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Gefängnisstrafe auf Bewährung, wie geht es nun weiter?


DukeNo1

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Zu meiner Vorgeschichte.

Ich wurde vor mehr als 2 Wochen an nem schönen Montagnachmittag von nem mobilen Blechpolizisten geblitzt.

Ich befand mich immer noch Innerorts obwohl die 50er Begrenzung schon lange aufgehoben wurde(wenn ich das doch nur früher gewusst hätte). Nun hat es mich mit 140km/h erwischt. Das heisst 60km/h zu viel.

Ich war schon bei der Verhörung und der Polizist gab mir zur Kenntnis, dass ich höchstwahrscheinlich eine Gefängnisstrafe auf Bewährung kriegen werde.

Nun weiss ich nicht wie ich mich im Strassenverkehr verhalten soll.

Es kann doch nicht sein, dass ich in den nächsten 2 Jahren höchsten 120km/h fahren werde können.

So nun zu meiner eigentlichen Frage.

Wie sieht es nun aus, wenn ich z.B. auf der Landstrasse mit 15km/h zu viel erwischt werde. Muss ich dann gleich ins Gefängnis oder giltet das erst wenn ich wieder nen Strafeintrag kriegen würde?

Ich denke erst wieder wenn ich ne Anzeige kriege, oder?

Ich will sicher gehen, nicht das plötzlich eine böse Überraschung auf mich zukommt.

Danke

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Nicht was ist das denn, sondern wo gibt's das denn? :-?

In der Schweiz wird man bei Überschreiung einer gewissen Geschwindigkeitslimite angezeigt:

Innerorts: schneller als 15km/h erlaubt (normalerweise 50km/h)

Ausserorts: schneller als 20km/h erlaubt (80km/h)

Autobahn: schneller als 25km/h erlaubt (120km/h)

Es wäre vielleicht besser gewesen, sich vorher an die ganz einfachen Geschwindigkeitsvorschriften zu halten, anstatt hier zu jammern. Eine um 60 km/h überschrittene Höchstgeschwindigkeit ist innerorts auch in Deutschland kein Kavaliersdelikt mehr. Da ist neben vier Punkten und 175 Euro der Führerschein für zwei Monate einkassiert. Bei den zur Anzeige gebrachten 140 km/h ist schon ein „Rabatt" eingerechnet. Man kann also davon ausgehen, dass du mit an die 150 km/h durch die Landschaft gebrettert bist, eine Geschwindigkeit jenseits jeglichem Verantwortbarem! Was ich aber für höchst bedenklich halte, ist deine im Thread herauslesbare fehlende Einsicht, sich in Zukunft an die Spielregeln des Straßenverkehrs halten zu wollen.

Da tut dir eine Bewährungsstrafe eigentlich ganz gut, denn in dem Moment, wo innerhalb der Bewährungsfrist ein strafrechtliches Vergehen erneut zur Verzeigung gebracht wird, ist die Strafe abzusitzen und in der Schweiz liegen bekanntlich dafür die Hürden nicht sehr hoch.

1. Ich jammere nicht, möchte mich nur erkundigen wie meine Lage aussieht

2. Ich bin nicht mit 140km/h durch ein Dorf gefegt, sondern über eine Landstrasse die leider noch zum Innenortsbereich zählt weil da so ne Audi-Garage 350 Meter weit vom Dorf in der Landschaft steht.

Ich wurde nur einige Meter vor dem Ortsschild geblitzt, welches sich gleich nach der Garage befindet. Werde mich nächste Woche bei der Kantonspolizei erkundigen ob dies überhaupt zulässig ist einen mobilen Blitzkasten am gleichen Ort wie das Ortsschild aufzustellen.

