen mit dem neuen Gesetz ganz unterschiedlich um. Das merken wir bei verdeckten Verkaufsgesprächen. Fangen wir mit einem positiven Beispiel an. Auf einem Platz im Dortmunder Norden wird angeblich kein Auto verkauft, das nicht genau durchgecheckt wurde – von einem unabhängigen Gutachter. Der Verkäufer: „Wir lassen alle Autos, die wir an den Endverbraucher verkaufen, durch einen unabhängigen Sachverständigen prüfen. Diesen Prüfbericht bekommt der Käufer bei der Abholung des Fahrzeugs mit und kann vorab schon die Mängel, die an dem Fahrzeug festgestellt worden sind, durchsprechen. Er erfährt also alles, was der Sachverständige festgestellt hat.“

Damit hofft man, dem neuen Gewährleistungsgesetz zu entsprechen. Das schreibt nämlich vor, dass ein Händler alle bekannten und erkennbaren Mängel im Kaufvertrag erwähnen muss. Bei den im Vertrag schon erwähnten Mängeln hat der Kunde hinterher keine Möglichkeit mehr, den Händler haften zu lassen.

Auf dem Platz gegenüber hat man sich für ein anderes Verfahren entschieden. Das erfahren wir bei unserem verdeckten Kaufgespräch. Vor der Kamera möchte der Verkäufer nichts sagen. Man mache mit dem Kunden eine ausführliche Probefahrt, der könnte dann alles untersuchen und alles wird protokolliert. So einfach scheint das neue Gesetz aber dann doch nicht auslegbar zu sein. Denn nicht jeder Kunde ist in der Lage, wesentliche Mängel während einer Probefahrt zu erkennen. Das befreit den Händler vermutlich nicht davon, die ihm bekannten oder von ihm wahrgenommenen Mängel in den Vertrag zu schreiben, meint man beim ADAC.

Rechtsexperte Dr. Peter Meintz vom ADAC: „Beim Händler setzt man professionelles Wissen voraus. Das heißt, er muss Fehler erkennen und kann sich durch solche Dinge nicht herausreden. Die Gerichte werden ein solches Verhalten als Umgehungstatbestand werten. Das heißt, er will mit so einem Verhalten die gesetzlichen Bestimmungen umgehen. Und das werden die Gerichte mit Sicherheit nicht zulassen. Es gibt viele solche Umgehungstatbestände. Beispielsweise: Unternehmer verkaufen ihr Auto erst an die Ehefrau, die verkauft es dann als Privatperson weiter. Das wird nicht funktionieren, dass sind Umgehungstatbestände, die werden von Gerichten bekämpft.“

Das gilt auch auf so genannten privaten Automärkten. Das Publikum hier, nach einem persönlichen Eindruck: Viele Händler die, als Privatleute getarnt, verkaufen wollen. Doch Händler bleibt Händler, und der muss gewährleisten. Tipp: Am besten den Fahrzeugbrief zeigen lassen. Stimmt der letzte Besitzer nicht mit dem Verkäufer überein – besser die Finger vom Fahrzeug lassen.

Noch ein Tipp: Steht im Kaufvertrag eine Formulierung wie „nur für Bastler“ oder „zum Ausschlachten“, gibt es keine Gewährleistung. Auch andere schriftlich festgehaltene Fehler bieten später keine Möglichkeit der Reklamation. Also aufpassen, was im Kaufvertrag aufgenommen wird.

Gewährleistung und Garantie – was ist der Unterschied?

Viele Verkäufer verunsichern die Kunden auch mit Garantien, die für das Fahrzeug gegeben werden. Deshalb hier der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung: Die Gewährleistung ist gesetzlich verpflichtend. Alles, was schon vor dem Kauf defekt ist oder absehbar kaputt gehen könnte, muss ersetzt oder erstattet werden, wenn die Mängel nicht im Vertrag ausdrücklich erwähnt werden. Alle Teile des Fahrzeugs sind eingeschlossen. Der Kunde muss sich nicht an den Kosten beteiligen.

Die Garantie gibt der Händler freiwillig (wenn sie nicht schon in den Verkaufspreis eingerechnet wurde). Es werden in der Regel nur einzelne Teile wie Motor oder Getriebe bezuschusst. Je nach Alter des Fahrzeugs muss der Besitzer große Teile der Reparatur mitbezahlen.

Also: Garantie ist schön – aber Gewährleistung ist Gesetz!

