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Überholen im Verbot, auf frischer Tat ertappt - was dann ?


ToM3

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Nabend!

Vorher hat ein PKW im Überholverbot überholt. Alles war kein Thema. Nur dumm gelaufen das drei Autos hinter ihm ein Polizeiwagen war. Der hat ihn dann auch an der nächsten Tanke rausbegleitet.

Das war ein ganz normaler grüner Einsatzwagen (Audi). Also geh ich mal davon aus, das er es nicht auf Video hatte. Sie waren aber zu zweit.

Jetzt meine Frage:

Wenn mir sowas passieren würde, wie verhalte ich mich richtig?

- Von vornherein alles abstreiten, da kein Videobeweis vorhanden

- Reue und Einsicht zeigen, auf die Beamten zugehen, versuchen sie von der Ungefährlichkeit dieses Manövers zu überzeugen

(mag sein das das nicht immer von erfolg gekrönt ist)

Ist abstreiten und auf Stur stellen schlecht? Generell würde ich sagen ja, oder?

Wie ist das, zwei Polizisten die gegen einen Aussagen... Hat das volle Beweiskraft vor Gericht?

Ändert sich daran was wenn man zu mehreren unterwegs ist?

Mich interessiert das so brennend, weil ich es auch gewesen sein könnte, der auf die Tanke oder Parkplatz hätte folgen müssen.

Zum Glück gibts aber auf der Strecke einen ausgeleuchteten Kreisverkehr und so konnte ich die Polizei einen Wagen vor mir ausmachen.

Im normalfall hätte ich auch an dieser Stelle überholt. Der hinter mir wollte auch schon, war schon halb draussen und muss dann die Polizei erkannt haben.

Man man man... Glück muss der Mensch haben. X-)

Also was sagt ihr? Wie am besten verhalten ?

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I.d.R. Glaubt der Richter immer der Polizei.

Ist nur zu toppen indem Du den Papst auf dem Beifahrersitz hast.

Die Argumentation des Richters dürfte immer sein:

Polizisten sind Beamte, die sind neutral und haben ja nichts gegen sie als Mensch sondern nur gegen ihren Verkehrsverstoß. Also glaube ich den Jungs und Mädels halt.

So war das bisher immer und mir sind bei so eindeutigen Fällen keine Ausnahmen bekannt.

Sonst würde unser System ja auch nicht mehr funktionieren.

Das psychologisch Klügste in einer solchen Situation ist, Einsicht hinsichtlich des eigenen objektiven Fehlverhaltens gegenüber den Polizeibeamten zu zeigen. Hat man im Gespräch die Beamten überzeugt, so kann man nur hoffen, dass es bei einer eindringlichen Belehrung bleibt. Man muss einfach von dem Umstand ausgehen, dass auch Polizeibeamte sich im Büro nicht unnötig Arbeit durch das Anfertigen einer Strafanzeige schaffen wollen, wenn dies für sie vermeidbar ist.

Rechtlich allerdings sieht es trübe aus. Ein Überholen unter Nichtbeachtung von Verkehrszeichen bringt grundsätzlich nach der StVO ein Bußgeld von 40 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Streitest du die Verkehrsordnungswidrigkeit ab, wird mit Sicherheit ein Bußgeldverfahren eingeleitet, da Zeugen vorhanden sind und eine detaillierte Ortsbeschreibung und Tatzeit keinen Zweifel an der Verkehrsordnungswidrigkeit aufkommen lassen. Dabei ist es unerheblich, ob die Zeugen Polizeibeamte sind oder nicht. Auch andere Verkehrsteilnehmer können dich wegen einer solchen Sache zur Anzeige bringen. Den beiden Polizeibeamten wird lediglich ein besondere Sachkenntnis ihrer Aussage beigemessen, die hier aber unerheblich ist.

Wenn du dich dann immer noch stur stellst, kommt dein Einspruch gegen die Maßnahme (Bußgeld u. 1 Punkt) zum Amtsgericht. Dein Anwalt wird dir dringend raten, den Einspruch zurück zu nehmen, da bei einem Urteilsspruch das Urteil im Regelfall höher ausfällt, von Gerichts- und Anwaltskosten ganz abgesehen.

