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Beschlossen: Steuerlücke für SUV gestopft


mat01

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Beschlossen: Steuerlücke für SUV gestopft

Die steuerlichen Vergünstigungen für privat genutzte schwere Geländewagen sollen abgeschafft werden.

Darauf haben sich die Umweltminister der Länder geeinigt, teilte Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) anlässlich der Umweltministerkonferenz am Freitag (7.5.) im nordhessischen Bad Wildungen mit. Nur wer seinen Geländewagen gewerblich nutze, solle weiterhin einen Nachlass bekommen. Derzeit können Geländewagen nach Gewicht und damit um bis zu 80 Prozent günstiger besteuert werden als andere Autos. Zuständig für die Autosteuern sind die Länder-Finanzministerien.

Begünstigt werden sollen künftig Dieselfahrzeuge, die mit einem Partikelfilter ausgestattet oder nachgerüstet sind. Strengere Lärmgrenzwerte für Motorräder wollen die Minister auf EU-Ebene durchsetzen.

ich sehe das als positiv, da die gesamtnutzlast nicht mehr zwischen 2.4-2.8 tonnen betragen muss,

werden cayenne, touareg, ML und X5 leichter und damit handlicher. :-))!

als bekennender SUV fan finde ich das klasse.

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Finde ich richtig so.

Solche Steuerlöcher/Vorteile müssen abgeschafft werden. Warum dürfen andere 80% Steuern sparen und ich soll hier meine 100% bezahlen. Finde ich einen Klasse Schritt.

Hat mich eigentlich noch nie interessiert das ein SUV evtl. auch als LKW angemeldet werden kann.

Jeder sollte entsprechend dem zahlen was er fährt.

Ich habe keine Probleme mit dem Urteil.

mich stört bloß der letzte satz mit den motorrädern.

naja gewerblich genutzt wird doch jedes fahrzeug das als firmenwagen angemeldet ist oder sehe ich das falsch??? also wären all die leute trotzdem wieder fein raus.

das ist deutschland. für alles gibt es regeln und millionen von löchern im system.

Hallo,

Hat mich eigentlich noch nie interessiert das ein SUV evtl. auch als LKW angemeldet werden kann.

Jeder sollte entsprechend dem zahlen was er fährt.

Ich habe keine Probleme mit dem Urteil.

Die SUV sind nicht als LKW angemeldet, denn dann hätten sie auch eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80km/h einzuhalten....

Man mußte sich bisher nur vom TüV eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass der Wagen ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen hat und schon konnte man den Wagen nach Gewicht besteuern.

Finde den Schritt ebenfalls in Ordnung, warum sollte es Sonderrecht für die SUV Fahrer geben. Vor allem kosten die Teile teilweise ein kleines Vermögen und da sollten dann auch die paar Teuro KFZ-Steuern über sein.

Gruss

Tilo

Strengere Lärmgrenzwerte für Motorräder wollen die Minister auf EU-Ebene durchsetzen.

Die haben wohl Langeweile! :puke: Die sollen sich lieber um die Haushalslöcher kümmern als um die Löcher im Auspuff!

SUVs sind eh reiner luxus, wurde Zeit dass die Steuer dem level angepasst wird...

Was das mit dem Lärmschutz bei Motorrädern werden soll frag ich mich auch...kann/will mir nicht vorstellen, dass ne Ducati 996 sich anhört wie ein 50ccm Roller

Die SUV sind nicht als LKW angemeldet, denn dann hätten sie auch eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80km/h einzuhalten....

Das ist so nicht ganz richtig.

Wenn ein Auto mit einer zul. Gesamtmasse von unter 3,5t als LKW gemeldet ist, darf man damit trotzdem so schnell fahren, wie man will. Ist ja bei Sprinter & Co. nicht anders. Dabei geht's praktisch nur um die Steuer.

Die 80 km/h-Grenze gilt erst ab 3,5t.

Grüße

Motorräder haben logischer Weise höhrere Grenzwerte, da der Motor ja ziemlich ungeschützt im freien liegt.

Daher dürfen die Jungs ein paar dB mehr auf's Display bringen als wir Autofahrer.

Aber mal ehrlich, die sollten sich mal um die wirklichen Probleme kümmern, statt um dB-Zahlen.

Diese Dämmmatten lassen sich z.B wunderbar nutzen um daraus etwas zu basteln. Bürogolf oder sowas. Meine ist schon lange nicht mehr drin

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Geschrieben

Hallo mat01,

 

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Das ist so nicht ganz richtig.

Wenn ein Auto mit einer zul. Gesamtmasse von unter 3,5t als LKW gemeldet ist, darf man damit trotzdem so schnell fahren, wie man will. Ist ja bei Sprinter & Co. nicht anders. Dabei geht's praktisch nur um die Steuer.

Die 80 km/h-Grenze gilt erst ab 3,5t.

Grüße

Was ist dann mit dem HummerII der hat meines wissens ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5t und fährt dabei mehr als 80km/h.

Was ist dann mit dem HummerII der hat meines wissens ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5t und fährt dabei mehr als 80km/h.

Ich kann Dir nix genaues sagen, aber am wahrscheinlichsten ist wohl, dass dieses Auto einfach abgelastet wird.

Wenn dann die zul. Gesamtmasse 3,5t nicht überschreitet, gilt die 80er-Begrenzung wieder nicht.

Ein Bekannter lies sich vor zwei Jahren seine Iveco Dailys ablasten.

Die zul. Gesamtmasse der Autos lag bei über 3,5t. Er ließ sie dann ablasten, d.h. er darf damit zwar so schnell fahren wie er will, aber dafür weniger zuladen.

Beim Hummer dürfte die geringere Zuladung in den meisten Fällen ohnehin kein Problem darstellen.

Wie gesagt, ohne Gewähr aber diese Variante klingt für mich am plausibelsten und ist wohl auch am einfachsten.

Grüße

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