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Jurisprudenz für den Autokäufer


Seckbacher

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Daraufhin hat der Händler das Recht, zwei Mal nachzubessern, nachfolgend besteht ein Anrecht des Käufers auf Minderung des Kaufpreises oder Wandlung.

So weit-so gut.

Gerade im Fall der Tuner fängt dann aber die Diskussion an: Stichwort Leistungssteigerung: Welche Basisleistung liegt zu Grunde, was darf wie gemessen werden und wird anerkannt-da bietet sich eine weite Grauzone für allerlei juristische Scharmützel....

Grüße

Peter

Wenn jemand was wissen will dann mich fragen :D Schreib in 3 Wochen Wirtschaft/Recht in VWL und Recht ABI - Recht ist BGB-Recht und da Sachmängel, Verzug usw. ;) bin fit wie ein einser ^^ und ein Praxistest isses auch gleich *g

Bei einer eindeutigen Rechtslage braucht man eigentlich nicht einmal einen Rechtsanwalt-nur ist die Lage doch irgendwie nie eindeútig.

Ich bin mal gespannt, was hier aufkommt. eigentlich ein sehr interessantes Thema.

Was ist eigentlich mit dem Haftungsrecht für Tuner? Gibt es da Erfahrungswerte?

Wie immer besteht in der Praxis oft ein Unterschied zwischen "Recht haben" und "Recht bekommen". Die Ansprüche sind alle gut und recht, aber wer zieht die Sache schon bis zum Gerichtsurteil durch (falls man denn im Recht ist)? Gerade bei Motortuning ist die Beweisführung mehr als schwierig. Wie will man zweifelsfrei nachweisen, dass die Tuningmaßnahme 10 oder 20 PS erbracht hat?

Prozessieren macht m. E. nur Sinn, wenn es sich um erhebliche Kosten (Motorschäden etc.). Mehr als eine Klage hilft eventuell ein Bericht in der Öffentlichkeit, wie z. B. auch hier. Kein Tuner hört es gerne, wenn schlecht über ihn berichtet wird ;).

Klartext: Verspricht der Hersteller(BMW, Mercedes etc.) dass das Model X einen Normverbrauch von 8 Litern/100 Km hat, dann hat es das auch zu haben

Deshalb versprechen die den Verbrauch auch nur nach dem ofiziellen EU-Test. Der hat mit der Wirklichkeit (bekanntermassen) nicht mehr als ein Vergleichsmaßstab zu tun hat, aber ist so eben vorgeschrieben und wird von allen Herstellern strikt eingehalten.

Deshalb steht bei dem Verbauch immer n sternchen und im Kleingedruckten dann "nach EU-Norm"...

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