Um Gottes willen! Ich würde wegen einem Punkt doch nicht vors Gericht ziehen!

Wollte nur mal abchecken wie ihr das so sehen würdet.

Das psychologisch Klügste...

Das ist auch in meinen Augen der einzige weg den Kopf nochmal aus der sicheren Schlinge zu bekommen.

Ist abstreiten und auf Stur stellen schlecht? Generell würde ich sagen ja, oder?

Das hat ja auch was mit Persönlichkeit zu tun.

Ist man eher der Lügner, der nicht zu seinen Fehlern steht oder eher der Abgeklärte, der weiß was er tut und dazu steht. Zumal 40 Euro wirklich kein rumärgern mit der Polizei rechtfertigen. Für mich würde sich die Frage nach dem korrekten Verhalten in so einer Situation nicht stellen.

Ist mir auch schon passiert.Konnte durch gutes Zureden und lieb und freundlich sein noch eine Anklage wegen Verkehrsgefährdung abwenden.Man war der Polizist sauer.Zum Glück war sein Kollege sehr nett und hat mich noch vor ihm beschützt X-) .

Kurz zum Fall.Waren mit knapp 5 Autos unterwegs.Den letzten dreien war die Fahrt in der 70er Zone zu langsam und starteten den Überholvorgang.Es war halb 1 Uhr nachts und die Gegenfahrbahn leer.Polizeiwagen war weit hinter uns und es war deswegen nicht ersichtlich, dass es einer ist.

Ich war der letzte und überholte im Überholverbot, welches auf 250 meter galt.Die anderen zwei bekamen ne Geldstrafe und ich Bußgeld und 1 Punkt plus Nachprüfung und 4 Jahre Probezeit.

:D

Bei bußgeldrelevanten OWIs (ab 35 Euro) ist es eigentlich egal wie man sich verhält. Zwar gilt für Polizeibeamte im Ordnungswidrigkeitenrecht grundsätzlich das Opportunitätsprinzip - in der Praxis wird der damit verbundene Ermessensspielraum aber nur im Bereich der Verwarngelder (unter 35 Euro) angewandt. Darüber ist das Ermessen für die Beamten nahezu auf Null reduziert und es wird in der Regel immer abgestraft. Und das ist auch gut so, sonst würde ja die Sanktionierung von Verfehlungen nur von der Willkür der Cops abhängen.

Wird einem bei kleineren Verstößen (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h) ein Verwarngeld angeboten, würde ich auch dazu raten, dieses anzunehmen. Tut man dies nicht, wird wie schon gesagt ein Bußgeldverfahren eingeleitet, welches eventuell vor Gericht endet. Hier zieht man zu 99 % den Kürzeren und es wird teuer.

Ohne jemand zu nahe zu treten: Ich verstehe wirklich nicht, wie sich manche Fahranfänger in der Probezeit verhalten! Diese Zeit hat der Gesetzgeber nicht umsonst eingeführt. Wer hier laufend gegen den Bußgeldkatalog rauf und runter verstößt, muss meiner Meinung nach zu Recht zur Nachschulung.

Das ist jetzt eine allgemeine Aussage. Ich will hier nicht per Ferndiagnose

irgendwelche Forums-Mitglieder verurteilen.

Ohne jemand zu nahe zu treten: Ich verstehe wirklich nicht, wie sich manche Fahranfänger in der Probezeit verhalten! Diese Zeit hat der Gesetzgeber nicht umsonst eingeführt. Wer hier laufend gegen den Bußgeldkatalog rauf und runter verstößt, muss meiner Meinung nach zu Recht zur Nachschulung.

Das ist jetzt eine allgemeine Aussage. Ich will hier nicht per Ferndiagnose

irgendwelche Forums-Mitglieder verurteilen.

Seh ich definitiv genauso!!!Obwohl ich selber davon betroffen bin...... X-)

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