DukeNo1... es lohnt sich nicht auf postings wie das von toma einzugehen, deshalb würde ich es gleich seinlassen. er sieht nur reine zahlen, sonst nichts.

wenn du auf bewährung bist (an dieser stelle sei erwähnt: willkommen im club, bald kenne ich nur noch CH-autofreaks auf bewährung) darfst du nicht mehr den bereich de ordnungsbussen überschreiten. wir wissen beide was das bedeutet... schleichen, schleichen, schleichen. danach kannst du wieder anständig fahren oder auch was die umstände zulassen :wink:

hier nochmals die werte, damit du auf der sicheren seite bist. bis zu folgender übertretung wird alles im anonymen ordnungsbussensystem behandelt... alles darüber wird verzeigt und würde wohl in deinem fall "kiste" bedeuten

innerorts bis 15km/h (boah so schnell kann ich vor der schule durch)

ausserorts und autostrasse bis 20km/h (ein schlechter witz)

autobahn bis 25km/h (ein verdammt beschi$$en schlechter witz)

was sollst du schon einsehen, ich geb dir enen besseren tipp: lass die nie mehr erwischen! es versteht sich von selbst, dass ich damit keine innerorts-raser in schutz nehme und mir sehr gut vorstellen kann wie das gelaufen ist.

@westbywest

Danke für deinen netten Hinweis, dass mein Posting nicht lohnt, gelesen zu werden.

Ich sehe nicht die Zahlen, ich sehe vielmehr die Menschenleben, die durch solch eine Raserei gefährdet werden. Heute bin ich wieder an einem halben dutzend Gedenkkreuzen vorbeigekommen, ergänzt durch ein ganz frisches Kreuz. Und ich denke an die Bekannten, die dann mit einem Spachtel die Leichenreste von der Straße, den Leitplanken und den Bäumen abkratzen müssen.

Ich selbst bin beruflich im Verkehrssicherheitsbereich tätig und mir sträuben sich meine Haare, wenn jemand erzählt, dass er mit 140 km/h(!) amtlich gemessen worden ist und sich offenbar seines Vergehens in keiner Weise bewusst ist. Das ist weitab von Gut und Böse, egal ob innerorts oder außerorts. Ich denke, dass solche drakonische Strafen wirklich Wirkung zeigen und die Bereitschaft zur Raserei natürlich eindämmen, vielleicht weniger aus Einsicht der Leute als vielmehr aus deren Angst, in den Knast gehen zu müssen. Aber immerhin...

Vielleicht klang mein Posting zu provoakiv, jedenfalls war es nicht meine Absicht.

Also ich möchte nur sicher gehen, dass ich nicht hinter Gitter lande, deswegen habe ich hier diese Frage ins Forum gestellt.

Ich möchte hier betonen, dass schnelles Fahren nicht gleich mit gefährlichem Fahren gleichzusetzen ist.

Solange man im Strassenverkehr nicht anderen Verkehrsteilnehmern nahe auffährt, gefährliche Überholmanöver vollzieht sehe ich kein Problem auch schneller als erlaubt zu fahren solange es die Strassenverhältnisse zu lassen und man die Fahreigenschaften seines Autos kennt.

Und so einfach es auch klingen mag, einge haben das Talent zum ordentlichen Autofahren und andere nicht!

Ich kenne Leute die haben den Führerausweis noch nicht solange wie ich, halten sich an Geschwindigkeitslimiten und trotzdem haben sie schon mindestens einen Unfall gebaut.

Ok zugegeben 140 Sachen tagsüber auf der Landstrasse sind schon schnell, aber jeder weiss selber wie rasch man den 3. Gang ausgefahren hat(zum Glück hab ich schon früher in den 4. geschaltet).

Das kann wirklich jedem mal passieren, der gerne sportlich unterwegs ist :wink:

Wie dem auch sei, ich werde mich in den nächsten 2 Jahren mehr oder weniger an die Geschwindigkeitslimiten halten müssen. Ich kann es mir nicht leisten in den Knast zu wandern.

Ich werde mir aber sicherlich mal einen Abstecher auf die deutsche Autobahn leisten. Oder besser, ich statte der Grünen Hölle mal einen Besuch ab. Ich freu mich schon jetzt darauf :D

gern geschehen @Toma

manchmal muss man halt jemanden mit der nase drauf stossen, dass er am thema vorbeiredet. du darfst gern ein eigenes thema eröffnen und deinen gedanken sowie deiner meinung freien lauf lassen.