Das die Angelegenheit so weit führte hat der Rechtsanwalt zu verantworten. Hier wurde einfach aus Geldgier die Sache angenommen und gedacht mit ein paar Schreiben ist alles klar.

Hier gibt es Spezialisten und wer sich als Wirtschaftsanwalt o.ä. nicht damit auskennt sollte es doch lieber zugeben. Leider ist das so das der RA seine Fähigkeiten überschätzt hat. Jetzt sind die Fristen abgelaufen und enzo105 hat das nachsehen :evil:

Ich würde nicht lange überlegen,würde mir sofort den Motor aus Autoscout holen.ich denke 15Teuro ist ok (Vieleicht läßt sich beim Preis noch etwas machen??)

Dan hättest du einen Auto wo du mehrer Jahre fahren kannst.

Gruß! :wink2:

Kopf hoch !

Genau so würde ich´s auch machen. Wenn Du einen neuen Motor günstig bekommst ist der Schaden ja auch nicht ganz so hoch.

Den alten kannst Du anschließend ja selber verkaufen, der ist zwar kaputt aber nicht wertlos sondern wird sich schließlich reparieren lassen.

Wieviel Kilometer hatte der Motor eigentlich gelaufen ?

Gruß und viel Erfolg, Georg

Ich persönlich bin der Meinung das der Händler mit der nicht abgeschlossenen Power-Garantie die Haupt-Schuld tragen sollte. Aber leider helfen solche Meinungen Markus nicht weiter.

Jetzt laß uns das nochmal ein wenig aufdröseln. Die Power-Garantie kann für ein oder zwei Jahre abgeschlossen werden und deckt alle Reparaturen an Teilen ab, die nicht dem normalen Verschleiß unterliegen. Allerdings geht Power ja nur bei bis zu 72 Monate alten Gebrauchtwagen. Wäre die Power in diesem Fall dann überhaupt möglich gewesen? Gekauft wurde der 355 im Januar 2003, 72 Monate zurück bedeutet, daß er maximal Baujahr 01/1997 sein darf.

Und wie sieht es generell mit einer Gebrauchtwagengarantie aus? (siehe ausführliche Info von HighSpeed 250)

Hallo Jungs,

erstmal "Danke" für eure Anteilnahme !!!

Zu dem Motor in Autoscout24 hab ich auch was zu berichten;

Vor kurzem habe ich mich schonmal an Hr. Andres vom Bosch Dienst gewendet - Hr. Andres hat gesagt er hätte einen Motor für dieses Auto. Motor würde aber einen bekannten gehören aber er soll ca. 25000 Euro kosten!

1 Woche später hat Hr. Andres mir ne Mail geschrieben und gesagt das der Motor noch zu kaufen wäre, soll 19000 Euro kosten! Angeblich wurde der Motor am Prüfstand mit verschiedenen Ansaugsystemen und Kupplungen getestet. Die original Kupplung sowie das Ausaug/Einspritzsystem ist nicht mehr vorhanden; Motor war laut Aussage noch nie eingebaut !!!!

Ich kann jetzt nicht genau sagen ob der Motor in Autoscout24 der gleiche sein soll aber da muß ich mal nachforschen. Aber ich kann mir nicht vorstellen das jemand einfach mal so nen 355 Motor im Keller liegen hat der noch "Nagelneu" sein soll :-o

Was meint Ihr dazu ????

Der Preis für den Motor wäre echt gut aber ob es da einen Haken gibt ???

Falls es der gleiche Motor wäre dann weiß ich auch nicht genau was da nicht stimmt - erst soll er 25T kosten, dann 19T und in Internet steht er schon VB für 15000, komisch oder?

Das kann ja noch spaßig werden :lol:

Gruß

Markus :wink2:

Du kannst auch versuchen, bei Ferrarichat.com in der europäischen Sektion mal nach einem 355er Motor zu fragen. Ich weiss ja nicht, ob Du dir die Mühe machen willst, einen Motor aus dem EU-Ausland zu holen, aber einen Versuch wäre es zumindest wert.

Händler aus 95445?

Na bei dem wollte ich eigentlich meinen nächsten Frühjahreskundendienst machen lassen. Aber bei dem was ich da höre, ist das gestorben. Nicht das der mir auch noch meinen 348 versaut. Keine gute Werbung für den Händler, wenn sich das rumspricht.

