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  1. Moin, z.Z. darf man die Vignette für Ungarn innerhalb einer Stunde nach Grenzübergang kaufen. Weil sich in den letzten Jahren zu viele Gemolkene beschwert haben. Selbst Schuld: sie fuhren erst 200 m auf der Autobahn bis zur Verkaufsbude, und erst dann die Vignette für mindestens 10 Tage gekauft. So, Vignette gekauft, die 10 Tage auch brav eingehalten. Heute Post von der Ung. Au. Ink. erhalten. 3 x 128,85€! (386,85€) Inkasso angerufen: die Verkäuferin hat einen x für´n y verkauft und ich bin meiner Pflicht die Verkäuferin zu kontrollieren nicht nachgekommen. Die hat ihre Pflicht gegenüber ihren Vorgesetzten getan,... und ich zahle 40€ statt 386,85€, (Kann doch froh sein, oder?!) für den absichtlichen "Fehler" der beiden, und deren Vorgesetzten. Ein Geschäftsmodel löst das alte ab, weiter so! Bei uns ist es besser?! An der Tanke hat man mir, zusätzlich zum teuren Sprit, einen Kaffee für 3€ in Rechnung gestellt. Den hab´ich nie gesehen! Hab´s erst im Auto bemerkt. Mit dem Zettel als Fahne vor die Reihe gestellt und laut: "Ich will mein Geld zurück!" Einige haben geschmunzelt, sich fremd geschämt. Einer sagt: "So ein Geizhals!" Nun wusst´ich auch wen wir diese "Fehler" zu verdanken haben. Uns selbst, natürlich!
    • 11 Antworten
  2. Hallo an alle Lesenden! Da hier schon einmal das Thema Vignetten-Abzocke in Ungarn behandelt wurde und ich heute ebenfalls Post vom Ungarn-Inkasso bekommen habe, will ich hier einige Beispiel nennen, aus denen klar ersichtlich ist, daß es sich um nichts anderes als Betrug handelt zwecks Generierung von Zusatzeinnahmen. Und leider nicht nur in Ungarn, sondern in vielen europäischen Ländern. Die Post von heute wirft mir vor, eine falsche Vignettenkategorie bezahlt zu haben und natürlich zu wenig, nicht zu viel. Dabei habe nicht ich die Buchung vorgenommen, sondern ein ungarischer Verkäufer an der Verkaufsstelle. Und der hat auch das Fahrzeug sowie das Kennzeichen gesehen und dementsprechend gehandelt. Da das für ihn wahrscheinlich eine täglich wiederkehrende Routineaufgabe ist, ist nicht von einem "Versehen" auszugehen, sondern von Vorsatz. Ich kann weder ungarisch lesen noch hörend verstehen noch sprechen, insofern waren meine Kommunikationsmöglichkeiten begrenzt. "Vignette" konnte ich ihm noch klar machen und das Auto zeigen, für das ich sie benötigte. Wenn all das nicht reicht, um ausländischem Recht gerecht zu werden, frage ich mich, ob ich für solche Fälle demnächst immer einen der jeweiligen Landessprache mächtigen und sich im jeweiligen Landesrecht auskennenden Rechtsanwalt dabeihaben soll, um meine nach bestem Wissen und Gewissen gemachten "Fehler" zu verhindern. Bei fünf, sechs Ländern, die man innerhalb von zwei, drei Tagen durchquert, sicher praktikabel, vor allem, wenn man als Nicht-Hellseher gar nicht im voraus weiß, wann man wo sein wird und durch welche Länder man fährt. In Österreich habe ich vor ein paar Jahren etwas ähnliches erlebt: dort wollte mich die ASFINAG abzocken trotz gültiger Vignette UND Kaufbeleg. Da es ihnen aufgrund dieser Gegenbeweise nicht möglich war, haben sie sich auf die nach österreichischem Recht einforderbare "Halterauskunft" verlegt und diese trotz korrekter Abgabe durch mich als gesetzeswidrig eingestuft und auch vor Gericht so durchgeboxt. Trotz Rechtsschutzversicherung meinerseits und einem auf Verkehrsrecht spezialisierten österreichischen Anwalt. Hat mich mehrere hundert Euro gekostet. In Montenegro wurde ich zwei mal in zwei aufeinanderfolgenden Jahren von wahrscheinlich denselben Polizisten an nah beieinander liegenden Stellen abkassiert wegen angeblicher Geschwindigkeitsübertretungen, die mit Videokameras aufgenommen wurden. Beim ersten mal standen sie an einer Stelle, wo man selbst bei gefühltem Schneckentempo noch schneller war als erlaubt (ohne irgendwen oder -was zu