@DukeNo1, hey... 140km/h sind am tag genau so schnell wie in der nacht. vorteil in der nacht sind: im allgemeinen weniger verkehr, lichtkegel ist früh sichtbar... nachteil wäre z.b. das wild. aber ich stimme dir voll und ganz zu, dass schnelles fahren nicht gleich gefährliches fahren oder sogar fahrlässig ist. es kommt immer auf die umstände an.

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@DukeNo1

"140 Sachen tagsüber auf der Landstrasse sind schon schnell, aber jeder weiss selber wie rasch man den 3. Gang ausgefahren hat(zum Glück hab ich schon früher in den 4. geschaltet).

Das kann wirklich jedem mal passieren, der gerne sportlich unterwegs ist"

Das darf einem aber nicht passieren, vor allem in einem Land, in dem sehr häufig und rigoros kontrolliert wird.

"Ich werde mir aber sicherlich mal einen Abstecher auf die deutsche Autobahn leisten. Oder besser, ich statte der Grünen Hölle mal einen Besuch ab. Ich freu mich schon jetzt darauf"

Also, das mit der Autobahn ist bei uns nicht mehr so das Wahre. Meistens sind sie inzwischen durch LKWs derartig verstopft, dass zügiges Fahren kaum noch möglich ist. Das nervt wirklich. Bei euch sind die Autobahnen hingegen (etwas übertrieben) oft leer.

Das mit der Grünen Hölle finde ich ok. Da kannst du deine Grenzen erfahren. Ich würde dir aber empfehlen, vorher ein entsprechendes Training zu machen. Ich kenne das von meiner Automarke, da bekomme ich immer alle Jahre die Einladung zum Training auf der Gran-Prix-Strecke angeboten. Wenn ich mal etwas mehr Zeit habe, werde ich das wieder einmal machen. Das ist sehr interessant. Vor allem lernst du, wie die Physik bei hohen Geschwindigkeiten gnadenlos zuschlägt - immer wieder ein Aha-Erlebnis.

PS: Ich habe schon verstanden, dass dir die Aktion etwas an die Nieren ging und du wissen willst, was du besser nicht tun sollst. Wie du richtig bemerkt hast, las sich das Ganze für einen Dritten etwas anders. Ok?

@westbywest

"140km/h sind am tag genau so schnell wie in der nacht. vorteil in der nacht sind: im allgemeinen weniger verkehr, lichtkegel ist früh sichtbar... nachteil wäre z.b. das wild. aber ich stimme dir voll und ganz zu, dass schnelles fahren nicht gleich gefährliches fahren oder sogar fahrlässig ist. es kommt immer auf die umstände an."

Ich habe selten so etwas unqualifiziertes in einem Thread gelesen. Eine inhaltliche Kommentierung dieses Beitrages unterlasse ich. Wer das in Deutschland bei einer MPU von sich gibt, sieht seinen Führerschein nie mehr wieder.

Toma... du kannst dir vorstellen wie sehr mich das kratzt, oder? ist mir schon extrem egal, ob du mein posting als qualifiziert beurteilst oder nicht. wüsste nicht wer du bist, dass mich das beeindrucken sollte. wenigstens bin ich beim thema geblieben, während du keine seiner fragen beantwortet hast.

vor der MPU könnte ich denen das blaue vom himmel runter lügen ohne den geringsten anflug eines schlechten gewissens zu haben.

übrigens, in deutschland könnte ich mich auch eher an eine begrenzung halten aber denk mal dran, während ihr ausserorts 100 km/h fahrt, würde das bei uns schon praktisch den ausweisentzug und eine riesenbusse nach sich ziehen. von er AB wollen wir mal garnicht anfangen.

das einzige wovor man hier wirklich schutz braucht sind die radarfallen :bored: praktisch die grösste gefahr.

jaja der dämliche schweizer staat..

gott schütze deutschland auch vor verblödung, die inzwischen auch vorstosse für eine begrenzte fahrt auf deutschen ABs fordern.

der ADAC typ sagte es richtig:

mit km begrenzung gibt es nicht weniger unfälle.

und überhaupt seien die unfälle au D-Strassen moderat im vergleich zu anderen eu ländern...

..und solange es in der schweiz linksfahrer (das wort "linksfahrer" ist politisch und gesellschaftlich zu sehen...) gibt, solange gibts auch die 120km/h begrenzung..

