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Schweizer Verkehrsrecht und die Raser


gumball

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Dazu hab ich jetzt direkt mal ne Frage und hoffe das mir jemand hier helfen kann. Stehe zum ersten Mal vor diesem Problem da ich eh nciht so oft in der Schweiz bin.

Ich habe im Februar 2006 genau am 20.Februar 2006 eine Ordnungswidrigkeit in der Schweiz begangen. Genauergesagt bin ich Nachts auf der Autobahn. (3Std kein Auto gesehen!) anstatt 120km/h - 193 km/h gefahren.

HEUTE am 16.8. 2006 bekomme ich nun Post von der Kommando Abteilung Kanton Solothurn (geiler Name)

Ich solle mich innerhalb von 30 Tagen melden damit das Verfahren gegen mich eingeleitet werden kann (weil Geschwindigkeitsübertretung von 25 km/h ausser Orts).

Desweiteren (und das ist der Punkt der mir Sorgen macht) steht da:

Sollten Sie uns innert 30 Tagen (ab Druckdatum) nach erhalten dieses Schreibens die benötigte Angaben nciht mitteilen, sehen wir uns gezwungen, diese durch die zuständige Polizeidienststelle bei Ihnen einzuholen.

Jetzt schreibt allerdings die ADAC Seite:

Schweiz

Zusammen mit seinen Nachbarn Frankreich und Italien gehört die Schweiz wie auch die skandinavischen Staaten zu den Ländern mit den höchsten Bußgelddrohungen in Europa. Besonders Geschwindigkeitsüberschreitungen werden streng verfolgt, aber selbst Parkverstöße und viele sonstige Zuwiderhandlungen gegen Verhaltensvorschriften kosten enorme Beträge, z. B. Rotlichtverstöße 250 Franken.

Die Polizei kann im vereinfachten Verfahren, dem Ordnungsbußenverfahren, Beträge bis zu 300 Franken an Ort und Stelle erheben. Der schweizerische Bußgeldkatalog („Bußenliste“) umfasst mehr als 400 Tatbestände.

In diesem Verfahren werden nur Verstöße verfolgt, die in der offiziellen Bußenliste enthalten sind und die von einem Polizeiorgan selbst beobachtet wurden (Ausnahmen: u. a. Geschwindigkeitsmessungen durch automatische Überwachungsanlagen). Die Gelbuße kann sofort oder (von in der Schweiz wohnhaften Tätern) innerhalb von 30 Tagen bezahlt werden.

Der Täter ist von der Polizei darauf hinzuweisen, dass er die Zahlung verweigern kann; dann kommt ggf. das ordentliche Übertretungsverfahren zur Anwendung. Bei sofortiger Zahlung erhält er eine Quittung ohne Namenserwähnung. Im Ordnungsbußenverfahren werden keine Kosten erhoben, im Gegensatz zum Verfahren nach Anzeigeerstattung. Ist ein Täter ohne Wohnsitz in der Schweiz nicht bereit, die ihm abverlangte Buße sofort zu zahlen, muss er eine entsprechende Sicherheit leisten. Auch im Fall der Anzeigeerstattung hat der ausländische Verkehrssünder eine Kaution zu leisten, die die zu erwartende Buße zuzüglich Verfahrenskosten abdeckt.

Gegen eine Bußenverfügung kann nach der jeweiligen kantonalen Straßprozessordnung Einspruch erhoben werden (meist innerhalb von 10 oder 14 Tagen). Bei Nichtabhilfe durch die Behörde entscheidet in der Regel das zuständige Gericht. Ordnungsbußen werden nicht mehr in Register eingetragen. Wird eine im ordentlichen Verfahren auferlegte Buße vom Betroffenen nicht bezahlt, kann sie ersatzweise in Haft umgewandelt werden. Übertretungen können drei Jahre lang verfolgt werden (Verfolgungsverjährung). Die Strafe einer Übertretung verjährt in zwei Jahre(Vollstreckungsverjährung).

Bei erheblichen Verkehrsverstößen (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen) außerorts um mehr als 30 km/h) werden neben Bußen auch Führerscheinmaßnahmen verhängt und zwar im Rahmen eines gesonderten Administrativverfahrens. Gegenüber Personen mit Wohnsitz außerhalb der Schweiz wirkt sich die „Aberkennung des ausländischen Führerausweises“ als Fahrverbot auf schweizerischem Gebiet aus.

In der Schweiz verhängte Bußgeldbescheide können innerhalb der Vollstreckungsverjährungsfrist auf Schweizer Gebiet vollstreckt werden, etwa anlässlich eines erneuten Grenzübertritts. Das deutsch-schweizerische Polizeiabkommen von 1999 ist noch nicht in Kraft, so dass auf dessen Grundlage In Deutschland derzeit noch keine Bußgeldeintreibung erfolgen kann.

Weitere Hinweise zum Bußgeldrecht, zum Verkehrsstraf- und Verfahrensrecht, zu ausländischen Bußgeldkatalogen und Fahrverboten sowie zu anwaltlicher Strafverteidigung und Rechtshilfeabkommen in 10 wichtigen Reiseländern enthält das ADAC-Handbuch "Bußgeld im Ausland". Das knapp 300 Seiten starke Werk ist in Buchhandlungen und ADAC-Geschäftsstellen erhältlich.

Wer kann mir helfen und hat da Infos. Gibts das Abkommen jetzt schon? Womit muss ich rechnen? Was kann schlimmsten Falls passieren. Bin a bisserl verwirrt gerade.

Danke

Andreas

Ich kramm das hier nochmal raus. Ich habe jetzt einen neuen Bescheid bekommen. Der ist allerdings nicht mehr sehr informativ. Sieh eher aus wie ein Vordruck. Administrativverfahren gemäss Bundesgesetz über den Strassenverkehr (SVG; SR 741.01)

Ich würde dann also meine Fahrerlaubnis in der Schweiz verlieren.

Ich kann jetzt binnen 10 Tagen eine schrifliche Stellungnahme dazu abgeben. Aber wie lange das dauert und was ich dafür blechen muss steht da nicht.

Weiss da jemand näheres was das alles heissen kann bzw für mich bedeuten kann? Danke.

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Ich kramm das hier nochmal raus. Ich habe jetzt einen neuen Bescheid bekommen. Der ist allerdings nicht mehr sehr informativ. Sieh eher aus wie ein Vordruck. Administrativverfahren gemäss Bundesgesetz über den Strassenverkehr (SVG; SR 741.01)

Ich würde dann also meine Fahrerlaubnis in der Schweiz verlieren.

Ich kann jetzt binnen 10 Tagen eine schrifliche Stellungnahme dazu abgeben. Aber wie lange das dauert und was ich dafür blechen muss steht da nicht.

Weiss da jemand näheres was das alles heissen kann bzw für mich bedeuten kann? Danke.

Das Administrativverfahren läuft über das Strassenverkehrsamt und kostet nur entsprechende Gebühren. Jeder Brief der vom Amt geschrieben werden muss, wird da ziemlich teuer. Die werden auch Dein Fahrverbot für die Schweiz durchsetzen. Jedes Zollamt wird informiert.

Das Strafverfahren und die Festlegung der Bussenhöhe läuft separat. Bei dieser Geschwindigkeitsübertretung wird sich garantiert ein Untersuchungsrichter damit befassen. Du wirst also mit Sicherheit von einem Gericht zu einer entsprechenden Strafe verurteilt. Eine bedingte Gefängnisstrafe und eine sehr hohe Busse wird es sicher schon geben.

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