gefährden) und beim zweiten mal bin ich schon bewußt und besonders aufmerksam langsam gefahren und dennoch rausgewunken worden. Auch daß ich einen (ex-)jugoslawischen Anhalter dabei hatte, der mit den Polizisten in deren Sprache sprach, hat mir nicht geholfen. An der Grenze nach Serbien oder Nordmazedonien mußte ich eine Extra-Versicherung abschließen und bezahlen (50 € ?), da meine grüne Versicherungskarte abgelaufen war. Seitdem weiß ich, daß die Dinger zeitlich befristete Gültigkeiten haben (drei Jahre). Wie sinnvoll. Wer nun meint, daß es in Deutschland besser ist, irrt: wegen eines Bagatelldeliktes habe ich es mal auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen, weil ich dachte, ohne Beweise könne mir weder die Polizei noch der Richte etwas anhaben. Pustekuchen! Als derRichter erkannte, daß mir tatsächlich kein Verstoß nachzuweisen war (weil die als Zeugen geladenen Polizisten mich nicht belasten konnten/wollten), erklärte er einfach, er sei der Richter in diesem Verfahren und er sei aber trotz fehlender Beweise der Ansicht ..... Nun ja, ich wurde zur Zahlung verdonnert. Nach meiner Auffassung ist das pure Willkür. In einem anderen Fall bin ich verbal mit einem übelst gelaunten hochagressiven Polizisten aneinandergeraten, der mir in Folge des Wortgefechts an Ort und Stelle meinen Führerschein einbehalten und die Weiterfahrt verboten hat. Begründung: für ihn sie aufgrund meiner Äußerungen klar erkennbar, daß ich charakterlich nicht zum Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr geeignet sei und deshalb entziehe er mir die Fahrerlaubnis. Das Interessante dabei: meine charakterliche Fehleignung wollte der später hierfür zuständige Staatsanwalt gegen Zahlung von vier- oder fünftausend Euro nicht bestätigen und mir die Fahrerlaubnis wiedergeben. Das heißt, fehlende charakterliche Eignung läßt sich offenbar durch ausreichend hohe finanzielle Kompensation ausgleichen. Ein Vierteljahr später durfte ich meinen Führerschein wieder in Empfang nehmen und bin seitdem von derartigen Behördeneskapaden verschont geblieben. Dafür habe ich eine Menge anderer Schwierigkeiten mit Behörden und insbesondere der Justiz gehabt, aber das alles zu schildern würde jetzt den Rahmen sprengen. Mich würde es jedenfalls sehr freuen, wenn diesem massiven Amtsmißbrauch, dem wir Tag für Tag ausgesetzt sind, vermehrt und verstärkt entgegengetreten wird, sonst haben wir bald wieder Verhältnisse wie sie schon zwei mal innerhalb des letzten Jahrhunderts in Deutschland die Oberhand gewonnen haben!
    • 16 Antworten
  3. Hallo liebe CP'ler, normalerweise belästige ich die liebe Internet-Gemeinde nicht mit meinen Problemen, aber heute habe ich einen Brief erhalten, beim dem mir der Kragen geplatzt ist. Kurz zum Fall: Seit 10 Jahren besuche ich regelmäßig - Weihnachten über - Verwandte in Ungarn. Seit fast genauso vielen Jahren gibt es die Vignetten-Pflicht auf ungarischen Autobahnen. Diese kaufe ich stets bei der ersten größeren Tankstelle nach der Österreich-Ungarischen Grenze. (immer dort weil: Marken-Tanke (OMV) halbwegs kultivierter Laden, saubere Toiletten) Danach fahre ich noch recht viel über die dortigen AB, werde also immer kontrolliert. So also auch im Dez. 2014 geschehen. Heute lag also ein Brief in meinem Kasten, Absender eine gewisse "Ungarische Autobahn Inkasso GmbH" mit Sitz in Deutschland, Eggenfelden. Der Name sagt schon alles. Diese wohl extra nur zu diesem Zwecke gegründete Firma schickt mir nun 2 Seiten Kleingedrucktes, beruft sich auf zig Paragrafen (ob deutsches oder ungarisches Recht wird nicht erwähnt) präsentiert ein Foto mit meinem Kennzeichen (Fahrer nicht zu sehen), welches direkt an der Grenze(Hegyeshalom) aufgenommen wurde und fordert: Ersatzmaut 48,97 Bearbeitungsgebühr 56,50 Halterermittlung 5,10 Auslagenpauschale 11,70 MwSt. 14,31 Gesamt 138,58 !!! Für eine etwa 10 Euro Vignette, die ich laut Beleg (den habe ich noch Gott sei Dank) exakt 30 min. nach Aufnahme des Fotos gekauft habe!!! Mal abgesehen von solchen offensichtlichen Fragen wie "Wer ist gefahren?", etc. , kotzt mich die dreiste Höhe der geforderten Summe an! Selbst ohne Steuer u. Halterermittlung, mehr als das 10-fache, des Vignettenpreises, die ich sowieso gekauft habe! Verhältnismäßigkeit, hallo? Kennt jemand hier zufällig die oben genannte Firma? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