@Markus

Ist echt sch... gelaufen mit dem 355. Vielleicht solltest du versuchen, das Teil zu verkaufen und auf einen 348 umsteigen. Das könnte eventuell noch ohne größere finanzielle Sprünge möglich sein. Ist nur eine Idee, der 355 würde mir allerdings auch besser gefallen. Mach dich jetzt mal nicht verrückt, es findet sich bestimmt eine Lösung. Wenigstens hat du jetzt erst mal ein paar Monate Zeit.

Gruss Uwe

Jetzt laß uns das nochmal ein wenig aufdröseln. Die Power-Garantie kann für ein oder zwei Jahre abgeschlossen werden und deckt alle Reparaturen an Teilen ab, die nicht dem normalen Verschleiß unterliegen. Allerdings geht Power ja nur bei bis zu 72 Monate alten Gebrauchtwagen. Wäre die Power in diesem Fall dann überhaupt möglich gewesen? Gekauft wurde der 355 im Januar 2003, 72 Monate zurück bedeutet, daß er maximal Baujahr 01/1997 sein darf.

Hallo Stefan

Bei der Power Garantie gab es verschiedene Pakete.

Power Plus

Power Hoch drei

Power Cube

Power Cube Plus

und noch zwei andere. Ich habe mal eine Matrix gesehen wo die Garantie bis 8 Jahre verlängert werden konnte. Leider finde ich diese Matrix im Moment nicht. Du müsstest mal Deinen Händler in Deutschland fragen. Hier bei uns ist eh fast alles anders.

Keine Ahnung warum der Händler mir keine Power Garantie verkauft hatte. Angeblich war das laut Händler damals nicht mehr möglich :-o

Aber ich persönlich denke jetzt der Händler hat einfach gedacht da kommt ein "junger dummer" der sich nicht auskennt und mit dem kann man das schon machen - so komm ich mir zumindest vor!!

Naja im nachhinein ist man immer schlauer, auf jeden Fall ist der Händler für mich tabu, egal was kommt.

Man(n) lernt aus seinen Fehlern :cry::cry:

:puke:

Power Garantie gibt es wenn der Kunde danach verlangt.

Voraussetzung u.a.: alle Kundendienste im Scheckheft.

War selbst mal beim offiziellen Händler und habe nach der Power-Garantie für einen Wagen im Showroom gefragt. Antwort war:

"Nein, bei diesem 355 ist keine Power-Garantie möglich".

Danke für's Gespräch, wiedersehen :-?

(faule Rübe, hab' ich mir gedacht)

Und was beim Jupiter soll der RA verbummelt haben?

Euch ist schon klar, daß die Anwälte in Deutschland haftbar sind?

Sie sind zum Abschluß einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung

verpflichtet. Wenn der Mann einen Fehler gemacht hat muß er blechen.

Und wenn hier die PLZ vom Händler gepostet wird, dann könnt Ihr gleich

Roß & Reiter nennen :D

Für ein Budget von 15.000 € kann man doch einen 8-Zylinder überholen.

Dann hat er 0 km und ist werthaltiger als ein gebrauchter vom Schrott.

kotzt mich das alles an :puke:

@kkswiss.

In jeder Ferrari World steht das mit den 8 Jahren Powergarantie. bzw. in der offiziellen Ferrari Broschüre 02/2004 so weit ich weiss auch...

Aber ich denke ihr solltet euch nicht so mit der Garantie von Ferrari auseinandersetzen. Denn ich würde sagen es fällt ganz klar unter Gewährleistung des Händlers. Denn wenn das Geräusch vom Motor bereits bekannt war, dann ist ja wohl klar, dass schon irgendein Schaden vorhanden sein musste, bevor der Motor dann endgültig hoch ging....

Und wenn hier die PLZ vom Händler gepostet wird, dann könnt Ihr gleich

Roß & Reiter nennen

War doch nur zum Schutz von CP. Das man beim Googeln über den Namen nicht sofort hier landet.

Ich gehe mal davon aus das fast jeder CPler den Händler allein findet.

Für ein Budget von 15.000 € kann man doch einen 8-Zylinder überholen.

Dann hat er 0 km und ist werthaltiger als ein gebrauchter vom Schrott.

Sehe ich auch so! nur bekommst Du das nicht in Deutschland.

In jeder Ferrari World steht das mit den 8 Jahren Powergarantie. bzw. in der offiziellen Ferrari Broschüre 02/2004 so weit ich weiss auch...

In der letzten leider nicht. Du hast aber Recht, es macht keinen Sinn danach zu Suchen da die Gewährleistung greifen sollte.

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