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Rotlichtverstoß in der Probezeit(?)


DarkHawk

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Hallo,

ich habe zu dem Thema nichts gefunden, deswegen möchte ich kurz eine Frage loswerden.

Am 25.04.04 beging eine Bekannte von mir einen Rotlichtverstoß - 0,53 Sekunden über Rot, bedeutet 75 Euro und 3 Punkte. Das Problem ist jetzt nur, das ihre Probezeit erst am 30.04.04 abgelaufen ist. Da das Auto aber auf ihre Mutter zugelassen ist, ging der (Anhörungs-) Bescheid erst an sie, durch einen Verquatscher in der Familie ist allerdings jetzt - am 03.07.04 - der Bescheid zugesandt worden. Ist allerdings noch nicht der Bußgeldbescheid, die Sache mit den Punkten und den Kosten ist noch nicht angeführt.

Die Frage ist jetzt, welches Datum zählt - da sie gerne die Sache mit dem teuren Aufbauseminar umgehen würde - das Datum der Tat, oder das Datum des Anhörungs- oder Bußgeldbescheids? Mit den Punkten und dem Geld hätte sie keine Probleme, nur 5 Tage vor Ende der Probezeit hat sie, wohl verständlicherweise, keine Lust auch noch das Aufbauseminar zu besuchen bzw. zu bezahlen.

Kann mir mit der Frage vielleicht jemand weiterhelfen? Ich wäre wirklich sehr dankbar :).

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Ich täte sagen, richtig Pech gehabt! Es zählt im Regelfall zu 99% der Tattag. Zur Geldstrafe und den Punkten kommen noch hinzu:

- 4 Jahre Probezeit (d.h. jetzt noch 2 Jahre)

- Aufbauseminar

- ca. 200€ - 300€ für das Aufbauseminar

Ich habe dies mit dem Aufbauseminar und so auch grad hintermir (am Freitag war ich das letzte mal da O:-) ) Is nicht so schlimm, als es klingt.

Was mich aber halt stört, ist die Probezeit :(

:wink2:

@Thomas:

Unser Anwalt ist kein Spezialist im Verkehrsrecht, konnte uns leider keine aussagekräftige Antwort geben. Ich hab leider keinen an der Hand.

@SVpower

Was sie stört ist eher das Geld, Studentin, da hat man nicht mal eben 300 Euro :(.

Ich hab nur neulich in der AMS gelesen, das man Punkte aufschieben kann... Bzw den Bescheid. Deswegen fragen wir uns ja grad, wie das geregelt ist.

Hmm ja klar. :-? Kenne ich selbst :(

Also wie gesagt, es gilt der der Tattag, war bei mir auch so.

Du kannst es zwar rauszogern, aber es bringt dir im Prinzip nichts, wegen dem Tattag.

Ich musste Gesamt für das Seminar ca. 230€ zahlen in München.

Ist aber echt ne ärgerliche Sache! :(

ich war auch schon kurz davor, zu schreiben, dass der Tattag gilt, aber ist die Regelung, die ja relativ neu ist, nicht erst am 1.5. in Kraft getreten? Das müsste ja noch nach dem alten Gesetz geurteilt werden...

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