Frende, Freunde....

Das Niveau hier ist ja wirklich hoch hier...

@Toma:

Binn da voll bei Dir... :-))!:-))!:-))!

@westbywest:

Scheinst ein, mit allem Respekt, entweder geistig "etwas" minderbemittelter Zeitgenosse, ein Nihilist und / oder Verdränger, oder aber ein ganz arroganter und egozentrischer Zeitgenosse zu sein... :evil::evil::evil:

Sorry!!! Aber nur meine gute Erziehung, mein Respekt gegeüber der "Netiquette" hier auf diesem Board und der Respekt vor den anderen Forenbenutzern verhindern, dass ich dir hier wirklich schreibe was ich von deinen Aussagen wirklich halte...

Falls Du mir was darauf antworten oder erwidern möchtest - Nur zu!!! aber bitte dann per PN!!! So was gehört nicht hierhin!!!

@ DukeNo1:

Ich bin in keinster Art ein Freund und schon gar kein Befürworter der Verhängung von, wenn auch nur "bedingt" ausgesprochenen Freiheitsstrafen, für Tempoüberschreitungen und sei es auch in der von dir anscheinend begangenen Höhe...

Und, es steht mir hier zudem auch nicht zu, und somit werde ich es auch nicht tun, hier über dich zu urteilen...

Fact aber ist, dass es die Sanktionspraxis im Kanton Aargau nunmehr vorsieht, dass bei einer exzessiven Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nebst dem sowieso fälligen Bussgeld, bzw. dem Führerausweisentzug, auch eben die bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe zum Zuge kommt...

Was aber heisst dies nun im Klartext für deine zukünftige Fahrweise??? Es heisst nichts anderes, als dass Du während der Bewährungszeit (meistens und mindestens 2 Jahre) auf jeglichen "Geschwindigkeitsexzess" welcher den im Ordnungsbussenrahmen festgelegten Rahmen also max. +15 km tunlichst zu verzichten solltest...

An sonsten Du dann, bei deinem Arbeitgeber, um die, dann mit Sicherheit zweckentfremdete, Gewährung von 2 Ferienwochen nachfragen musst...

Verstanden / Comprende / Capito!!!

Bitte hier keine jetzt keine negativen Bemerkungen... Weder bin ich zu schnell gefahren, noch habe ich die Gesetzeslage im Kt. Aargau zu verantworten...

Hope this helps...

Roger

Kaw-Liga

der eröffner des themas hatte eine frage. er wollte nur eine antwort und keine zurechtweisung. folglich gilt es in diesem thread diese frage zu beantworten, nicht mehr und nicht weniger. und ich denke, dass habe ich gemacht ohne noch eine moralpredigt zu halten.

tut mir nicht leid, dass dir meine ehrliche und offene meinung nicht gefällt. offenabr gilt es nur die meinung einer seite zu akzeptieren. alles andere was du über mich geschrieben hast oder was du über mich denkst könnte ja auch für dich gelten. nur setzt du dir einen weissen hut auf und mir einen schwarzen hut. nicht weit her mit dem respekt, den du erweisen möchtest :wink:

guten abend (den-hut-zieht)

auf eine weitere stichelei werde ich nicht eingehen.

  • 4 Wochen später...

So heute habe ich das Schreiben des Bezirksamt bekommen.

Busse: CHF 600.- (ich glaubs ja selber noch nicht :lol: )

21 Tage Gefängnisstrafe bedingt

Dauer des Führerausweisentzugs noch nicht bekannt

Ich bin nochmal mit einem blauen Auge davongekommen.

Gut dass ich noch in Ausbildung bin und noch keinen Lohn bekomme.

Ein halbes Jahr später und ich hätte etwa das 10fache bezahlen können X-)

Aber man soll sich angeblich niemals zu früh freuen. Wer weiss wie lange sie mir den Führerausweis entziehen!

:-o

jeder franken ist zuviel... und was die 21 tage angeht... wenn ich nicht selber wüsste, dass sowas tatsache ist in diesem land, müsste ich darüber lachen.

wie lange bist du auf bewährung?

drecksland!