    • 105 Antworten
  4. Sommerzeit, Reisezeit: Lange bekannt sind die Straßennutzungsgebühren für die Fernstraßen in Österreich, der Schweiz, Italien, Frankreich, Slowenien, Ungarn, Tschechien etc. pp. Auch bekannt ist, daß die jeweiligen Wegezölle vor Auffahrt auf das entsprechende Fernstraßennetz zu entrichten sind - Diskussionsthemen mit unschönen Erfahrungen bei Zuwiderhandlung gibt es auch in diesem Forum genügend. Was seit geraumer Zeit in Europa neu hinzu kommt, sind Umweltplaketten zur Klassifizierung von Fahrzeugen nach der Höhe der Schadstoffemissionen. In Deutschland ist es zur Zeit die sog. Umweltplakette in grüner, gelber und roter Farbe. Wie aber sieht es in den anderen Ländern Europas aus? Ein kurzer Überblick für Fahrten in den Süden: Frankreich: Der französische Staat kämpft seit mehreren Jahren gegen die Abgasbelastung des Individualverkehrs. Dazu wurde 2014 ein Umweltplaketten-System zur Identifizierung der Autos mit der Bezeichnung "Crit'Air" beschlossen und ab 01.01.2017 stufenweise in Kraft gesetzt. Es ist zwingend für alle Fahrzeuge anzuwenden, egal welcher Herkunft bzw. Nationalität. Erhältlich ist die Plakette z.B. über die Webseite www.certificat-air.gouv.fr. In Paris gilt das System bereits permanent. So müssen Fahrzeuge mit Erstzulassung vor 1997 von Montag bis Freitag zwischen 8 und 20 Uhr dem Stadtzentrum fernbleiben. Neuere Autos müssen, je nach Alter und Umweltverträglichkeit, eine von sechs Plaketten tragen. In weiteren 25 Städten Frankreichs wird es hingegen noch als Provisorium im Fall einer höheren Abgasbelastung angewendet. Zu diesen Städten zählen beispielsweise Lyon, Grenoble, sowie einige Nachbarstädte im Großraum Genf. Womit wir zum nächsten Transitland kämen. Schweiz: In der Schweiz sind derzeit noch keine derart drastischen Maßnahmen für größere Städte getroffen worden. Allerdings wurden Einfahrtsbeschränkungen in den großen Städten der Schweiz bereits diskutiert und sollten zwischen 2012 und 2014 Zug um Zug umgesetzt werden, wobei sich die kantonalen Gesetzgeber am Vorbild deutscher Lösungen orientieren wollten. Ein einheitliches System auf Bundesebene wurde von der Bundesverwaltung allerdings gestoppt, d.h. das weitere Vorgehen liegt in den Händen der einzelnen Kantone. Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen und es ist mit neuen Vorstössen zu rechnen. Derzeit gibt es neun Orte mit absolutem Zufahrtsverbot: Braunwald, Bettmeralp, Mürren, Riederalp, Rigi, Saas-Fee, Stoos, Wengen, Zermatt. Österreich: Hier wird das Thema noch sehr moderat behandelt und es sind nahezu ausschließlich LKW ab 7,5 t, die in einzelnen Regionen einer Zufahrtsbeschränkung unterliegen. Einzig die A12 in Tirol hat eine Beschränkung für alle Fahrzeuge aus Umweltschutzgründen, nämlich die der Geschwindigkeit auf 100 km/h. Weitere Einzelheiten zu jedem Land Europas und jeder betroffenen Stadt sind auf der Webseite http://www.urbanaccessregulations.eu/ nachzulesen. Dort gibt es auch eine übersichtliche Karte, mit deren Hilfe die gewünschten Informationen schnell navigiert werden können. Fazit: Es empfiehlt sich also künftig, vor Reiseantritt genauestens zu informieren, mit welchen Restriktionen man bis zum Zielort zu rechnen hat und ob man am Zielort überhaupt einfahren darf. Da ist in den nächsten Jahren mit eher mehr Restriktionen als mit weniger zu rechnen.
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