Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

Interessantes Urteil zum Thema Haftung eines Autohändlers


chip

Empfohlene Beiträge

Karlsruhe (rpo). Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Autohändler den Totalschaden eines Ferrari bezahlen muss, weil an dem Fahrzeug ein überalterter Reifen geplatzt war. Der BGH wollte das Urteil aber ausdrücklich nicht als Grundsatzentscheidung verstanden wissen.

Der BGH bestätigte mit der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung im Wesentlichen das Urteil eines Oberlandesgerichts, jedoch hat seine Entscheidung keinen allgemein gültigen Charakter. Der BGH ließ ausdrücklich offen, ob ein Kraftfahrzeughändler grundsätzlich verpflichtet ist, beim Verkauf eines Gebrauchtwagens das Alter der Reifen zu überprüfen.

An dem gebrauchten Ferrari waren im Sommer 1998 neue Reifen montiert worden. Der Wagen wurde im Dezember 1998 verkauft. Im August 1999 platzte auf der Autobahn ein Hinterreifen; an dem Sportwagen entstand Totalschaden. Es stellte sich heraus, dass die Reifen bereits im April 1993 hergestellt worden waren.

Die Fahrzeugversicherung zahlte 193.000 Mark Schadenersatz und verklagte die Autohandelsfirma auf Erstattung. Die Klage wurde in erster Instanz abgewiesen, die Berufungsinstanz aber gab der Versicherung Recht. Der BGH bestätigte die Entscheidung im Ergebnis, folgte aber nicht der Ansicht des Oberlandesgerichts, dass die beklagte Firma eine kaufvertragliche Haftung gemäß Paragraf 463 des Bürgerlichen Gesetzbuchs treffe, weil sie beim Autoverkauf das Alter des Reifens arglistig verschwiegen habe. Der BGH meint, die Schadenersatzpflicht resultiere aus unerlaubter Handlung gemäß Paragraf 823 BGB.

Nach Ansicht des BGH hätte den Fachleuten bei der Autohandelsfirma auffallen müssen, dass die 1998 gekauften Reifen ein bestimmtes Profil hatten, das seit 1996 nicht mehr hergestellt wurde. Bei einer Überprüfung der an den Reifen aufgeprägten Kennzeichen wäre dann zu erkennen gewesen, dass die Pneus bereits in der 16. Kalenderwoche 1993 produziert worden und somit beim Verkauf des Ferrari schon über fünfeinhalb Jahre alt waren. Nach dem Urteil eines Sachverständigen waren die Reifen damit für den Betrieb des - bis zu 295 km/h schnellen - Sportwagens nicht mehr geeignet. Aktenzeichen: BGH VIII ZR 386/02

---------------------------------------------------------------------------------

Ich finde die Entscheidung für diesen Fall sehr gut und absolut vernünftig obwohl das BGH natürlich wie so häufig in letzter Konsequenz nicht den Mut beweisen hat, dass ein Händler grundsätzlich in die Haftung zu nehmen ist.

Wenn das höchste Gericht sich bei solchen Sicherheitsrelevanten Fragen nicht mal auf eine Linie festlegen kann, dann ist das wie so häufig in Deutschland nichts mit dem umfassenden Verbraucherschutz.

Was ist falsch daran einem Händler die Prüfung des KFZ in Bezug auf alle Sicherheitsrelevanten Teile aufzuerlegen? Die DOT Nummer der reifen ist in zwei Minuten abgelesen und man kann im Gegensatz zu vielen anderen Dingen nicht unbedingt von jedem Käufer erwarten, dass er dies selbst überprüft.

Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »

Naja, also eigentlich ist der Fahrer dafür verantwortlich, dass sich sein Fahrzeug in verkehrstauglichem Zustand befindet. Bevor ich knapp 300 KM/h fahren würde, würde ich schon nochmal nen Blick auf die Reifen riskieren. Finde es nen bisschen heftig, dem AH die Schuld an dem Unfall zu geben.

Meine Meinung.

Genauso kann ich aber auch von meinem AH erwarten ein verkehrssichers Auto angeboten zu bekommen, gerade wenn es solche Geschosse sind :-?

Eine Verwandte hatte vor längerer Zeit ihren Wagen von der Inspektion abgeholt, das ganze wurde noch mit dem Aufziehen der Sommerreifen verbunden.

Zum Glück nicht der klischeetyp Frau am Steuer, sondern ein klein bisschen Ahnung und sie bemerkte, dass ein Rad nicht richtig angezogen war.

Man einigte sich dann glaube ich ohne Anwalt etc auf nen gewaltigen Nachlass der Rechnung

Archiviert

Dieses Thema ist archiviert und für weitere Antworten gesperrt. Erstelle doch dein eigenes Thema im passenden Forum.


×
×
  • Neu erstellen...