:-o

jeder franken ist zuviel... und was die 21 tage angeht... wenn ich nicht selber wüsste, dass sowas tatsache ist in diesem land, müsste ich darüber lachen.

wie lange bist du auf bewährung?

drecksland... als gäbs sonst keine probleme!

:-o

jeder franken ist zuviel... und was die 21 tage angeht... wenn ich nicht selber wüsste, dass sowas tatsache ist in diesem land, müsste ich darüber lachen.

wie lange bist du auf bewährung?

drecksland... als gäbs sonst keine probleme!

+++++

2 Jahre auf Bewährung.

Irgendwie muss ja der Staat auf seine Kosten kommen :evil:

Die haben sich sicherlich gedacht, statt ne horrende Busse verabreichen wir ihm im Gegenzug eine fette Gefängnisstrafe!

3 Wochen ins Gefängnis wegen Geschwindigkeitsübertretung, ist ja wohl ein schlechter Witz :???:

sach, hast du etwa keinen anwalt eingeschalten? bei sowas muss man doch alle register ziehen.

in deutschland wärst du damit vorbestraft und deine berufliche zukunft auf ewig dahin.

ist das in der schweiz genauso oder gilt diese "Bewährung" nicht als vorbestraft?

140 aus dem ort raus, wo noch beschränkung ist, ist kein kapitalverbrechen. je nach ausbau der straße ist es absolut ungefährlich. nur weil sich irgendein bürokraten-sack das ausgedacht hat muss man nciht gleich ein potentieller mörder sein, wenn man da zu schnell fährt. jeder sollte mehr seinen eigenen grips einschalten, wo er wie schnell fährt und nicht auf das rot-weisse schild pochen. es gibt stellen im ort, wo kinder spielen und da ist 50! also fahren auch alle 50. da fahr ich 30, weil ich um die gefahr weiss!

dann gehts auf die landstraße wo 70 ist, und da fahren die dann 65 - ich 165...und da spielt kein kind...

s*******! mach dir nichts draus. tönt vielleicht blöd, aber einige zeit den ausweis abgeben und es ist vorbei. mit der busse hattest du riesenschwein! ich denke ein anwalt bringt dir überhaupt nichts. bei mir war es jedenfalls so.

p.s. ich bin ebenfalls vorbestraft! wegen zu nahem auffahren... :???: ich verbrecher... X-)

Da bin ich ja hier in bester Gesellschaft :lol:

Was solls, solange ich die 21 Tage nicht absitzen muss, ist's ja nicht so schlimm. Ich muss mich ab heute halt wirklich konsequent an die Geschwindigkeitsregeln halten. Naja leichter gesagt als getan O:-):wink:

@Saphir

Nach 2 Jahren ist ja die Probezeit vorbei und dann wird man ja aus dem Strafregister entfernt. Oder ist das erst nach 5 Jahren.

Keine Ahnung auf jeden Fall, ist dann meine Akte wieder rein wenn ich aus dem Strafregister gelöscht bin.

Und ich glaube nicht, dass jeder Arbeitgeber nen Auszug vom Strafregister verlangen wird.

und ich bin auch vorbestraft... bis irgendwann... falls dann wirklich man ein arbeitgeber deswegen probleme haben sollte, dann wärs mir auch egal, in einem solchen umfeld könnte ich sowiso nicht arbeiten O:-)

@Saphir... vergiss es, du hast eigentlich keine chance! ist so weil ist so X-)

eine beschissene zeit, in der wir leben.

Nach 2 Jahren ist ja die Probezeit vorbei und dann wird man ja aus dem Strafregister entfernt. Oder ist das erst nach 5 Jahren.

Keine Ahnung auf jeden Fall, ist dann meine Akte wieder rein wenn ich aus dem Strafregister gelöscht bin.

Und ich glaube nicht, dass jeder Arbeitgeber nen Auszug vom Strafregister verlangen wird.

nach 5 jahren.

das gelöschte ist natürlich relativ. wenn du einen strafregisterauszug erhälst mit einem eintrag und den vermerk "gelöscht" dahinter wirst du dich trotzdem für den tatverlauf interessieren. egal ob mit oder ohne bemerkung. aber wie gesagt, die arbeitsgeber interessieren sich nicht heftig dafür.

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